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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2001  
Alt 20.06.2013, 15:16
XXXXXXX
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Hi, ich bin gerade dabei einem deutschen Bootsbesitzer zu helfen.

Dem ist es bis jetzt entgangen, dass bei seinem Boot eine 29er Bavaria BJ 2006 unversteuert in Kroatien liegend etwas zu tun ist. Nach Rücksprache mit seinem privaten Liegeplatzvermieter, warum dieser ihn nicht informiert hätte, kam die Antwort: Dachte Boot sei versteuert.
Unter Zollverschluss stand er, versicherte der Vermieter.

Wir werden Trast den Fall übergeben. Mal schauen.

Kommt jetzt 25% + 8% oder nur 1,7%
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  #2002  
Alt 20.06.2013, 15:40
Malang Malang ist offline
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Hat den jemand die genaue Übersetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetz?
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  #2003  
Alt 20.06.2013, 17:22
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, ich bin gerade dabei einem deutschen Bootsbesitzer zu helfen.

Dem ist es bis jetzt entgangen, dass bei seinem Boot eine 29er Bavaria BJ 2006 unversteuert in Kroatien liegend etwas zu tun ist. Nach Rücksprache mit seinem privaten Liegeplatzvermieter, warum dieser ihn nicht informiert hätte, kam die Antwort: Dachte Boot sei versteuert.
Unter Zollverschluss stand er, versicherte der Vermieter.

Wir werden Trast den Fall übergeben. Mal schauen.

Kommt jetzt 25% + 8% oder nur 1,7%
Jeder, der Zollverschluss anbietet, ist im Winter vom Zoll angeschrieben worden, die Zollunterlagen der Mieter einzufordern und zu den Unterlagen zu legen.

In HR gibt es so gut wie keine privaten (kleineren) Liegeplatzvermieter, die Zollverschluss haben, da die Auflagen hierzu extrem hoch sind!!!!!

Sollte er dennoch Zollverschluss haben, dann hat er ja die Unterlagen vom Zoll kontrolliert und abgestempelt bekommen. Das Original muss er an den Mieter geben.

Ich denke, er muss 25% zzgl. 8% zahlen...heftig...aber ich glaube, so wird es sehr vielen gehen, die von der gesamten Thematik nichts mitbekommen haben.

Außer...warte mal, soweit ich weiß, hat Bavaria im Jahr 2006 nur 27er gebaut. vielleicht ist das Produktionsjahr 2005????? Dann wäre er aus dem Schneider?!?!?!

Grüße,
Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #2004  
Alt 20.06.2013, 19:53
XXXXXXX
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Laut TRAST bis 1.7. 8% Zoll dann nur mehr 1,7% Zoll und die 25%MeSt
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  #2005  
Alt 20.06.2013, 20:17
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
.....

Außer...warte mal, soweit ich weiß, hat Bavaria im Jahr 2006 nur 27er gebaut. vielleicht ist das Produktionsjahr 2005????? Dann wäre er aus dem Schneider?!?!?!

Grüße,
Sandra

Nein! Es gilt die Inbetriebnahme. Ist hier aber schon bis zum exsess diskutiert worden.
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  #2006  
Alt 20.06.2013, 22:30
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Weiß nicht wie der Fall ist wenn einer sein Boot neu in D gekauft hat , dann nach HR überführt hat , sich die MwSt in D zurück geholt hat und vergessen die MwSt in HR zubezahlen . So hat es mein Freund gemacht mit einer 30 Bawaria , nun hat er die 5% und 1,7% bezahlt und somit Geld gespart . Wie läuft so ein Fall ab dem 1.7 ab ?
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  #2007  
Alt 21.06.2013, 07:37
freerider13 freerider13 ist offline
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Dann muss der reguläre Steuersatz plus Zoll bezahlt werden.
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  #2008  
Alt 21.06.2013, 09:30
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Weiß nicht wie der Fall ist wenn einer sein Boot neu in D gekauft hat , dann nach HR überführt hat , sich die MwSt in D zurück geholt hat und vergessen die MwSt in HR zubezahlen . So hat es mein Freund gemacht mit einer 30 Bawaria , nun hat er die 5% und 1,7% bezahlt und somit Geld gespart . Wie läuft so ein Fall ab dem 1.7 ab ?
Die Mehrwertsteuer hat er nicht vergessen zu bezahlen, das war eine normale Ausfuhr ohne Mehrwertsteuer von der Firma....als Privatperson kann er sich ja keine Mehrwertsteuer zurückholen.....bis Mai war es dann legal das Boot mit 5 % zu versteuern, es ist damit ein kroatisches Boot....

