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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2051  
Alt 28.06.2013, 19:14
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Zitat von diri Beitrag anzeigen
Garnichts mehr los hier, die 8 Jahre Anwärter warten alle auf den ersten Juli,

gruss dieter

Dieter, wieso konntest du nicht die Finger still halten, jetzt gehts wieder von vorne los
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  #2052  
Alt 28.06.2013, 19:16
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Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Was ich halt schon recht krass finde:
Wenn oben genanntes wirklich genau so kommt wie vom Zöllner beschrieben bedeutet das im Klartext:

Jedes Boot, das zwischen 3 und 8 Jahre alt ist und nach dem Kauf direkt nach Kroatien gebracht wurde muss jetzt mit 25% versteuert werden, unabhängig davon ob es beim Kauf im Heimatland ordnungsgemaäß versteuert wurde oder nicht! Gesetz dem Fall es war zwischenzeitlich nicht in der EU.
Aber der Zöllner hat nicht den Hauch eines Zweifels daran gelassen dass es so kommt.

Dies wird wohl etliche Eigner nun überraschen die bislang ruhigen Gewissens glaubten "Mich betrifft das alles nicht, ich bin ein ordentlicher Steuerzahler"...

Schöne Grüße,
Jan
Auch diese Szenario wurde hier schon mehrfach beschrieben, wollte nur kaum jemand wahrhaben. Nun ist es egal, der 31.05. ist schon längst vorbei.
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Gruss Vestus
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  #2053  
Alt 28.06.2013, 19:21
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Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Dieter, wieso konntest du nicht die Finger still halten, jetzt gehts wieder von vorne los
Langweilig hier im Boot und Biograd, kalt dazu und schon seit Tagen Bora etc., also Forum in Trab halten,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #2054  
Alt 28.06.2013, 19:24
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Langweilig hier im Boot und Biograd, kalt dazu und schon seit Tagen Bora etc., also Forum in Trab halten,

gruss dieter

Damit Alle die Reibung als Nestwärme empfinden
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  #2055  
Alt 28.06.2013, 19:25
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Gesetz dem Fall es war zwischenzeitlich nicht in der EU.
Schöne Grüße,
Jan
Vielleicht hift so ein Foto,

gruss dieter
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  #2056  
Alt 28.06.2013, 19:25
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Zitat:
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Auch diese Szenario wurde hier schon mehrfach beschrieben, wollte nur kaum jemand wahrhaben. Nun ist es egal, der 31.05. ist schon längst vorbei.

Noch nie war der Spruch so wertvoll wie heute:
"Not macht erfinderisch"
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  #2057  
Alt 28.06.2013, 19:27
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Einige begreifen es einfach nicht: auch 50-jährige Boote sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig, wenn sie denn in die EU eingeführt werden.
Ich habs ja vorher schon geschrieben und vielleicht ist Österreich nicht bei der EU , aber die Aussage kommt vom österreichischen Finanzamt auch mit dem Hintergedanken Belege für Prüfungen müssen nur 7 Jahre aufbewahrt werden!!!!

Jetzt mit 01.07 wird es EU Ware und es ist lt. Österreichischem Finanzamt keine Mwst mehr fällig und auch den Zoll(Auskunft Zollamt Suben) interessiert es nicht, weil Boot knapp über der 8 Jahresfrist ist.Vielleicht bist du von der Finanz und siehst es anders ??
Oder wir sind ein Steuerparadies oder der Beamte kennt sich auch nicht aus ??
__________________
Sonnige Grüße

Thomas

Geändert von ThomasS. (28.06.2013 um 19:35 Uhr)
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  #2058  
Alt 28.06.2013, 19:46
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Zitat:
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Servus!

Was ich halt schon recht krass finde:
Wenn oben genanntes wirklich genau so kommt wie vom Zöllner beschrieben bedeutet das im Klartext:

Jedes Boot, das zwischen 3 und 8 Jahre alt ist und nach dem Kauf direkt nach Kroatien gebracht wurde muss jetzt mit 25% versteuert werden, unabhängig davon ob es beim Kauf im Heimatland ordnungsgemaäß versteuert wurde oder nicht! Gesetz dem Fall es war zwischenzeitlich nicht in der EU.
Das betrifft jedes Boot, egal wie alt oder jung es ist. Nur wenn Du das Boot neu inkl. MwSt gekauft hast und diese nachweisen kannst, hast Du 3 Jahre Ruhe, musst aber auch dafür sorgen das durch Einreise in die EU diese 3 Jahre verlängert werden. Eine 8 Jahresregel gibt es definitiv nicht. INF3 ist nur ein Nachweis das man die Ware zu einem Zeitpunkt aus der EU ausgeführt hat.

