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  #176  
Alt 29.08.2013, 20:00
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Tommy H. Tommy H. ist offline
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Hallo zusammen,

der § 6.02 a "Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander" der BinSchStrO wurde hier ja schon mehrfach zitiert.
Zusätzlich gibt es dort aber auch noch den § 6.03 "Allgemeine Grundsätze":

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

  1. Das Begegnen, Kreuzen oder Überholen ist nur dann gestattet, wenn das Fahrwasser unter Berücksichtigung aller örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt.
  2. Fahren Fahrzeuge in einem Verband, sind die nach den §§ 3.17, 6.04 und 6.10 vorgeschriebenen Zeichen nur von dem Fahrzeug zu geben, auf dem sich der Führer des Verbandes befindet, bei Schleppverbänden von dem motorisierten Fahrzeug an der Spitze des Verbandes.
  3. Beim Begegnen, Kreuzen oder Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte.


Ich verstehe das jetzt so, dass es ohnehin nicht gestattet ist, den Kurs eines anderen zu kreuzen, wenn nicht "hinreichend Raum
für die Vorbeifahrt" vorhanden ist. Wenn sich alle an diesen Paragraphen halten würden, dürfte es eigentlich nie zu einem
"Erzwingen" der Vorfahrt kommen.

Mal angenommen, ich bin mit einem Motorboot mit gleichbleibendem Kurs und gleichbleibender Geschwindigkeit auf meiner rechten
Seite eines Fahrwassers unterwegs und mir kommt ein kreuzender Segler entgegen. Sagt dann nicht der dritte Satz, dass der
Segler seinen Kurs nicht in einer Weise ändern darf, der die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte?

Die entscheidende Frage scheint zu sein, ob ein segelndes Kleinfahrzeug durch seine grundsätzliche Vorfahrt gegenüber einem
motorgetriebenen Kleinfahrzeug dazu berechtigt ist, seine Vorfahrt zu erzwingen.
Da es sich bei dem § 6.03 um "Allgemeine Grundsätze" handelt, die die Vorfahrtsregelungen der verschiedenen Fahrzeugtypen
untereinander bewußt unberücksichtigt läßt, kann ich mir das aber nicht vorstellen.



Die komplette BinSchStrO gibt es übrigens hier: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html
__________________
Viele Grüße aus Köln
Thomas

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  #177  
Alt 29.08.2013, 22:04
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Aus meiner Sicht dreht sich der Strang hier jetzt langsam in die richtige Richtung!
Zitat:
Zitat von Tommy H.
Ich verstehe das jetzt so, dass es ohnehin nicht gestattet ist, den Kurs eines anderen zu kreuzen, wenn nicht "hinreichend Raum
für die Vorbeifahrt" vorhanden ist. Wenn sich alle an diesen Paragraphen halten würden, dürfte es eigentlich nie zu einem
"Erzwingen" der Vorfahrt kommen.
Richtig!
Zitat:
Zitat von brmpfl
"Jemand pocht auf sein Recht".
Da stellt sich mir die Frage: Woher kommt dieses "Recht", woraus leitet sich das ab?
Ich kann in den einschlägigen §§ auch nix von Vorfahrt oder Vorfahrtsrecht lesen, sondern etwas von Kurshaltern und Ausweichpflichtigen. Das sind feine Unterschiede. Daraus erklärt sich m.E. auch manches Mißverständnis, da offensichtlich manche Anfänger, aber auch Erfahrene, doch sehr stark durch den Autoverkehr geprägt sind. Aber das ist nicht 1:1 aufs Wasser zu übertragen!
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  #178  
Alt 29.08.2013, 22:40
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...und auf seinem Grabstein steht "er hatte die Vorfahrt"....
Toll, wenn jemand die Zeit hat, alle Paragraphen Wort für Wort auseinander zu nehmen...mir ist das zu blöd, ich achte lieber darauf, das ich keinen Segler platt fahre, und das ist mir zu 100 % gelungen.

Und warum ? Weil wir alle Spaß auf dem Wasser haben wollen und tonnenstrich usw sind mir da echt egal. Und mir kann keiner erzählen, das er nicht die Zeit hat, auszuweichen, denn in Revieren mit Seglern fliege ich bestimmt nicht übers Wasser.





Da. Brauche ich keine Vorfahrtregeln, das er manchmal nicht so kann, wie er will. Ein segler braucht Wind und kann nicht so wendig wie einer mit Motor, da brauche ich keine vorfahrt
__________________
Lg
Ingo
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  #179  
Alt 29.08.2013, 23:39
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Zitat:
Zitat von Tommy H. Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

der § 6.02 a "Besondere Fahrregeln für Kleinfahrzeuge untereinander" der BinSchStrO wurde hier ja schon mehrfach zitiert.
Zusätzlich gibt es dort aber auch noch den § 6.03 "Allgemeine Grundsätze":

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

  1. Das Begegnen, Kreuzen oder Überholen ist nur dann gestattet, wenn das Fahrwasser unter Berücksichtigung aller örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt.
  2. Fahren Fahrzeuge in einem Verband, sind die nach den §§ 3.17, 6.04 und 6.10 vorgeschriebenen Zeichen nur von dem Fahrzeug zu geben, auf dem sich der Führer des Verbandes befindet, bei Schleppverbänden von dem motorisierten Fahrzeug an der Spitze des Verbandes.
  3. Beim Begegnen, Kreuzen oder Überholen dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausschließen, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte.


