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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1626  
Alt 03.05.2013, 23:23
Justforfun Justforfun ist offline
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[QUOTE=Mala;3092015]
Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
ich habe den Artikel gelesen, er gibt eigentlich unseren Informationsstand wieder, Bootseigner mit Booten über 8 Jahren können sich genüsslich zurücklehnen, es wird auch ein Zollbestättigung für den Status der Gemeinschaftsware geben, dies gilt aber nur für Boote die in der vorübergehenden Einfuhr sind und ausserdem nachweislich vor 2005 gewassert worden sind.....

was heisst " Bootseigner mit Booten über 8 Jahren können sich genüsslich zurücklehnen "

den Zoll müssen wir ( mein Boot ist auch über 8 Jahre ) ja auch bezahlen. Aber wann. Hat einer schon nur den Zoll bezahltohne MWST und die ganze Prozedur hinter sich gebracht und kann darüber berichten. Ich habe es probiert und stoße nur auf Schwierigkeiten.
eh klar....es gibt ja noch keine Durchführungsbestimmungen und die ganzen Regelungen treten ja erst mit 1.7. in Kraft.....es kann Dir momentan niemand in Kroatien darüber Auskunft geben.....aber wir haben nach dem Beitritt noch 1Jahr Zeit um unseren Zollstatus zu regeln.....die ganzen Regeln treten ja erst mit dem EU-Beitritt in Kraft.....demendsprechend erreichst du momentan nichts...
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  #1627  
Alt 03.05.2013, 23:28
Uwe Uwe ist offline
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[QUOTE=Mala;3092015]
Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
ich habe den Artikel gelesen, er gibt eigentlich unseren Informationsstand wieder, Bootseigner mit Booten über 8 Jahren können sich genüsslich zurücklehnen, es wird auch ein Zollbestättigung für den Status der Gemeinschaftsware geben, dies gilt aber nur für Boote die in der vorübergehenden Einfuhr sind und ausserdem nachweislich vor 2005 gewassert worden sind.....

was heisst " Bootseigner mit Booten über 8 Jahren können sich genüsslich zurücklehnen "

den Zoll müssen wir ( mein Boot ist auch über 8 Jahre ) ja auch bezahlen. Aber wann. Hat einer schon nur den Zoll bezahltohne MWST und die ganze Prozedur hinter sich gebracht und kann darüber berichten. Ich habe es probiert und stoße nur auf Schwierigkeiten.
Kein Wunder Kroatien ist ja noch nicht in der EU.
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  #1628  
Alt 03.05.2013, 23:28
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Bernd Bernd ist offline
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Kein Jahr, sondern April 2014!
Ansonsten steht 1-2 Seiten vorher von Hilgoli ein Dokument verlinkt was den aktuellen Stand und das wahrscheinliche Procedere beschreibt. Einfach lesen

Bernd
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Bernd
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  #1629  
Alt 03.05.2013, 23:43
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Kein Jahr, sondern April 2014!
Ansonsten steht 1-2 Seiten vorher von Hilgoli ein Dokument verlinkt was den aktuellen Stand und das wahrscheinliche Procedere beschreibt. Einfach lesen

Bernd
Stimmt...bis April.......
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  #1630  
Alt 04.05.2013, 00:03
Mala Mala ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Kein Jahr, sondern April 2014!
Ansonsten steht 1-2 Seiten vorher von Hilgoli ein Dokument verlinkt was den aktuellen Stand und das wahrscheinliche Procedere beschreibt. Einfach lesen

