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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#126
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Zitat:
Ein Kleinfahrzeug braucht aber nicht zwingend Funk, wo ist also das Problem, wenn ein Nicht-UBI-Skipper ohne Funk fahren darf Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#127
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Wenn es Funk hat, ist es ausgerüstet. Wenn es ausgerüstet ist, ist man benutzungspflichtig. Und dazu braucht man jemanden mit UBI. Ansonsten wäre ja auch die Argumentationslinie der Vercharterer hinfällig, die ihre Boote nicht mit Funk ausrüsten, weil sie sie sonst nur an Leute mit UBI verchartern dürften.
Matthias |
#128
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Mehr als spannend , denn die Berliner WSP meint, das Funkgerät müsste dann ausgebaut werden.
Gruß Lutz P.S. vielleicht morgen noch mal anrufen, wenn ein anderer Beamter Dienst hat
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#129
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Zitat:
Ich hab es früher auch so wie du gesehen. Aber mittlerweile bin ich unschlüssig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#130
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Sind die Polizisten in der Auslegung der Vorschriften bürgernah passt es euch nicht, sind sie dabei päpstlicher wie der Papst, passt es euch auch wieder nicht. Ihr wisst auch nicht, was ihr wollt ...
Bei Geschwindigkeitskontrollen auf der Strasse wird auch eine "Toleranz" von rund 20 Km/h nach oben ins Gerät eingegeben. Müssten sie auch nicht, tun sie aber. Hoffentlich beschweren sich die "Gesetzeskonformverfechter" hier auch das nächste mal bei einer Tempokontrolle: Nein, ich bin in der Ortschaft 55 Km/h gefahren und ich verlange, bestraft zu werden, Toleranz hin od. her!!! |
#131
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So, liebe Leute. Die ursächlich für fachlich Auskunft zum Thema Binnenschifffahrtsfunk zuständige Stelle ist zunächst einmal nicht der Streifenbeamte einer WSP, sondern der Bund als Gesetzgeber. Konkret ist das die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz. Telefonisch hat mir dort eben Frau Peters (Tel.: 0261/9819-2001) folgende Auskunft gegeben: Ein freiwillig ausgerüstetes Sportboot ist eine mit Rufzeichen registrierte Schiffsfunkstelle, genau wie ein ausrüstungspflichtiges Fahrzeug. (Nummernzuteilungsurkunde!) Es unterliegt somit der Funkbenutzungspflicht und darf nur mit einem UBI-Inhaber an Bord bewegt werden. Wenn jemand ohne UBI fahren will, besteht die einzige Möglichkeit darin, die Schiffsfunkstelle abzumelden (Nummernzuteilungsurkunde an die BNetzA zurückzusenden) und die Funkanlage auszubauen. Nur Ausschalten, Abklemmen oder Ausbauen des Funkgerätes allein reicht NICHT!
Sie will mir auch noch ein paar Merkblätter zum Thema mailen, die sind aber noch nicht da. Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser
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#132
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Hier ist auch die Mail im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Reh, anbei sende ich Ihnen Informationsmaterial zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie weiterhin spezifische Fragen haben, so kann Sie mein Kollege beraten, der zur Zeit in Urlaub ist und ab dem 17. August wieder im Hause ist (Herr Weiler, Tel. 0261-9819-2213). Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Nicola Peters SB1 beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Am Berg 3 56070 Koblenz Tel.: +49 (0 ) 261-9819-2001 Fax : +49 (0) 261-9819-2155 Nicola.Peters@wsv.bund.de Die Anlagen sind die BinSprFunkV, das Merkblatt Funkzeugnisse und das Merkblatt Kombianlagen (alle auch bei ELWIS zu finden). Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser
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#133
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Ich glaub die WSP in Germersheim und Mainz hat ihre Kompentenzen nicht im Bereich Binnenschifffahrtsfunk.
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#134
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Zitat:
http://www.unruh-marine.de/index.php...l&yacht_id=172 |
#135
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Zitat:
oder sie sind einfach ein bisschen Freundlicher und nicht so hart am Gesetzestext
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#136
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How says the American: ... Kindergarden....
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#137
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Es geht hier ja wohl nicht um eine bürgerfreundliche Gesetzesauslegung, sondern die Diskussion versucht zu klären, wie es sachlich und juristisch nach der Gesetzes- und Verordnungslage genau ist.
Ich freue mich jederzeit über eine großzügige Auslegung bei solchen "Verstößen". Ist ja kein Mord, wenn man ohne UBI funkt. |
#138
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Da ich ja eher ein Mensch von der praktischen Front bin, liebe ich solche Beamten, die sich auch mal eine praxisbezogene Meinung bilden und hiernach handeln.
