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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#176
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Gruß Axel
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#177
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Aber reale Bekanntschaft zwischen einem österreichischen Wiegepolizisten und dem 3,65t Hänger-Gespann hat es noch nicht gegeben oder hat schon einer von euch diese Erfahrung machen dürfen bzw müssen?
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#178
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#179
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Ich habe auch einen Nachteil entdeckt. Ich hätte gerne einen weißen Trailer und umlackieren ist schlecht möglich wegen der Alu Beschichtung..
Also falls jemand Interesse an einem schwarzen Sigma 3650 hat würde ich mir überlegen den abzugeben..
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#180
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Zitat:
In dem schweizerischen Strassenverkehrsrecht, dürfen Anhänger mit einer Einkreis-Bremse und Kugelkopfkupplung bis maximal 3500 kg zugelassen und betrieben werden. Ab 3500 Kg wird eine getrennte Zweikreisbremse verlangt. In der CH gibt es durchaus SUV, die mit 2 Kreis Druckluftbremsen nachgrüstet werden können, welche bis zu 10 Tonnen je nach Fahrzeug und Bauweise aufgerüstet werden können. Die Fahrzeuge haben dann zum Beispiel eine Rockingerkupplung. Vogels Offroads ist dafür bekannt und der heimliche US Imorteur, von Karl Geiger <BOSS of Bigblocks> http://www.offroads.ch/ Man darf in der CH einen Sigma Trailer 3650 Kg bis zu 3500 kg betreiben. Das bedeutet jedoch nicht das man auch 3650 Kg Gesammtgewicht ausnutzen darf. Man darf beispielsweise einen leeren 3500 Kg Trailer mit einen Fahzeug das 2000 Kg zuglast zugelassen ist betreiben. massgeblich ist dass der Trailer dann nur bis maximal 2000 Kg beladen ist. Bei 3500 KG auf der Waage ist Schluss mit Lustig. Es gilt eine Tolleranz von 3 %. Darüber bleibt man stehen. die Bussen beginnen jedoch bereits bei 1% Überschreitung. Kurzum kann man eine Sigmatrialer der für 3650 Kg geeignet ist in der CH lediglich für 3500 Kg zulassen. Er wird also vom Strassenverkehrsamt abgelastet. Der EU bürger muss dafür sorgen, dass Trotz deutescher Zulassung von 3650 KG lediglich 3500 KG am Hacken hängen. Genau so mit der 100 km/Zulassung der Fahrer in der CH ab 80 km/H gebüsst wird. Wer mit 100 erwischt wird muss nach Abzug von 5-7 Km/ Tolleranz mit einer Busse von CHF 400.- rechnen Ich hoffe ich konnte einigermassen die richtige Auskunft erteilen. Ich selbst habe schon zwei Sigmatrailer in die CH importiert, daher mein Erfahrungsschatz Geändert von Scandthomas (04.02.2020 um 21:40 Uhr)
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#181
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Dann fallen die ersten 100.-- Franken Busse an. Die sich dann noch steigern können. Etwas absurd finde ich, dass bei der Stützlast es keine Busse gibt. Theoretisch ab 10% Übergewicht zum Stadthalter. Das ist natürlich Erbsenzählerei... Wobei man auch sagen muss: Bei einem 3500kg-Hänger wären man mit plus 3% schon mal bei 3600kg... Wenns dann nur noch bei den 50kg bleiben würde... Wie schon oben mal gesagt wurde, schaut man auch noch, ob die Achsen/Reifen was aushalten. Klar, am einfachsten ist Umladen. Frau stehen lassen und dafür das Bier ins Auto... |
#182
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Zitat:
Danke Thomas, das deckt sich somit mit der Aussage vom Strassenverkehrsamt Graubünden, die ich 2017 bekommen habe und widerspricht somit auch der Aussage von Sigma, dass es möglich wäre, einen 3,65t legal in der CH zuzulassen. Dass man als EU-ler mit dem 3,65er durch die CH fahren darf, da wäre dann die Aussage von Sigma wieder korrekt, Sigma verschweigt dann aber, dass der 3,65er nur 3,5t wiegen darf. Jetzt kann man dann natürlich wieder philosophieren darüber, ob der 3,65er, wenn er angekuppelt ist, nur 3,5t wiegt, weil die Stützlast auf das Auto gerechnet werden und somit wieder alles legal wäre. Gruß Axel |
#183
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Also meines Wissens ist es wirklich so, dass wenn es hart auf hart geht, der Trailer abgekoppelt wird und inkl. Stützlast max 3500kg wiegen darf.
Ein 3650kg Trailer mit nur 3500kg beladen zu fahren, dürfte aber wohl keine Strafe nach sich ziehen. |
#184
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post3507601 Zitat: Also nochmal zusammengefasst: Die Summe der Achslasten darf bei Zentralachsanhänger der Typenklasse O2 maximal 3500kg betragen. Diese Anhänger dürfen außerdem mit einer Auflaufbremse ausgerüstet sein und brauchen keine durchgehende Druckluftbremsanlage. Desweiteren gilt nach Artikel 184 Absatz 1 VTS, das die Stützlast von Zentralachsanhängern maximal 10% des Garantiegewichtes betragen darf: Somit darf ein Zentralachsanhänger der Typenklasse O2 gemäß schweizerischer VTS ein maximales Garantiegewicht von 3888,88 kg (3888,88 -10% = 3500) aufweisen. Dies entspricht der geltenden Regelung in der EU. Das halte ich für Schlüssig... das selbe Problem hatten wir damals als es um diese Sache für die EU ging... die Begriffe und ihre Zuordnung sind manchmal schwierig für Laien...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#185
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Ich kann mir gut vorstellen, dass billi recht hat. In einem rechtlichen Sinne.
