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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#176
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Wo war das?
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#177
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=T2L, was schon vor einigen Seiten von Usern gesagt wurde. Also unspektakulär. Aber man bekommt ja nur für die schlechten Nachrichten den Danke-Button gedrückt .
Grüße Tycho |
#178
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Haargenau das wollte ich auch fragen. Klingt nach Seerevier, sonst gäbe es ja eine Zulassung als "Eigentumsnachweis".
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#180
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Ah, jetzt verstehe ich. Gut, dass jemand mit den Fingern liest, kannte ich bisher nur bei Braille-Schrift. Mir würde das zu lange dauern, aber jeder wie er mag
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#181
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Braucht man doch nur, wenn jemand behauptet "meine Taste prellt"
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#182
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Hallo liebe Leute...
Ich bin jetzt leicht verwirrt und muss jetzt auch was dazu schreiben. Ich habe den ganzen Thread verfolgt. Habe folgende Ausgangssituation: Bin seit gut eineinhalb Jahren den Bootssport verfallen. Letztes Jahr im Oktober war es soweit für das erste eigene Boot. Gekauft wurde eine Hellwig Triton Ts, Baujahr 1987. Schöner trailerbarer Oldtimer für eine Familie mit einem Kind. Leider keine Orginal Rechnung oder sonstiges vorhanden. Das Boot soll natürlich dieses Jahr zum Urlaub nach Krk, Kroatien. Einige Zeit nachdem ich das Boot gekauft habe, bin ich hier im Forum darauf gestoßen das ich für mein Boot einen Mwst. Nachweis mitzuführen habe. Gerade vor zehn Minuten habe ich mit dem Zoll telefoniert. Habe ausführlich meinen Fall geschildert. Der Mitarbeiter sagte,das ich mir keinerlei Gedanken machen muss. Es langt mein Privat-Kaufvertrag. Solange darauf steht von wem ich das Boot gekauft habe bin ich raus aus der Sache und der vorherige Besitzer müsste die Mwst. nachweisen. Die Frage, wie es sich den im Ausland verhält kam die Antwort, da das Boot nur 5m groß wäre müsste ich es nicht deklarieren. Ab zum Hafenmeister und anmelden und danach zu Wasser lassen. Und lassen sie sich nicht vom Internet verrückt machen. Das waren seine Worte. Bin jetzt ein bischen verwirrt. Genügt jetzt mein Privatkaufvertrag? Grüße aus Franken Jörg Geändert von Jörg_M (07.02.2017 um 16:24 Uhr)
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#183
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Zitat:
50% werden sagen: " Du riskierst, dass Dein Boot an die Kette kommt." Hilft Dir nicht weiter Was hast Du (nach der Lektüre hier) erwartet Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#184
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Hättest du nach einer 3 Jahre alten 10 m Yacht aus amerikanischer Fertigung gefragt wäre die Antwort anders ausgefallen, einfach, wie der mögliche Ertrag viel größer ist , als bei einen 30 Jahre alten Boot aus deutscher Fertigung.
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#185
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Zitat:
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#186
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Zitat:
Ich habe ein Trailerboot (Bj2007) gebraucht in Deutschland gekauft und bin damit im Urlaub in Kroatien unterwegs. Ich bringe das Boot für 2-3 Wochen nach Kroatien und danach wieder nach Hause. So wie ich die Situation verstehe, betrifft uns das überhaupt nicht, sondern nur Boote die dauerhaft in Kroatien liegen. Ab 18 Monaten wird man steuerpflichtig bzw. man muss bei einer Kontrolle den Nachweis vorlegen können, dass die Steuer bezahlt wurde. Viele Grüße Marco |
#187
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Ich habe ein Auto, dass im Jahre 2001 aus USA nach Deutschland importiert wurde und hier zugelassen.
Originalrechnung des Vorbesitzers liegt nicht vor. Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich mein Boot damit nach Kroatien ziehe ?
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#188
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Die Frage kann doch nicht ernst gemeint sein.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#189
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Zitat:
Es reicht , wenn du den MWSt. Nachweis für das Päckchen Chewing - Gum vorlegst.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#190
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nein, nicht wirklich
Die Frage ist viel mehr, was ist der Unterschied zwischen Auto und Boot? Beides aus USA importiert und in Deutschland zugelassen. Warum sollte ich beim Boot mir sorgen machen, beim Auto jedoch nicht?
