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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#151
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Servus!
Zitat:
"10. Zusätsliche Angaben zu den Waren d) die Voraussetzungen des Artikels 9 Absatz 2 des Vertrages erfüllende Waren" Und bei den Erläuterungen: "Feld 10 d) Diese Angabe bezieht sich auf den zollrechtlichen Status der Waren im Zeitpunkt ihrer Ausfuhr." Beide von meinem INF3 abgeschrieben. Meiner Rechtsauffassung nach kann ich keinen zollrechtlichen Status in der EU erhalten wenn ich meine Mehrwertsteuer nicht bezahlt habe. Im Umkehrschluss bedeutet das, die Bestätigung des zollrechtlichen Status ist auch die Bestätigung, daß die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Ich sag ausdrücklich dazu: Ich bin nicht vom Fach. Ich lasse mich liebend gerne eines Besseren belehren. Aber dazu, lieber justforfun, musst du dir schon etwas mehr Mühe geben als zu sagen "freerider redet quatsch" und "deutsche Zöllner lügen". Also, leg los! Schöne Grüße, Jan |
#152
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Zitat:
Dann lass Dich endlich eines Besseren belehren und schreibe nicht dauernd sachlich absolut falschen Dinge.....wenn Du es nicht weisst, dann schreib nix dazu.....so einfach gehts das.... |
#153
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Zitat:
Außerdem...ich habe nie gesagt deutsche Zöllner lügen...du unterschiebst deutsche Zöllner Aussagen, die er so nie gemacht haben kann, weil es einfach falsch ist... Wenn Du sagst....nach meiner Rechtsauffassung könnte es sein, dass ein Inf 3 ein Mehrwertsteuernachweis sein, dann kommst der Wahrheit schon näher...dann ist es nur eine Meinung von Dir........wenn Du unüberprüft schreibst Inf3 ist ein Mehrwertsteuernachweis....das ist es einfach eine Falschaussage...du solltet zwischen Meinungen und Tatsachen unterscheiden.....man kann ja diskutieren, aber dann muß man sich auch was sagen lassen...und nicht andere beschimpfen und Halbwahrheiten unterstellen usw....gewöhn Dir in Zukunft an..zu sagen...Meinung von mir...und gesicherte Tatsache...sowiel zur Diskussionskultur.... |
#154
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... mich würde interessieren:
was kann ich innerhalb der EU, bzw. in D kaufen, ohne MwSt. , was kann ich "in Deutschland" besitzen, ohne es mit MwSt. gekauft zu haben .... , wenn ich die Beiträge und Infos richtig interpretiere, dann ist alles, was man in D besitzt versteuert und verzollt. Oder habe ich da etwas übersehen ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#155
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Und wieder nur rumgestänker und nix brauchbares von dir. Glaubst du eigentlich ich hab die zwei Sätze da oben erfunden? Glaubst du ich halluzinier das was da auf dem INF3 hier vor mir steht?
Du nimmst offenbar einfach nur die Informationen die dir in deiner Argumentation recht geben und den Rest blendest du einfach aus weils zu unbequem ist. Oder weil du einfach nur erkennen könntest, dass du dich eventuell geirrt hast. Langsam glaub ich der Theorie von Vestus: Deine "Längjährige Tätigkeit im Frachtwesen" oder wie du es mal genannt hast bezieht sich wahrscheinlich auf nen selbstständigen Subunternehmer bei Hermes (Sprich: Paketefahrer) oder du bedienst die Ameise in ner Spedition. Mehr Ahnung hast du von der ganzen Sache tatsächlich auch nicht hab ich das Gefühl. Sonst müsstest du ja nicht Fakten ignorieren sondern würdest meine obige Frage einfach erklären. Offensichtlich kannst du das aber nicht, deshalb als Flucht nach vorn der Vorwurf ich würde was falsches schreiben. Und bitte sprich ausgerechnet du nicht davon, jemand würde die "fachliche Kompetenz" des Forums zerstören - im Moment hast du diesen Job gepachtet. Schöne Grüße, Jan |
#156
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machen wir eine kleine Haaaaaarspalterei Kaufen - privat NEIN (Nachtrag in D nein - EU mit TAX FREE ja (müsste aber eigentlich in D verzollt und versteuert werden - wie gesagt müsste) Besitzen JA Wolfgang |
#157
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Zitat:
das ganze Leben ist eben ein Risikoooooooooo,, inkl. Boot, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#158
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... Schlawiner... du willst mich wohl ärgern... .... ich formuliere mal anders.... kann ich ein Boot, das sich in Deutschland befindet, das nicht EU-versteuert ist ?? .... oder stimmt die Annahme, dass es "nicht EU versteuert" nicht in Deutschland sein kann (oder nur illegal sein kann) ?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#159
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Zu deinen Gunsten bin ich davon ausgegangen du meinst den Zöllner, alles andere wäre wohl die dreisteste Unverschämtheit die es gibt. Aber wenn dem so wäre wärst du natürlich der allergeeignetste der eine Diskussionskultur anmahnen könnte. Völlig logisch. Wer nicht deiner Meinung ist lügt. Denn deine Meinung ist die Wahrheit. Einfach, aber völlig logisch. Jan |
#160
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Gruss Vestus |
#161
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Servus!