Ab 1.7.2013 geht gar nix mehr, ausser voll versteuern...in Deutschland wäre es billiger...
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  #2009  
Alt 21.06.2013, 22:15
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Die Mehrwertsteuer hat er nicht vergessen zu bezahlen, das war eine normale Ausfuhr ohne Mehrwertsteuer von der Firma....als Privatperson kann er sich ja keine Mehrwertsteuer zurückholen.....bis Mai war es dann legal das Boot mit 5 % zu versteuern, es ist damit ein kroatisches Boot....

Ab 1.7.2013 geht gar nix mehr, ausser voll versteuern...in Deutschland wäre es billiger...
Bitte schreibe nicht wirres Zeug. Jeder kann sich die MwSt bei der Ausfuhr aus einem EU-Land zurückholen.
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  #2010  
Alt 22.06.2013, 00:56
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Bitte schreibe nicht wirres Zeug. Jeder kann sich die MwSt bei der Ausfuhr aus einem EU-Land zurückholen.
Aber nur wenn die Mwst. noch ausweisbar ist. Sonst gibt's nichts zurück.

Gruss
Richard
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  #2011  
Alt 22.06.2013, 01:22
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Bitte schreibe nicht wirres Zeug. Jeder kann sich die MwSt bei der Ausfuhr aus einem EU-Land zurückholen.
Lieber Georg, deine Aussage ist fachlich steuerrechtlich falsch.....als Privatperson kannst vom Finanzamt keine Mehrwertsteuer zurückholen.....das ist Fakt...

also verkneif dir Äußerungen wie wirres Zeug....erkundige Dich lieber....

Eine Firma braucht bei einer nachweislichen Ausfuhr aus der EU keine Mehrwertsteuer verrechnen....es wird keine also keine Mehrwertsteuer zurückgeholt........sondern bei Export fällt keine an......
als Privater kannst also bei einer Firma für den Export Ware ohne Mehrwertbesteuerung kaufen, aber zurückholen als Privater gibts nichts...
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  #2012  
Alt 22.06.2013, 01:26
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Zitat:
Zitat von Richard-S Beitrag anzeigen
Aber nur wenn die Mwst. noch ausweisbar ist. Sonst gibt's nichts zurück.

Gruss
Richard
ist sachlich auch falsch......wenn Mehrwertsteuer ausweisbar ist, kannst ohne Mehrwertsteuer bei nachweislichen Export kaufen....zurückholen gibts wieder nichts.....
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  #2013  
Alt 22.06.2013, 02:17
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
ist sachlich auch falsch......wenn Mehrwertsteuer ausweisbar ist, kannst ohne Mehrwertsteuer bei nachweislichen Export kaufen....zurückholen gibts wieder nichts.....
Stimmt so auch nicht. Kommt immer auf die Wortwahl an, was man worunter verstehen will.

Mit der Wortwahl nimmst Du es scheinbar nicht so genau.

Betrachten wir einmal den Eigenexport eines Produktes durch eine Privatperson. Nehmen wir dafür ein Motorrad, damit es leichter vorstellbar wird.

Wenn die Mwst. ausweisbar ist, kann der Verkäufer (Händler) bei Eigenexport durch den Käufer die Bezahlung der Mwst. verlangen. Nach Grenzübertritt der Ware, also verlassen des Zollgebietes, kann der Käufer die Mwst. wieder zurück erhalten.
Das geschieht mittels eines genehmigten Formulars, welches vom Zoll bei der Ausfuhr abgestempelt wurde. Mit diesem Formular kannst Du beim Verkäufer oder Mwst.-Rückerstattungstellen den bereits bezahlten Betrag wieder zurück erhalten.

Übernimmt die Ausfuhr ein bekannte Spedition, Post oder Bahn wird meistens auf den Erlag der Mwst. verzichtet, da die Ausfuhr durch Spedition, Post oder Bahn garantiert wird.

Wenn Du schon einmal Bekanntschaft mit der Zollfandung gemacht hast, kommst Du als Händler nie mehr auf die Idee, ein Produkt wie Auto, Motorrad oder Boot den Käufer selbst ausführen zu lassen, ohne vorab die Mwst. kassiert zu haben. Du kannst Dir nicht vorstellen, was ich da alles schon erlebt habe.

Gruss
Richard
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  #2014  
Alt 22.06.2013, 07:25
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Zitat:
Zitat von Richard-S Beitrag anzeigen
Stimmt so auch nicht. Kommt immer auf die Wortwahl an, was man worunter verstehen will.

