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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#201
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Leute, zurück zum Thema - hier geht´s um´s Vordrängeln beim Schleusen und nicht um Patente und Zeugnisse
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Gruß, Nicole __________ |
#202
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Zitat:
Du hast für eine Rheinstrecke eine "Sportpatent" erworben? von bis welchem Rhkm denn? als "Patentinhaber" ist dir ansonsten nur das "Sportschifferzeugnis" bekannt, das Sportschifferpatent nicht? in welchem Zusammenhang gibt es die Regelung "bis/ab 20m"? Du meinst ernsthaft, "Kleinfahrzeuge dürfen demnach beliebig fahren"? |
#203
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Danke Wolf, hatte auch nichts von Patenten in Erinnerung.
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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#204
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Hallo,
das mit den Vollzugsbeamten ist falsch. Es gibt mittlerweile (dank einer ehemaligen Partei die sich durch das Motto "Privat vor Staat" egal zu welchem Preis, hervorgetan hat) sehr viele Angestellte, die Vollzugsbeamte oder selbigen gleichgestellt sind ohne nach einem Beamtengesetz verbeamtet worden zu sein. Das ist übrigens nicht nur beim Schleusendienst des Bundes so, sondern auch beim Bundeszoll, dem BAG, den Ordnungsbehörden der Kommunen, im Gerichtsvollzug usw. mittlerweile gar nicht mehr unüblich. Für diejenigen gelten dann natürlich auch dieselben Rechte und besonders die Pflichten im Weisungsrecht, Verwaltungszwang, Amtshaftung etc. Die Schichtleiter der Schleusen sind z.B. gleich ob angestellt oder verbeamtet den Beamten der Wasserschutzpolizei der Länder im Schifffahrtspolizeirecht weisungsbefugt. Was die Erklärung zum Sportpatent/Sportschifferzeugnis angeht; Vom Sinngehalt ist beides dasselbe, wird beides bei den GDWS Aust. (ehem. WSD) abgeprüft und gilt für dieselben Fahrzeuge. Das eine wird nach der Rhein-Schifffahrtspersonalverordnung (ehem. Rheinschifffahrtspatentverordung), das andere nach der Binnenschifffahrtspatentverordnung ausgestellt. Es gibt halt aufgrund von bilateralen Verträgen (Mannheimer Akte) für den Rhein eigene Vorschriften zur Ausbildung, Ausrüstung und Fahrt der Schifffahrt. Hier hat nicht der Bundesverkehrsminister wie auf den übrigen Bundeswasserstraßen den Hut im Vorschriftenwesen auf, sondern die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, also ein Gremium bestehend aus den Rheinanliegerstaaten. Das heißt auch auf dem Rhein gilt das Sportschiffferzeugnis als Patent - du kannst allerdings ohne die eingetragenen Streckenkunde nix damit anfangen. Die Streckenkundepflicht endet bei der Spyk´schen Fähre, hier steht bei den Patenten immer "offenes Meer" eingetragen, klingt komisch, ist aber so. Gehst du jetzt mit deinem Sportschiffferzeugnis zur Streckenkundeprüfung für den Rhein, bekommst du mit deiner ersten Strecke das Sportpatent ohne extra Patentprüfung ausgestellt. Die Sonderregelungen zum Bestandsschutz bei Sportbooten bis 15t ist wieder was völlig anderes. Hier bekam man ein Sportpatent (Basel bis offenes Meer) auf Antrag ohne Patent- und Streckenkundeprüfung ausgestellt. Allerdings mit der Beschränkung auf die 15t, wenn man zum Datum des Inkrafttretens der damals geänderten Verordnung ein Fahrzeug >15m Länge <15t Verdrängung sein Eigen nannte. Bis dann Dominic
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#205
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Niemand kommt am Deutschen Beamtenrecht vorbei.
Auch nicht der Schleusenwärter. Man kann zwar Aufgaben verteilen, auch an Angestellte. Aber am Beamtenrecht kommt auch der Schleusenwärter nicht vorbei.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#206
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Ich denke das ist ein reines Wordingproblem.
Die Angestellten an der Schleuse nehmen die Aufgaben eines Vollzugsbeamten war und haben dessen Befugnisse, es sind aber keine. Das selbe mit den Zeugnissen. |
#207
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Der Wolfi denkt, aber....
