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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#176
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#177
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Was die Nachweise angeht gibt es in D eine Mitwirkungspflicht: http://dejure.org/gesetze/AO/90.html Bei euch wird es nicht anders sein und in HR neuerdings auch nicht.
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Gruss Vestus |
#178
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Kein Problem, Gitti, alles chic. Aber wie oben geschrieben: bei der Zulassung vom Auto wird die MwSt geprüft.
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Gruss Vestus
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#179
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#180
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Bitte um Aufklärung............wow...jetzt wird tief...Vestus....das kläre jetzt mal auf...oder schweige für immer... |
#181
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... und dein Verkäufer hat das Auto MwSt.-frei in die EU - sprich nach D gebracht ? oder wie oder was ... erklär dann bitte auch wie das geht ...!
es ist doch ganz einfach ... aktuell zum Eintritt in die EU gibt es die Möglichkeit noch einiges an Geld einzutreiben, ob es MwSt. oder Zoll ist .... und es ist abzusehen, dass sich hie und da ein diensteifriger EU-Beamter daran erinnert und an der Grenze oder unterwegs vom Zoll den Nachweis verlangt, dass du mit seinem Joghurtbecher längeree Zeit (als 3 Jahre) aiußerhalb der EU warst und nun das Gefährt wieder in die EU verbringen willst... und dazu ist so ein kleiner Nachweis nicht verkehrt, ob er INF3 heißt oder ob es eine offizielle Stelle ist, die mit Stemperl und Unterschrift das Dasein in der EU vor kürzerer Zeit bestätigt... das sich dies in einem oder zwei Jahren spätestens wieder beruhigen und von selbst erledigen wird, ist ja klar.... aber die Behörden sind ja nicht doof und wissen genau, dass eine unheimlich große Menge an Booten, auch kleinere mit Trailer für Jahre in HR verblieben sind und daher nach dem Gesetz bei Wiedereinfuhr versteuert werden müssten... bin gespannt, wie oft ich das noch in geänderter Form immer und immer wieder schreiben muss....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (17.07.2013 um 19:04 Uhr) |
#182
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Der Verkäufer hat dir die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt. Diese gibt es bei Erstzulassung in der EU nur wenn die Mehrwertsteuer, bzw. bei Importen die Einfuhrumsatzsteuer, bezahlt wurde und wird beim Verkauf weitergereicht bzw. bei Ummeldung erneuert (passen ja nur noch zwei Halter rauf). Noch Fragen?
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Gruss Vestus |
#183
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#184
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Ohman ich blick nicht durch, reicht die rechnung mit ausgew. mwst. für das gebrauchtboot (ca 50% vom neuwert) nun aus oder muss ich mir doch sorgen machen?
Danke |
#185
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wenn es eine Rechnung vom Händler ist reicht es...100% ig..... lass Dich von den Wirrköpfen hier nicht in die Irre führen...
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#186
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Bei Booten gibt es das nicht, da muss sich der Eigner selbst drum kümmern. Bin gespannt wann du endlich aufwachst.
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Gruss Vestus |
#187
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#188
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Der einzige Wirrkopf hier scheinst du zu sein. Ich habe (sogar mit einem Zitat von dir, damit klar ist, wer gemein war) bereits dargelegt, wieso die Kroaten noch prüfen können. Das möchtest du ignorieren, bitte sehr. Andere können bestimmt lesen. Jetzt wiederholst du die Falschmeldung, das eine Rechnung vom Händler immer ein USt-Nachweis ist. Ich hatte sogar die entsprechende Fundstelle zitiert, aber auch die möchtest du ja nicht lesen. Aber auch die Aufgaben der Zulassungstelle hast du nicht ganz überschaut. Richtig ist zwar, das nicht die Zulassungstelle bei Fahrzeugen aus dem Ausland prüft, ob sie der Umsatzsteuer unterworfen wurden. Das überlässt sie nämlich dem Finanzamt, dem sie eine Kontrollmitteilung schreibt. Hier z.B. die Mitteilung aus Rosenheim als PDF-Datei http://www.rosenheim.de/fileadmin/Do...mitteilung.pdf Aber ich weiß ja, das du wieder dem Link nicht folgen wirst, aber die anderen können es ja lesen. Gruß Volker |
#189
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Jaaaaaa!!! Bitteeeeeeeee!!!!! Verschon uns endlich wenn du schon nicht zuhören willst!!!!!!
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