Mit der Wortwahl nimmst Du es scheinbar nicht so genau.

Betrachten wir einmal den Eigenexport eines Produktes durch eine Privatperson. Nehmen wir dafür ein Motorrad, damit es leichter vorstellbar wird.

Wenn die Mwst. ausweisbar ist, kann der Verkäufer (Händler) bei Eigenexport durch den Käufer die Bezahlung der Mwst. verlangen. Nach Grenzübertritt der Ware, also verlassen des Zollgebietes, kann der Käufer die Mwst. wieder zurück erhalten.
Das geschieht mittels eines genehmigten Formulars, welches vom Zoll bei der Ausfuhr abgestempelt wurde. Mit diesem Formular kannst Du beim Verkäufer oder Mwst.-Rückerstattungstellen den bereits bezahlten Betrag wieder zurück erhalten.

Übernimmt die Ausfuhr ein bekannte Spedition, Post oder Bahn wird meistens auf den Erlag der Mwst. verzichtet, da die Ausfuhr durch Spedition, Post oder Bahn garantiert wird.

Wenn Du schon einmal Bekanntschaft mit der Zollfandung gemacht hast, kommst Du als Händler nie mehr auf die Idee, ein Produkt wie Auto, Motorrad oder Boot den Käufer selbst ausführen zu lassen, ohne vorab die Mwst. kassiert zu haben. Du kannst Dir nicht vorstellen, was ich da alles schon erlebt habe.

Gruss
Richard
Lieber Richard...du hast den Vorgang exakt beschrieben wie es bei Händlern funktioniert...aber als Privatperson kriegst vom Finanzamt nix zurück...Georg behauptet ja, jeder kriegt die MWSt vom Finanzamt zurück......als Privater kriegst maximal wennst alles richtig gemacht hast die Sicherheitsleistung vom Händler zurück....bzw. wurde bei diesem Fall ja keine Mehrwertsteuer bezahlt, also kann man auch keine zurückkriegen....

Etwas anderes ist es, wenn ein Ausländer was kauft....aber jetzt sind wir schon tief im Steuerrecht...liebe Grüsse Bernhard...
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  #2015  
Alt 22.06.2013, 07:55
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1) Schreibt Georg nix vom Finanzamt
2) Gilt das auch für Privatpersonen
3) Hab ich das Gefühl, du schreibst nur von Hörensagen und hast keine reale Erfahrung in diesen Dingen
4) Stößt mir dein Ton und deine Art zum wiederholten masse negativ auf

Bernd
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  #2016  
Alt 22.06.2013, 09:11
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
1) Schreibt Georg nix vom Finanzamt
2) Gilt das auch für Privatpersonen
3) Hab ich das Gefühl, du schreibst nur von Hörensagen und hast keine reale Erfahrung in diesen Dingen
4) Stößt mir dein Ton und deine Art zum wiederholten masse negativ auf

Bernd

Über den Ton einiger sollte man tatsächlich drüber reden.

Aber zur Sache ist bei allgemeinen Aussagen immer Vorsicht angebracht.

Das Gesetz ist zu kompliziert für Verallgemeinerungen.

Ein Beispiel: Kann ich als deutscher Nichtunternehmer die deutsche USt zurückerhalten, wenn ich einen Schrank nach Belgien ausführe? Geht das, wenn ich nicht nach Belgien, sondern sogar in die Schweiz ausführe?

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...einkaufen.html

Mal auf den ersten Satz achten, und dann noch auf den Hinweis ganz nach unten scrollen

Siehe § 6 Abs. 3a UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html

Auch interessant der Ausschluss von Fahrzeugen nach § 6 Abs. 5 UStG


Gruß

Volker
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  #2017  
Alt 22.06.2013, 09:26
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Servus!
Lustig irgendwie, wie wir's geschafft haben von der Versteuerung von Booten beim Eu Beitritt Kroatiens zum Export eines Schranks nach Belgien zu kommen...))
Zurück zum Thema, so als Vorschlag?
Schöne Grüße,
Jan
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  #2018  
Alt 22.06.2013, 09:38
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Über den Ton einiger sollte man tatsächlich drüber reden.

Aber zur Sache ist bei allgemeinen Aussagen immer Vorsicht angebracht.

Das Gesetz ist zu kompliziert für Verallgemeinerungen.

Ein Beispiel: Kann ich als deutscher Nichtunternehmer die deutsche USt zurückerhalten, wenn ich einen Schrank nach Belgien ausführe? Geht das, wenn ich nicht nach Belgien, sondern sogar in die Schweiz ausführe?