Problematisch: Auch bei einem Kauf eines 70Jahre alten Bootes muss ein MwSt/Tax Nachweis erbracht werden. Egal wo Du den hernimmst, der Kaufvertrag reicht nicht. Hat man keinen Nachweis ist die Märchensteuer sofort fällig.

Frechheit: Eine Frechheit ist die EU Rückwarenregelung (3 Jahresregel). Hat man eine Ware länger aus 3 Jahre außerhalb der EU genutzt und führt diese wieder in die EU ein, liegt es im Ermessen des Zöllners ob Märchensteuer fällig wird oder nicht.... Fällig wird sie in jedem Fall wenn außerhalb der EU ein Besitzerwechsel statt fand, unabhängig davon ob der Vorbesitzer die Steuer nachweislich entrichtet hat.

Zitat:
Die Nutzung einer nicht in der EU versteuerten Yacht in Gebieten außerhalb der EU ist aus hiesiger zollrechtlicher Sicht problemlos möglich.

Einschränkungen bestehen allerdings bei der Nutzung im Zollgebiet der Gemeinschaft. Innerhalb des Zollgebietes der EU wird die vorübergehende abgabenfreie Nutzung von nicht versteuerten Wasserfahrzeugen grundsätzlich nur außerhalb der EU ansässigen Personen bewilligt.
In der EU ansässige Personen dürfen Wasserfahrzeuge nur im Notfall oder zur direkten Einfuhr benutzen.
Leider sehr viel unausgegorenes im Zusammenhang mit Booten und der EU....
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  #2059  
Alt 28.06.2013, 20:13
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Noch nie war der Spruch so wertvoll wie heute:
"Not macht erfinderisch"
Gell, warst letztes Jahr auch Eis essen in Italien, und fürs Tanken und Impellerwechsel hast bestimmt ne Quittung. Reicht doch.
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Gruss Vestus
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  #2060  
Alt 28.06.2013, 20:53
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Gell, warst letztes Jahr auch Eis essen in Italien, und fürs Tanken und Impellerwechsel hast bestimmt ne Quittung. Reicht doch.
Viel einfacher, hab ne ofizielle Strafe von der Polizei für Gefährdung von Badegästen, und einen Unfallbericht von der Küstenwache aus Ancona, beides auf mein Boot ausgestellt
Für das Geld hätte ich auch versteuern können



























Mir eigentlich egal, mein Boot hat seit Januar die kroatische Staatsbürgerschaft, und das ohne irgendwelche Zahlungen, keine 1,7 und auch keine 5%

Geändert von glumpo (28.06.2013 um 20:58 Uhr)
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  #2061  
Alt 28.06.2013, 21:23
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Zitat von nicknolte Beitrag anzeigen
Eine 8 Jahresregel gibt es definitiv nicht.

Problematisch: Auch bei einem Kauf eines 70Jahre alten Bootes muss ein MwSt/Tax Nachweis erbracht werden. Egal wo Du den hernimmst, der Kaufvertrag reicht nicht. Hat man keinen Nachweis ist die Märchensteuer sofort fällig.

....

Ich kann das Alles garnicht glauben

Was ist denn mit dieser EMpfehlung der Eu,
was ist mit den beschlossenen Sachen in Hr

Ist das Alles fürs Papier?
Muss sich keiner daran halten?
Für wen ist es dann gedacht?
Haben wir Anarchie? , bricht der Krieg aus? Wo ist mein Kalashnikov....zefix, hab nur ne STeinschleuder
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  #2062  
Alt 28.06.2013, 21:29
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Viel einfacher, hab ne ofizielle Strafe von der Polizei für Gefährdung von Badegästen, und einen Unfallbericht von der Küstenwache aus Ancona, beides auf mein Boot ausgestellt
Was will man mehr? Ist fast so gut wie: "Ich war zur Tatzeit im Knast".
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Gruss Vestus
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  #2063  
Alt 28.06.2013, 21:32
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Soooo, ich komm gerade vom Zoll (Weilheim in Oberbayern) und hab mir mein INF3 geholt.
Zöllner meinte erst: "Da brauchen Sie doch nix mehr für ne Ausfuhr"
Daraufhin erklärte ich meine Bedenken bezüglich der 3-Jahresregel und er meinte
"Ach so, Sie wollen es als Nachweis, daß das Boot hier war. Ja, da haben Sie völlig recht, da ist das INF3 das einzig korrekte. Die Möglichkeit mit der 3-Jahresregel besteht und Sie sind als Eigner in der Nachweispflicht." und zog das Formular raus.

