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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1726  
Alt 15.05.2013, 22:08
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
ich kann mir nicht vorstellen, das nach dem Beitritt es irgendwem interessiert ob das Boot länger als drei Jahre in Kroatien war.....einzig die Mehrwertsteuerrechnung zählt, alles andere ist für die Behörde sowieso nicht nachweisbar....macht die Geschichte nicht zu kompliziert...
Das kann ich mir aber schon vorstellen - Yacht mit Marktwert 500.000 -> es geht um über 100.000 EUR Steuern. Und es ist leicht einzutreiben - braucht man nicht mal eine Steuer-CD kaufen - die "CD" steht praktisch im Hafen. Wenn du vom Finanzamt wärst - wo würdest du versuchen Geld einzutreiben? Beim Gemüsehändler um die Ecke mit Jahresumsatz 14.000 Euro, wo du dann vielleicht noch 200 Euro findest, oder dort, wo du per Gesetz diskussionslos ein paar 100.000 eintreiben kannst, ohne lang suchen zu müssen?
LG
Peter
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  #1727  
Alt 16.05.2013, 05:45
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Zitat von PK1 Beitrag anzeigen
Das kann ich mir aber schon vorstellen - Yacht mit Marktwert 500.000 -> es geht um über 100.000 EUR Steuern. Und es ist leicht einzutreiben - braucht man nicht mal eine Steuer-CD kaufen - die "CD" steht praktisch im Hafen. Wenn du vom Finanzamt wärst - wo würdest du versuchen Geld einzutreiben? Beim Gemüsehändler um die Ecke mit Jahresumsatz 14.000 Euro, wo du dann vielleicht noch 200 Euro findest, oder dort, wo du per Gesetz diskussionslos ein paar 100.000 eintreiben kannst, ohne lang suchen zu müssen?
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Peter
wie will der Zöllner nachweisen, dass ich nicht in der Eu war?....kann er doch gar nicht....es bringt doch nix, wenn man theoretische Fälle konstruiert...und dann Angst kriegt...diese Fragen werden doch nur bei Einreise akut....innerhalb der EU interessiert es dann niemand, weil es eh nicht nachweisbar ist
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  #1728  
Alt 16.05.2013, 08:25
PK1 PK1 ist offline
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
wie will der Zöllner nachweisen, dass ich nicht in der Eu war?....kann er doch gar nicht....es bringt doch nix, wenn man theoretische Fälle konstruiert...und dann Angst kriegt...diese Fragen werden doch nur bei Einreise akut....innerhalb der EU interessiert es dann niemand, weil es eh nicht nachweisbar ist
Der Zöllner muss gar nichts nachweisen -> du musst nachweisen -> so läuft das in der Regel im Steuerrecht.
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  #1729  
Alt 16.05.2013, 08:28
portside portside ist offline
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
wie will der Zöllner nachweisen, dass ich nicht in der Eu war?...
Muss er auch nicht, der Yachteigner muss beweisen dass er in der EU war.
Z.B. durch Liegeplatzrechnungen, da es in Italien fast unmöglich ist mit Stempel einzuklarieren.
In Piran hat man in den letzten Jahren öfter EU Yachten zum offiziellen einklarien aus Kroatien getroffen um die 3 Jahres Regel zu erfüllen. Aber diese hatten die EU Steuer ja schon bezahlt, und ihnen war die 3 Jahres Regel bekannt.
Ein guter Zöllner wird bei mehrjährigem Zolllager sicher hellhörig.
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  #1730  
Alt 16.05.2013, 08:40
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hilgoli hilgoli ist offline
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nun haltet mal die kirche im Dorf.

Es ist richtig das Güter ihren Gemeinschaftsstatus verlieren, wenn sie länger als 3 Jahre ausserhalb der EU sind. Die Steuerschuld entsteht aber nur wenn diese Rückware wie sie steuerrechtlich genannt werden bei der erneuten Einfuhr kontrolliert und dabei die überschreitung der 3 Jahresfirst festgestellt wird. In der Praxis kommt dies allerdings nie vor. Es sei denn jemand ist doof genug und weißt die Zöllner aktiv darauf hin.