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...einkaufen.html

Mal auf den ersten Satz achten, und dann noch auf den Hinweis ganz nach unten scrollen

Siehe § 6 Abs. 3a UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html

Auch interessant der Ausschluss von Fahrzeugen nach § 6 Abs. 5 UStG


Gruß

Volker

Genauso ist es, auch wenn viele hier was anderes behauptet.....generell gesagt.....Firmen können ohne Mehrwertsteuer auszuweisen unter gewissen Umständen exportieren.....aber ein EU-Bürger kriegt im Regelfall keine MWSt zurück..........die links genau durchlesen......
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  #2019  
Alt 22.06.2013, 10:31
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Hi,

Für EU Bürger, ohne Wohnsitz in z.B. Kroatien bekommen bei mir die Ware inkl. MwSt. und mit einer Vom Zoll abgestempelten Rechnung wird die MwSt. wieder zurückbezahlt.

Das mache ich seit 9 Jahern so.

Rein rechtlich müsste die Ware dann in Kroatien eingeführt werden und die dort anfallenden nationalen Steuern zu Zahlen.
Bei der Einfuhr in Kroatien per Auto vergessen aber manche auf die Einfuhr und werden durchgewunken,dann lohnt es sich. für Rechnungen über 1000 Euro geht's nur mit Spedition und E- Zoll, den Transport kann man aber selbst durchführen.

Wenn dies über eine Spedition läuft, bei Motoren u.ä. Wird auch wie beschrieben vorgegangen.

Geändert von XXXXXXX (22.06.2013 um 13:00 Uhr)
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  #2020  
Alt 22.06.2013, 13:09
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi,

Für EU Bürger, ohne Wohnsitz in z.B. Kroatien bekommen bei mir die Ware inkl. MwSt. und mit einer Vom Zoll abgestempelten Rechnung wird die MwSt. wieder zurückbezahlt.
Als Unternehmer oder als Nicht-Unternehmer?.
Für normale Waren, oder für Fahrzeuge?
Und das wichtigste, was für eine Befreiungsvorschrift steht auf der geänderten Rechnung?

Gruß

Volker
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  #2021  
Alt 22.06.2013, 13:30
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, ich bin gerade dabei einem deutschen Bootsbesitzer zu helfen.

Dem ist es bis jetzt entgangen, dass bei seinem Boot eine 29er Bavaria BJ 2006 unversteuert in Kroatien liegend etwas zu tun ist. Nach Rücksprache mit seinem privaten Liegeplatzvermieter, warum dieser ihn nicht informiert hätte, kam die Antwort: Dachte Boot sei versteuert.
Unter Zollverschluss stand er, versicherte der Vermieter.

Wir werden Trast den Fall übergeben. Mal schauen.

Kommt jetzt 25% + 8% oder nur 1,7%
Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi,

Für EU Bürger, ohne Wohnsitz in z.B. Kroatien bekommen bei mir die Ware inkl. MwSt. und mit einer Vom Zoll abgestempelten Rechnung wird die MwSt. wieder zurückbezahlt.

Das mache ich seit 9 Jahern so.

Rein rechtlich müsste die Ware dann in Kroatien eingeführt werden und die dort anfallenden nationalen Steuern zu Zahlen.
Bei der Einfuhr in Kroatien per Auto vergessen aber manche auf die Einfuhr und werden durchgewunken,dann lohnt es sich. für Rechnungen über 1000 Euro geht's nur mit Spedition und E- Zoll, den Transport kann man aber selbst durchführen.

Wenn dies über eine Spedition läuft, bei Motoren u.ä. Wird auch wie beschrieben vorgegangen.
Lieber Georg....wenn Du das wirklich so machst wie Du es beschrieben hast sitzt Du auf einem Pulverfass, welches bei einer Betriebsprüfung jederzeit hochgehen kann, denn Du als Firma haftest für die Ordnunggemäße Abwicklung...

Als Firma darst du ohne Mehrwersteuer an Firmen exportieren.....an Privatpersonen darfst Du ohne Mehrwertsteuer nur dann liefern, wenn Sie einen nachgewiesenen Wohnsitz im Drittland haben........das ist kein "wirres Zeug" sondern geltendes Steuerrecht ......