Ich verstehe das jetzt so, dass es ohnehin nicht gestattet ist, den Kurs eines anderen zu kreuzen, wenn nicht "hinreichend Raum
für die Vorbeifahrt" vorhanden ist. Wenn sich alle an diesen Paragraphen halten würden, dürfte es eigentlich nie zu einem
"Erzwingen" der Vorfahrt kommen.

Mal angenommen, ich bin mit einem Motorboot mit gleichbleibendem Kurs und gleichbleibender Geschwindigkeit auf meiner rechten
Seite eines Fahrwassers unterwegs und mir kommt ein kreuzender Segler entgegen. Sagt dann nicht der dritte Satz, dass der
Segler seinen Kurs nicht in einer Weise ändern darf, der die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführen könnte?

Die entscheidende Frage scheint zu sein, ob ein segelndes Kleinfahrzeug durch seine grundsätzliche Vorfahrt gegenüber einem
motorgetriebenen Kleinfahrzeug dazu berechtigt ist, seine Vorfahrt zu erzwingen.
Da es sich bei dem § 6.03 um "Allgemeine Grundsätze" handelt, die die Vorfahrtsregelungen der verschiedenen Fahrzeugtypen
untereinander bewußt unberücksichtigt läßt, kann ich mir das aber nicht vorstellen.



Die komplette BinSchStrO gibt es übrigens hier: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/index.html
Im Sinne der Binnenstraßenordnung haben wir mit KLEINFAHRZEUGE, und da werden wir eben mit den paar Sätzen abgespeist. Es mag den 100-PS-Kapitänchen am Ego kratzen, aber er ist auch nichts anderes als ein popliger Paddler im sinne der BinSchStrO. So lästiges Kleingemüse eben. §6.02a.
Die richtigen Fahrzeuge werden in den nachfolgenden Paragrafen verarztet. Paddler, Offfffschohhhhr-Reeser, Luftmatrazen, etc richten sich nach §6.02a.
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  #180  
Alt 29.08.2013, 23:47
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
...
P.S.: Hat eigentlich, außer mir, noch jemand Spass auf dem Wasser?
Doch, doch, sehr. Danke der Nachfrage.
Es kommt etwas mitleid mit den Leuten dazu, die nicht lesen können.
Arme Säcke...

B4-Lutz, Fronmobil, RIA, HorstJ, brmpfl, Rauti, Kladower ... sei herzlich für Umsicht, Ruhe und Sachlichkeit gedankt.
Prozentual gesehen ist es ja (zum Glück) noch so, daß die Anzahl der Ruhigen und Sachlichen mit Augenmaß auf dem Wasser höher ist als im Forum.
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  #181  
Alt 30.08.2013, 09:32
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Doch, doch, sehr. Danke der Nachfrage.
Das freut mich zu lesen.
Wenn sich bei bzw. nach Ausübung des Hobby's kein Grinsen mehr einstellen will, sollte man sich was anderes suchen.
In diesem Thread kann man aber schon den Eindruck gewinnen, das einige mit einem Stock im Arxx und einem Messer zwischen den Zähnen auf's Waser gehen.
Gleich nachdem sie mit exakt der selben Ausrüstung auf der Autobahn unterwegs waren...

Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Prozentual gesehen ist es ja (zum Glück) noch so, daß die Anzahl der Ruhigen und Sachlichen mit Augenmaß auf dem Wasser höher ist als im Forum.
Auch wenn sich hier ein anderes Bild abzeichnet, sind glücklicherweise Konflikte auf dem Wasser doch recht selten.
Theorie und Praxis halt


Hajo
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  #182  
Alt 30.08.2013, 15:50
Amerglass 32 Amerglass 32 ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Hmmm,

hier wird immer wieder geschrieben: "Jemand pocht auf sein Recht".
Da stellt sich mir die Frage: Woher kommt dieses "Recht", woraus leitet sich das ab?
In diesem Fall sollte die Antwort klar sein: Aus den "Regeln", die in der BinSchStrO vorgegeben sind.

Wenn es solche verbindlichen Regeln gibt, muß ich mich darauf verlassen können, dass sich die anderen ebenfalls an diese Regeln halten. Andernfalls hätten wir Chaos und Anarchie.

Wenn eine oder mehrere dieser Regeln die Ausweichpflicht (von Recht kann ich im gesamten Kontext der BinSchStrO nix finden) klar definieren, muß ich mich, ob Segler, Kanute, Nasenbohrer oder Forentroll darauf verlassen können, dass diesen Ausweichpflichten nachgekommen wird.

Wie kann da jemand auf sein "Recht" pochen?
Bedeutet: Ich verlasse mich darauf, dass der andere seiner Pflicht nachkommt "Auf sein Recht pochen"?

Hiesse das nicht im Umkehrschluß: Wenn der eine auf sein "Recht" pocht, kommt sein Gegenüber seiner Pflicht nicht nach?