Bernd
Ich habe den Thread sorgfältig gelesen, aber das übersehen. Danke
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  #1631  
Alt 04.05.2013, 00:31
Mala Mala ist offline
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So, ich habe nun versucht, das Dokument von Hilgoli zu verstehen. Da ich leider fast kein Englisch kann, habe ich es mit Googgle übersetzt und finde keinen Hinweis auf Zollbefreiung. Nur auf MWST.
Es müsste ja dann nach dem 31.05 8% Zolleinfuhr bezahlt werden. Zur Zeit ja nur 1,7%
Hat einer mehr Infos darüber?
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  #1632  
Alt 04.05.2013, 01:17
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Gegen die Umflaggung spricht die Bestimmung, dass beim Weiterverkauf eine 5 %ige Sondersteuer fällig wird...die Frage ist, ob es der kroatische Staat erlaubt Schiffe wieder ohne die 5% ige Steuer die Schiffe wieder zurückzuflaggen...das kann ich mir fast nicht vorstellen....sonst könnte ja auch jeder Kroate dieser Sondersteuer entgehen und sein Schiff vor den Verkauf auf ein anderes Land umzuflaggen.....und es ohne dieser Steuer weiterzuverkaufen....vielleicht könnte jemand in Erfahrung bringen ob dieser Bestimmung nur für der Schiffskauf für Kroaten untereinander oder auch bei einem Verkauf ins Ausland gilt....sollte es auch für den Auslandskauf gelten könnte auf Umflagger eine unangenehme Überraschung zukommen.....
---------------------------------------------------------------------------
Hallo Justforfun,
bis jetzt hat es nur die Kroaten betroffen,aber nur beim Kauf,nicht beim
Verkauf,und eine Steuer für's Zurückflaggen kann nicht sein,nicht EU-konform.Sonst müsste ja ein Österreicher,der ein Boot,das unter deutscher Flagge gefahren ist,kauft und nun unter österr.Flagge gestellt wird,
auch 5% Steuer zahlen.In der EU sind Alle gleich.Jedenfalls,das mit der 5%igen Kauf-Steuer ist ein nationales,kroat.Gesetz und ob das in der EU
beibehalten werden kann,wird man sehen.
Gitti

PS:IN den Beiträgen vom 11.04.2013 unter Vor- und Nachteile vom Umflaggen wurde dieses Thema bereits diskutiert
Gruß Gitti

Geändert von Emotion52 (04.05.2013 um 01:26 Uhr)
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  #1633  
Alt 04.05.2013, 11:35
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Zitat:
Zitat von Mala Beitrag anzeigen
So, ich habe nun versucht, das Dokument von Hilgoli zu verstehen. Da ich leider fast kein Englisch kann, habe ich es mit Googgle übersetzt und finde keinen Hinweis auf Zollbefreiung. Nur auf MWST.
Es müsste ja dann nach dem 31.05 8% Zolleinfuhr bezahlt werden. Zur Zeit ja nur 1,7%
Hat einer mehr Infos darüber?
Hallo Mala,

da liegst Du falsch mit dem Zoll. Ich versuche die 8 Jahresregel mal zusammen zu fassen:

1. Boot muss Baujahr bis max. 06/2005 sein (>8 Jahre)
2. Boot muss vor dem 1.07.2005 in Betrieb genommen worden sein (mit Nachweis !)
3. wenn 1+2 erfüllt, greift Artikel 410 der europäischen Mwst. Richtlinie und das Boot ist von der Mehrwertsteuernachzahlung befreit
4. Eine Verzollung ist aber trotzdem durchzuführen !
5. Die Verzollung wird ab dem 1.7.2013 0:00 fällig und muss mit einer Übergangsfrist bis zum 30.04.2014 erfolgen.
6. Ab dem 1.7.2013 0:00 gelten die bisherigen Zollsätze in Kroatien nicht mehr, es gilt der EU Zollkodex !
7. Der EU Zollkodex schreibt einen Zollsatz von 1,7% für Boote <12m Länge vor, Boote über 12m haben einen Zollsatz von 0% !


Bedeutet somit: Du musst entweder 1,7% Zoll vom Zeitwert bezahlenoder gar nix, je nach Länge Deines Bootes ...

Alle Klarheiten beseitigt ?

Grüße

Christian
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  #1634  
Alt 04.05.2013, 11:55
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Zur 5% Verkaufssteuer auf Boote:

Diese Steuer gilt für alle Boote unter kroatischer Flagge (bzw. Zulassung). Kaufverträge für diese Boote müssen beim Notar abgewickelt werden. Wer Verkäufer oder Käufer ist, spielt keine Rolle. Die Steuer ist nicht nur auf Kroaten begrenzt, ein User hier im Forum hat von einem Deutschen ein Boot unter kroatischer Flagge gekauft. Obwohl er auch Deutscher ist und beide in Deutschland leben waren die 5% Steuer fällig. Ein deutscher Kaufvertrag wurde nicht anerkannt !

Grüße

Christian
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  #1635  
Alt 04.05.2013, 13:35
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Zur 5% Verkaufssteuer auf Boote:

Diese Steuer gilt für alle Boote unter kroatischer Flagge (bzw. Zulassung). Kaufverträge für diese Boote müssen beim Notar abgewickelt werden. Wer Verkäufer oder Käufer ist, spielt keine Rolle. Die Steuer ist nicht nur auf Kroaten begrenzt, ein User hier im Forum hat von einem Deutschen ein Boot unter kroatischer Flagge gekauft. Obwohl er auch Deutscher ist und beide in Deutschland leben waren die 5% Steuer fällig. Ein deutscher Kaufvertrag wurde nicht anerkannt !

