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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#201
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Und wenn ich das gleiche mit einem Scanner mache, und Stillschweigen bewahre, ist da der Unterschied wo genau???
Ah ja.... ZusammenfassenD: Entweder wird beim "Schein" Kassiert, oder bei den Strafen... Das Ergebnis ist das gleiche.
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#202
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Geht schon wieder das Geheule los von Leuten die den Schein nicht haben? Anders kann man das nicht nennen.
Mit einem Scanner darfst du meiner Meinung nach nicht mal hören, wenn du auf den Boot bist und den Schein hast. Man darf nur mit zugelassenen Funkgeräten am Funkdienst teilnehmen, und auch nur wenn ein Bedürfnis besteht - dazu musst du auf dem Wasser sein. Es gibt nun mal Funkdienste, in welchen man sich an gewisse Regeln halten muss und dann gibt es Jedermannfunk - welcher übrigens keine Betriebssicherheit garantiert und in welchem du auch keinen Anspruch auf ordentlichen Betrieb hast. Dreimal darf man jetzt raten, warum man einerseits einen Schein braucht und andererseits nicht. Ich bin gespannt, ob alle es auch so locker sehen, wenn man GSM-Pakete dekodieren würde und deren Gespräche mit dem Handy belauscht. Grüße Tycho
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#203
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ich denke mal, dass man Dinge, die im Seefunk nicht an alle gerichtet sind, grundsätzlich (eigentlich) nicht mithören darf usw...
Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob es sich um eine zugelassene Funkanlage oder einen reinen, meinetwegen auch illegalen, Empfänger handelt. Auch bei zugelassen Funkanlagen kann es im Betrieb dazu kommen, dass Leute ohne Funkschein Meldungen mit bekommen, die nicht für alle gedacht sind. Ich hoffe, dass alle Skipper mit korrekter Seefunk-Anlage und passendem Funkzeugnis ihre funkzeugnislosen Mitfahrer dementsprechend vor jeder Fahrt darauf (möglichst schriftlich)hinweisen... Von daher würde ich bezüglich reiner Empfänger im Marinefunkbereich mal die Kirche im Dorf lassen. Mit einem kleinen, billigen DVB-T-Stick kann man übrigens auch den Marinefunk sehr gut hören...geht auch mit Android-Smartphone. Die Hardware ist dabei völlig legal. Erst die Software macht den Unterschied.
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#204
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Zitat:
Das darfst Du natuerlich denken. Zitat:
Es ist legal oder es ist nicht legal. “Ein bischen legal”geht nicht. Nachts um vier die zulaessige Geschwindigkeit mit dem Auto um 20 km/h ueberschreiten kann man vertreten, fuer normal empfinden oder sogar empfehlen, legal wird es trotzdem nicht. |
#205
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war meine Folgerung im 1. Satz, den du zitiert hast, falsch?
Wenn ja, dann korrigiere sie doch bitte fachgerecht. Im zweiten Satz habe ich nicht gesagt, dass es legal ist...nur gibt es weder eine reale Möglichkeit das behördlich zu überprüfen, noch kann man damit irgend jemandem Schaden, wenn man sich an Satz 1 hält. Die zulässige Geschwindigkeit nachts um 20km/h zu überschreiten ist etwas ganz anderes und daher ein schlechtes Beispiel, denn da wird die Gefahr für andere und einen selbst tatsächlich erhöht und die geschichte ist ganz einfach überprüfbar. |
#206
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Zitat:
Mein AR-3000A Scanner ist Zugelassen und mit dem darf ich alle Frequenzen abhören die meine Lizenzen hergeben. (Als Amateurfunker kann man sogar toleriert "mal ungestraft ins BOS rutschen", sollste nicht aber keiner wird dich dafür an den Kanthaken nehmen). Wenn ein Bootfahrer einen (zugelassenen) Scanner nur dazu benutzt, z.B. Wetterberichte damit aufzunehmen, hat dagegen niemand einen Einwand. |
#207
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Zitat:
Wer keine Lizenz hat, darf es trotzdem nicht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was ist daran falsch und was hat diese Aussage mit Funklizenzen, legalen oder illegalen Geräten zu tun? Einen Scanner o.ä. kann sich vermutlich jeder kaufen und jeder kann ihn in Betrieb nehmen. Solange er damit z.B. nur öffentlichen Rundfunk hört ist das vermutlich sogar legal. Die rein praktische Frage, die sich mir stellt ist die: wenn ich mich an die allgemeine Regel s.o. (keine Infos verwenden, weitergeben usw.) halte und irgendwelche nicht öffentlichen Aussendungen mitbekomme, kann ich damit 1. nichts anfangen und 2. kann das, solange man keine quasi Stationärantenne betreibt, real auch niemand überprüfen also was soll dieses ganze, rechtlich sicherlich begründete Gequatsche in diesem Fall? Wer z.B. eine Meldung auf Kanal 72 (Seefunk) an eine Yacht abgibt, weiß (oder sollte es zumindest wissen), dass da zig- Leute zuhören und dem ist es ganz sicher dann auch egal, wenn diese, i.d.R. ja sehr sicherheitsrelevanten Unterhaltungen..., auch noch von ein paar Leuten zusätzlich gehört werden, die keine Funklizenz und kein zugelassenes Funkgerät besitzen. wer wirklich wichtige Meldungen ab zu geben hat, die kein anderer mitbekommen soll, muss sich eben darum kümmern, dass sein Übertragungsweg einigermaßen sicher ist. Zumindest beim unverschlüsseltem Funk ist das niemals gegeben und schon gar nicht, wenn auch ganz offiziell viele Leute mithören können. ich fahre sehr oft im Bereich Kieler Förde mit dem Traditionsschiff. Nahezu immer, wenn Mitteilungen heikler sind, wird auf das Handy umgeschwenkt und das macht man garantiert nicht nur, um die bösen Nicht-Funklizenzinhaber mit ihren maximal geduldeten Scannern aus zu schließen.... Deswegen meinte ich in Bezug auf reine Empfänger: Die Kirche im Dorf lassen Richtig störend ist für mich eigentlich nur, wenn Leute auf Schiffen mit vermutlich zugelassener Funkanlage und vermutlich Funklizenzbehaftetem Skipper, versuchen ihre Familiengeschichten über Seefunk (durchaus auch gern mal auf Kanal 16) zu erzählen... |
#208
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Zitat:
Zitat:
Und was bedeutet in dem Sinne zugelassen? Ein Scanner ist nicht zulassungspflichtig, als reines Empfangsgerät darfst du ihn auch selbst aufbauen, solange du dich an die FCC-Regeln hälst (zumindest in Amerika gelten die - das deutsche Pendant fällt mir dazu gerade nicht ein, aber das Prinzip ist das gleiche), was bedeutet, dass er nur sehr gering ausstrahlen darf. Zum zweiten Punkt: Bist du Funkamateur? Was bedeutet toleriert reinrutschen? Wie kommst du auf sowas? Ich frage, denn wenn jemand Amateurfunker schreibt, ist er zu 90% selbst kein Funkamateur. Grüße Tycho |
#209
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Zitat:
Der Teil wurde von in der Zwischenzeit von Janus beantwortet. Zitat:
Wer die Legalitaet/Illegalitaet erkannt ist, kann trotzdem machen,was er will, sollte sich aber moeglicher Konsequenzen bewusst sein, das gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeit/Heftigkeit dieser Konsequenzen als marginal eingeschaetzt wird. Ich sehe nicht, inwiefern mit dem Hinweis auf die Legalitaet/Illegalitaet uebertrieben wurde, der Boden der Tatsachen verlassen wurde, oderUnsachlichkeit vorzuwerfen ist (“die Kirche im Dorf lassen”). |
#210
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Zitat:
und zum zweiten Satz: Dein Beispiel mit der Geschwindigkeitüberschreitung war nun mal unpassend... Wenn real nichts überprüft werden kann und kein Schaden angerichtet wird, gibt es, sofern man sich an die bereits genannten Grundregeln hält, auch keine Konsequenzen. Dass die gesetzliche Regelung in der Realität unsinnig (die Meldungen kann ohnehin quasi jeder hören) und zudem noch ein zahnloser Tiger ist (keine reale Überprüfungsmöglichkeit) und dazu auch noch Steuergeld kostet, ist nicht gerade optimal. Geändert von tritonnavi (11.11.2016 um 18:34 Uhr) |
#211
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Deine Frage war: Zitat:
Die Antwort lautete: Zitat:
Die Regelung Falle Seefunk erscheint Dir unsinnig; wir haben das zur Kenntnis genommen. Der Hinweis mit der Kirche war aber dann hier falsch adressiert. |
#212
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Zitat:
Zitat:
Wir sind doch hier nicht beim Waffengesetz. Teilnehmen darf ich am, ich nenns vereinfacht mal Schiffsfunk, auch, wenn mein Boot im Winterlager steht. BTW: Für die Bedienung von Anlagen, die nur für den Empfang von Aussendungen "An alle Seefunkstellen" geeignet/bestimmt sind ist KEINERLEI Seefunkzeugnis notwendig. Zitat:
Auch Scanner müssen eine Zulassung haben. Müsste aber dann, gesetzeskonform, auch geprüft werden. (Nur, wer macht das schon)? Ich könnte das schon bauen weil ich Funkamateur bin und selber "dokumentieren" kann und darf. Zitat:
Ich bin Funkamateur und habe meinen Fähigkeitsausweis schon vor Jahrzehnten gemacht. Im allgemeinen Sprachgebrauch traue ich mich durchaus, mich Amateurfunker zu nennen ... nur die Neuen od. Kleinkarierte stören sich daran. Geändert von Janus (11.11.2016 um 19:24 Uhr) Grund: Nachtrag |
#213
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SDR Sharp !