Es gibt keine Datei oder sonstiges wo automatisch ein rotes Licht angeht wenn so ein Gut längere Zeit ausserhalb der EU war. Wenn das Gut wieder eingeführt ist, was durch den Beitritt ab 01.07.2013 automitsch geschieht, reicht aber der alte Steuerbescheid immer aus. Die Rückwarenregel wird nur an EU Außengrenzen wirksam. Ausserdem sind ursprünglich EU versteuerte Boote ohne eine Einschränkung der Aufenthaltsdauer als Steuerfrei deklariert. ( steht in irgendeinem von Glumpos beiträgen zu den verabschiedeten Gesetzen! )
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Gruß Olli
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  #1731  
Alt 16.05.2013, 09:13
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von PK1 Beitrag anzeigen
Der Zöllner muss gar nichts nachweisen -> du musst nachweisen -> so läuft das in der Regel im Steuerrecht.


Genau so isses, wissen eben viele nicht, der Zoll ist die heimliche Macht im Staat, der darf Alles und muss Nichts!

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #1732  
Alt 16.05.2013, 18:54
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Zitat:
Zitat von portside Beitrag anzeigen
Muss er auch nicht, der Yachteigner muss beweisen dass er in der EU war.
Z.B. durch Liegeplatzrechnungen, da es in Italien fast unmöglich ist mit Stempel einzuklarieren.
In Piran hat man in den letzten Jahren öfter EU Yachten zum offiziellen einklarien aus Kroatien getroffen um die 3 Jahres Regel zu erfüllen. Aber diese hatten die EU Steuer ja schon bezahlt, und ihnen war die 3 Jahres Regel bekannt.
Ein guter Zöllner wird bei mehrjährigem Zolllager sicher hellhörig.
so ein Blödsinn.....ein Vergehen muss auch ein Zöllner nachweisen.....wir leben immerhin in einem Rechtsstaat....wennst innerhalb der EU bist musst du überhaupt nicht nachweisen.....nur bei einer offiziellen Einreise musst du es nachweisen.....
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  #1733  
Alt 16.05.2013, 19:30
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
so ein Blödsinn.....ein Vergehen muss auch ein Zöllner nachweisen.....wir leben immerhin in einem Rechtsstaat....wennst innerhalb der EU bist musst du überhaupt nicht nachweisen.....nur bei einer offiziellen Einreise musst du es nachweisen.....
Hast du dir schon mal Gedanken gemacht weshalb der Mehrwertsteuernachweis Mehrwertsteuernachweis heisst und das Inf3 Nämlichkeitsnachweis, und dass die Kroatische Küste ab 01.07. EU-Aussengrenze ist?
__________________
Gruss Vestus
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  #1734  
Alt 16.05.2013, 20:52
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Hast du dir schon mal Gedanken gemacht weshalb der Mehrwertsteuernachweis Mehrwertsteuernachweis heisst und das Inf3 Nämlichkeitsnachweis, und dass die Kroatische Küste ab 01.07. EU-Aussengrenze ist?
Genau und solange Kroatien noch nicht dem Schengen Abkommen beigetreten ist wird sich an der bisherigen Einreise über See nichts ändern.
Man reist also immer offiziell ein, somit ist einfache Kontrolle der MwSt einfach.
Was mit Schengen dann kommt bleibt abzuwarten.

Zur Info - für Deutschland gibts hier Hinweise



www.bundespolizei.deHinweise zum Grenzübertritt im Sportbootverkehr.

Geändert von portside (16.05.2013 um 21:05 Uhr)
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  #1735  
Alt 17.05.2013, 05:06
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Zitat:
Zitat von portside Beitrag anzeigen
Genau und solange Kroatien noch nicht dem Schengen Abkommen beigetreten ist wird sich an der bisherigen Einreise über See nichts ändern.
Man reist also immer offiziell ein, somit ist einfache Kontrolle der MwSt einfach.
Was mit Schengen dann kommt bleibt abzuwarten.

Zur Info - für Deutschland gibts hier Hinweise



www.bundespolizei.deHinweise zum Grenzübertritt im Sportbootverkehr.
Hallo....ab 1.7 ist alles Gemeinschaftsware...das Boot interessiert dann keinen Zöllner, wenn der Mehrwertsteuernachweis vorhanden ist.... die vorige Diskussion war, ob die 3-Jahresregel nachgewiesen muss....und das wird sicherlich nicht mehr der Fall sein, da diese Bestimmung nur bei einer Einfuhr in die EU zum Tragen kommt...macht doch aus keine Mücke keinen Elefanten und tragt durch Halbwahrheiten aus dem Zusammenhang gerissen nicht noch mehr zur Verunsicherung bei......
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  #1736  
Alt 17.05.2013, 09:04
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Ausserdem sind ursprünglich EU versteuerte Boote ohne eine Einschränkung der Aufenthaltsdauer als Steuerfrei deklariert. ( steht in irgendeinem von Glumpos beiträgen zu den verabschiedeten Gesetzen! )
Das wäre jetzt mal interessant. Kannst du das näher erläutern? Evtl. Glumpos Beitrag genauer nennen den du meinst?

