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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Zitat:
Davon abgesehen revidiere ich nach einiger Überlegung meine Behauptung, dass nur Eigentum von Leuten mit Wohnsitz in Kroatien mit dem Beitritt Gemeinschaftsware wird. Das dürfte schon wg des Gleichbehandlungsprinzips rechtlich nicht haltbar sein. Das Stichjahr (voraussichtlich 2005) gilt demnach nicht für zollrechtlich vor dem Beitritt ins Beitrittsland importierte Boote, sondern für solche, die sich seit dem Stichjahr dort befinden, ohne zollrechtlich importiert zu sein. |
#127
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Es gibt keinem Stichtag ab dem die Steuerpflicht entfällt. Es gibt nur Fristen ab denen die Versteuerung vom Steuerpflichtigen nicht mehr nachgewiesen werden muss.
Und da ist in der USt Verordnung der EU geregelt, dass bei Booten > 7,50 m die durch den Beitritt zur Gemeinschaftsware werden, nach 8 Jahren der Nachweis nicht mehr erbracht werden muss.
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Gruß Olli |
#128
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Zitat:
Das ist nur in der Praxis so, aber geregelt ist das nirgendwo. Die Fristen werden beim Beitritt jeweils individuell festgesetzt, wobei man sich bisher immer an die Regelung aus dem Jahr 1993 gehalten hat, die für die Gründungsmitglieder der EU diese 8-Jahres-Frist vorgesehen hat. |
#129
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geregelt ist das schon und diese ist bei jedem Beitritt aktualisiert worden. Die entsprechende aktuellste Version der EU Richtlinie müsste ich aber erst suchen.
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Gruß Olli |
#130
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Zitat:
Ursprünglich in der Richtlinie 92/111/EWG, siehe letzter Abschnitt, beginnend mit "c) ... usw." Aktuell natürlich in der "Mehrwertsteuer-Richtlinie", siehe Seite 66, Artikel 410 (2) a. Im übrigen finden sich dort - dutzende - Ausnahmen, zT für recht nachvollziehbare Dinge, zT für ohne Kenntnis der Umstände absurd erscheinende befristet erlaubte Anwendungen des verminderten MwSt-Satzes alle EU-Staaten, zT mit der Begründung etwa, dass dadurch wesentliche Wirtschaftszweige des jeweiligen Landes nicht gefährdet werden sollen. In der aktuellen Fassung des Beitrittsvertrags HR ist natürlich von der Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes bei der "übernahme" der Boote nicht die Rede. Mit einer entsprechenden Begründung, die ja auch einzusehen wäre, ist es aber alles andere als auszuschließen, dass eine solche Anwendung noch vereinbart werden könnte.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (09.12.2012 um 17:10 Uhr) Grund: Link aktualisiert
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#131
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Zitat:
Und dann hat die EU ja auch schon angekündigt, diesen Ablasshandel zu Lasten Dritter nicht zu akzeptieren. |
#132
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Bei den Veröffentlichungen zum Thema steht immer dabei, dass das Stichjahr für den kroatischen Beitritt noch nicht geregelt ist.
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#133
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In manchen der vorangegangenen Posts wurde leider mit Halbwissen argumentiert. Andere wiederum verweisen auf Gesetzestexte, die manchmal nur schwer zu verstehen sind, weil sich dahinter endlos verschachtelte Kausalitäten verbergen.