Vom Personal des Bundes ( den Titel brauch' ich wohl nicht näher erklären) werden bundesweit 413 Schleusen gesteuert. Mitarbeiter der Wasser-und Schiffahrtsämter (dito) steuern 26 Schleusen. |
#208
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Echt trollig .....
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#209
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Mitnichten.
Einfach die Antwort auf dein sogenanntes " Wordingproblem". |
#210
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Zitat:
Beim Personal des Bundes (was für ein schexß Ausdruck) handelt es sich um Angestellte, Beamte, 1€ Jobber, Arbeiter oder um Möchtegerne ewig Gestrige? Der Unterschied zum WSA Mitarbeiter ist lediglich der Arbeitgeber, nämlich das Bundesland. Außerdem finde ich es despektierlich sein Geschreibsel noch nicht einmal mit einem Namen zu unterschreiben.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#211
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Müssen tu' ich garnix!
Ich halte DIR allerdings zu Gute, daß du dich und deinen Ton mir gegenüber umfassend hier selber erklärst: Zitat:
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#212
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Du tust mir leid, du bist und bleibst ein Troll
Wenn man selbst den gereichten Strohhalm ausschlägt, kann man noch nicht mal mehr auf Mitleid hoffen # leb wohl
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#213
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Du hättest ihn mal zusammen mit seinem Alter Ego hier erleben müssen: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=135
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#214
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Hi Wolf,
meine Ignorierliste kann so jemanden ertragen
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#215
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Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=132 Es ging um Führerscheine und da habe ich geschrieben: Zitat:
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#216
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Genau. Zurück zum Thema, oder haben sich hier jetzt alle "verhaspelt".
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 Geändert von brother-uwe (25.04.2015 um 22:51 Uhr)
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#217
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Zitat:
Hallo immer noch ohne Namen ( Haspel ) , finde ich unhöflich, Dich nicht vernünftig ansprechen zu können . Nicole hat schon recht, ich antworte hierin ein letztes mal ums es in diesem Thread abzuschließen . Ich kenne nur das Sportpatent für die Binnenfahrt bis kleiner als 25m . Darüber hinaus das Sportschifferzeugnis binnen, jedoch nicht für streckenkundepflichtige Abschnitte, Rhein, Teile Donau u. ich glaube auch, Teile Elbe . Ein Patentanwärter hat folglich mindestens eine Strecke bescheinigt, sonst ist er nicht zur Prüfung zugelassen . Vom sehr alten Sportschifferzeugnis bis 60t hörte ich auch . Ist aber ebenfalls kein Patent, was ja auch nicht schlimm ist . Wie gesagt, ich bin hier kein Fachmann, möchte halt nur später auch über 15m binnen fahren können, das ist alles . Das was Dominic hier schrieb, deckt sich fast mit den Aussagen meiner Ausbilder u.o. Prüfer, Deine Sätze dagegen leider nicht, warum auch immer . Wenn Du tatsächlich die ganze Streckenkunde hast, verstehe ich den Grund Deiner Frage nicht, denn die Rheinkilometer Mainz-Bingen solltest Du dann kennen . ( Main-Mündung bis Tor zum Gebirge ) Schade das Rolf K. ( ATLAS ) verstorben ist, er hätte es, als langjähriger Experte sehr flott aufgeklärt . Weiteres findest Du hier : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862 Und dort könnten wir weiter diskutieren . Ich antworte aber nur, auf Namen zum Ansprechen, so freundlich, wie ich es auf dem Bootssteg kenne . Ach ja, Definition Fahrzeug : Bitte schau doch beim lesen auch genau hin . Die ..... .. sind doch nicht übersehbar . Im Gegensatz zur BinSchUO wo ab 20m Fahrzeuge sich von Kleinfahrzeugen unterscheiden, sind in den PV's auch Kleinfahrzeuge Fahrzeuge . Aber das hast du ja auch bestimmt gelernt . Grüße : TOMMI ( mit i )
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#218
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Zitat:
deine verzweifelten Versuche mir (und vor allem anderen) einreden zu wollen, daß mein "Patent" ein "Zeugnis" ist (obwohl "Patent" draufsteht) nehmen allmählich groteske Formen an. Du sprichst zwar ständig selbst von "Patenten", aber mein "Patent bis 60t" willst Du unbedingt zum "Zeugnis" erklären; sehr eigenartig. deine Einsicht "kein Fachmann" zu sein ist löblich; glaube mir: es gibt viel mehr Dinge auf der Welt die Du nicht "kennst" als dir bekannte. "Main-Mündung bis Tor zum Gebirge" gibt es als Streckenangabe auf dem Rhein nicht; Strecken werden stets exakt in Rhkm angegeben. ("Tor zu Gebirge" ist eine nette, niedliche und umgangssprachliche Bezeichnung, aber keine "Ortsangabe") ja, die Erläuterungen von Dominic sind zutreffend, ebenso die deines Beispieles "Atlas"; kannst oder wollst Du die Begriffe nicht verstehen? bei all dem geballten "Fachwissen", was sich in diesem Thread offenbart, muß man sich über so manche unbeholfene, lächerliche, lustige, aber auch gefährliche Aktionen unter "Sportbootfahrern" auf dem Wasser nicht zu wundern. ich vermute, Du hast mal eine "Schnupperfahrt" auf der "AVENTURA" mitgemacht und dabei ein paar Begrifflichkeiten aufgeschnappt, die Du jetzt durcheinander würfelst. bevor Du wieder unbesonnen und hastig in die Tasten tippst nimm lieber zuvor Rücksprache mit Leuten, die sich in der Materie wirklich auskennen; schreib dir markante Stichworte auf. |
#219
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An der Schleuse "vordrängeln"
Schade, dass es in diesem Forum zunehmend mehr Leute gibt, die ihren kleinen Schwanz oder was auch immer dadurch kompensieren müssen, hier dermaßen arrogant aufzutreten.
Seid ihr im Real Life auch so, oder nur am Rechner? Sorry, aber das geht mir echt auf die Nerven! Jakob
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#220
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Zitat:
zu diese Tätigkeit kann prinzipiell jeder nach entsprechender "Fortbildungsprüfung" eingestellt werden, bevorzugt aus den Reihen der WSV/WSA-Angehörigen (z.B. "Wasserbauwerker"). |
#221
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Zitat:
Du hast in allen Punkten recht; und machmal versuchen sogar "kleine Schwänze" "arrogant" und "nervig" "am Rechner" mitzureden, statt sich einfach rauszuhalten. |
#222
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Zitat:
Ich meinte dich damit. Lies dir mal den Müll durch, den du hier schreibst. Ich finde es unmöglich, wie du andere User hier angehst. Hast keinen Namen, wahrscheinlich noch nicht mal ein Boot und führst dich hier auf wie ein eitler Gockel, der sich unbedingt produzieren muss. Ätzend sowas! Jakob
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#223
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Ich kenn mich nicht genug aus (hatte ja sogar das Rheinpatent vergessen), um da "fachlich" was sagen zu können.
Allerdings menschlich kann ich mitreden und da würd ich mir wünschen, dass wir hier ein freundlicheres Miteinander pflegen. Es ist doch nicht schlimm, wenn man sich sich mal irrt. Bei mir kommt das quasi täglich vor! Da kann man ja seine andere Auffassung vertreten, muss aber doch nicht gleich so persönlich werden!!! Dieses Gockelverhalten nervt! Im Übrigen möchte ich sagen, dass ich den Einwand von Nicole, zum Thema zurück zu kommen, anfangs als "zu streng" empfunden hab, aber jetzt erkenne ich, dass sie einfach nur viel früher als ich, gemerkt hat, dass das hier weiter eskaliert! Respekt Nicole! Dein Vorschlag war gut!
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Gruß, Tom. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------° ----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet. -----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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#224
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Zitat:
Zum Thema zurück kommen geht nur durch zum Thema schreiben, nicht durch Ermahnungen andere sollen was dazu schreiben.
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#225
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Zitat:
zumThema ist eigentlich schon alles und mehrfach gesagt: "Vordrängeln an der Schleuse" ist nicht nur dreist und grob ungehörig (das treffendere Wort verwende ich jetzt nicht), sondern auch (im Schleusenbereich) schlicht verboten; damit ist alles gesagt. |
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