Allerdings kenne ich die Handhabung so wie es Scandthomas dargelegt hat. Nur: Warum hat sich hier im BF kein einziger Schweizer geoutet, der einen PKW-Trailer über 3500kg zugelassen hat? Bedarf wäre sicher da. Das müsste sich doch gerade auch beim Gewerbe rumgesprochen haben. Die haben ja oft Zugwagen, die locker eine Stützlast von 150kg und höher haben. Ich möchte einfach mal einen Scan sehen von einem PKW-Anhänger, welcher über 3500kg drin stehen hat in der CH. |
#186
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.... wie oft soll der Kram eigentlich noch durchgekaut werden
Ist das eine sogenannte Endlosschleife
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#187
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Zitat:
Binschonwech Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell |
#188
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Zitat:
Ihre Vermutung zum SIGMA-Trailer ST-3500/eco ist nicht ganz richtig, deshalb hier zur Info: Zulässig ist z.B. einen SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight (zulässige Gesamtmasse 3.650 kg) - z.B. zwecks 100 km/h-Zulassung - vorrübergehend auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg abzulasten und zu einem beliebig späteren Zeitpunkt wieder auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten. Nicht zulässig ist jedoch ein SIGMA-Trailer ST-3500/ultralight (oder ST-3500/eco, zulässige Gesamtmasse 3.500 kg) auf eine zulässige Gesamtmasse von 3.650 kg aufzulasten. Ein Überschreitung der hier genannten Gewichte ist zu vermeiden, auch um den Haftpflichtversicherungsschutz des betreffenden Fahrzeugs nicht zu gefährden. Unangenehmen Überraschungen sollten damit vorgebeut sein Wassersportliche Grüße Süd-West Marine GmbH ... powered by competence |
#189
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Liebe Forumsmitglieder,
um das eigentliche Thema "CH" etwas zu verkürzen... ... keiner unserer Kunden hatte - nicht ohne Grund - bisher mit einem SIGMA-Trailer ST-3650/ultralight Probleme in der Schweiz und auch das Schweizer Bundesamt für Straßen ASTRA hat die Zulässigkeit dieses Trailermodells für die Schweiz wiederholt bestätigt Zitat von dort: ###################### Aufgrund des explizit erwähnten Gesamtgewichts von 3650 kg gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage darauf bezieht, ob der Anhänger als leichter oder schwerer Anhänger (O2 oder O3) zu klassifizieren ist. Massgebend dafür ist die auf das Zugfahrzeug übertragbare Stützlast. Im vorliegenden Fall beträgt diese 150 kg. Daraus resultiert auf den Anhängerachsen ein Gesamtgewicht von 3500 kg und eine Einteilung als leichter Anhänger. ... Wie bereits beschrieben, dürfen aufgrund des Wiener-Übereinkommens über den Strassenverkehr, ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren. Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen. In Anbetracht der Fahrzeugpapiere dürfte dies bei dem in Frage stehenden Anhänger der Fall sein. Des Weiteren, sind die Verkehrsregeln zu beachten. ######################## Eben deshalb hatte ja auch keiner unserer Kunden jemals Probleme in der Schweiz. Nicht verwechseln mit "Zulassung innerhalb der Schweiz" - die ist nicht überall möglich da "Kantönligeist", jeder Kanton hat da seine Eigenheiten... Wassersportliche Grüße Süd-West Marine GmbH ... powered by competence |
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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so habe ich das auch nie behauptet. Sigma hätte den Eco aber genauso offiziell für zGG 3,65t zulassen können wie den Ultra eben auch, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt wären. Die Achsen haben ja die erforderliche Traglast, der Rahmen müsste eben auch mitspielen. Und wenn er das täte, dann wäre der Zulassungsprozess identisch wie beim 3,65er-Ultra. Ob das dann firmenpolitisch gewollt ist oder nicht, um den teureren Alutrailer verkaufen zu können, ist eine anderes Sache. Gruß Axel |
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Kam doch direkt danach
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Oh das hatte sich überschnitten
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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Warum sollte ich? Gibt doch genug Hersteller, die einen 3,65er haben. Warum ich dann auch noch?
Vor allem, was soll der Spruch? Wenn Du Dir den Thread mal richtig durchließt, dann weißt Du auch, um was es eigentlich geht. Dann brauchst Du Dir auch nicht den Kopf dauernd gegen die Wand hauen Gruß Axel |
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Mir musst du nicht erklären, um was es geht. Bin da voll im Bilde .
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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Unterschied des 3650/ultralight zum 3500/ultralight ist nicht der Rahmen sondern das Fahrwerk (siehe Produktbeschreibung). Auch der 3500/eco hat ein anderes Fahrwerk als der 3650/ultralight. Wassersportliche Grüße Süd-West Marine GmbH ... powered by competence |
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Wie wird der 3650er als LKW-Anhänger eingestuft in D. It jährlichem TÜV?
Wie oben gesagt wurde, wäre er in der CH ein leichter Pkw Anhänger. In D? |
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Steht doch dort als pkw Anhänger... nicht als Lkw Anhänger
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