Grüße

Christian
und damit sind wir wieder bei der Unsicherheit.....nach diesem Beitrag müssten alle beim Bootsverkauf die 5%zahlen....bzw....ist es rechtlich möglich ohne Kaufvertrag ein Boot aus dem kroatischen Register zu löschen??.......Dieser mögliche Pferdefuß würde den überraschend billigen kroatischen Steuersatz erklären......aus den 7-8% würden dann faktisch 12-13%. ....+ Registergebühren in Kroatien.......wie gesagt...alles Annahmen.....aber was stimmt jetzt wirklich?
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  #1636  
Alt 04.05.2013, 14:30
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
aber was stimmt jetzt wirklich?
Tja, was bis jetzt wirklich stimmt ist:

- es besteht kein Zwang zum Umflaggen
- das man ohne kroatischen Wohnsitze eigentlich kein Boot in HR zulassen kann
- man nach EU-Vorgabe im Wohnortland registrieren muß
- das Boot nach Inverkehrbringen (Zoll und EUSt) kroatisch ist (egal welche Flagge)
- das ein Boot nur in dem Land versteuert werden kann, in dem es physisch anwesend ist
- das die Kroaten keine eigene 8-Jahresregel mehr verabschieden, sondern ab 01.07. die EU-Vorgabe dazu umsetzten

Ob der Eigentümer sein eigenes Boot ohne Gebühren aus dem kroatischen Register wieder löschen kann, werden wir erfahren, wenn das der erste versucht hat

Wolfgang

Geändert von idefix01 (04.05.2013 um 14:34 Uhr) Grund: ERGÄNZUNG
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  #1637  
Alt 04.05.2013, 14:58
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nicht das uns auch noch der Himmel auf den Kopf fällt
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Gruß Olli
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  #1638  
Alt 04.05.2013, 15:03
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Tja, was bis jetzt wirklich stimmt ist:

- es besteht kein Zwang zum Umflaggen
- das man ohne kroatischen Wohnsitze eigentlich kein Boot in HR zulassen kann
- man nach EU-Vorgabe im Wohnortland registrieren muß
- das Boot nach Inverkehrbringen (Zoll und EUSt) kroatisch ist (egal welche Flagge)
- das ein Boot nur in dem Land versteuert werden kann, in dem es physisch anwesend ist
- das die Kroaten keine eigene 8-Jahresregel mehr verabschieden, sondern ab 01.07. die EU-Vorgabe dazu umsetzten

Ob der Eigentümer sein eigenes Boot ohne Gebühren aus dem kroatischen Register wieder löschen kann, werden wir erfahren, wenn das der erste versucht hat

Wolfgang

kleiner Gedankenfehler......es besteht von kroatischer Seite kein Zwang zum Umflaggen....das Restrisiko mit der Mehrwertsteueranerkennung durch EU bei Nichtinbetriebnahme bleibt.....wenn ich in Österreich ein Fahrzeug mit 30.12 anmelde und es nicht nachweislich im Dezember in Betrieb nehme wird es von der Finanz auch nicht anerkannt......auch bei Pkw gilt die 6 Monatsregel auch nur, wenn das Fahrzeug in Betrieb war, ich glaube es müssen sogar mindestens 5000 km gefahren sein, damit die MWSt des Ursprungslandes anerkannt wird...das ist bestehendes Recht.....wie es von der Behörde nach dem Beitritt gesehen wird ist eine interessante Frage......ich würde die kroatische Mehrwertsteuer bezahlen.....nicht Umflaggen....aber dennoch nachweislich das Boot in Kroatien in Betrieb nehmen.....mit einer Marinarechnung von einer fremden Marina.....das Restrisiko einer Verwaltungsübertretung in Kroatien halte ich für minimal.....aber ich bin dafür bei der MWSt auf der sicheren Seite
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  #1639  
Alt 04.05.2013, 15:45
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
nicht das uns auch noch der Himmel auf den Kopf fällt
Ist das jetzt sicher, wahrscheinlich oder unmöglich
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  #1640  
Alt 04.05.2013, 15:53
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Ist das jetzt sicher, wahrscheinlich oder unmöglich
naja, Majestix würde es so sagen :


