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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#151
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Moin,
ich muß im April 2026 verlängern. Dann werde ich 60. Angeblich muß nur ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis neu vorgelegt werden. Es steht aber nirgendwo, in welchem Umfang. Ob da das vom SpoBo reicht, oder ein komplettes arbeitsmedizinisches Zeugnis.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden |
#152
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Was fährst du wenn du die Untersuchung nicht schaffst ... Sportbootführerschein hast du ja abgegeben..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#153
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Ich habe gar nichts abgegeben.
Man beantragt das Kleinschifferzeugnis mit einer Kopie des Führerscheines und einer plausiblen Erklärung, daß man gewerblich gefahren ist. Da werden keine Originale eingezogen. Die normalen Scheine habe ich also alle noch. Seit ich letztes Jahr zusätzlich noch den Binnen gemacht habe, als Scheckkarte. Den SKS gibt es eh nur als Papierlappen.
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#154
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#155
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Ich glaube nicht, daß die Scheine im Original tatsächlich von der WSA angefordert(!) wurden.
Da man das Kleinschifferzeugnis komplett online mit eingescanten Bildern beantragen kann, macht das keinen Sinn. Wenn jemand leichtfertig seinen Original-SpoBo hinschickt, ist der eben weg. Der verschimmelt dann in irgendeiner Akte. Habe in diesem Thread die Beiträge mal durchgesehen. Da war nirgendwo die Rede davon, das Original abzugeben. Es wird auch immer vom Umtausch des SpoBo in ein Kleinschifferzeugnis gepostet. Es ist aber nur ein zusätzlicher Schein, der die gewerbliche Fahrt ermöglicht. Außerdem fehlt dort der Aufdruck "International certificate for operators of pleasecrafts" Das Ding ist also in allen Ländern, die normalerweise den deutschen SpoBo akzeptieren, komplett für die Tonne. Zum Thema nicht bestandenem medizinischen Tauglichkeitstest: Ist bei Autoführerscheinen ja genauso. Wenn der LKW Schein verfällt auf Grund von Alter oder nicht bestandenem Gesundheitscheck, bleibt der PKW Schein trotzdem gültig. Da der normale SpoBo kein "Verfallsdatum" hat, bleibt der auf jeden Fall gültig.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll. Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden Geändert von Big Blue (20.02.2025 um 20:32 Uhr) |
#156
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![]() Zitat:
![]() Warum sollte die WSV seine eigenen Anträge nicht kennen? Folgende Unterlagen sind dem Antrag unbedingt beizufügen: - Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis/Reisepass; Kopie/Scan ausreichend) - Sportbootführerschein (Kopie/Scan ausreichend) - Passbild - Bescheinigung über die berufliche/gewerbliche Tätigkeit Gruß Totti
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#157
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![]() Zitat:
Nenne mir mal Beispiele, warum der Antrag nicht verlängert werden sollte? Aus gesundheitlichen Gründen? Dann wird das Zeugnis ungültig, wie auch der PKW Führerschein Klasse 3 in manchen Bereichen mit Vollendung des 50. LJ (Klasse CE Gespanne 12to.). Der Rest ist weiter gültig, hier nämlich der amtliche Sportbootführerschein Binnen. Der wird bekannter Weise nicht eingezogen, wäre auch völlig sinnbefreit. Gruß Totti
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#158
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#159
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![]() Zitat:
Das ist ja beim PKW Führerschein mit Ausnahme der CE Regelung bisher gescheitert. Wohl auch, da ein PKW Führerschein für manch einen je nach Wohnort unumgänglich ist. Gruß Totti
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