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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #2076  
Alt 28.06.2013, 23:57
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glumpo glumpo ist offline
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Ihre Rechte durchsetzen

Probleme mit den Mitgliedstaaten und Beschwerden

Wenn Bürger oder Unternehmen bei Ausübung ihrer Rechte unter den Binnenmarktregeln auf Hindernisse innerhalb der nationalen Verwaltung eines Mitgliedstaates stoßen, die sie als ungerechtfertigt ansehen, können Sie Unterstützung bei der Problemlösung durch ein Netz von Kontaktstellen erhalten, die sich in den Mitgliedstaaten befinden und SOLVIT-Stellen genannt werden.
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  #2077  
Alt 29.06.2013, 05:10
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Nachdem es auch beim deutschen Zoll online nachlesbar ist sehe ich garkeine Gründe mehr die dagegen sprechen.
Wie böse doch die Welt ist

In Anbetracht der Tatsache, dass auf Segelboote für die Seeschifffahrt und Motorboote
(ausgenommen solche mit Außenbordmotor) für die Seeschifffahrt kein Zoll erhoben wird,
25
und außerdem in Anbetracht der Tatsache, dass nach Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der
Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) auf Fahrzeuge (u. a. Boote) keine
Mehrwertsteuer erhoben wird, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des
Fahrzeugs und dem Beitritt mehr als 8 Jahre beträgt, kann eine Anmeldung zur
Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für derartige Boote ohne Nachweis des
Unionscharakters angenommen werden, allerdings muss in diesem Fall der Zeitpunkt der
ersten Inbetriebnahme nachgewiesen werden. Einfuhrabgaben sind nicht fällig, da auf
Boote kein Zoll erhoben wird. Darüber hinaus ist das Boot auch von der Mehrwertsteuer
befreit, wenn ein Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme vorgelegt wird,
aus dem hervorgeht, dass das Boot älter als 8 Jahre ist.

Heisst das jetzt, das die 8-jahresregel sowieso eine eine allgemeine EU-Regel ist und der MWStNachweis für ältere Boote in der Praxis hinfällig ist?....oder gilt das nur für Kroatien...?
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  #2078  
Alt 29.06.2013, 06:54
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Soooo, ich komm gerade vom Zoll (Weilheim in Oberbayern) und hab mir mein INF3 geholt.
Zöllner meinte erst: "Da brauchen Sie doch nix mehr für ne Ausfuhr"
Daraufhin erklärte ich meine Bedenken bezüglich der 3-Jahresregel und er meinte
"Ach so, Sie wollen es als Nachweis, daß das Boot hier war. Ja, da haben Sie völlig recht, da ist das INF3 das einzig korrekte. Die Möglichkeit mit der 3-Jahresregel besteht und Sie sind als Eigner in der Nachweispflicht." und zog das Formular raus.

Der Herr hatte heute etwas Zeit und daher ergab sich ein sehr informatives Gespräch bezüglich des EU Beitritts, dessen Ergebnisse ich hier gerne zusammenfassen möchte:
Der Zöllner meinte, er könne natürlich nicht für HR vor dem Beitritt sprechen, nach dem 1.7. kommen die Vorgaben aber penibel aus Brüssel und daran müssen sich die Kroaten auch exakt halten. Deshalb könne er hier auch Auskunft geben.

Wie kommt Ware bzw. Boote am 1.7. in die EU?

Am 1.7. 0:00 Uhr reist quasi ganz Kroatien automatisch in die EU ein, inklusive aller Waren. Hierzu gibt es Verträge zwischen Zagreb und Brüssel wie das geregelt ist.

Aaaaaber:
Nicht Waren die sich in einem Zollager befinden!!! Diese wurden nie nach Kroatien eingeführt und kommen somit auch nicht am 1.7. automatisch in die EU. Maßgeblich ist dabei nicht die physische Anwesenheit des Gegenstands im Lager, sondern der Papierkram. Sobald der Gegenstand aus dem Zollager geholt wird, muss der Papierkram erledigt werden und der Gegenstand wird formal in die EU eingeführt - und hierbei sind selbstverständlich die Steuern zu entrichten, Steuersatz ist der des Landes in dem eingeführt wird - also HR. Wie schon hier aus dem Forum bekannt haben die Kroaten ja eine Übergangsfrist eingeräumt
(glaube April 2014, oder?) mit Ablauf dieser Frist wäre dann unter Umständen auch noch ein Zollvergehen auf dem Tisch.