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#191
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Zitat:
Beim Boot wird dies nicht bei der Anmeldung kontrolliert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#192
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Zitat:
Wenn es sich um Erstanmeldung handeln würde müsste ich einen Nachweis vorlegen. Auch habe ich mal irgendwo hier im Forum eine Aussage eines Beamtes zittiert gelesen, dass es keine Behörde im Ausland etwas angeht, wie die örtliche Behörde die Anmeldungen erteilt. Ich habe mir ebenfalls Sorgen gemacht, da ich keine Rechnung habe.... Eine konkretes Beispiel in dem jemand tatsächlich MwSt nachbezahlen musste konnte ich hier nicht finden. |
#193
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Wie willst Du jemals einen Nachweis erbringen, wie lange Dein Boot schon in der EU angemeldet ist, wenn Du es in der EU gebraucht gekauft hast? Ich habe gehört, dass die alten Datensätze beim WSA in Deutschland nach 3 Monaten gelöscht werden. Mein großes Boot ist Baujahr 1996, wann es hier importiert und zugelassen wurde ist nur meine Schätzung.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#194
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Zitat:
Grüße Tycho |
#195
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Ein Boot wird eben nicht zugelassen, lediglich registriert!
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#196
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Schon mal mit einem IPad in ein Drittland ausgereist und dann wieder zurück nach Deutschland? Wenn der Zoll dich kontrolliert und du kannst kein Nachweis über die EU-Besteuerung erbringen, zahlst du (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel).
Das gleiche gilt ebenso bei allen anderen Güter, die Festsetzungsfrist von Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre. Wenn du keinen Nachweis zur Einfuhrumsatzsteuer hast, KANNST du belangt werden. Solange keiner kontrolliert, passiert nichts. Muss jeder selber wissen ob er mit dem Risiko leben kann und will. Grüße Alex
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#197
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Das kann ich bestätigen. Vor allem wenn man mit aktueller Elektronik Richtung Singapur oder Dubai reist: immer sicherheitshalber bestätigen lassen, dass man es mitgenommen hat. Dafür gibt es, wenn ich mich recht erinnere, ein extra Formular.
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#198
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Die rechtliche Zitierung steht im Umsatzsteuergesetz und in der Richtlinie 92/111/EWG und in der Abgabenordnung. Und nochmal, dies gilt für Boote die ab dem 01.01.1985 in Betrieb gesetzt wurden. Ein Vorteil haben wir Deutschen noch, unsere Finanzämter und Zollbehörden wenden die EWG-Richtlinien äußerst ungern an.
Nur so als Info, das Arbeitszeitsgesetz gilt schon seit 06.06.1994 und wird jetzt erst im Zuge vom Mindestlohn durch den Zoll richtig überprüft. |
#199
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Ja genau, Transportdokumente T1 und T2L heißen die Formulare bzw. Bescheinigungen.
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#200
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Diese 15x aufgewärmte Diskussion ist schon funny.....die Angstmacherei ebenfalls...fakt ist, es gibt Verjährungsfristen...7 Jahre gibt's die Belegaufbewahrungspflicht, nach 10 Jahre ist jede Steuerschuld verjährt...auch eine Mehrwertsteuerrechnung ist kein 100iger Nachweis, dass das Boot rechtskonform EU-versteuert ist....wenn das Boot zwischendurch 3 Jahre im ausserhalb der EU war, gilt es als unversteuert und ist bei der Einreise neu zu versteuern...
Der Zoll wird bei älteren Booten nur fragen, wenn man eine EU-Aussengrenze passiert.....der Zoll hat auch nicht die Berechtigung jedem Staatsbürger Betrug zu unterstellen nur weil ein Zettel fehlt...bei einem älteren Boot reicht eine nachvollziehbare Historie vom Vorbesitzer (Liegeplatz z.B....Servicerechnung) um mit der Behörde jede Diskussion im Vorfeld abzuwürgen...also keine Angst bei einem fehlenden Zettel bei älteren Booten....es hilft nur eventuell den Preis zu drücken...lg. Bernhard |
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