Zum Zuhören klasse . Ist den diese Methode erlaubt ? |
#214
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Hallo Janus,
Eine Seefunkstelle bist du nur, wenn du ein nicht dauernd verankertes Wasserfahrzeug betreibst. Jetzt ist es Wortklauberei, ob das im Winterlager zutrifft. Dauerhaftigkeit wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Trifft es zu, ist es allenfalls eine Landfunkstelle, zu dessen Betrieb wir zumindest auf Basis der Zulassung nicht berechtigt sind. Das habe ich mit Bedürfnis gemeint - ja da wir hier bei Gesetzen sind, sollte man mehr Wortklauberei betreiben. Zitat:
Zitat:
Was du mit "in BOS tolerierterweise reinrutschen" meintest, hast du leider noch nicht erklärt. Wieso du gleich in die provokante Haltung von wegen "neu oder kleinkariert" gehst, erschließt sich mir nicht. Falls das hier als Profilierungsduell verstanden worden ist, davon distanziere ich mich ausdrücklich. Grüße Tycho |
#215
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Zitat:
Ich habe diese "Wortklauberei" eben vor allem bei "den Neuen" beobachtet und belächelt. Zitat:
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#216
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Zitat:
Zu dieser Feststellung hat sich bisher keiner geäußert, auch @Janus nicht. Und von daher wurde die "Frage" nicht beantwortet. Die Regelung beim Seefunk ist vermutlich nicht völlig unsinnig (Grundsätze müssen halt schriftlich fixiert sein), aber sie ist in jedem Fall in der Seefunk-Praxis unsinnig, denn 1. kann real jeder Hans und Franz ohne Lizenz mithören, es sei denn, es gibt eine neue Vorschrift, dass jeder Mitfahrer auf einer Yacht oder jeder, der z.B. bei unserem Tradi-Schiff auf die Brücke kommt, eine Seefunklizenz haben muss. 2. reines Abhören des Seefunks nun mal in der Praxis nicht überprüfbar ist. |
#217
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Einerseits sind die "Abhörbestimmungen" vom gesprochenen Wort auf digitale Aussendungen erweitert worden, andererseits ist jeder Frequenznutzer selbst für die Verschlüsselung und Abhörsicherheit verantwortlich.
Deshalb u.a. auch TETRA bei BOS-Funk. Explizit verboten ist das unbefugte entschlüsseln. Daraus kann jetzt Jeder seine eigenen Schlüsse ziehen. Dummerweise gibt es auch mehrere -natürlich unterschiedliche- Gerichtsurteile dazu. Da geht es darum mit welchem Gerät und mit welchem Ziel abgehört wurde und was mit den Informationen gemacht wurde.
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Larson220 auf UHW mit PMR8 SeaDoo GSX (ohne Funk ) |
#218
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Zitat:
Zitat:
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#219
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Wenn man "eigentlich" den Mobilfunkdienst nicht mithören,
dessen (möglicherweise per Funkscanner zufällig zur Kenntnis erlangten) Inhalte nicht veröffentlichen oder auswerten darf, wie kommt es dann, dass Seiten wie "Flightradar24" und "Vesseltracker" im Internet existieren? Zitat:
Der Binnenfunk unterliegt immerhin Regeln (VOFunk), die du beim CB-Funk nicht finden wirst. Aber davon ab... solche Sprüche kann man bis nach gaaanz hinten ausdehnen. Nenn mir mal einen Lebensbereich, in dem dir (ausser dem Tod) etwas garantiert wird. Also Hehehe,.....der Beitrag war eine Tüte heiße Luft. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#221
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Der Berliner NOnamebursche hat mal wieder kein recht bekommen, glaubt nicht an das was man verlinkt, sucht nicht selbst und versucht abzulenken.
macht er doch immer so ist halt sein geistiges niveau
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#222
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Ich bekomme überall Garantien. Wenn du keine bekommst, freuen sich sicher alle Händler über dich als Kunden.
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#223
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@Hehehe
Namenloser, was soll mir deine Botschaft sagen? Meinst du diese komischen Zettel, auf denen "Garantieschein" steht? Die lang und dicht in kleiner Schrift beschrieben fast jedem Produkt beiliegen? Schon mal durchgelesen? Der Schriftgrad ist so klein gehalten, damit die Ausschlußkriterien auch mit auf den Zettel passen. Ich hab mich bisher an die gesetzliche Gewährleistung (den Ausdruck schon mal gehört?) gehalten und bin damit sehr gut gefahren. Gruß Robin
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Kindergarten
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#225
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@Hehehe
Die Bundesnetzagentur ist dein Freund und ist verpflichtet, mit ihrem Peilwagen auszurücken, wenn es Interferenzen oder Störungen des Funkdienstes gibt. Dafür bezahlt man im übrigen den EMV-Beitrag. Funkamateure machen davon wohl aber eher häufiger Gebrauch als Seefunkstellen, da es dort wohl weniger Probleme gibt (damit meine ich Personen, die eine nicht ordentlich arbeitende Funkstelle betreiben oder von Nachbarn durch Geräte gestört werden - und das kann sogar eine LED-Lampe sein). @Robin Das habe ich mich auch schon gefragt. Ich denke, es wird - zumindest in Deutschland - einfach ignoriert. Ob man im Ausland diese Daten abfangen darf, weiß ich nicht. Grüße Tycho |
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