Regeln:

Mit Beitritt finden auch alle EU-Regeln Anwendung, darunter auch die 3-und 8-Jahresregel. Daran ließ er absolut keinen Zweifel. Sprich: Boote die Älter als 8 Jahre sind sind steuerbefreit und Boote die länger als 3 Jahre außerhalb der EU (also in HR) waren sind erneut zu versteuern!!! Dies gilt natürlich nicht für Boote, die vor dem EU-Beitritt in Kroatien eingeführt wurden. Steuersatz ist ebenfalls der kroatische. Der formale Vorgang der Einfuhr in die EU muss von allen Booten in Zollagern durchgeführt werden, auch von denen älter als 8 Jahre!
(Bei der 8-Jahresregel weiß ichs zwar nicht, aber die 3-Jahresregel gillt für alle Waren, also demnach auch für Wohnwägen in Zollagern. Da kenn ich mich aber ned wirklich aus, ist nur als Fingerzeig zu verstehen falls hier Camper am Start sind.)

Trailerboot kommt für den Urlaub aus Deutschland:

Hier war die Meinung auch klar. Da - wie gerade beschrieben - die 3-Jahresregel Anwendung findet und der Eigner in der Nachweispflicht ist bleibt als einzig korrektes Mittel (nach EU) zu beweisen, daß das Boot nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU war das INF3. Punkt.
Der kroatische oder slovenische Zöllner können dies bei der Rückreise aus Kroatien verlangen, der einzig wirkliche Beweis wäre dann das INF3. Eine deutsche Kaufrechnung über das Boot mit Datum jünger als 3 Jahre wäre natürlich ebenfalls ein Beweis, das ist selbstredend.

Natürlich konnte der Zöllner keinerlei Auskunft darüber geben ob hier spezielle Kontrollen geplant sind, ob hier von vornherein unterstellt werden wird, daß Boot sei länger als 3 Jahre in HR gewesen oder ob die Kroaten/Slovenen auch andere Dinge wie Reparaturrechnungen, Bootszulassungen, Trailertüv oder ähnliches zulassen. Dies ist alles möglich, das wird man erst nach dem Beitritt mittels Erfahrungsberichten rausbekommen, das bleibt nach wie vor die große Unbekannte.
Hat sich aber sehr nach "Im Ermessen des Beamten" angehört.
Dazu hat der Yugofahrer ja schon ein eigenes Topic eröffnet, bitte fleißig dort posten falls jemand kontrolliert wird!!!

Löst das INF3 einen Vorgang aus und muss ich bei meiner Rückkehr etwas tun?

Prinzipiell Nein. Wer nicht kontrolliert wird muß gar nichts machen. Wer kontrolliert wird unter Umständen auch nicht.
Aber (Jetzt kam ehrlich gesagt ein Kauderwelsch aus Fachausdrücken, das ich Versuche in meiner Sprache sinngemäß wiederzugeben):
Der kontrollierende Beamte kann Ergänzungen oder Auskünfte von der ausstellenden Zollbehörde verlangen wenn er das möchte. Da steht hinten auf dem Blatt einiges drauf. Wenn das der Fall ist wird ein weiterer Vorgang in Gang gesetzt, entweder (und wohl je nachdem was er will) beauftragt man dann eine Spedition vor Ort mit irgendwas oder muss dann zuhause wieder zum Zoll (nicht zwingend die gleiche Stelle), lässt noch mal was abstempeln und die melden das dann nach unten.
Ob hier was verlangt wird liegt im Ermessen des kontrollierenden kroatischen/slovenischen Beamten.

So, das wars von meinem Zollausflug, alle Informationen stammen wie gesagt aus dem persönlichen Gespräch mit dem Zollbeamten. Belege gibts daher natürlich nicht, ich habs nicht aufgezeichnet. Ob der Beamte sich geirrt hat kann ich natürlich auch nicht beschwören - es war allerdings kein Jungspund und er kam mir so vor als würde er sich seiner Sache völlig sicher sein. Kurz: Er wirkte fachlich absolut kompetent.