Danke,
Jan

Und @justforfun:
Ich fürchte du siehst das doch etwas zu locker. Die ursprüngliche Frage war ja genau was mit den Booten länger 3 Jahre außerhalb der EU geschieht beim Beitritt Kroatiens. Fakt ist: Durch den Beitritt werden diese automatisch über eine EU Außengrenze eingeführt. Und bislang hat noch keiner was gebracht daß diese nicht nochmal versteuert werden müssen.

Ob dann ein Zöllner hinschaut oder nicht steht immer auf einem anderen Blatt Papier.
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  #1737  
Alt 17.05.2013, 09:24
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Das wäre jetzt mal interessant. Kannst du das näher erläutern? Evtl. Glumpos Beitrag genauer nennen den du meinst?

Danke,
Jan

Und @justforfun:
Ich fürchte du siehst das doch etwas zu locker. Die ursprüngliche Frage war ja genau was mit den Booten länger 3 Jahre außerhalb der EU geschieht beim Beitritt Kroatiens. Fakt ist: Durch den Beitritt werden diese automatisch über eine EU Außengrenze eingeführt. Und bislang hat noch keiner was gebracht daß diese nicht nochmal versteuert werden müssen.

Ob dann ein Zöllner hinschaut oder nicht steht immer auf einem anderen Blatt Papier.

Ich seh gar nichts locker....wir sollten nur nicht etwas aufbauschen, was eigentlich komplett uninteressant geworden ist......

erstens.....fährt niemand über eine Grenze, nur bei einem offiziellen Grenzübertritt wird diese Frage gestellt......

zweitens....innerhalb der EU gibts keine Nachweispflicht für Belege die den Aufenthalt innerhalb der Eu beweisen müssen....es wird von der Behörde logischerweise angenommen......

und wenn ein paar übernervöse Flipper im Forum sind...sollen Sie fragen, ob jemand eine Tankrechnung aus Italien hergibt......schreibt euren Bootsnahmen drauf und ihr habt einen Beweis.....
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  #1738  
Alt 17.05.2013, 09:34
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Servus!

Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
und wenn ein paar übernervöse Flipper im Forum sind...sollen Sie fragen, ob jemand eine Tankrechnung aus Italien hergibt......schreibt euren Bootsnahmen drauf und ihr habt einen Beweis.....
Und du siehst das nicht zu locker???
Wie machst du das daheim?
"Ach, Herr Finanzbeamter, Ihnen fehlt noch eine Ausgabe bei meiner Firmensteuererklärung? Na hier haben Sie dann ne Rechnung von Aldi, da hab ich mit Bleistift oben meinen Firmennamen draufgekritzelt. Das beweist ja dann daß es ne Firmenausgabe war!"
Ja? So in etwa?

Und der Beitritt eines EU Landes hat also nix mit einem Grenzübertritt zu tun?
Zum nachdenken: Übertritt heißt, daß ein Gegenstand oder Person die Grenzlinie überquert. Normalerweise ist dabei die Grenzlinie fix und der Gegenstand bewegt sich.
Beim Beitritt eines Landes zur EU bleibt der Gegenstand fix und die Grenzlinie bewegt sich. Das ist der einzige Unterschied. An der Tatsache, daß es ein Grenzübertritt ist ändert sich deshalb nichts.

Schöne Grüße,
Jan
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  #1739  
Alt 17.05.2013, 09:52
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Um etwas Licht in das Dunkel zu bringen...

Alle Boote unter nicht kroatischer Flagge stehen derzeit unter zollaufsicht in den Marinas (vorübergehende Einfuhr). Die Boote müssen zwar physisch nicht mehr über eine Grenze, um aber Gemeinschaftsware werden zu können muss der Zustand der vorübergehenden Einfuhr beendet werden. Dies kann in Kroatien bis 31.03.2014 erfolgen und muss vom Eigner des Bootes beauftragt werden (ob ers selbst macht oder vergibt ist hierbei egal).
Und der kroatische Zoll wird sich sicherlich bei der Gelegenheit die vorhanden Papiere zeigen lassen, da ja dies sein Job ist und da auch einige Kuna zu holen sind (Achtung Wortspiel: so nur für "just for fun" macht er das bestimmt nicht...)
Nach Aktenlage der Papiere wird dann entschieden, was und wieviel der Eigner zahlen oder nicht zahlen muss...

