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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#2076
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Vielleicht auch noch interessant
Ihre Rechte durchsetzen Probleme mit den Mitgliedstaaten und Beschwerden Wenn Bürger oder Unternehmen bei Ausübung ihrer Rechte unter den Binnenmarktregeln auf Hindernisse innerhalb der nationalen Verwaltung eines Mitgliedstaates stoßen, die sie als ungerechtfertigt ansehen, können Sie Unterstützung bei der Problemlösung durch ein Netz von Kontaktstellen erhalten, die sich in den Mitgliedstaaten befinden und SOLVIT-Stellen genannt werden. |
#2077
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Heisst das jetzt, das die 8-jahresregel sowieso eine eine allgemeine EU-Regel ist und der MWStNachweis für ältere Boote in der Praxis hinfällig ist?....oder gilt das nur für Kroatien...? |
#2078
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die 3 Jahresregel spielt nur bei einem Einreiseverfahren....= Verbringung von einer Ware aus einem NichtEU-Land in die EU....eine Rolle Sogar dein Zöllner sagt zuerst...brauchst nichts...wennst einen Zöllner fragst brauche ich bei einer Einreise INF 3..(Bei Einreise ist gemeint von einem NichtEU-Land)...wird er mit ja Antworten....fragst ob Du innerhalb der EU ein Inf 3 brauchst, wird er mit nein Antworten...ab 1.7 ist Kroatien in der EU......also gelten ab 1.7. die EU-Binnenregel.... Natürlich kann man sich alles Schriftlich dokumentieren lassen, Nachweise holen..usw....dann darfst Dich nicht wundern, wenn vor lauter Bürokratie nix mehr geht...und ausserdem musst aufpassen, dass vor lauter Papierkram dein Schifferl nicht untergeht.....gggggg Geändert von Justforfun (29.06.2013 um 07:02 Uhr) |
#2079
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Wer holt sich den für sein Boot, wenn er damit nach Italien fährt z.B Gardasee oder Holland eine INF3?
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#2080
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Uff dem Schifferl ist doch reichlich Platz.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“ Ernst Ferstl |
#2081
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Man kann nur hoffen, dass keiner von einem mehr als 8 Jahre alten Boot(in Verkehr gebracht) die 5 % gezahlt hat. UND ÜBRIGENS NOCH 39,5 STUNDEN !!!!!!!!!
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Sonnige Grüße Thomas |
#2082
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Bin nur mal gespannt, bis wann die Kroaten sich geeinigt haben, WIE das ablaufen wird!
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#2083
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Was sollte auch groß anders laufen. |
#2084
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@justforfun:
Sag mal, hast du immer noch nicht Begriffen, daß das inf3 2 Funktionen hat??? 1.: rückwaren, eigentliche Funktion. Fällt ab Montag weg weil Eu Binnenmarkt. 2.: inf3 belegt, weil das Boot persönlich vorgeführt werden muss, wann das Boot zuletzt in der Eu war. Was das in Verbindung mit der 3-jahresregel heißt hab ich oben geschrieben. Für dich und deine bisherigen postings sollte das learning jetzt sein: Ein Boot in einem Zollager muß formal in die Eu einreisen, das geschieht am 1.7. nicht automatisch. Bei der formalen Einreise finden 3- und 8 jahresregel Anwendung zu kroatischen Steuersätzen. Schöne Grüße, Jan |
#2085
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z.B. also 10 Jahre altes, 9m langes Boot schon immer in Kro und nie verlassen, wie läuft es denn nun? Erst 25 % Wermutsteuer bezahlen weil über drei Jahre nicht mehr in Eu und dann 1,7 Zoll weil älter als 8 Jahre? Damit vergrault man aber einige Touris! Von den schon jünger als 8 Jahre versteuerten waren garantiert auch einige länger als drei Jahre nicht mehr in der EU, haben die auch erst 25% bezahlt oder was?? Habe mich ja mal in einigen sogenannten Trockenmarinas auf den Hinterhöfen umgehört, geschätzt jeder zweite weiß da überhaupt nicht worum es geht, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2086
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Servus!