Weshalb wird dann nicht über den gemosert, der seiner Pflicht nich nachkommt?
Oder sind nach einem Übergriff immer noch die Frauen selbst Schuld weil sie ggf. einen zu kurzen Rock getragen haben?

Fragen über Fragen...


Hajo

P.S.: Hat eigentlich, außer mir, noch jemand Spass auf dem Wasser?
Was das nun, mit sexuellen Übergriffen zu tun hat...?

Ich möchte dir aber gerne die Frage beantworten...
Wenngleich Pusteblume keine Fragen, und wenn doch, dann mit zunehmender Polemik, beantwortet.

Zitat:
Wenn es solche verbindlichen Regeln gibt, muß ich mich darauf verlassen können, dass sich die anderen ebenfalls an diese Regeln halten. Andernfalls hätten wir Chaos und Anarchie.
Das ist in zweierlei Hinsicht nicht richtig.
Die Regeln sind klar definiert, richtig, doch diese sind variabel!
Sie lassen eine "wenn, dann"-Verknüpfung zu, die der jeweiligen Situation, die verschieden sein kann, angemessen und angepasst sein muss.

Weil man es nicht mit einer einfachen rechts vor links Regelung zu tun hat - die übrigens auch immer von einer vorrangingen Unfallvermeidung, durch Verzicht auf Vorfahrt, ausgeht - sondern auch mit örtlichen Gegebenheiten, Wetterbedingung, Verkehrsaufkommen und Gewässerbeschaffenheit und Verkehrszeichen, um nur eine Auswahl zu nennen.

Hinzu kommt, dass die Vorschrift vorsieht, dass eben NICHT immer diese Regel beachtet oder eingehalten werden wird oder kann.
Daher ist man dann selbst verpflichtet, alles zu tun, damit eine Kollision vermieden wird.
Da kommt man letztlich mit deiner Haltung, bzw. Auslegung der Regel, kaum unfallfrei davon.

@ Pusteblume,

ich bin wohl, wie andere auch, ein aufmerksamer Leser, weil ich deinen Beitrag grundsätzlich wichtig und richtig halte.
Doch mir fällt zunehmend auf, dass du gegenüber Schreibern, die sich nicht kritiklos deiner (übrigens falschen) Meinung folgen, herablassend und mit Polemik äußerst.
Und zudem finde ich es unhöflich, wenn dich jemand anspricht, dass du nur unbestimmt und nicht zur Sache selbst antwortest.
Sollte das jedoch deine eigene Art sein, dass das allseits bekannt ist unter denen, die länger schreiben, dann muss ich mich halt erst daran gewöhnen
Was dann halt die Frage aufwirft, ob du so auf dem Wasser auch auftrittst...

Ich möchte mal feststellen, nur du warst von uns allen dabei, nur du hast mit dem Polizisten gesprochen, nur du kannst von Anfang an das Manöver, was dazu führte beschreiben.

Dein Eingangsposting ist in seiner Behauptung, dass es ein ultimatives Vorfahrtsrecht für Segler unter Segel gäbe, sächlich falsch.
Nur darum habe ich geschrieben.

Nun kommst du in fast jedem Posting und feilst und formst dir die Geschichte so zurecht, um dennoch dein Recht zu behalten, nachdem du fundiert mehrmals widerlegt wurdest.
Betonst zudem, dass nur du es wissen kannst, richtig, doch dann lass uns doch an deinem Wissen teilhaben, beschreibe endlich mal präzise, wie der Sachverhalt wirklich war, ob auf dem See oder im durchgehendem betonnten Fahrwasser.
Wie das Motorboot in Fahrt war, welche Richtung, wie viele Segler auf Parallelkurs waren. Wenn es möglich ist etwa die Position angeben, ich kenne mich durchaus da aus.

Denn, das ist nicht nur unfair, sondern auch der wichtigen Sache nicht angemessen, manche Aussagen sind sogar unsportlich zu nennen, weil wir hier alle über unseren Sport schreiben, und willens sind, dazuzulernen, wenn sich deine Meinung als richtig erweisen sollte, ich jedenfalls.
Doch wenn du deinen Sport so betreibst, dass du, wie in deinem Eingangsposting letztendlich andere Schreiber anweist, dann fürchte ich, werde ich bei meiner Meinung bleiben.


Beantworte mir doch bitte auch meine gestellte Frage nach den Auflagen in eurer Regattagenehmigung, denn ich wäre höchst interessiert, wenn diese von denen in NRW gravierend abweichen würde.

Vielen Dank!
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  #183  
Alt 30.08.2013, 16:39
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@Lügner, Pöbler, Wortverdreher und Nichtsversteher: Ich bin dann mal segeln.
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  #184  
Alt 30.08.2013, 17:01
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
@Lügner, Pöbler, Wortverdreher und Nichtsversteher: Ich bin dann mal segeln.
Aber vorsichtig und keine MoBos abdrängen, wenn sie längs am Ufer fahren
__________________
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  #185  
Alt 30.08.2013, 19:38
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Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Dein Eingangsposting ist in seiner Behauptung, dass es ein ultimatives Vorfahrtsrecht für Segler unter Segel gäbe, sächlich falsch.
Auch wenn Du hier Pusteblume angesprochen hast, erlaube ich mir einmal zu antworten.