Auf jeden Fall besser als solche Sturrköpfe, die sich hinter irgendwelchen Paragraphen verstecken und unsinnige Gesetze buchstabengetreu befolgt sehen wollen. Wie seinerzeit schon der Beamte an Bord, der zu meiner Nachfrage nur meinte, das wir Freizeitkapitäne das alles viel zu verbissen sehen.....
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Gruß - Georg |
#139
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser
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#140
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In meiner Zuteilungsurkunde steht mein Name als Zuteilungsnehmer und der Name des Bootes/Schiffes. Kein Kennzeichen oder sonst etwas, womit das Boot identifiziert wird oder werden kann. Mein Bootsname ist auf zwei angeschraubten Holzschildern. Baue ich das Funkgerät aus und tausche die Holzschilder gegen welche mit anderem Namen, ist es plötzlich kein ausgerüstetes Boot mehr. Und das Boot umzubenennen ist ja wohl nicht verboten ...
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#141
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Anscheinend ein sehr spannendes Thema... Ich selbst hatte in den letzten 15 Jahren immer ein angemeldetes, funktionstüchtiges Funkgerät an Bord und auch das internationale Funkzeugnis gemacht, der Schein war ja relativ easy.
Es gab des Öfteren Begebenheiten, wo ich mich sehr über die Funke an Bord gefreut habe. Und sei es auch nur als zusätzliches Sicherheitsbackup bei großen Fahrten mit unseren kleinen Booten. Und auch noch mal ein Praxisbeispiel: Segelbootcharter in Dubrovnik, letztes Jahr. In der Yacht war ein Funkgerät verbaut. Der Vercharterer wollte zwingend mein Funkzeugnis sehen. Vermutlich hätte ich die Yacht ohne FZ nicht übernehmen können. Ich möchte gerne jedem anraten, einen Schein zu machen und sich ein Gerät einzubauen. Liebe Grüße aus Gelsenkirchen, Uwe
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Fiberline G15 mit Crysler 35 (Volvo 55 PS), Nebenher Kajütkr. Atalanta Flamingo, dann Motorboot ca 5 m, unbek. Modell, 20 PS Mercury, sehr alt, dann Arbeitsboot, sehr alt, Ähnlich Boston Whaler/Trave 470 mit 35(?) PS Johnson, dann EcoFiber, alt, ca 5 m, 70 PS Evinrude (später 90 PS Honda), Quicksilver 580 BR mit 150 PS Mariner Optimax, Karnic 2250 mit 225 PS Mariner Optimax, Kelt White Shark 236 WA mit 225 Yamaha, Whaly 370, 20 PS Yamaha, Quicksilver 605 Pilothouse mit Mercury F 150 EFI |
#142
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Zitat:
Bleibt nur die Frage "Wozu?"... Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#143
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Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass da steht "... baue ich das Funkgerät aus ..."
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#144
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Zitat:
Gruß Micha
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BEJA Silverbird 2 Kruiser |
#145
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Also, wenn du binnen und in Deutschland unterwegs bist, dann hat dein Boot auch eine (Zulassungs-)Nummer. Darüber lässt es sich identifizieren. Ein Bootsname ist Schmückwerk, binnen.
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#146
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Generell kann man doch, nach Studium des Freds, feststellen:
Es gibt "Dipferlscheisser" und, Gott sei Dank, auch normale Menschen. Auch bei der Exekutive!! Geändert von Janus (27.07.2016 um 15:54 Uhr) |
#147
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Abmelden, solange nicht fahren dürfen, dann für zwei Wochen einem Freund leihen, dann wieder anmelden, warten, die Kosten ... Soll ich das jetzt kommentieren?
Das ist der einfachste und schnellste Weg, ein freiwillig ausgerüstetes Boot auch für nicht-UBI-Inhaber legal fahrbar zu machen. Zum Beispiel auch, wenn man ein Boot mit Funke gekauft hat und nicht weiß, ob der Vorbesitzer die Funke abgemeldet hat. |
#148
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Schau in deine Zulassungsurkunde. Steht da deine Zulassungsnummer drin? Bei mir nicht ...
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#149
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Gruß Ewald |
#150
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Zitat:
Ein Boot (Kleinfahrzeug) wird in Deutschland nicht zugelassen sondern angemeldet. Und mein Nümmerchen steht sogar auf meinem "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" vom WSA vorne groß und fett gedruckt drauf. Und diese Nummer muss dann wohl auch am Boot sein. Aber vielleicht erklärst du dich erstmal: Was für ein Boot fährst du? In welchem Land? |
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