Einfacher zu lesen ist das Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen , herausgegeben von der Bundesfinanzdirektion. Hier interessant ist die Ziffer 6.11 auf Seite 6: Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d.h. die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Dies gilt auch, wenn die Überführungsfahrt über die Hohe See erfolgt. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Für Wassersportfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden, Finnland und Österreich vor dem 01.01.1987; für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 01.05.1996; für Bulgarien und Rumänien vor dem 01.01.1999) innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. Es gibt also z.B. für uns (Boot in Betrieb genommen 1993) innerhalb der EU durchaus Gebiete, in denen der Mehrwertsteuernachweis nicht zu führen ist: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland, Bulgarien, Rumänien und nun ziemlich sicher ab 01.07.2013 auch Kroatien. Weiterhin steht da drin, dass die Umsatzsteuer in einem der EU-Mitgliedsstaaten entrichtet sein muss. Es steht nicht drin, dass das vor oder nach dem Beitritt gewesen sein muss. Es steht nicht drin, dass das im Wohnortland des Besitzers geschehen sein muss. Ich kann also durchaus in Kroatien vor dem 01.07.2013 die Umsatzsteuer bezahlen und mein Schiff wird am 01.07.2013 Gemeinschaftsware. Verlangen denn die Kroaten, dass man dann unter kroatischer Flagge fährt? Ich weiß es nicht, aber warum sollten sie? Permit zahle ich auch unter deutscher Flagge zwangsweise. Malta hat das 2004 übrigens auch gemacht mit den 5% und damit einige angelockt, die nachversteuern mussten. Für uns ist das schon eine Überlegung wert. Für 5 + 1,7% komme ich zu einer Jacht, die sich dann ab 01.07.2013 nicht nur in den oben aufgezählten Gebieten aufhalten darf, sondern für die ich in der ganzen EU die Versteuerung in einem Mitgliedsstaat nachweisen kann. Viele Grüße Gabriel
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#134
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Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Email zu diesem Thema erhalten!!! Lg Philip Von: info@dd-yachting.de [mailto:info@dd-yachting.de] Gesendet: Samstag, 08. Dezember 2012 10:59 An: info@dd-yachting.de Betreff: *****NEWSLETTER*****NEUE REGELUNG FÜR MWST IN KROATIEN*****NEWSLETTER***** * Liebe Freunde des Wassersport, * für alle Bootseigner, die Ihre Motor- oder Segelyacht in Kroatien liegen haben oder beabsichtigen, noch zeitnah eine gebrauchte Yacht zu kaufen, profitieren von einem Gesetz, welches das kroatische Parlament am 30. November beschlossen hat. * * Das bedeutet im Klartext, dass alle Yachten, die bis zum 31. Mai 2013 mit 5% nachträglich versteuert werden, ab dem EU-Beitritt Kroatiens am 01. Juli als EU-versteuert gelten. * Das ist von allen bisher bekannt gewordenen Varianten die sicherlich günstigste und sollte in der Umsetzung möglichst bald in Angriff genommen werden. * Nach uns vorliegenden Informationen wird das administrative Procedere ca. zwei Monate in Anspruch nehmen und wenn man berücksichtigt, dass ca. 10000 Yachten davon in Kroatien betroffen sind, kann das auch länger dauern. Wir bemühen uns im Moment, Ihnen bei der Umsetzung der Nachversteuerung behilflich zu sein und kommen kurzfristig mit Vorschlägen zurück. * Sollten Sie eine spezielle Segel oder Motoryacht in Kroatien suchen, kontaktieren Sie uns, wir werden Ihnen bei der Suche behilflich sein. Möchten Sie Ihr Schiff verkaufen, kontaktieren Sie uns, wir werden Ihnen behilflich sein. Wir verfügen über eine Kundendatei mit über 20.000 Interessenten europaweit. * Diesem Schreiben angefügt finden Sie ein Schreiben von dem österreichischen Aussenwirtschafts Center in Zagreb. * Aus diesem Schreiben geht hervor, dass diese Sonderregelung nur für Schiffe gilt, die bereits in Kroatien registriert sind. Also nicht für Neuschiffe, die erst eingeführt werden. Diese müssten mit 25 % versteuert werden bei Einfuhr nach Kroatien. Die EU Richtlinien sagen aus, dass Schiffe über 7.5 Meter Länge im Bestimmungsland versteuert werden müssen. * Wir müssen darauf hinweisen, dass alle diese Informationen von unserer Seite aus ohne Gewähr mitgeteilt werden! * Für Rückfragen stehen wir Ihnen an 7 Tagen in der Woche von 8.00 bis 22.00 Uhr gerne zur Verfügung. * * Sehr geehrte Damen und Herren! * Vielen Dank für Ihre heutige E-Mail. * Die kroatische Regierung hat am 30.11.2012 die Änderung des Gesetzes über die MWSt verabschiedet. Diese wurde jedoch noch nicht im kroatischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderung soll mit 01.01.2013 in Kraft treten. Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Web-Seite https://infodok.sabor.hr/Reports/Kar...x?zak_id=24324 des kroatischen Parlaments. Klicken Sie auf: Prijedlog zakona o izmjeni i dopuni Zakona o porezu na dodanu vrijednost, s Konacnim prijedlogom Zakona (rot gekennzeichnet). Danach öffnet sich der Gesetzesentwurf. Demzufolge können Boote vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013 zu einem MWSt-Satz von 5% nach Kroatien eingeführt und in weiterer Folge registriert werden. Dies bezieht sich anscheinend nur auf Boote, die bereits den Status einer vorübergehenden Einfuhr in Kroatien haben. * Wir haben das kroatische Hauptzollamt angeschrieben und um Erläuterung des Begriffs „vorübergehen Einfuhr“ (im Zolllager, wie lange muss das Boot bereits vorübergehend eingeführt sein, können Boote bis zum 31.12.2012 vorübergehend eingeführt werden, gelten diese Bestimmungen nur für EU-Boote, etc.) gebeten. * Sobald wir eine Antwort vom Zollamt erhalten oder das Gesetz veröffentlicht wird, werden wir Sie darüber informieren.