Die beiden relevanten Passagen aus §6.02 der BinSchStrO wurden mehrfach zitiert, aber Du weigerst Dich offenbar, sie zur Kenntnis zu nehmen bzw. machst Sie vom Wetter und anderen weichen Faktoren abhängig. Binnen gibt es das ultimative Vorfahrtsrecht für Segler gegenüber Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb (leider!) mit der Ausnahme der Regel zum rechten Ufer. Da kannst Du im Chor mit anderen Gleichgesinnten noch so oft die Mär von der Vorfahrt im Fahrwasser wiederholen, §25 der SeeSchStrO gilt nicht binnen. So ist die Rechtslage. In der Praxis gibt es zum Glück den gesunden Menschenverstand und Rücksichtnahme (die älteren hier werden sich vielleicht an das Wort erinnern).

Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Nun kommst du in fast jedem Posting und feilst und formst dir die Geschichte so zurecht, um dennoch dein Recht zu behalten, nachdem du fundiert mehrmals widerlegt wurdest.
Fundiert begründet und mehrfach wiederholt wurde nur das Vorfahrtsrecht für Segler, fundiert widerlegt wurde nach meiner Wahrnehmung nichts, nur eine gegenteilige (falsche) Meinung immer wieder und von verschiedenen Personen wiederholt. "Dadurch dass viele Leute das gleiche wiederholen, wird die Lüge zur Wahrheit" hat George Orwell einmal gesagt. So kommt mir das hier langsam auch vor.

P.S. Übrigens komme ich gerade von einer zweistündigen Feierabend-Tour zurück, bin ohne Grundberührung überwiegend ausserhalb der ausgetonnten Fahrrinne gefahren, habe auf der gesamten Runde ganz entspannt dem einen oder anderen Segler Vorfahrt gewährt und bin wunderbar relaxed wieder nach Hause gekommen. Nachahmung wird empfohlen - schönen Abend noch
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Gerhard

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Alt 30.08.2013, 23:51
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Zitat:
Zitat von peter-viper Beitrag anzeigen
Mit ein wenig gegenseitiger Rücksichtsnahme(egal ob Segler oder Motorboot) können wir alle hoffentlich noch lange unserer Hobby genießen.
Genau so sehe ich das als Verdränger-Fahrer auch und versuche einem Segler nicht in den (verlängerten) Kurs zu fahren, insbesondere dann nicht, wenn er hart am Wind augenscheinlich mächtig Fahrt macht. Für mich als MoBo-Fahrer ist es doch gar nicht schwer, meine eigene Fahrt zu verringern oder gar aufzustoppen, damit der segelnde Kollege eine saubere Wende steuern kann.
Wir sind schliesslich (fast) alle Freizeitsportler, die wohlmöglich diese Art der Betätigung gewählt haben, um wenigstens für ein paar Stunden der Hektik des Arbeitsalltages entfliehen zu können.

Ich selbst fahre unsere CURTEVENNE (siehe Album) aus ebendiesem Grunde fast immer, wenn sich dazu eine Gelegenheit bietet und nicht nur am Wochenende in den Niederlanden und bin oft genug in der Gesellschaft von Seglern.
Seglern, die meinen Kurs kreuzen, gebe ich Raum, damit sie das ungefährdet tun können. Laufe ich irgendwann auf einen Segler unter Motor auf, reduziere ich meine Fahrt und bleibe dahinter - ich muss den nicht zwingend überholen und dabei knapp an seiner Bordwand passieren.
Zu entgegenkommenden Seglern, egal ob unter Segel oder unter Motor, halte ich einen respektablen Abstand, damit der sich nicht unnötig aufschaukelt. Vielleicht steht da ja gerade auch ein frisch zubereiteter Kaffee neben ihm, genau so wie bei mir (meistens) einer auf dem Steuerstand steht - und brüh-heisser Kaffee auf´m Arm/Bein oder im Gesicht tut bestimmt nicht gut.

In einem niederländischen Faltblatt zum Wassersport heisst es sinngemäss:
"Vaaren doe je tezammen !!"

Ich denke, jeder von uns weiss, was das übersetzt heisst ??
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Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren.
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Alt 31.08.2013, 18:17
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Nun laßt doch den Binnenseglern Ihre Sonderrechte. Sie müssen doch auch einen Ausgleich bekommen gegenüber den richtigen Seglern draußen auf dem großen Wasser.

Schließlich sind es arme Gefangene zwischen den Brücken.

Ich habe Verständnis für sie und weiche immer aus.


viele Grüße Gunter
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  #188  
Alt 31.08.2013, 18:32
Amerglass 32 Amerglass 32 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Auch wenn Du hier Pusteblume angesprochen hast, erlaube ich mir einmal zu antworten.

Die beiden relevanten Passagen aus §6.02 der BinSchStrO wurden mehrfach zitiert, aber Du weigerst Dich offenbar, sie zur Kenntnis zu nehmen bzw. machst Sie vom Wetter und anderen weichen Faktoren abhängig. Binnen gibt es das ultimative Vorfahrtsrecht für Segler gegenüber Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb (leider!) mit der Ausnahme der Regel zum rechten Ufer. Da kannst Du im Chor mit anderen Gleichgesinnten noch so oft die Mär von der Vorfahrt im Fahrwasser wiederholen, §25 der SeeSchStrO gilt nicht binnen. So ist die Rechtslage. In der Praxis gibt es zum Glück den gesunden Menschenverstand und Rücksichtnahme (die älteren hier werden sich vielleicht an das Wort erinnern).