Der Herr hatte heute etwas Zeit und daher ergab sich ein sehr informatives Gespräch bezüglich des EU Beitritts, dessen Ergebnisse ich hier gerne zusammenfassen möchte:
Der Zöllner meinte, er könne natürlich nicht für HR vor dem Beitritt sprechen, nach dem 1.7. kommen die Vorgaben aber penibel aus Brüssel und daran müssen sich die Kroaten auch exakt halten. Deshalb könne er hier auch Auskunft geben.

Wie kommt Ware bzw. Boote am 1.7. in die EU?

Am 1.7. 0:00 Uhr reist quasi ganz Kroatien automatisch in die EU ein, inklusive aller Waren. Hierzu gibt es Verträge zwischen Zagreb und Brüssel wie das geregelt ist.

Aaaaaber:
Nicht Waren die sich in einem Zollager befinden!!! Diese wurden nie nach Kroatien eingeführt und kommen somit auch nicht am 1.7. automatisch in die EU. Maßgeblich ist dabei nicht die physische Anwesenheit des Gegenstands im Lager, sondern der Papierkram. Sobald der Gegenstand aus dem Zollager geholt wird, muss der Papierkram erledigt werden und der Gegenstand wird formal in die EU eingeführt - und hierbei sind selbstverständlich die Steuern zu entrichten, Steuersatz ist der des Landes in dem eingeführt wird - also HR. Wie schon hier aus dem Forum bekannt haben die Kroaten ja eine Übergangsfrist eingeräumt
(glaube April 2014, oder?) mit Ablauf dieser Frist wäre dann unter Umständen auch noch ein Zollvergehen auf dem Tisch.

Regeln:

Mit Beitritt finden auch alle EU-Regeln Anwendung, darunter auch die 3-und 8-Jahresregel. Daran ließ er absolut keinen Zweifel. Sprich: Boote die Älter als 8 Jahre sind sind steuerbefreit und Boote die länger als 3 Jahre außerhalb der EU (also in HR) waren sind erneut zu versteuern!!! Dies gilt natürlich nicht für Boote, die vor dem EU-Beitritt in Kroatien eingeführt wurden. Steuersatz ist ebenfalls der kroatische. Der formale Vorgang der Einfuhr in die EU muss von allen Booten in Zollagern durchgeführt werden, auch von denen älter als 8 Jahre!
(Bei der 8-Jahresregel weiß ichs zwar nicht, aber die 3-Jahresregel gillt für alle Waren, also demnach auch für Wohnwägen in Zollagern. Da kenn ich mich aber ned wirklich aus, ist nur als Fingerzeig zu verstehen falls hier Camper am Start sind.)

Trailerboot kommt für den Urlaub aus Deutschland:

Hier war die Meinung auch klar. Da - wie gerade beschrieben - die 3-Jahresregel Anwendung findet und der Eigner in der Nachweispflicht ist bleibt als einzig korrektes Mittel (nach EU) zu beweisen, daß das Boot nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU war das INF3. Punkt.
Der kroatische oder slovenische Zöllner können dies bei der Rückreise aus Kroatien verlangen, der einzig wirkliche Beweis wäre dann das INF3. Eine deutsche Kaufrechnung über das Boot mit Datum jünger als 3 Jahre wäre natürlich ebenfalls ein Beweis, das ist selbstredend.

Natürlich konnte der Zöllner keinerlei Auskunft darüber geben ob hier spezielle Kontrollen geplant sind, ob hier von vornherein unterstellt werden wird, daß Boot sei länger als 3 Jahre in HR gewesen oder ob die Kroaten/Slovenen auch andere Dinge wie Reparaturrechnungen, Bootszulassungen, Trailertüv oder ähnliches zulassen. Dies ist alles möglich, das wird man erst nach dem Beitritt mittels Erfahrungsberichten rausbekommen, das bleibt nach wie vor die große Unbekannte.
Hat sich aber sehr nach "Im Ermessen des Beamten" angehört.
Dazu hat der Yugofahrer ja schon ein eigenes Topic eröffnet, bitte fleißig dort posten falls jemand kontrolliert wird!!!

Löst das INF3 einen Vorgang aus und muss ich bei meiner Rückkehr etwas tun?