* Bis dahin verbleiben wir * mit freundlichen Grüßen Mag. Katharina Haslauer Die österreichische Wirtschaftsdelegierte Stv. in Zagreb * DD-YACHTING****************************************** ********************************* * * ihr*maritimer Partner für Neu und*Gebrauchtboote * ihr Kontakt für H + B technics Liftanlagen/hydr. Badeplattformen www.tenderlift.com * ihr Kontakt für Transport- und Versicherungsangebote * ihr Kontakt für Kroatien. Liegeplätze und Service * Nutzen Sie unsere 25 jährige Erfahrung im maritimen Bereich. Europaweit. * * DD-Yachting ·******* Your maritime partner for new and second-hand boats ·******* Your contact for hydraulic tender platforms by H + B technics ·******* Your contact for transportation- and insurance offers ·******* Your contact for Croatia, anchorages and service * Please take your advantage from our 25 years of experience in the maritime business! All over Europe. * * DD Yachting* * TEL.: +49 - (0)2599 - 75 97 02 * * * Dagmar Dykszak* * Fax:* +49-40- 380 178 612 18 * * * Bakenfelder Weg 8*** * Mobil +49-1577-256 7 654 * * * 59387Ascheberg - Herbern* Mobil +49-178-366 0 135******* *** Steuer-Nr.: 333 5028 1382 Germany** * * Mail: info@dd-yachting.de ****UMST.Ident-Nr.DE 242 609 573 * * * * * * * * |
#135
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Zitat:
cha cha, liest du eigentlich die Materialien, bevor du etwas schreibst? Im einen Kernpunkt hast du ja schon zurückgerudert, nämlich dass "möglicherweise" in HR versteuerte Güter von Nicht-Wohnsitzkroaten vielleicht doch Gemeinschaftsware werden "könnten", wenn auch mit der unzutreffenden Begründung der Ungleichbehandlung. (Richtig ist: Das ist ganz automatisch so. Nahezu "immer" schon. Wenn nicht: bitte um ein konkretes "echtes" Fallbeispiel, keine Konstruktion.) Vielleicht findet das im zweiten Kernpunkt auch noch statt ... Die Hoffnung stirbt zuletzt. Die MwSt-Richtlinie ist voll von solchen Ausnahmen, deren Hintergrund man kennen kann, aber nicht muss: (um nur einige zu zitieren Artikel 104 Österreich kann in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) einen zweiten Normalsatz anwenden, der niedriger als der entsprechende, im restlichen Österreich angewandte Steuersatz ist, jedoch nicht unter 15 % liegen darf. ... Artikel 125 (1) Zypern darf bis zum 31. Dezember 2007 eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug auf Arzneimittel und Lebensmittel für den menschlichen Gebrauch ausgenommen Speiseeis, Eis am Stiel, gefrorenen Joghurt, Wassereis und gleichwertige Erzeugnisse sowie Gesalzenes und Pikantes (Kartoffelchips/-stäbchen, „Puffs“ und verpackte gleichwertige, nicht weiter zubereitete Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr) beibehalten. ... Artikel 119 Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 118 darf Österreich auf die Lieferung von Wein aus eigener Erzeugung durch Weinbauern einen ermäßigten Satz anwenden, sofern dieser Satz mindestens 12 % beträgt. ... Artikel 120 Griechenland darf in den Verwaltungsbezirken Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen und auf den Inseln Thassos, Nördliche Sporaden, Samothrake und Skyros Sätze anwenden, die bis zu 30 % unter den entsprechenden, auf dem griechischen Festland geltenden Sätzen liegen. ... usw.usf. Du führst hier wortreich Erklärungen aneinander, die mit der zentralen Frage, ob Boote, die im Zeitraum vom 1.1. bis 31.5.2013 von EU-Bürgern aus dem Status der vorübergehenden Einfuhr in den Status von versteuerter HR-Binnenware übergeführt werden, nach dem EU-Beitritt von HR als "EU-versteuert" gelten, nicht das geringste zu tun haben. Die von dir bemühten Quellen, dass dies aus Sicht der EU unzulässig sei, nämlich die EU-MwSt-Richtlinie oder der Beitrittsvertrag geben das nicht her. Was diese Quellen jedenfalls hergeben, ist: Es gibt Sonderregelungen ohne Zahl. Weiters geben die Quellen her: In Beitrittsländern versteuerte Waren werden Gemeinschaftsware im Augenblick des Beitritts. Ich wäre interessiert an der Quelle, die das davon abhängig macht, ob jemand seinen Steuerwohnsitz dort hätte oder nicht. Weiters wäre ich interessiert an der kroatischen Quelle, die sagt, dass der ermäßigte 5%-Satz nur auf Steuerausländer und nicht auch auf Kroaten anzuwenden wäre. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist die Rede von Booten, die "vorübergehend importiert sind", eine Einschränkung hinsichtlich der Eigentümer steht nicht in der zitierten Quelle. Weiters sagst du, die EU würde jetzt schon dagegen protestieren oder diese Regelung anfechten oder so. Auch dazu würde mich eine Quelle echt interessieren. Ohne belastbare Quellen ist das Schattenboxen, also her damit, bitte.