Fundiert begründet und mehrfach wiederholt wurde nur das Vorfahrtsrecht für Segler, fundiert widerlegt wurde nach meiner Wahrnehmung nichts, nur eine gegenteilige (falsche) Meinung immer wieder und von verschiedenen Personen wiederholt. "Dadurch dass viele Leute das gleiche wiederholen, wird die Lüge zur Wahrheit" hat George Orwell einmal gesagt. So kommt mir das hier langsam auch vor.

P.S. Übrigens komme ich gerade von einer zweistündigen Feierabend-Tour zurück, bin ohne Grundberührung überwiegend ausserhalb der ausgetonnten Fahrrinne gefahren, habe auf der gesamten Runde ganz entspannt dem einen oder anderen Segler Vorfahrt gewährt und bin wunderbar relaxed wieder nach Hause gekommen. Nachahmung wird empfohlen - schönen Abend noch

Na ich freue mich, dass du mir wenigstens antwortest.
Während unsere TE wohl leicht säuerlich ist und ihren Wortschatz drastisch reduziert hat.

Ja, ja ein Uneinsichtiger wirft dem anderen Uneinsichtigkeit vor...
Musst aber zugeben, ich habe wenigstens begründet und nicht nur den § widerholt.

Nur muss ich darauf aufmerksam machen, dass du mich wohl falsch verstanden hast oder du meine Postings nicht verstehst.

Ich bezweifle den Wortlaut des §6.02 der BinSchStrO absolut nicht, das wäre töricht.
Ich bin lediglich mit deiner Auslegung nicht einverstanden, dass es eine ultimative Ausweichpflicht gibt.
Kann es auch nicht, weil dieser § schon mehrere Abweichungen von der Grundsätzlichkeit nennt.
Man darf also nicht stupide einen Satz zitieren, sondern den Sinn der gesamten Vorschrift verstehen, wann Ausnahmen geboten und zulässig sind.

Weiterhin muss ich auch zurückweisen, dass ich nichts von Vorfahrt für MoBo im Fahrwasser geschrieben habe!
Ich habe lediglich von einem der Gegebenheiten geschuldeten Nichtzwang zum Ausweichen geschrieben, was ich mehrfach konkret und richtig begründet habe. Welches sich argumentativ aus mehreren Gründen, die ich auch nannte, bis hin zur möglichen Gefahrenabwehr, beschrieben und begründet habe.

Nun mögen dir dies Gründe nicht schlüssig sein oder zusagen, doch faktisch und nur gebetsmühlenartig auf den § 6.02 hinzuweisen, reicht nicht um das zu widerlegen. Da bin ich anspruchsvoller.

Den §25 der SeeSchStrO habe ich nicht einmal zitiert, da musst du was verwechseln.
Ich argumentiere nicht mit §§, die nicht zutreffend sind.
Doch lässt sich durchaus anhand dieses § eine gewisse Analogie ziehen.

Überlege mir als einsichtiger und ernsthafter Mensch, ein Betttuch an den Flaggenmast zu binden, wenn ich in das besagte Revier einfahre...
Man weiß ja nie...
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  #189  
Alt 31.08.2013, 19:42
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Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Ich bezweifle den Wortlaut des §6.02 der BinSchStrO absolut nicht,
Schon mal gut.

Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Kann es auch nicht, weil dieser § schon mehrere Abweichungen von der Grundsätzlichkeit nennt.
Was die Ausweichpflicht von MoBos gegenüber Seglern angeht, habe ich nur eine Ausnahme entdeckt, die mehrfach genannt wurde.


Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Weiterhin muss ich auch zurückweisen, dass ich nichts von Vorfahrt für MoBo im Fahrwasser geschrieben habe!
Du weist also zurück, dass Du nichts geschrieben hast Verstehe - doppelte Verneinung, also hast Du etwas geschrieben. Nämlich das hier:

Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach, erlischt das Vorrangrecht eines Seglers in dem Moment, ob Regatta oder nicht, wo in einem See der durchgehende gekennzeichnete Fahrweg (Betonnung) vom Segler gekreuzt wird und das Motorboot im Sicherheitsabstand seiner Steuerbordbetonnung parallelen Kurs hält.
Und nur darum ging es mir. Ich bin sicher kein Paragraphenreiter und komme mit ein paar einfachen Grundregeln und Rücksichtname wunderbar zurecht. Ich mache auch Platz, wenn ein anderes Sportboot von links auf Kollisionskurs auf mich zu kommt und keine Anstalten macht, auszuweichen - egal ob das ein Segler oder z.B. eine 32-Fuß-Motoryacht in der Fahrrinne ist - also kein Grund, die weiße Fahne zu hissen Der Klügere gibt nach, habe ich mal gelernt.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #190  
Alt 01.09.2013, 01:06
Amerglass 32 Amerglass 32 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Schon mal gut.