Es ist noch nicht aller Tage Abend.
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Gruß Olli
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  #1641  
Alt 04.05.2013, 19:00
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Hallo,Christian
Sag,muß ich eine Löschung aus dem kroat.Register begründen? In Österreich
fragt dich niemand,warum du das Boot abmeldest.Hab wahrscheinlich einen
Knopf im Hirn,aber ich muß ja nicht zwangsläufig verkaufen,wenn ich abmelde.
Sollten wir nach dem 01.07.wieder zurückflaggen müßen (EU-Gesetz)melde ich
ja auch in Kroat.ab.Ist dieses Gesetz eigentlich EU-konform?Ich bin doch den Kroaten keine Rechenschaft schuldig was ich warum mit meinem Boot mache.
Wie gesagt,eventuell verrrenn ich mich da in was.
Gruß Gitti
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  #1642  
Alt 04.05.2013, 20:50
Malang Malang ist offline
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Hab da noch Mal eine Frage: Mein Boot 998 cm habe ich 2010 von einem deutschen gekauft. Mwst 1997 bezahlt, aber Originalrechnung leider nicht mehr vorhanden ich kenne den Erstbesitzer) von ihm habe ich aber eine Rechnung bekommen mit ausgewiesener MwSt vom Kauf auf der Messe. Plus eine Bestätigung vom Landratsamt, dass das Boot 7 Jahre auf einem deutschen See mit Nummer genutzt wurde (damit muss die VAT bezahlt worden sein). Nun bin ich aber nie aus Kroatien ausklariert in den letzten 35 Monaten und davor habe ich vom Vorbesitzer keine Unterlagen. Vor 7 Jahren wurde das Boot aus Slowenien nach Kroatien gebracht.
Sollte ich jetzt noch ausklariere und nach Italien fahren und dort eine Quittung /Beleg mitbringen und wieder einklarieren drei Tage später, bringt das was, oder reicht einfach aus- bzw. einklarieren "open sea". Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.
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  #1643  
Alt 04.05.2013, 21:15
PK1 PK1 ist offline
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Hier eine Info vom ADAC zur vergünstigten Nachversteuerung...
Zitat: "Wichtig: Inwiefern die Mehrwertsteuer-Regelung nach dem EU-Beitritt Kroatiens von der zuständigen EU-Kommission anerkannt wird, bleibt offen. Am 03.07.2013 wird sich die EU-Kommission darüber mit dem zuständigen Mehrwertsteuer Komitee beraten. Die 5% Regelung widerspricht laut EU Kommission den entsprechenden Rahmenrichtlinien" ADAC 2013. http://www.adac.de/reise_freizeit/wa..._Beitritt.aspx
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  #1644  
Alt 04.05.2013, 23:25
Mala Mala ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Hallo Mala,

da liegst Du falsch mit dem Zoll. Ich versuche die 8 Jahresregel mal zusammen zu fassen:

1. Boot muss Baujahr bis max. 06/2005 sein (>8 Jahre)
2. Boot muss vor dem 1.07.2005 in Betrieb genommen worden sein (mit Nachweis !)
3. wenn 1+2 erfüllt, greift Artikel 410 der europäischen Mwst. Richtlinie und das Boot ist von der Mehrwertsteuernachzahlung befreit
4. Eine Verzollung ist aber trotzdem durchzuführen !
5. Die Verzollung wird ab dem 1.7.2013 0:00 fällig und muss mit einer Übergangsfrist bis zum 30.04.2014 erfolgen.
6. Ab dem 1.7.2013 0:00 gelten die bisherigen Zollsätze in Kroatien nicht mehr, es gilt der EU Zollkodex !
7. Der EU Zollkodex schreibt einen Zollsatz von 1,7% für Boote <12m Länge vor, Boote über 12m haben einen Zollsatz von 0% !


Bedeutet somit: Du musst entweder 1,7% Zoll vom Zeitwert bezahlenoder gar nix, je nach Länge Deines Bootes ...

Alle Klarheiten beseitigt ?

Grüße

Christian
1000 Dank für die Antwort. Nun versehe ich es. ich habe mir dafür die Finger blutig gegoogelt, wie bist du an Die Infos gekommen?
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  #1645  
Alt 04.05.2013, 23:36
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bell407 bell407 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mala Beitrag anzeigen
1000 Dank für die Antwort. Nun versehe ich es. ich habe mir dafür die Finger blutig gegoogelt, wie bist du an Die Infos gekommen?
Durch Lesen der hier im Trööt genannten Dokumente und Zusammensetzen der Infos...
und weitere Recherchen...