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#136
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Die EU Richtlinien sagen aus, dass Schiffe über 7.5 Meter Länge im Bestimmungsland versteuert werden müssen.
Das habe ich noch nirgend wo gelesen, ist das ein Anhaltspunkt? Da wäre ich fein raus, meine 245iger ist 7,34m lang.......
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#137
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Zitat:
Die Angabe zu den 7,5 m findet sich gleich in Artikel 2 (2) a)ii) und besagt - wie weiter oben schon erläutert: Wenn zB ein Deutscher in UK ein Neuboot > 7,5 m kauft, wird in UK keine MwSt eingehoben, dafür muss der Deutsche dort MwSt bezahlen, wo das Boot seinen "gewöhnlichen Aufenthaltsort" hat, also wo es üblicherweise im Wasser liegt. Das kann D sein, kann aber auch Italien oder Slowenien sein (und ab 1.7. eben HR), egal wo in der EU der Eigner wohnt bzw. seinen Steuerwohnsitz haat. Es betrifft Neuboote. Ein Boot ist neu, wenn "die Lieferung innerhalb von drei Monaten nach der ersten Inbetriebnahme erfolgt oder wenn das Fahrzeug höchstens 100 Stunden zu Wasser zurückgelegt hat;" (Artikel 2 (2) b)ii)) Für alle anderen (dort nicht genannten) Waren gilt: Die MwSt ist von Privaten dort zu bezahlen, wo die Ware gekauft wird. Bsp: Wer ein Fernsehgerät um 2.000 EUR kauft, zahlt die MwSt im Kaufland, egal wo er wohnt, seine Steuern zahlt oder wo er das Gerät nach dem Kauf hinbringt (innerhalb der EU). Diese Bestimmung ist auf dein Boot daher nicht anzuwenden. Dessen ungeachtet kannst du es natürlich demnächst in die EU importieren und im Zuge dessen verzollen und versteuern. Aber grade das wollen die meisten ja vermeiden: Egal wohin in die EU du es importierst, du zahlst dort neben Zoll den "Normalsatz" der MwSt auf den Zollwert (vereinfacht: Zeitwert + Zoll). [Genau genommen gilt derzeit: Wenn das Boot jetzt unter irgendeiner EU-Flagge fährt und "EU-unversteuert" ist, dann darf es nur außerhalb der EU fahren. Sobald es - auch nur kurz oder vorübergehend - EU-Steuerterritorium betritt müsste es versteuert werden: zB bei einem Ausflug von Umag nach Piran oder Grado. Dass dies rechtlich so ist, ist ja lange bekannt und immer wieder Thema in den Foren. Dass jemand tatsächlich bei einem solchen Ausflug von den Finanzbehörden zur Kasse gebeten wurde, ist jedenfalls mir nicht bekannt (was aber nichts heißen will).]
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#138
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Danke ghaffy!
Das dacht ich mir, also werde ich noch abwarten und schauen was sich ergibt. Das mit den 5% und dem Zoll wäre ja super, aber wie schon geschrieben es steht ja drinnen, dass das Boot dann unter kroatischer Flagge sein muss, das werde ich ja wohl nicht machen können.
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#139
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Zitat:
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#140
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Jetzt wartet doch erst einmal die Ausführungsbestimmungen ab - bis jetzt ist alles ein Blick in die Glaskugel - lediglich die Richtung steht fest.
Wolfgang
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#141
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Zitat:
Wieso kannst du das nicht machen |
#142
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#143
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Dafür müssen wir Alle noch ein bischen abwarten,
es wird so ablaufen wie die Anmeldung eines kroatischen Bootes. |
#144
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Hi, das Getue mit dem Permit und den diversen Personen- und Crewlists wird sich auch aufhören, das ist ganz sicher, es gibt ja schon seit einem Jahr eine Kommission die sich damit auseinandersetzt. Einer der Picjulian Brüder auf Rab ist da dabei.