Hoffe die Infos helfen einigen,
schöne Grüße,
Jan
Lieber Freerider...hör doch auf diesen Blödsinn zu verzapfen....das INF 3 ist der Nämlichkeitsnachweis für die Rückreise in die EU......ab 1.7 ist Kroatien in der EU.....also gibs keine Rückreise mehr...freier Warenverkehr....also brauchst ab 1.7 für eine Fahrt von Kroatien nach Deutschland kein Inf 3, da es für Waren keine Grenze mehr gibt......detto mit der 3 Jahresregel
die 3 Jahresregel spielt nur bei einem Einreiseverfahren....= Verbringung von einer Ware aus einem NichtEU-Land in die EU....eine Rolle
Sogar dein Zöllner sagt zuerst...brauchst nichts...wennst einen Zöllner fragst brauche ich bei einer Einreise INF 3..(Bei Einreise ist gemeint von einem NichtEU-Land)...wird er mit ja Antworten....fragst ob Du innerhalb der EU ein Inf 3 brauchst, wird er mit nein Antworten...ab 1.7 ist Kroatien in der EU......also gelten ab 1.7. die EU-Binnenregel....

Natürlich kann man sich alles Schriftlich dokumentieren lassen, Nachweise holen..usw....dann darfst Dich nicht wundern, wenn vor lauter Bürokratie nix mehr geht...und ausserdem musst aufpassen, dass vor lauter Papierkram dein Schifferl nicht untergeht.....gggggg

Geändert von Justforfun (29.06.2013 um 07:02 Uhr)
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  #2079  
Alt 29.06.2013, 07:42
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Wer holt sich den für sein Boot, wenn er damit nach Italien fährt z.B Gardasee oder Holland eine INF3?
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  #2080  
Alt 29.06.2013, 08:15
GPS GPS ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
.und ausserdem musst aufpassen, dass vor lauter Papierkram dein Schifferl nicht untergeht.....gggggg
Uff dem Schifferl ist doch reichlich Platz.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“
Ernst Ferstl
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  #2081  
Alt 29.06.2013, 08:23
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Heisst das jetzt, das die 8-jahresregel sowieso eine eine allgemeine EU-Regel ist und der MWStNachweis für ältere Boote in der Praxis hinfällig ist?....oder gilt das nur für Kroatien...?
Immer schon EU Regel

Man kann nur hoffen, dass keiner von einem mehr als 8 Jahre alten Boot(in Verkehr gebracht) die 5 % gezahlt hat.

UND ÜBRIGENS NOCH 39,5 STUNDEN !!!!!!!!!
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #2082  
Alt 29.06.2013, 08:35
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung muss in Kroatien beendet werden. Das Boot sollte zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Abgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) dürften nicht anfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Erstwasserung im Mai 2005 gewesen ist und es sich um ein seetüchtiges Boot handelt.
Nix neues...

Bin nur mal gespannt, bis wann die Kroaten sich geeinigt haben, WIE das ablaufen wird!
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #2083  
Alt 29.06.2013, 08:38
Uwe Uwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Nix neues...

Bin nur mal gespannt, bis wann die Kroaten sich geeinigt haben, WIE das ablaufen wird!
Ich denke, im Prinzip so wie es bei den 5% auch war. Mir ähnlichen Dokumenten, Prozessen und Kosten für die Abwicklung

Was sollte auch groß anders laufen.
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  #2084  
Alt 29.06.2013, 09:28
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@justforfun:
Sag mal, hast du immer noch nicht Begriffen, daß das inf3 2 Funktionen hat???
1.: rückwaren, eigentliche Funktion. Fällt ab Montag weg weil Eu Binnenmarkt.
2.: inf3 belegt, weil das Boot persönlich vorgeführt werden muss, wann das Boot zuletzt in der Eu war. Was das in Verbindung mit der 3-jahresregel heißt hab ich oben geschrieben.

Für dich und deine bisherigen postings sollte das learning jetzt sein:
Ein Boot in einem Zollager muß formal in die Eu einreisen, das geschieht am 1.7. nicht automatisch.
Bei der formalen Einreise finden 3- und 8 jahresregel Anwendung zu kroatischen Steuersätzen.
Schöne Grüße,
Jan
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  #2085  
Alt 29.06.2013, 10:06
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Bei der formalen Einreise finden 3- und 8 jahresregel Anwendung zu kroatischen Steuersätzen.
Schöne Grüße,
Jan
Schreib doch mal Deiner Meinung nach richtiges dazu, die ganze Geschichte verwirrt mein altes Brain etwas, so wie > was war den nun zuerst? Das Ei oder das Huhn,
z.B. also 10 Jahre altes, 9m langes Boot schon immer in Kro und nie verlassen, wie läuft es denn nun? Erst 25 % Wermutsteuer bezahlen weil über drei Jahre nicht mehr in Eu und dann 1,7 Zoll weil älter als 8 Jahre? Damit vergrault man aber einige Touris!
Von den schon jünger als 8 Jahre versteuerten waren garantiert auch einige länger als drei Jahre nicht mehr in der EU, haben die auch erst 25% bezahlt oder was??
Habe mich ja mal in einigen sogenannten Trockenmarinas auf den Hinterhöfen umgehört, geschätzt jeder zweite weiß da überhaupt nicht worum es geht,

gruss dieter
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  #2086  
Alt 29.06.2013, 10:11
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Servus!