Grüße

Christian
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  #1646  
Alt 04.05.2013, 23:36
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Bernd Bernd ist offline
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Steht alles hier im Thread!
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  #1647  
Alt 06.05.2013, 12:56
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Tom-Cat Tom-Cat ist offline
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Zitat:
Zitat von bell407 Beitrag anzeigen
Zur 5% Verkaufssteuer auf Boote:

Diese Steuer gilt für alle Boote unter kroatischer Flagge (bzw. Zulassung). Kaufverträge für diese Boote müssen beim Notar abgewickelt werden. Wer Verkäufer oder Käufer ist, spielt keine Rolle. Die Steuer ist nicht nur auf Kroaten begrenzt, ein User hier im Forum hat von einem Deutschen ein Boot unter kroatischer Flagge gekauft. Obwohl er auch Deutscher ist und beide in Deutschland leben waren die 5% Steuer fällig. Ein deutscher Kaufvertrag wurde nicht anerkannt !

Grüße

Christian
Nett wie er´s geschrieben hat

Aber was wäre wenn der Verkäufer das Boot in HR abgemeldet hätte und ich es in Deutschland mit deutschem Kaufvertrag gekauft hätte und in Deutschland angemeldet hätte???
Dann hätten die Kroaten die 5% gar nicht erheben können!?

Gut, hab ich nicht . . . . aber was wäre wenn?


Mich interessiert es aus dem Grund weil ich über kurz oder lang nach DE umflaggen will und ich müsste doch mein Boot in HR abmelden können ohne angaben von Gründen?!

LG Tom
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  #1648  
Alt 06.05.2013, 14:47
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Zitat:
Zitat von Tom-Cat Beitrag anzeigen
Nett wie er´s geschrieben hat

Aber was wäre wenn der Verkäufer das Boot in HR abgemeldet hätte und ich es in Deutschland mit deutschem Kaufvertrag gekauft hätte und in Deutschland angemeldet hätte???
Dann hätten die Kroaten die 5% gar nicht erheben können!?

Gut, hab ich nicht . . . . aber was wäre wenn?


Mich interessiert es aus dem Grund weil ich über kurz oder lang nach DE umflaggen will und ich müsste doch mein Boot in HR abmelden können ohne angaben von Gründen?!

LG Tom
Ist problemlos möglich. Ich habe es bei einem Boot unter kroatischer Flagge dieses aus dem kroatischen Schiffsregister abgemeldet, es virtuell in internationale Gewässer gebracht die kroatische MwSt. kassiert, das Boot in Österreich angemeldet und wieder MwSt. frei nach Kroatien eingeführt und jetzt mit 6,7% versteuert und es ist wieder mit Juli in der EU
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  #1649  
Alt 06.05.2013, 15:13
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ist problemlos möglich. Ich habe es bei einem Boot unter kroatischer Flagge dieses aus dem kroatischen Schiffsregister abgemeldet, es virtuell in internationale Gewässer gebracht die kroatische MwSt. kassiert, das Boot in Österreich angemeldet und wieder MwSt. frei nach Kroatien eingeführt und jetzt mit 6,7% versteuert und es ist wieder mit Juli in der EU
Habe ich das richtig verstanden: Du hast Dir ca. 20 % USt bei der Ausfuhr auszahlen lassen und dann für 6.7 % wieder eingeführt?

Ich würde mich schämen, sowas auch nur zu planen, und halte es für eine miese Tour. Es sind genau solche Tricksereien, die Steuerregelungen immer unverständlicher und komplizierter werden lassen, da der Gesetzgeber sie verzweifelt zu vermeiden sucht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #1650  
Alt 06.05.2013, 15:58
Emotion52 Emotion52 ist offline
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Hallo Georg,
das geht natürlich nur ,wenn man Geschäftsbeziehungen mit Kroatien pflegt
und daher einen kroatischen Steuerberater /Geschäftspartner hat. Wir Nor-
malos haben zu diesem Wissen ja keinen Zugang,oder müssen diese Infor-
mationen teuer bezahlen,da Fachmann notwendig und der kostet.Mit dem
erforderlichen Insiderwissen ist vieles möglich,auch bei uns.Clever gemacht.
Wenn auch legal getrickst,moralisch nicht sehr nett,aber schön, daß es Dir gelungen ist,den gesamten Fiskus auszubooten,der Mensch freut sich.
Ist ja sowas wie Nationalsport,nur auf Kosten aller,da die Gesetze immer
strenger werden,um solche Transaktionen zu verhindern.
Gitti
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