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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#176
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bin auch bei Kanal 8 PMR dabei und immer mit im Boot oder Auto es klappt ländlich ganz gut und aufm Meer sowiso da gibts keine Hindernisse und Reichweiten von 7-10 km ist da keine seltenheit. Grüße |
#177
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Damit ist doch alles klar. Da Empfaenger Funkanlagen sind (siehe Richtlinie 2014/53/EU, umgesetzt durch FTEG Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen) duerfen Ausstrahlungen im Seefunk NICHT mitgehoert werden, da diese: NICHT fuer den Abhoerenden bestimmtsind NICHT fuer Funkamateure bestimmt sind NICHT fuer die Allgemeinheit bestimmtsind und NICHT fuer einen unbestimmtenPersonenkreis bestimmt sind. NAVTEX z.B. darf abgehoert werden, da NAVTEX an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist. |
#178
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Also (weil ich ja diesen Thread wiederbelebt habe) ich habe in den letzten Tagen zum Thema Funk viel gelesen. Und zwar sehr viel, nicht nur hier im Forum (und hier gibt es keinen, wirklich keinen Thread zum Thema Funk, der nicht ohne diese Diskusion auskommt, was legal ist und was nicht )
Mir ist schon klar, dass ich vieles überhaupt nicht hören darf und der Scanner hat zum Glück die Möglichkeit, bestimmte Frequenzbereiche zu sperren bzw. beim Scannen nur in bestimmten voreingestellten Bereichen zu suchen, so dass ein versehentliches verbotenes Lauschen schon mal ausgeschlossen sein sollte. Den Scanner habe übrigens nicht extra gekauft, sondern ist mir bei einer Haushaltsauflösung geschenkt worden. Das Thema Funk verfolge ich aber schon länger und ich dachte ausser an den CB-Funk auch sofort an den PMR-Funkkanal 8, von dem ich hier schon öfters gelesen habe. BOS-Funk geht ja schon gar nicht mehr, denn soviel ich weiß, wurde der doch mittlerweile abhörsicher digitalisiert, oder? Ich weiß es nicht und will es nicht ausprobieren. Und im Schifffahrtsfunk sind zumindest die Schleusenkanäle doch alle Duplex-Kanäle. Da könnte ich zwar mithören, wenn ich wollte, aber viel Spaß machts dürfte das auch nicht machen, denn zum Lauschen müsste ich ja immer zwischen den Kanälen hin- und herschalten, wenn sich jemand mit der Schleuse unterhält. Und ein spezielles Binnenschifffahrts-Funkgerät (auch nur zum Zuhören) könnte ich ja wohl auch nicht kaufen, denn wegen der ATIS-Kennung würde ich doch sofort auffliegen, oder lassen sich die Geräte auch ohne einprogrammierte ATIS-Kennung zum Mithören einschalten? Ich weiß es nicht und will es auch nicht ausprobieren. |
#179
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Du behauptest, dass die Funkrufe also an einen bestimmten Personenkreis, nicht aber für die Allgemeinheit bestimmt sind? Das ergibt sich woraus? Für Funkrufe an die Schleuse verstehe ich das, für Feuerwehr/Polizei/Bundeswehr auch. Aber für einen Funkspruch von Born2Porn an SinkPositive nicht.
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#180
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Bei Funkgeräten ist mir die Rechtslage klar. Aber ich hatte mal ein Radio, das explizit damit beworben wurde, dass man Marinefunk damit hören kann. Ging auch, die Schleusenkanäle konnte man allerdings nur "kommend", also die Schleusenseite, hören.
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#181
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Der schiffsfunk... also das gesamte Frequenzband aller Kanäle ist fest und für dieses Frequenzband gilt die Regel das nur berechtigte Funken dürfen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#182
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Wenn man sich bei uns mit den Kollegen der Autobahnpolizei unterhält wollen die aber ganz schnell ihr altes analoges System zurück. Nur ausfälle Funklöcher Probleme über Probleme.....
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#183
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#184
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@Billi
Du sprichst aber wieder von Funken, ich immer noch von hören. @Sayang "All Stations" ist ein guter Hinweis. Das darf ich also hören? Hm, dazu muss ich aber die Frequenz hören dürfen ... und - wenn der nicht an die Allgemeinheit und nicht an mich gerichtet ist, weshalb darf ich ihn dann trotzdem hören? |
#185
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Du hast im Funk bestimmte Kanäle klingt komisch ist aber so Dies Kanäle Funken auf bestimmten Frequenzen klingt komisch ist aber so (manche empfangen sogar auf anderen Frequenzen wie sie senden) Bestimmte Frequenzbereiche sind für Bestimmte Zwecke Festgelegt z.B. BOS-Funk, Radio, Fernsehen, Handynetz,.... (ein kleiner Frequenzbereich ist übrigens sichtbares Licht). Klingt komisch ist aber so. Für manche Frequenzbereiche braucht man eine Zulassung um in diesem Frequenzbereich HÖREN UNS SENDEN zu dürfen. https://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzband
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#186
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Gruß, Jörg
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#187
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scanner erlaubt. Dabei kommt schon in einem der ersten link folgender Hinweis: http://www.ebay.de/gds/Ist-die-Benutzung-von-Funkscannern-legal-/10000000177910840/g.html (PaidLink) ZITAT: Achtung Geheim – diese Funksendungen dürfen Sie nicht mithören Ganz anders verhält es sich beim sogenannten BOS-Funkverkehr (PaidLink), umgangssprachlich auch als „Polizeifunk" bekannt. Darunter versteht der Gesetzesgeber alle „Funknachrichten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" kurz: BOS. Darunter fallen Funknachrichten von Polizei, Feuerwehr, THW sowie anderen Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz. Viele Betreiber eines Funkscanners wissen jedoch nicht, dass das Abhörverbot auch den Funkverkehr von anderen Institutionen einschließt. Dazu gehört beispielsweise auch der Werksfunk von Firmen, der Bahnfunk und sogar Dinge wie Forstfunk oder Flugfunk (PaidLink). Das Abhören dieser Funknachrichten ist dabei bei Weitem kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat dar. Dem Betroffenen drohen hohe Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahren Haft. Beim Seefunk gilt das natürlich auch. wenn du Google benutzt findest du sicher noch mehr Quellen und auch einen Verweis zu den dafür zuständigen Paragraphen
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#188
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Wenn Du (mit entsprechender Funkerlaubnis) eine Aussendung hoerst, die nicht an Dich gerichtet ist, kannst Du sie zwar hoeren, aber das Fernmeldegeheimnis verpflichtet dich, sowohl ueber den Inhalt wie auch die Tatsache, dass das Gespraech stattgefunden hat, Stillschweigen zu bewahren.