Prinzipiell Nein. Wer nicht kontrolliert wird muß gar nichts machen. Wer kontrolliert wird unter Umständen auch nicht.
Aber (Jetzt kam ehrlich gesagt ein Kauderwelsch aus Fachausdrücken, das ich Versuche in meiner Sprache sinngemäß wiederzugeben):
Der kontrollierende Beamte kann Ergänzungen oder Auskünfte von der ausstellenden Zollbehörde verlangen wenn er das möchte. Da steht hinten auf dem Blatt einiges drauf. Wenn das der Fall ist wird ein weiterer Vorgang in Gang gesetzt, entweder (und wohl je nachdem was er will) beauftragt man dann eine Spedition vor Ort mit irgendwas oder muss dann zuhause wieder zum Zoll (nicht zwingend die gleiche Stelle), lässt noch mal was abstempeln und die melden das dann nach unten.
Ob hier was verlangt wird liegt im Ermessen des kontrollierenden kroatischen/slovenischen Beamten.

So, das wars von meinem Zollausflug, alle Informationen stammen wie gesagt aus dem persönlichen Gespräch mit dem Zollbeamten. Belege gibts daher natürlich nicht, ich habs nicht aufgezeichnet. Ob der Beamte sich geirrt hat kann ich natürlich auch nicht beschwören - es war allerdings kein Jungspund und er kam mir so vor als würde er sich seiner Sache völlig sicher sein. Kurz: Er wirkte fachlich absolut kompetent.

Hoffe die Infos helfen einigen,
schöne Grüße,
Jan
Hallo,
ich war heute beim Zoll in Bochum und wollte das INF 3 haben.Der Zollbeamte meinte ich brauche kein INF 3, weil ich erst nach dem 01.07 einreise und ich mich ja dann sowieso innerhalb der EU befinde und weiter meinte er ich wäre auch nicht Nachweispflichtig sondern der kroatische Zoll muß mir beweisen das das Boot länger auserhalb der EU gewesen ist.Kontrollieren würde es sowieso keiner da keine Grenzkontrollen ab dem 01.07 mehr stattfinden würden.
Was denn nun,können die sich beim Zoll auch mal einigen.

Gruß Martin
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  #2064  
Alt 28.06.2013, 21:40
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Zitat:
Zitat von Martin P. Beitrag anzeigen
Hallo,
...Kontrollieren würde es sowieso keiner da keine Grenzkontrollen ab dem 01.07 mehr stattfinden würden.
Was denn nun,können die sich beim Zoll auch mal einigen.
Ich habe mehrfach mit dem Zoll telefoniert und zur Sicherheit ne Anfrage per E-Mail gestellt. Von jedem habe ich ne andere Aussage bekommen und die schriftliche Anfrage wurde mit der KFZ Nutzung beantwortet....

Sieht also nicht nach Einigung beim Zoll aus.
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  #2065  
Alt 28.06.2013, 21:40
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Zitat:
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Servus!

Soooo, ich komm gerade vom Zoll "Ach so, Sie wollen es als Nachweis, daß das Boot hier war. Ja, da haben Sie völlig recht, da ist das INF3 das einzig korrekte.
Jan
Zitat:
Zitat von Martin P. Beitrag anzeigen
Hallo,
ich war heute beim Zoll in Bochum und wollte das INF 3 haben.Der Zollbeamte meinte ich brauche kein INF 3, weil ich erst nach dem 01.07 einreise und ich mich ja dann sowieso innerhalb der EU befinde
Gruß Martin


Köstlich, gibt wohl nen Unterschied im Nord-Süd-Gefälle

und wir kleinen Bootlefahrer sollten aber gaaaanz genau bescheid wissen

i bruns mi glei o

Es lebe die Ruhe und das Nichtstun
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  #2066  
Alt 28.06.2013, 22:10
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Zitat:
Zitat von nicknolte Beitrag anzeigen
und die schriftliche Anfrage wurde mit der KFZ Nutzung beantwortet....

Sieht also nicht nach Einigung beim Zoll aus.
Bingo. Beim KFZ hast du die Zulassungsbescheinigung II als Steuernachweis und die Zulassungsbescheinigung I als Nachweis dass das KFZ in den letzen drei Jahren einmal in der EU gewesen ist, HU-Stempel.

Zöllner sind halt auch nur Beamte die für mündliche Auskünfte nicht haftbar gemacht werden können.
__________________
Gruss Vestus
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  #2067  
Alt 28.06.2013, 22:25
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Bingo. Beim KFZ hast du die Zulassungsbescheinigung II als Steuernachweis und die Zulassungsbescheinigung I als Nachweis dass das KFZ in den letzen drei Jahren einmal in der EU gewesen ist, HU-Stempel.