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Schöne Grüße, Jan |
#2087
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Der Witz der Sache ist doch aber > wie obiges Beispiel, 10 Jahre altes Boot steuerfrei schon immer in Kroatien, wie soll da denn zum Nachweiß innerhalb der 3 Jahresregel in die Eu ein/ausklariert werden/worden sein ohne das dabei die Steuer fällig wird,
gruss dieter
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#2088
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Von den schon jünger als 8 Jahre versteuerten waren garantiert auch einige länger als drei Jahre nicht mehr in der EU, haben die auch erst 25% bezahlt oder was??
Noch mal dazu, das wäre interessant, aber da wird sich wohl niemand mehr zu äussern,da ja erledigt, gruss dieter
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#2089
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lass Dich nicht verrückt machen....ein paar Ahnungslose verwechseln Äpfel mit Birnen....ab 1.7 gelten die Eu-Binnenregeln...die Angstmacherei bezieht sich auf Einfuhrbestimmungen bei Einreise von einem NichtEU-Land.....für uns in der Praxis spielt es keine Rolle
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#2090
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#2091
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Es gibt kein Boot welches seit 10 Jahren steuerfrei in Kroatien liegt. Entweder wars im Zolllager = ausserhalb des Landes, oder lag schwarz in irgend einer Scheune. Boote, die in Kroatien liegen, sind allesamt im kroatischen Schiffsregister eingetragen, und da kommen sie nur rein wenn die Versteuerung nachgewiesen wurde.
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Gruss Vestus |
#2092
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Genau das war die Aussage des Zöllners, und ich glaub ihm das und sag das hier.
Jetzt hast du mich endlich verstanden. Und wie das Prozedere ist hab ich oben erläutert. |
#2093
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Falsch vestus, das Boot muss nur über die letzten 10 Jahre alle 18/24 Monate in internationale Gewässer Gefahren sein, dann liegt es immer noch unversteuert in hr.
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#2094
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Ach Sorry, überlesen. Dann war es natürlich im Zollager.
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#2095
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Neueste INFO aus unserer Standesvertretung:
Sehr geehrter Herr xxx am 18.06.2013 wurde das neue kroatische MWSt-Gesetz (kroatisches Amtsblatt Nr. 73/2013) veröffentlicht. Unter anderem wird darin die Befreiung der MWSt-Pflicht für Wasserfahrzeuge, die älter als acht Jahre sind, erläutert. Diese Bestimmung tritt nach dem kroatischen EU-Beitritt (01.07.2013) in Kraft. In der Anlage senden wir Ihnen ein Dokument in englischer Sprache, welches die Europäische Kommission dem kroatischen Zoll übermittelt hat. Auf den Seiten 27 und 28 finden Sie eine Deutung, wann Fahrzeuge (auch Wasserfahrzeuge) bei der Einfuhr in ein EU-Land von der MWSt befreit werden. Auf der Seite 22 finden Sie einen Hinweis zu den gültigen Übergangsfristen. Gemäß Aussage der kroatischen Wirtschaftskammer/Nautikabteilung muss die Einfuhrprozedur bis zum 31.03.2014 abgewickelt werden. Für die „Einfuhrprozedur“ muss eine kroatischer Spediteur eingeschaltet werden. Gerne übermitteln wir Ihnen unsere Liste österreichischer Spediteure in Kroatien. Freundliche Grüße WKO Anhang das schon bekannte Dokument Geändert von XXXXXXX (14.10.2016 um 22:48 Uhr) |
#2096
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Danke, aber das gleiche habe ich hier schon vor vier Monaten geschrieben.
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Gruss Vestus |
#2098
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Kann es sein dass hier Alle Recht haben....Alle vom Selben reden
Nur jeder anders interpretiert
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#2099
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1.Frage: Zollager = Marina?? oder kann/ist Marina "Kroatisch" sein?
2.Frage: Reicht bei der 3 Jahresrege das Ausklarieren aus Kroatien oder muß ich irgendwo in SLO/I einklariert haben?
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Sonnige Grüße Thomas |
#2100
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Zitat:
2. Du musst nachweislich in der EU gewesen sein.
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Gruss Vestus
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