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Schöne Grüße, Jan |
#162
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Also nur nochmal zum verständnis, bevor ihr euch hier an die gurgel springt, eine rechnung mit ausgew. Mwst über ein gebrauchtboot reicht auch nicht aus?
Und bei booten älter als 8 jahren wird garnichts mehr benötigt? |
#163
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Ist deine Rechnung von einem Händler oder oder von einer Privatperson? (Also eigentlich ein KV?)
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#164
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Es dürften aber massig ältere unversteuerte US-Boote im Umlauf sein, war früher leichter möglich diese auf Umwegen Zoll und Steuerfrei nach D zu bekommen. Aber wir waren ja bei LEGAL (wobei hier die 8-Jahres Regel greift) Wolfgang
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#165
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Zitat:
Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk 2 |
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Wolfgang |
#167
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Langt
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#168
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Servus!
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Weiß ich doch, deshalb schrieb ich ja: Eigentlich also KV. Gibt ja manchmal solche Vögel die so tun als wären Sie ne Firma, eine "Rechnung" ausstellen obwohl sie gar nicht eingetragen sind - noch nicht mal als einfacher Kaufmann. KFZ-Bereich gibt's das hier und da mal. Dadurch wirkt Alibabas Wohncontainer neben der Ausfallstraße gleich wichtiger. Dann ist der Steuerausweis auch nix wert. Hätt ja sein können dass so was im Bootssektor auch mal auftaucht. Schöne Grüße, Jan |
#169
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Zitat:
Das langt dann, wenn die USt = 19 % des gesamten Nettobetrages beträgt. Es gibt, wie bereits gesagt, die Möglichkeit, das der Unternehmer das gebrauchte Boot der Differenzbesteuerung unterwirft. Da kauft er ein Boot von einer Privatperson für 14000,-€ ein und verkauft es für 15000,- netto. Der Händler muss dann nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, im Beispielsfall also nur 19% auf 1000,- = 190,-€ versteuern. Das Boot kostet dann letztendlich nur 15000 + 190 USt = 15190,- Letzteres gilt nicht als Nachweis das das Boot insgesamt der USt unterworfen wurde. Kann ja sein, das die Privatperson, die dem Händler das Boot verkauft hat, das Boot eingeschmuggelt hat. Gruß Volker |
#170
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Geht die Differenzbesteuerung nicht nur beim Kfz
Wolfgang OK OK, hab mir gerade den §25 UStG durchgelesen - wieder was gelernt |
#171
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Im Gesetz steht bewegliche körperliche Gegenstände mit Ausnahme von Edelsteinen und Edelmetallen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html Gruß Volker |
#172
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Hi Vestus,
Ich meinte bei der Zulassungsstelle für Boote.Hab mich wahrscheinlich etwas ungeschickt ausgedrückt,mit dem Vergleich zum Auto.Ich wollte damit sagen,daß der Seebrief nichts anderes ist,wie der Zulassungsschein vom Auto und bei der Anmeldung des Bootes keine Bezahlung der MWST geprüft wurde.Sorry,ich wollte keinen Streit entfachen. Gruß Gitti
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#173
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Zitat:
Ein Privater kann keine Rechnung ausstellen, somit gibt es auch keine gesonderte Ausweisung, sondern nur einen Kaufvertrag, bzw. eine Zahlungsbestätigung. Kauft ein gewerblicher Kunde ein Boot mit ausweisbarer MwSt. kann diese in das Frimenvermögen einfließen und die MwSt. als Vorsteuer abgezogen werden. Ein aktuelles Beispiel: ein Kunde mit einem Boot versteuert sein Boot in Kroatien,so ist die MwSt. anhand des vorhandenen Zoll/Ust Formulars die MwSt. separat ausgewiesen. Er verkauft das Boot an eine Firma oder Verein, so kann diese die Ust als Vorsteuer geltend machen. |
#174
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Eigentlich gings um Seebrief und Bootszulassungen..und ums Inf3.....über Autozulassungen sollte hier doch nicht diskutiert werden...
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#175
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Zitat:
"bei Auto und auch bei Booten mit Seebrief brauchst im Normalfall kein Inf3". Anders als beim Boot gibt es für ein Auto die Zulassungspapiere nur wenn die Steuerzahlung nachgewiesen wurde. Weiterhin erkennt das geschulte Zollauge wann das Auto spätestens das letzte Mal in der EU war: es wirft einen Blick auf die HU-Plakette, bei euch, glaube ich, Pickerl genannt, oder in die Zulassung, in der dieses Datum ebenfalls vermerkt ist. Deshalb gibt es für KFZ kein Inf3. Hast für dein Boot z.B. ein Gutachten vom Ziviltechniker aus A, nicht älter als drei Jahre, kannst dir das Inf3 auch sparen.
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Gruss Vestus |
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