Zöllner sind halt auch nur Beamte die für mündliche Auskünfte nicht haftbar gemacht werden können.
Die Anfrage war schriftlich und bezog sich auf ein Bootskauf in den USA(FL) mit dem ich in die Karibik wollte. Registrierung sollte in der USA bleiben. Nach Nutzung sollte das Boot ggf. wieder in den USA verkauft werden.

In der Mail wurden mir folgende Links genannt. Den Text kennt ihr ja schon...

Nutzung zu Ausnahmefällen
Zollgebiet der EU

Sicher ist es problematisch den deutschen Zoll mit dieser Frage zu kontaktieren. Die Zöllner anderer Länder gehen sicher anders damit um...
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  #2068  
Alt 28.06.2013, 22:40
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Ähh, nicknolte:
Du hast eine Anfrage an den deutschen Zoll gestellt bezüglich eines US Bootes dass in die Karibik soll und dann wieder in die USA???
Abgesehen davon dass ich das jetzt schon nicht verstehe:
Was hat das jetzt schlußendlich mit Kroatiens EU-Beitritt zu tun und wie lässt sich das übertragen???

Schöne Grüße,
Jan
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  #2069  
Alt 28.06.2013, 22:57
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Nachdem es auch beim deutschen Zoll online nachlesbar ist sehe ich garkeine Gründe mehr die dagegen sprechen.
Wie böse doch die Welt ist

In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboote für die Seeschifffahrt und Motorboote
(ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird,
25
und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine
Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des
Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des
Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der
ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf
Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer
befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird,
aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist.
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  #2070  
Alt 28.06.2013, 23:13
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wer hat gesagt es gibt keine 8 jahresregel???
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #2071  
Alt 28.06.2013, 23:19
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
wer hat gesagt es gibt keine 8 jahresregel???
Stand irgendwo hier drin:

Zitat:
Eine 8 Jahresregel gibt es definitiv nicht
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  #2072  
Alt 28.06.2013, 23:22
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Ja, der Nicknolte war das auf der vorigen Seite.
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  #2073  
Alt 28.06.2013, 23:35
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Zitat:
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Stand irgendwo hier drin:
War von mir Hat der Zoll unterschlagen / mit der Rückwarenregelung durcheinander geworfen.
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  #2074  
Alt 28.06.2013, 23:37
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SO und nochmals ein Mail direkt von der EU aus Brüssel!!!!!

Fall:Boot neu in D ohne Mwst gekauft und in Kroatien übernommen und dort ist es seit 8,2 Jahren....

Sehr geehrte ........

Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung muss in Kroatien beendet werden. Das Boot sollte zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) dürften nicht anfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Erstwasserung im Mai 2005 gewesen ist und es sich um ein seetüchtiges Boot handelt.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite (siehe Informationsdokument vom 28. März 2013, Seiten 22 und 23):
Falls wer gut Englisch kann ist Seite 22 und 23 interessant.
Mit Beispielen....

http://ec.europa.eu/taxation_customs...t/index_de.htm


Also alles klar !!
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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Alt 28.06.2013, 23:54
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Zitat:
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SO und nochmals ein Mail direkt von der EU aus Brüssel!!!!!

Fall:Boot neu in D ohne Mwst gekauft und in Kroatien übernommen und dort ist es seit 8,2 Jahren....

Sehr geehrte ........

Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung muss in Kroatien beendet werden. Das Boot sollte zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) dürften nicht anfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Erstwasserung im Mai 2005 gewesen ist und es sich um ein seetüchtiges Boot handelt.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite (siehe Informationsdokument vom 28. März 2013, Seiten 22 und 23):
Falls wer gut Englisch kann ist Seite 22 und 23 interessant.
Mit Beispielen....

http://ec.europa.eu/taxation_customs...t/index_de.htm


Also alles klar !!


Und in allen drei Sprachen, steht hier schon bestimmt 10 mal als PDF und Link


aber der Dieter muss immer wieder reinstochern ins Wespennest
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf enlargt_customs-code.pdf (156,9 KB, 81x aufgerufen)
Dateityp: pdf eu_komm_info_beitritt_kroatien.pdf (114,6 KB, 116x aufgerufen)
Dateityp: pdf Pristupanje_Republike_Hrvatske_EU_–_inf[1].pdf (446,7 KB, 123x aufgerufen)

Geändert von glumpo (29.06.2013 um 00:06 Uhr)
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