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#189
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Jupp Lehrstoff und Prüfungsfrage beim UBI.... aber glaub nicht das unser Namenloser Berliner das glaubt. Für den Namenlosen Berliner : RADIO = FUNKEMPFÄNGER
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#190
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Ich habe keinen Funkschein und habe es trotzdem auch schon so begriffen, dass ein Gerät, mit dem man nur Empfangen kann, auch ein Funkgerät ist. Und dazu zählen auch Scanner und Radios.
Der Besitz ist erlaubt, aber beim Hören muss man aufpassen. Es gibt Geräte, bei dem man beim Hören nichts falsch machen kann, weil der Frenquenzbereich sehr beschränkt ist, z.B. von 88,5 bis 108 MHz, das wären also Radios oder eben auch um die 27 MHz, das wäre der CB-Funk. Und dann eben die Scanner, bei denen man Wissen muss, dass man in bestimmten Frequnzbereichen einfach nichts zu suchen hat. Und wer mit einem Scanner gesehen wird und dann bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass im Gerät eine Frequenz z.B. zwischen 108 bis 137 MHz fest abgespeichert wurde, der muss damit rechnen, dass das Gerät eingezogen wird und als Gegenleistung gibts dafür ein Strafzettel. Alles schon bei Planespotter-Kollegen am Flughafenzaun erlebt. |
#191
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Bei älteren Radios, wo man zur Sendersuche am großen Rad drehen muss, mag das anders sein. Da ist links und rechts ein Anschlag oder eine Sperre drin, damit man nicht in den benachbarten Frequenzbereich reinkommt. Wenn diese Sperre aber durch Überdrehen beschädigt wurde, kann es passieren, das man eben auch entweder BOS (unter 88,5 MHz) oder eben Flugfunk (oberhalb von 108 MHz) hören kann, was aber verboten ist. Ich hatte vor 20 Jahren mal ein Autoradio, bei dem das möglich war, wobei der BOS-Funk aber zwischenzeitlich digitalisiert wurde und kein Empfang mehr möglich ist. |
#192
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#193
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Also, so richtig befriedigt mich das noch nicht, aber wir drehen uns im Kreis, das hat keinen Sinn. Vielleicht liegt es ja tatsächlich an der Umsetzung der von Sayang genannten EU-Richtlinie, mittlerweile finde ich nämlich das Radio mit den Marinefunkfrequenzen, das ich etwa 2012 gekauft (und bald wieder verkauft) habe, nicht mehr. Das könnte bedeuten, dass es damals legal (oder Grauzone) war, heute aber eben nicht mehr legal ist.
@Billi Bitte bitte nimm' es nicht persönlich, aber - einen Auszug aus einem ebay-Angebot als Quelle zu benennen deutet darauf hin, dass da jemand die Bedeutung einer Quelle nicht verstanden hat. Einfach mal googeln |
#194
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naja die Quelle hab ich auf die Schnelle gefunden weil ich es einfach leid bin dir alles rauszusuchen.
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Das ist 'ne ehrliche Antwort
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#196
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informier dich doch einfach mal selbst und ließ die Urteile zu dem Fall durch..
Fakt ist es gibt Frequenzbereiche für jedermann (Rundfunk, Fernsehen) und Bereiche die nicht jedermann hören darf (BOS-Funk, Flugfunk, Seefunk,...) Und wenn du das nicht glaubst dann ist mir das auch egal. Es gibt einige Urteile dazu die man auch leicht findet. unter www.gidf.de
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#197
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Das habe ich tatsächlich vor, allerdings mache ich es mir leicht: zum einen habe ich die Firma angeschrieben, die seinerzeit das Radio, ein Midland Base Camp 446, anbot, zum anderen habe ich einfach bei der Bundesnetzagentur angefragt. Die sollten das ja wissen.
Nochmal - es geht mir nicht darum, illegales zu tun Es geht mir darum, etwas wirklich zu wissen. Btw: ich habe UBI, SRC und ein angemeldetes Funkgerät. |
#198
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Ich wollte die Diskussion als Funkamateur garnicht erst anfangen billi ....
mal ne andere Sache: Ich bin mir nichtmal sicher ob du als Inhaber eines UBI mit einem Scanner am Funkdienst teilnehmen darfst, wenn du auf dem Wasser bist. Denn dazu sind nur zugelassene Geräte berechtigt. Und da die Frage vorher aufkam: eine Nachricht von einem zu einem benannten anderen Schiff ist ja offensichtlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Grüße Tycho |
#199
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Zitat:
Was ist wenn ich (zugelassenen Funkgerät, entsprechende Lizenz) das nun höre? Muss ich sofort den Kanal wechseln, bzw. die Funke abschalten (ist ja nicht für mich bestimmt) ??
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#200
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Du must nur Stillschweigen über das gehörte waren.
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