Was die Ausweichpflicht von MoBos gegenüber Seglern angeht, habe ich nur eine Ausnahme entdeckt, die mehrfach genannt wurde.

Ich hätte mehrere, nannte sie auch, doch das führt zu nichts, wenn man sich nicht darauf einigen kann...
Was du als eine Ausnahme bezeichnest sind viele denkbare Situationen.

Du weist also zurück, dass Du nichts geschrieben hast Verstehe - doppelte Verneinung, also hast Du etwas geschrieben. Nämlich das hier:

Zitat von Amerglass 32
Meiner Meinung nach, erlischt das Vorrangrecht eines Seglers in dem Moment, ob Regatta oder nicht, wo in einem See der durchgehende gekennzeichnete Fahrweg (Betonnung) vom Segler gekreuzt wird und das Motorboot im Sicherheitsabstand seiner Steuerbordbetonnung parallelen Kurs hält.

Sorry, du interpretierst mich da falsch.
Ich habe doch ausdrücklich geschrieben, dass das Vorrangrecht des Seglers in diesem Falle erlischt, also die aktive Pflicht des Motorbootes auszuweichen.
Das bedeutet doch nicht, dass das Motorboot dadurch automatisch "Vorfahrt" erhält, es hält seinen Kurs. Es gibt zudem keine "Vorfahrt“ in dieser Beziehung, es gibt lediglich die "Ausweichpflicht", die für mich etwas anderes bedeutet.

Ich will kein neues Fass aufmachen sonst würde ich ein einmündendes Fahrwasser nennen.


Es entsteht also dann erst einmal eine Gleichrangigkeit, die dann nach anderen weitergehenden Regeln zu bewerten und zu lösen ist.
Man müsste das jetzt an einem konkreten Beispiel benennen, weil du ja auch Tonnenweg nicht akzeptieren magst.

Was machen denn Segelboote in dieser Situation untereinander?
Da gibt es doch auch die Lösung. Oder Segelboot zu Surfer...

Und nur darum ging es mir. Ich bin sicher kein Paragraphenreiter und komme mit ein paar einfachen Grundregeln und Rücksichtname wunderbar zurecht. Ich mache auch Platz, wenn ein anderes Sportboot von links auf Kollisionskurs auf mich zu kommt und keine Anstalten macht, auszuweichen - egal ob das ein Segler oder z.B. eine 32-Fuß-Motoryacht in der Fahrrinne ist - also kein Grund, die weiße Fahne zu hissen Der Klügere gibt nach, habe ich mal gelernt.
Nun, Gerhard, so denke ich grundsätzlich auch, und fahre durchaus defensiv, befinde mich auf meinen meist über 1.000 Km Fahrten auch nicht auf der Flucht.
Doch hier geht es nicht darum was wir selbst machen, sondern um die Schilderung der TE'in und ihre Bewertung und Einschätzung dazu.

Und wenn sich mir jemand von vorne zwischen mir und der Tonne entgegenschiebt, mache ich auch Platz, was soll‘s?
Den hungere ich auch nicht aus, nehme zudem auf Paddler Rücksicht und, und, und.

Und mittlerweile zeigen die Berufsschiffe den Kleinfahrzeugen auch die "Blaue Tafel", wenn es Schiffe sind, die auch in die Niederlande fahren, was ich als große Hilfe ansehe.
Ich befolge das Zeichen, obwohl ich es nicht müsste!
Das bedeutet mehr "Umweg" für mich, dient aber der Sicherheit.
Da hast du auch Experten, die sich an denen vorbei drängen und sich in Gefahr bringen, weil die Berufsschiffe aber "draufhalten".

Ich sehe auch immer zu meinem Entsetzen, die „hinter den Tonnen fahrenden“, die gar nicht wissen wie lebensgefährlich das ist.
Letztes Jahr noch einen aus den Riffen rausgewunken in der Nähe der Loreley...

Also stellen wir fest, dass wir doch alle im Grunde vernünftiger sind, als eine nicht optimal gefasste Vorschrift es erwarten lässt.

Nach meiner Meinung diskutiere ich hier über Situation (Beitrag der TE'in) und die Auslegung Vorschrift, nicht über mein persönliches Verhalten, was ich notfalls mit meiner Gesundheit oder Leben begleichen müsste.

Übrigens, mit dem Betttuch wollte ich mich zum "Motorsegler" ehrenhalber machen, mich ergeben, ist eher nicht so meine Art...

Die TE'in kann ja mal den Bootsnamen nennen, sollte sich die Situation ergeben, werde ich natürlich auf "dem Teller drehen", sie vorbeilassen und vielleicht dabei ihren Mitbewerber irritieren, damit sie die Regatta gewinnt...
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  #191  
Alt 01.09.2013, 07:28
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Lieber Amerglass-Fahrer mit dem mir nicht bekannten Vornamen,

wenn Du von Loreley sprichst, ist Dein Heimatrevier vermutlich der Rhein.

Der TO sprach über Breitling, Plauer und Wannsee. Das sind Seen mit schätzungsweise 2 - 3 km Breite, bei denen in der Mitte eine relativ schmale Fahrrinne ausgetonnt ist, außerhalb der aber noch viele 100 m mit ausreichender Wassertiefe zur Verfügung stehen. Wenn nun ein Segler die volle Breite nutzen will, dann darf er die Fahrrinne queren und Du oder ich mit unseren MoBos müssen ihm ausweichen. Das ist eine völlig klare Regel ohne wenn und aber.

Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
Es entsteht also dann erst einmal eine Gleichrangigkeit, die dann nach anderen weitergehenden Regeln zu bewerten und zu lösen ist
Erinnert mich an den schwarzen Ritter aus "Ritter der Kokosnuss", der am Ende meinte "Einigen wir uns auf unentschieden"

Ich denke, unsere kontroverse Diskussion kommt hauptsächlich dadurch zu Stande, dass wir beide die Verhältnisse unseres jeweiligen Heimatrevieres vor Augen haben, und die sind einfach extrem unterschiedlich.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #192  
Alt 01.09.2013, 16:28
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Lieber Amerglass-Fahrer mit dem mir nicht bekannten Vornamen,

wenn Du von Loreley sprichst, ist Dein Heimatrevier vermutlich der Rhein.

Der TO sprach über Breitling, Plauer und Wannsee. Das sind Seen mit schätzungsweise 2 - 3 km Breite, bei denen in der Mitte eine relativ schmale Fahrrinne ausgetonnt ist, außerhalb der aber noch viele 100 m mit ausreichender Wassertiefe zur Verfügung stehen. Wenn nun ein Segler die volle Breite nutzen will, dann darf er die Fahrrinne queren und Du oder ich mit unseren MoBos müssen ihm ausweichen. Das ist eine völlig klare Regel ohne wenn und aber.

Erinnert mich an den schwarzen Ritter aus "Ritter der Kokosnuss", der am Ende meinte "Einigen wir uns auf unentschieden"

Ich denke, unsere kontroverse Diskussion kommt hauptsächlich dadurch zu Stande, dass wir beide die Verhältnisse unseres jeweiligen Heimatrevieres vor Augen haben, und die sind einfach extrem unterschiedlich.
Nicht dass ich wüsste...
Ich kenne das Revier, von dem hier die Rede ist, ganz gut. Bin 2009 zuletzt da gefahren.
Den Rhein kenne ich zwar besser, richtig, von Kehl bis beinahe zur Mündung, doch ich dachte immer, dass die Vorschriften grundsätzlich überall gelten, bis auf die, der örtlichen Besonderheiten...
Daher betrachte ich das als Grundsatzdiskussion, weil das erste Posting, dem du dich anschließt, ja von einem Grundsatz ausgehen.

Muss mit dem Vornamen, (will dich ja nicht belügen), und einem Bild des Bootes vorsichtig sein, sonst verbaue ich mir noch möglicher Weise zukünftig Übernachtungsmöglichkeiten bei Segelclubs...

Übrigens, hat meine Frau schon einmal einen Segler, der sich beinahe zu Tode stürzte, weil seine Frau gegen mein festliegendes Boot düste, aus dem Wasser gerettet.
Hat er sich bedankt?
Nö, aber wir hatten trotzdem ein gutes Gefühl und würden es wieder tun.
Gegenseitige Hilfe und Rücksichtnahme solle auf dem Wasser selbstverständlich sein.

Bootstypendünkel jedoch nicht.

Daher verzichte ich gerne auf ein "Rechthaben" in deinem Sinne der Auslegung der Vorschrift, weil ich für mein Handeln weiterhin die alleinige Verantwortung trage.

In diesem Sinne wünsche ich dir also mit sportlichen Grüßen, einen schönen Restsonntag nach Kladow(?), wo ich schon zu Fuß war...
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  #193  
Alt 01.09.2013, 16:50
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An sich wollte ich hier nichts mehr dazu schreiben. Aber der Kladower nötigt mich geradezu: Er schreibt, aus seiner Sicht und vielleicht weniger polemisch genau das, was ich ich schreiben wollte.

Es ist an der Kreuz lästig, als M.d. l. A wegwenden zu müssen, und dabei ggf noch einem anderen vor den Bug. Es geht mir, wie mehrfach dargelegt, nicht um rechthaben um des Rechthabens willen (wobei es Zeitgenossen gibt, die das geradezu erbetteln). Nach Möglichkeit schauen wir, beim Durchkreuzen von Engen schon 2 Schläge vorauszudenken, um Konflikten mit den Durchmotorenden aus dem Weg zu gehen. Im freien Wasser (mit ausgetonnter Rinne und massenhaft Platz daneben) sehen wir keinen Grund, warum der Grundsatz, daß die motorgetriebenes Kleingemüse segelndem Kleingemüse ausweicht, nicht gilt. Kladower hat´s allgemeinverständlich und schöner formuiert.

Was ein Streit über Ausweichregeln mit der gebotenen Hilfeleistung bei Leib und Leben zu tun hat, verstehe ich nicht.

@kladower: gern mal auf nen Bier?
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  #194  
Alt 01.09.2013, 16:58
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Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
In diesem Sinne wünsche ich dir also mit sportlichen Grüßen, einen schönen Restsonntag nach Kladow(?), wo ich schon zu Fuß war...
Das wünsche ich Dir auch.

Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
@kladower: gern mal auf nen Bier?
Wäre mir auch ein Bedürfnis Vielleicht klappt es dieses Jahr mit einem Stammtisch nach Saisonende.
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  #195  
Alt 01.09.2013, 18:49
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Zitat:
Zitat von Venner Beitrag anzeigen
... Für mich als MoBo-Fahrer ist es doch gar nicht schwer, meine eigene Fahrt zu verringern oder gar aufzustoppen, damit der segelnde Kollege eine saubere Wende steuern kann. ...
Das ist absolut richtig, rücksichtsvoll und im freien Wasser so auch Vorschrift.

Für den Segler ist es aber auch nicht schwerer, seine saubere Wende 10 - 15 Meter früher zu steuern, damit der sein rechtes Ufer anhaltende, motorende Kollege seinen geraden Kurs sauber weiter steuern kann.

Das "kostet" auf den meisten Binnenseen maximal eine zusätzliche Wende auf der gesamten Seelänge und wäre nicht nur rücksichtsvoll, sondern auch vorschriftsmäßig.

Gruß Lutz
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Alt 02.09.2013, 18:22
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für den Segler ist es aber auch nicht schwerer, seine saubere Wende 10 - 15 Meter früher zu steuern, damit der sein rechtes Ufer anhaltende, motorende Kollege seinen geraden Kurs sauber weiter steuern kann.
Das "kostet" auf den meisten Binnenseen maximal eine zusätzliche Wende auf der gesamten Seelänge und wäre nicht nur rücksichtsvoll, sondern auch vorschriftsmäßig.
Vielen Dank für´s Kompliment, Lutz. Dann habe ich ja als derzeitiger "Noch-Nicht-Schein-Inhaber" rein intuitiv - oder doch eher vorsichtig agierend - bis hierhin alles richtig gemacht

Kleine Anmerkung am Rande:
Bei einer meiner ersten Nachmittagsausfahrten mit dem eigenen Verdränger überhaupt fuhr ich mit Gattin an Bord in die Maasplassen und dort waren sehr viele Segler unterwegs. Aus dem Pulk von weissem Tuch am Wind löste sich, seeehr schnell und auf direktem Kollisionskurs näher kommend, ein kleiner Kat und der wurde scheinbar absolut am Limit gesegelt.
Was also mache ich als MoBo-Anfänger sofort ?? Aufstoppen natürlich und ja nicht in die (verlängerte) Kurslinie des Seglers treiben lassen. Wenn der bei seinem hohen Tempo jetzt vor mir ´ne Wende versucht .......

Wenige Sekunden später war mein erstes, praktisches MOB-Manöver fällig, was dank 2 Mann Besatzung im MoBo recht gut und zügig ging. Den arg lädierten Kat haben wir dann auch noch "nach Hause" geschleppt.

Ende gut - FAST alles gut, aber auf jeden Fall eine wichtige Erfahrung mitgenommen:

"VAAREN DOE JE TEZAMEN !!"

Wir üben ja alle zusammen einen gemeinsamen Sport aus - und so sollte das auch zukunftsblickend sein !
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Alt 02.09.2013, 19:57
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Wo war das denn genau Jörg.. bin am Sonntag von Neer nach Stevensweert gefahren
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  #198  
Alt 02.09.2013, 23:57
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Das war in den Zuidplassen, Ingo, bei einer unserer allerersten Fahrten überhaupt seitdem wir das Schiff(chen) haben. Eigentlich waren wir auf dem Weg zur HERMUS-Tanke, die wir gesucht hatten.

BTW: Wenn ich´s richtig gesehen habe, bist Du an unserem Heimathafen vorbeigefahren - wir waren allerdings am letzten Sonntag nicht da.
Freitag abends bis Samstags irgendwann abends sind wir meistens an Bord.
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  #199  
Alt 03.09.2013, 07:32
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Zitat:
Zitat von badmax Beitrag anzeigen
Alles schon gehabt...

20er Regatta in Werder ,
ich komm um die Insel, höre noch das Startsignal, und die ganze Wilde Horde
durch die Starttonnen in meine Richtung...
Da hast Du das 5 Minuten-Vorbereitungs-Signal, sowie das 1-Minuten Signal überhört. Das Minutensignal vorm Start ist insofern wichtig, da die Boote dann dicht an dicht vor der Linie stehen. Überfährt einer die Linie, geht der Zirkus wieder los.

Auch kann man nach den Bojen Ausschau halten. Meist ist ein Dreieckskurs gelegt. Aber auch up-down Kurse sind möglich, je nach Gegebenheit.
Wenn man sich mit den Seglern mal unterhält, erfährt man auch lokale Veranstaltungen.

Allgemein sollte aber ein Grundlagenteil Segeln zum Mobo-Schein dazugehören (meinetwegen mal 1-2 Fahrstunden auf einem Segler).

Vieles was den Mobo-Kutschern schleierhaft ist, ist für Segler logisch.
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Alt 03.09.2013, 13:57
Nana (m)
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Irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr....der eine wirft hier mit beleidigenden Begfriffen wie Lügner Pöbler.... um sich... der andere verlangt Segelunterricht für alle, damit wir Eure privaten Rennen auf Binnenseen verstehen können....also irgendwann ist auch mal gut....!!!
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