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Schreib doch mal Deiner Meinung nach richtiges dazu, die ganze Geschichte verwirrt mein altes Brain etwas, so wie > was war den nun zuerst? Das Ei oder das Huhn,
z.B. also 10 Jahre altes Boot schon immer in Kro und nie verlassen, wie läuft es denn nun? Erst 25 % Wermutsteuer bezahlen weil über drei Jahre nicht mehr in Eu und dann 1,7 Zoll weil älter als 8 Jahre? Damit vergrault man aber einige Touris!
Gerne. Wie lange ist das Boot?

Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Von den schon jünger als 8 Jahre versteuerten waren garantiert auch einige länger als drei Jahre nicht mehr in der EU, haben die auch erst 25% bezahlt oder was??
Habe mich ja mal in einigen sogenannten Trockenmarinas auf den Hinterhöfen umgehört, geschätzt jeder zweite weiß da überhaupt nicht worum es geht,

gruss dieter
Das ist genau worauf ich die ganze Zeit hinweise. Viele Bootseigner wissen noch gar nicht was da auf Sie zukommt, die Marinas haben sich damit selbst nicht ausgekannt. Und das böse erwachen kommt dann wenn das Boot aus dem Zollverschluß geholt wird und die Eigner zur Kasse gebeten werden mit 25% obwohl Sie im Heimatland ordentlich versteuert hatten.

Schöne Grüße,
Jan
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  #2087  
Alt 29.06.2013, 10:31
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Der Witz der Sache ist doch aber > wie obiges Beispiel, 10 Jahre altes Boot steuerfrei schon immer in Kroatien, wie soll da denn zum Nachweiß innerhalb der 3 Jahresregel in die Eu ein/ausklariert werden/worden sein ohne das dabei die Steuer fällig wird,

gruss dieter
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  #2088  
Alt 29.06.2013, 10:39
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Von den schon jünger als 8 Jahre versteuerten waren garantiert auch einige länger als drei Jahre nicht mehr in der EU, haben die auch erst 25% bezahlt oder was??

Noch mal dazu, das wäre interessant, aber da wird sich wohl niemand mehr zu äussern,da ja erledigt,

gruss dieter
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  #2089  
Alt 29.06.2013, 11:09
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Der Witz der Sache ist doch aber > wie obiges Beispiel, 10 Jahre altes Boot steuerfrei schon immer in Kroatien, wie soll da denn zum Nachweiß innerhalb der 3 Jahresregel in die Eu ein/ausklariert werden/worden sein ohne das dabei die Steuer fällig wird,

gruss dieter
lass Dich nicht verrückt machen....ein paar Ahnungslose verwechseln Äpfel mit Birnen....ab 1.7 gelten die Eu-Binnenregeln...die Angstmacherei bezieht sich auf Einfuhrbestimmungen bei Einreise von einem NichtEU-Land.....für uns in der Praxis spielt es keine Rolle
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  #2090  
Alt 29.06.2013, 11:14
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Zitat:
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@justforfun:
Sag mal, hast du immer noch nicht Begriffen, daß das inf3 2 Funktionen hat???
1.: rückwaren, eigentliche Funktion. Fällt ab Montag weg weil Eu Binnenmarkt.
2.: inf3 belegt, weil das Boot persönlich vorgeführt werden muss, wann das Boot zuletzt in der Eu war. Was das in Verbindung mit der 3-jahresregel heißt hab ich oben geschrieben.

Für dich und deine bisherigen postings sollte das learning jetzt sein:
Ein Boot in einem Zollager muß formal in die Eu einreisen, das geschieht am 1.7. nicht automatisch.
Bei der formalen Einreise finden 3- und 8 jahresregel Anwendung zu kroatischen Steuersätzen.
Schöne Grüße,
Jan
Du behauptest jetzt das alle Schiffe die länger als drei Jahre nicht in der Eu waren die 25% Steuer zahlen müssen....das wird einen Wirbel geben...da sind ja tausende Schiffe betroffen......meinst das jetzt wirklich ernst
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  #2091  
Alt 29.06.2013, 11:15
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Der Witz der Sache ist doch aber > wie obiges Beispiel, 10 Jahre altes Boot steuerfrei schon immer in Kroatien, wie soll da denn zum Nachweiß innerhalb der 3 Jahresregel in die Eu ein/ausklariert werden/worden sein ohne das dabei die Steuer fällig wird,

gruss dieter
Deswegen wird sie ja jetzt fällig.