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#145
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Zitat:
Piculjan sowieso, als größte Kleinbootwerft Was uns bleiben wird sind Kurtaxe und alle 5 Jahre eine Überprüfung der Boote . |
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Wo steht das, bitte?
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#147
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Hallo Leute,
jetzt lassen wir mal alle wieder ein bisserl Dampf ab und warten auf Details aus Kroatien oder der EU zu diesem Thema. Hier wird viel Spekulatius äh Spekulation betrieben... Bis auf den Artikel in der Zeitschrift Yacht kann ich ehrlich gesagt nichts finden, dass ein Boot in HR dann unter HR Flagge registriert sein muss, wenn es mit dieser Regelung aus dem Status der "Vorübergehenden Einfuhr" nach Kroatien eingeführt werden soll. Den kroatischen Text kann ich leider ned lesen, wenns da drin steht, ok. In den emails diverser Bootshändler (übrigens alles deutsche Händler, keine kroatischen) die Ihre Dienste hier schon mal vorankündigen und die auf regen Geldfluss hoffen wird zwar der Terminus "registriert" verwendet, das Schreiben der österreich. Handelsdingsbums stellt aber klar , das es sich hierbei um Boote handelt die beim Kroatischen Zoll als "Vorübergehende Verwendung" unter Zollverschluss gemeldet sind, handelt. Für mich gilt bisher als erwiesen: - Kroatien hat eine Sonderregelung für Boote (egal welche Nation die Zulassung stellt) eingeführt - diese ist zeitlich begrenzt vom 1.1.2013 bis 31.05.2012 - und gilt nur für Boote, die bis zum 31.12.2012 beim kroatischen Zoll zur vorübergehenden Verwendung (Zolllager Marina) gemeldet sind - diese Boote können mit einem Sodermehrwertsteuersatz von 5% plus einem Zollsatz , der noch nicht klar ist (die 1,7% sind Spekulation der Bootshändler oder wo kommt das her?) offiziell nach HR importiert werden und haben dann einen Binnenstatus innerhalb HR (EU versteuert sind die Boote dann noch nicht) Den genauen Ablauf , wie , wer, wann und wo kennt noch keiner ob nun eine kroatische Flagge geführt werden muss oder nicht etc. Die Behauptung, die EU würde solche "Ablasstaten" nicht tolerieren und diese daher nicht anerkennen ist wiederum auch nur Spekulation... Das die EU Sonderregelungen innerhalb der Gemeinschaft akzeptiert, wurde hier ja bereits klar gestellt. Malta hat heute noch (als EU Mitglied) Sonderregelungen für Boote bei der Mwst.... Frankreich und Italien auf Leasingboote auch nur 9% Mwst., ebenfalls eine Sonderregelung die von der EU toleriert wird... Solange Kroatien diese Sonderregelung vor dem EU Beitritt durchführt und auch wieder beendet , tut es dies als souveräner Staat ohne Verpflichtung gegenüber der EU. Es werden sogar EU Richtlinien und Verordnungen beachtet, so die 5% als Mindeststeuersatz für Sondermehrwertsteuersätze verankert sind. Da diese Regelung bis zum EU Beitritt (wann immer dieser erfolgen mag) wieder beendet ist, sind die Mehrwertsteuerverordnungen der EU zum Beitritt ja erfüllt. Was spricht den eigentlich gegen den offiziellen Import (Mwst. plus Zoll) eines deutschen Bootes von einem deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland nach Kroatien , wo es genutzt werden soll ? Als wir vor 2 Jahren das boot nach Hr gebracht haben, wollten die Kroaten ja auch die Mwst. und den Zoll haben, obwohl ein deutsches Boot... Grüße Christian |
#148
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Seit Freitag ist es als Gesetz veröffentlicht worden.
Feinheiten über die Ausführung werden jetzt noch folgen. Geändert von glumpo (10.12.2012 um 13:21 Uhr)
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#149
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Für die Entlassung aus der vorübergehenden Einfuhr, muss das Boot entweder aus HR ausgeführt werden, oder die kroatische Registrierung bekommen. Auch in dieser 3-stündigen Sitzung geht es ausschließlich bei Bootsthemen um die Registrierung der Boote in HR, und dadurch die Entlassung in den freien Verkehr
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#150
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Sehe mich schon in den Osterferien in diversen Kroatischen Amtsstuben rumdrücken
Dann bekommt das Boot halt eine HR Zulassung, nach dem EU Beitritt könnte man ja wieder umflaggen - aber wozu Wolfgang |
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