Und wer die Papierchen nicht hat, der zahlt halt ...

Wer die Einreise in die EU innerhalb der letzten 36 Monate nicht nachweisen kann oder keinen anerkannten Nachweis über die bezahlte Mwst. zur Hand hat , der zahlt ohne wenn und aber... der kroatische Zoll ist da sehr diskussionsunwillig... die haben auch die Lieferantenbescheinigungen und Herstellerzertifikate zum Nachweis des ursprungs aus der EU für Bavaria Boote nicht anerkannt...

Grüße

Christian
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  #1740  
Alt 17.05.2013, 10:28
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Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Einspruchs das Boot liegt aber bis zur Klärung an der Kette und darf nicht einmal betreten werden (Wurde uns ja auch angeboten )

Weg der Zollverwaltung in Punat - Zollamt auf Krk - Rijeka - Zagreb

Nun eine Quizfrage - wie lange dauert eine Klärung in HR mit ungewissem Ausgang und evtl. Gerichtsverhandlung

Den Zoll und die Steuer dürfte man in dieser Zeit locker durch die gesparten Spritkosten wieder drin haben

Wolfgang
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  #1741  
Alt 17.05.2013, 11:23
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Nur damit ich's richtig verstehe - nochmal zwei Fragen an die Zoll-Experten hier:

1. Ich habe mein Boot am 09.06. 2011 über Amsterdam in die EU eingeführt,
ordnungsgemäß verzollt und versteuert. Zoll-Beleg (Niederlande) und Rechnung der Spedition (Deutschland), die die Einfuhr abgewickelt hat, liegen vor. (Import aus USA)

2. Das Boot wurde dann in D zugelassen (ADAC) und von Slowenien aus auf dem
Wasserweg nach Kroatien eingeführt. Am 09.07.2011 wurde in Umag einklariert und
das erste Permit für das Boot gekauft.

3. Bereits am 24.05.2011 wurde bei meiner Marina (kroatische Marina Typ "E") der
Antrag über die "zollamtliche Überwachung" gestellt; am 02.08.2011 der endgültige
Vertrag über die Lagerung des Schiffes unterzeichnet.

4. Im Mai (vor 14 Tagen) habe ich das dritte Folge-Permit für 2013/14 für das Boot
in Zadar erworben. Übrigens ohne Probleme: Der Hafenkapitän wollte weder MwSt.
noch Zoll-Nachweis sehen.

Fragen:

Muss ich mit dem Boot vor EU-Eintritt Kroatiens nochmal ins EU-Ausland?

Mehrwertsteuer (deutsche 19% + Einfuhr-Zoll 1,7%) sind nachweislich bezahlt.

Damit kann - wenn ich alles, was hier so gepostet wurde, richtig verstehe - ich mich doch entspannt zurücklehnen:
Der "Zollverschluss" in der Marina hebt sich doch durch
den Beitritt von selbst auf. Oder muss ich da noch was deklarieren?

Gruss


Gerd
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  #1742  
Alt 17.05.2013, 11:46
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Also in die Eu musst du nicht nochmal, da weniger als 3 Jahre.
Ob du vor Ort noch Dokumente ausfüllen musst um den Zollverschluss "aufzuheben" kann ich nicht sagen. Die Dokumente bezüglich der Versteuerung in Deutschland solltest du aber auf jeden fall vor Ort haben.
Schöne Grüße,
Jan
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  #1743  
Alt 17.05.2013, 13:17
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Du musst unterscheiden zwischen EU Steuerstatus / Gemeinschaftsware udn dem kroatischen Zoll Status vor dem EU Beitritt.



Der Status der Gemeinschaftsware ist bei dir gewährleistet, weil zwischen der EU Ausfuhr in 2011 und dem beitritt weniger als 3 jahre liegen.

Bis zum EU betritt ist der Gemeinschaftswarenstatus für die kroaten aber uninteressant. Hier muss man vor dem 01.07 die Bestimmungen für die vorübergehende Einfuhr in Kroatien beachten. Diese ermöglichen bei einer Lagerung in Zolllager Typ E einen Aufenthalt von max 24 Monaten ohne Einfuhrverzollung. Diese Frist endet bei Dir vor dem 01.07.2013. Um diese zu verlängern müsstest du einmal Aus- und einklarieren. Einklarieren in der EU ist nicht notwendig.
__________________
Gruß Olli
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  #1744  
Alt 17.05.2013, 13:26
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
Du musst unterscheiden zwischen EU Steuerstatus / Gemeinschaftsware udn dem kroatischen Zoll Status vor dem EU Beitritt.