Firmen wie Marine Mörth, Diskontmarin....Boote Feichtner haben darum schon lange damit aufgehört......solltest Du ein Steuerschlupfloch gefunden haben gratuliere ich Dir.....bei Dingen im Zolllager wie Boote oder Bootsmotore wirds über Spedition funktionieren......bei Zubehör brennt der Hut

Geändert von Justforfun (22.06.2013 um 13:43 Uhr)
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  #2022  
Alt 22.06.2013, 14:28
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Als Unternehmer oder als Nicht-Unternehmer?.
Für normale Waren, oder für Fahrzeuge?
Und das wichtigste, was für eine Befreiungsvorschrift steht auf der geänderten Rechnung?

Gruß

Volker
Hi, für ALLE

Für normale Waren, vorwiegend Ersatzteile, für Bootsmotoren, Yachtelektronik und Bootszubehör.

Für die Ausstellung einer Rechnung ohne MwSt. genügt eine Rechnunganschrift außerhalb der EU, und eine vom Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung.

Wenn ich an Kunden in die Schweiz liefere, wird auch MwSt. frei geliefert. Hier genügt die Aufgabebestätigung des Beförders z.B. Post.
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  #2023  
Alt 22.06.2013, 18:05
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Wenn du als Unternehmer an jemanden außerhalb der EU-lieferst, ist das natürlich Umsatzsteuerfrei, weil i.d.R. im Land des Empfängers Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Die Steuerbefreiung in dem Land des Beginns der Lieferung ist zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Das ist aber etwas anderes als "Jeder kann sich die MwSt bei der Ausfuhr aus einem EU-Land zurückholen"

"Jeder" heißt nämlich auch eine Privatperson mit Sitz innerhalb der EU.
Und "Ausfuhr aus einem EU-Land" heißt auch die Ausfuhr von z.B Österreich nach Deutschland.

Aber selbst wenn ein Österreicher mit Wohnsitz in Österreich einen Hochdruckreiniger bei dir kauft, um ihn dann selber nach Kroatien, oder ab dem 1.7 von mir aus auch Montenegro, zu transportieren, kein dein Landsmann auch mit einem Stempel einer EU-Außengrenze weder von dir, dem österreichischen Finanzamt, oder dem österreichischen Zoll oder von sonst einer Dienststelle in Österreich die österreichische Umsatzsteuer zurückerhalten. Das steht in § 7 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a. des österreichischen UStG.
http://www.jusline.at/index.php?cpid...&paid=7&mvpa=7

Wenn es um die Lieferung eines Teils für ein Boot geht, greift sogar § 7 Abs. 3 eures UStG, wonach in Abholfällen die Umsatzsteuerbefreiung nur bei der Lieferung an einem Unternehmer für Zwecke dieses Unternehmens greift.


Und genau das meinte ich mit Verallgemeinerung. Die klappt nicht bei Steuergesetzen, dafür sind die zu umfangreich formuliert.

Gruß

Volker
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Alt 22.06.2013, 18:20
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George, das:
Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi,

Für EU Bürger, ohne Wohnsitz in z.B. Kroatien bekommen bei mir die Ware inkl. MwSt. und mit einer Vom Zoll abgestempelten Rechnung wird die MwSt. wieder zurückbezahlt.

Das mache ich seit 9 Jahern so.
würde ich allen Ernstes mal mit deinem StB. besprechen, wenn du das wirklich auch bei Abhollieferungen eines Österreichers machst
Ich bin kein Experte für österreichische Steuergesetze, aber was ich da gelesen habe sieht nicht viel anders aus als bei uns in § 6. Und zusätzlich wird das dadurch verschärft, das es sich um Bootszubehör, also Ausrüstungsgegenstände für ein Beförderungsmittel handelt. Die kann selbst ein Kroate nicht umsatzsteuerfrei bei dir kaufen, wenn er Privatperson ist.

In Deutschland funktioniert das definitiv so nicht, wie ich deinen Satz verstehe.

Gruß

Volker
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Alt 22.06.2013, 18:40
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, für ALLE

Für normale Waren, vorwiegend Ersatzteile, für Bootsmotoren, Yachtelektronik und Bootszubehör.

Für die Ausstellung einer Rechnung ohne MwSt. genügt eine Rechnunganschrift außerhalb der EU, und eine vom Zoll abgestempelte Ausfuhrbescheinigung.

Wenn ich an Kunden in die Schweiz liefere, wird auch MwSt. frei geliefert. Hier genügt die Aufgabebestätigung des Beförders z.B. Post.
Das mag dir genuegen, aber nicht dem FA. Der Rechnungsempfaenger muss eine Nicht-EU-Wohnadresse haben, wie z.B. dein Schweizer.
__________________
Gruss Vestus
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