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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1901
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Finaler gehts net , und dort ist nur die erste Inebtriebnahme erwähnt. Deswgen wird es für die Meisten gut ausgehen.
c) uvezena dobra su, u smislu stavka 3. točke a) ovoga članka, prijevozna sredstva koja su nabavljena ili uvezena prije dana pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji, u skladu s općim uvjetima oporezivanja koji vrijede u tuzemstvu ili u nekoj od država članica Europske unije ili za koja, na temelju njihovog izvoza, nije odobreno nikakvo oslobođenje od PDV-a niti njegov povrat. (7) Uvjet iz stavka 6. točke c) ovoga članka smatra se ispunjenim u sljedećim slučajevima: a) ako je datum prvog korištenja prijevoznog sredstva bio prije više od 8 godina prije dana pristupanja Republike Hrvatske Europskoj uniji, |
#1902
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Also was jetzt? 8 Jahre in HR oder 8 Jahre in Betrieb. Was ist jetzt gültig?
I am confused? |
#1903
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Zitat:
das meinte ich , schon im Entwurf war ja von der Inbetriebnahme die Rede , da lässt man sich doch von der Schreibe eines Journalisten der sich vermutlich nur sehr oberflächlich mit dem Thema beschäftigt nicht irritieren lassen
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Gruß Olli |
#1904
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Hallo, bevor jetzt alle in Hysterie ausbrechen, laut Auskunft ADAC von heute nachmittag ruhig bleiben und die genaue Auslegung und Anweisungen an die Zollbehörden abwarten, es wird davon ausgegangen, dass die 8 Jahres-Regel so wie im Vorfeld besprochen auch umgesetzt wird.
Gruss, Michi |
#1905
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Zitat:
Ich übersetze mal kurz : wenn das Datum der ersten Verwendung der Transportmittel war mehr als acht Jahre vor dem Tag des Beitritts der Republik Kroatiens EU
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Gruß Olli |
#1906
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Zitat:
sehe ich ganz genauso |
#1907
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Zitat:
Michi, mit der Ruhe erreichen wir nichts ausser Langeweile Wer macht den ersten Schritt und bringt sein Boot bis zum 01.07. in den freien Verkehr Die Konditionen sind grad sehr üppig, 25+8%
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#1908
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Zitat:
Stell dir mal vor wie demnächst geschrieben wird, heute wurde im Zuge der Mehrwertsteuer folgendes beschlossen: Zeitungen die mehr als 25000 Wörter drucken zahlen 5% MWST, die kleineren Zeitungen zahlen 10% das sind Gründe weshalb die Steuersache so lange gedauert hat jetzt wird geschrieben auf Teufel komm raus, egal ob richtig oder falsch |
#1909
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ist doch alles in Ordnung, die meisten alten Boote sind doch e schon jahrelang in Kroatien, meins ist auch Bj. 1998 war zuerst in Slovenien und seit 2001 in HR, in der Marina Vrsar ist immer schon für den Zollverschluß übern Winter einige Kuna in Rechnung gestellt worden, also alles ordentlich abgewickelt, jetzt aus und einklariert, abwarten bis 1 Juli und dann hält die Verzollung durchführen bis April 2014.
wenn ältere Boote erst ein paar Jahre in Kroatien sind , müssen die doch ja schon in Italien, Deutschland oder Slovenien etc. Versteuert worden sein weil die ja schon länger bei der Eu sind, also gibt es da auch keine Aufregung. Also gelassen bleiben und sich auf einen schönen Urlaub bleiben. LG Erich |
#1910
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Zitat:
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#1911
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Hi,
Unterbricht denn ein Ausklarieren aus Kroatien nicht den dauerhaften Aufenthalt von 8 Jahren? |
#1912
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Es dreht sich nicht um Aufenthalt sondern INBETRIEBNAHME des Bootes. Nu macht euch doch nicht verrückter als ihr eh schon seid. Steht doch alles auf englisch in den Beispielen der EU drin. Und genauso wird es enden!
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#1914
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Habs gefunden, aber nur wenn es vorher nicht verkauft wurde.
Macht aber nichts, mit dem alten Namen und der Zulassungsnummer kann man sich das alles wieder holen |
#1915
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Du hast es nicht geschnallt, ich habe die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht.
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#1916
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Sachlich ist es nicht richtig, da gibts keine MWSt zu kassieren......durch den Export nach Kroatien kann eine Firma ohne die MWSt für den slowenischen Staat abliefern zu müssen verkaufen, das ist gültiges Finzanzrecht....momentan hat er es nach Kroatien verbracht, je nach Auslegung der 8-Jahresregel erspart er sich die Versteuerung in Kroatien....sollte es gesetzeskonform sein erspart er sich die MWSt, aber er kassiert keine Steuer....ist doch ein Unterschied......und hat mit Betrug nichts zu tun, wenn er gültiges Recht einfordert.....wenn man das einfordern von legalen Steuerersparnissen kriminalisiert wäre auch jeder der einen Steuerausgleich macht ein Gauner....
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#1917
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Irgendwas stimmt bei deiner Story nicht...wo kann man da Vorsteuer geltend machen?
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#1918
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Ich! Ich muss! Aber nicht bis...sondern ab 01.07.
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#1919
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#1920
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#1921
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Soll man jetzt noch verzolltes Boot Umflaggen oder nicht
Hallo!
Nochmal zum Thema Umflaggen. Boot ist jünger 8 Jahre und ordentlich in HR verzollt (schon im März) und wird erst im Juli wieder in Betrieb genommen. Bleibt es dabei, dass Umflaggen (von A -> HR) nicht notwendig ist? Oder spricht etwas dagegen? Ich könnte ja jetzt noch A-Abmelden, HR-Anmelden, Juli HR-Abmelden , A-Anmelden damit aller Ämter gut ausgelastet sind. Schöne Grüße Richard |
#1922
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Zitat:
http://www.mppi.hr/default.aspx?id=9887 |
#1923
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Ich werde meinen Oldtimer am 22.06. aus dem Zolllager sprich Marina holen und am 01.07. unterwegs sein. Und glaubt mir: deswegen lass ich mir keine grauen Haare wachsen.
Habe ich eh schon! |
#1924
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Zitat:
"Wiederausfuhr", "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr" oder "Beendigung durch Fristablauf" beendet werden. Ob das Boot in der Marina steht oder nicht ist völlig irrelevant, solange es weiter unter zollamtlichen Überwachung steht, also eine Kopie der Papiere in der Marina liegen Man muss einfach mal davon weggehen, dass es sich bei einer Marina rechtlich um ein Zolllager handelt. Du musst nur nach dem 1.7. - wie ich auch - vor "Beendigung durch Fristablauf" (aber spätestens 4/2014) die "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr" durchführen.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#1925
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Zitat:
Bin um jeden brauchbaren Hinweis dankbar. -Welche Dokumente braucht man dazu? -Wer kann das machen? -Ab wann kann man das machen? (nicht theoretisch sndern praktisch) -Wie lange dauert es? -Muss man 1,7% Einfuhrzoll bezahlen und auf welcen Wert? -Gibt es dann dazu ein offiziees Papier das bestätgt das das Boot im EU-Warenverkehr ist? -Kann ich das Boot dann auch nach Slowenien, Italien oder ein aderes Eu Land ausführen ohne MwSt bezahlen zu müssen.? |
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