Der Status der Gemeinschaftsware ist bei dir gewährleistet, weil zwischen der EU Ausfuhr in 2011 und dem beitritt weniger als 3 jahre liegen.

Bis zum EU betritt ist der Gemeinschaftswarenstatus für die kroaten aber uninteressant. Hier muss man vor dem 01.07 die Bestimmungen für die vorübergehende Einfuhr in Kroatien beachten. Diese ermöglichen bei einer Lagerung in Zolllager Typ E einen Aufenthalt von max 24 Monaten ohne Einfuhrverzollung. Diese Frist endet bei Dir vor dem 01.07.2013. Um diese zu verlängern müsstest du einmal Aus- und einklarieren. Einklarieren in der EU ist nicht notwendig.
ich bin der gleichen Meinung.....um es 100%ig zu machen würde ich nochmals ausklarieren.....damit ist alles absolut wasserdicht
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  #1745  
Alt 17.05.2013, 13:29
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Zitat:
Diese ermöglichen bei einer Lagerung in Zolllager Typ E einen Aufenthalt von max 24 Monaten ohne Einfuhrverzollung. Diese Frist endet bei Dir vor dem 01.07.2013. Um diese zu verlängern müsstest du einmal Aus- und einklarieren. Einklarieren in der EU ist nicht notwendig.
Also ist es notwendig - beispielsweise jetzt im Mai - einmal offiziell auszuklarieren?
(eigentlich nur den Papierkram erledigen?!) Und am nächsten Tag wieder einzuklarieren (wieder nur Papierkram?)? Ob ich mit dem Boot tatsächlich außer Landes war, interessiert niemanden?

Und welches Datum zählt für die 24 Monate? - Die erste Einklarierung? Die Anmeldung zum Zollverschluss? Der Vertrag mit der Marina?

Gruss


Gerd
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  #1746  
Alt 17.05.2013, 15:47
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Es bleibt ja immer noch die Möglichkeit des Einspruchs das Boot liegt aber bis zur Klärung an der Kette und darf nicht einmal betreten werden.

Wolfgang
Falsch, mein Boot war zolltechnisch 2010 14 Tage an der Kette, ich konnte das Boot betreten, darauf wohnen, aber nicht bewegen.
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  #1747  
Alt 17.05.2013, 16:01
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
2. Das Boot wurde dann in D zugelassen (ADAC) und von Slowenien aus auf dem
Wasserweg nach Kroatien eingeführt. Am 09.07.2011 wurde in Umag einklariert und
das erste Permit für das Boot gekauft.
Gerd, ich würde gar nichts machen. Du bist mit Deinem Boot beim EU-Beitritt noch keine 24 Monate in Kroatien. Du hast ausserdem einen Ust-Nachweis und kein Zöllner wird Rechenspiele anstellen, ob er Dir nicht doch eine Verletzung von Zollvorschriften aufhalsen kann.
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  #1748  
Alt 17.05.2013, 16:14
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Gerd, ich würde gar nichts machen. Du bist mit Deinem Boot beim EU-Beitritt noch keine 24 Monate in Kroatien. Du hast ausserdem einen Ust-Nachweis und kein Zöllner wird Rechenspiele anstellen, ob er Dir nicht doch eine Verletzung von Zollvorschriften aufhalsen kann.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXX


Genau so ist es,ab Einklarierung 24 Monate,ist der 08.07.2013.
Lehn Dich entspannt zurück und hab eine schöne Zeit auf Deinem Boot.
Gitti
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  #1749  
Alt 17.05.2013, 16:20
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Falsch, mein Boot war zolltechnisch 2010 14 Tage an der Kette, ich konnte das Boot betreten, darauf wohnen, aber nicht bewegen.
Da siehste mal, jeder sagt was anderes (zumindest ein Bisschen) die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo dazwischen, letztendlich kann das nur ein Kroatischer Anwalt klären.

Rein vom Gefühl her würde ich aber sagen, ein Untersagen der Nutzung schließt auch Wohnen mit ein - aber was soll`s, ist eigentlich wurscht.

Wolfgang
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  #1750  
Alt 17.05.2013, 16:24
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Zitat:
Zitat von PK1 Beitrag anzeigen
Der Zöllner muss gar nichts nachweisen -> du musst nachweisen -> so läuft das in der Regel im Steuerrecht.
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Regel ist, das steuererhöhende Tatsachen von der Finanzverwaltung nachgewiesen werden muss.
Es gibt aber Ausnahmen zu dieser Regel.
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