Es gibt kein Boot welches seit 10 Jahren steuerfrei in Kroatien liegt. Entweder wars im Zolllager = ausserhalb des Landes, oder lag schwarz in irgend einer Scheune.

Boote, die in Kroatien liegen, sind allesamt im kroatischen Schiffsregister eingetragen, und da kommen sie nur rein wenn die Versteuerung nachgewiesen wurde.
__________________
Gruss Vestus
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  #2092  
Alt 29.06.2013, 11:17
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Genau das war die Aussage des Zöllners, und ich glaub ihm das und sag das hier.
Jetzt hast du mich endlich verstanden.
Und wie das Prozedere ist hab ich oben erläutert.
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  #2093  
Alt 29.06.2013, 11:19
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Falsch vestus, das Boot muss nur über die letzten 10 Jahre alle 18/24 Monate in internationale Gewässer Gefahren sein, dann liegt es immer noch unversteuert in hr.
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  #2094  
Alt 29.06.2013, 11:20
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Ach Sorry, überlesen. Dann war es natürlich im Zollager.
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  #2095  
Alt 29.06.2013, 11:22
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Neueste INFO aus unserer Standesvertretung:


Sehr geehrter Herr xxx


am 18.06.2013 wurde das neue kroatische MWSt-Gesetz (kroatisches Amtsblatt Nr. 73/2013) veröffentlicht. Unter anderem wird darin die Befreiung der MWSt-Pflicht für Wasserfahrzeuge, die älter als acht Jahre sind, erläutert. Diese Bestimmung tritt nach dem kroatischen EU-Beitritt (01.07.2013) in Kraft.

In der Anlage senden wir Ihnen ein Dokument in englischer Sprache, welches die Europäische Kommission dem kroatischen Zoll übermittelt hat. Auf den Seiten 27 und 28 finden Sie eine Deutung, wann Fahrzeuge (auch Wasserfahrzeuge) bei der Einfuhr in ein EU-Land von der MWSt befreit werden.
Auf der Seite 22 finden Sie einen Hinweis zu den gültigen Übergangsfristen. Gemäß Aussage der kroatischen Wirtschaftskammer/Nautikabteilung muss die Einfuhrprozedur bis zum 31.03.2014 abgewickelt werden. Für die „Einfuhrprozedur“ muss eine kroatischer Spediteur eingeschaltet werden. Gerne übermitteln wir Ihnen unsere Liste österreichischer Spediteure in Kroatien.

Freundliche Grüße WKO


Anhang das schon bekannte Dokument

Geändert von XXXXXXX (14.10.2016 um 22:48 Uhr)
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  #2096  
Alt 29.06.2013, 11:28
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Zitat:
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Jetzt hast du mich endlich verstanden.
Danke, aber das gleiche habe ich hier schon vor vier Monaten geschrieben.
__________________
Gruss Vestus
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  #2097  
Alt 29.06.2013, 11:44
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Damit meinte ich eigentlich justforfun, aber dir geb ich natürlich auch recht, vestus.
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  #2098  
Alt 29.06.2013, 12:23
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Kann es sein dass hier Alle Recht haben....Alle vom Selben reden
Nur jeder anders interpretiert
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  #2099  
Alt 29.06.2013, 12:42
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1.Frage: Zollager = Marina?? oder kann/ist Marina "Kroatisch" sein?
2.Frage: Reicht bei der 3 Jahresrege das Ausklarieren aus Kroatien oder muß ich irgendwo in SLO/I einklariert haben?
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #2100  
Alt 29.06.2013, 12:51
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Zitat:
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1.Frage: Zollager = Marina?? oder kann/ist Marina "Kroatisch" sein?
2.Frage: Reicht bei der 3 Jahresrege das Ausklarieren aus Kroatien oder muß ich irgendwo in SLO/I einklariert haben?
1. Zolllager in Marina ist nicht kroatisch
2. Du musst nachweislich in der EU gewesen sein.
__________________
Gruss Vestus
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