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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #201  
Alt 25.04.2015, 19:57
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Seehexe Seehexe ist offline
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Leute, zurück zum Thema - hier geht´s um´s Vordrängeln beim Schleusen und nicht um Patente und Zeugnisse
__________________
Gruß, Nicole
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  #202  
Alt 25.04.2015, 20:03
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen


Ich habe die Ausbildung zum Sportpatent mit der Strecke Mainz-Bingen
letztes Jahr abgeschlossen .

Sonst ist mir nur noch das Sportschifferzeugnis bekannt und Sportschifferpatent nicht?

.................. folglich ab 20 m Länge .

Kleinfahrzeuge dürfen demnach beliebig fahren .

Grüße : TOMMI
TOMMY, ich wollte es eigentlich nicht ansprechen, aber jetzt ...................:

Du hast für eine Rheinstrecke eine "Sportpatent" erworben?

von bis welchem Rhkm denn?

als "Patentinhaber" ist dir ansonsten nur das "Sportschifferzeugnis" bekannt, das Sportschifferpatent nicht?

in welchem Zusammenhang gibt es die Regelung "bis/ab 20m"?

Du meinst ernsthaft, "Kleinfahrzeuge dürfen demnach beliebig fahren"?
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  #203  
Alt 25.04.2015, 20:08
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Papierflieger Papierflieger ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...In der Binnenschifferpatentverordnung steht zwar unter §5 Geltung anderer Befähigungszeugnisse, daß etliche Zeugnisse auch gültig sind, da steht aber nicht daß das Patente sind, sondern es sind eben "andere Zeugnisse".
Danke Wolf, hatte auch nichts von Patenten in Erinnerung.
__________________
Gruß, Tom.
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----------------------------Eigentlich wollte ich die Welt erobern... aber es regnet.
-----------------------°-----------------------------------------------------------------------°
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  #204  
Alt 25.04.2015, 20:17
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
das mit den Vollzugsbeamten ist falsch. Es gibt mittlerweile (dank einer ehemaligen Partei die sich durch das Motto "Privat vor Staat" egal zu welchem Preis, hervorgetan hat) sehr viele Angestellte, die Vollzugsbeamte oder selbigen gleichgestellt sind ohne nach einem Beamtengesetz verbeamtet worden zu sein. Das ist übrigens nicht nur beim Schleusendienst des Bundes so, sondern auch beim Bundeszoll, dem BAG, den Ordnungsbehörden der Kommunen, im Gerichtsvollzug usw. mittlerweile gar nicht mehr unüblich. Für diejenigen gelten dann natürlich auch dieselben Rechte und besonders die Pflichten im Weisungsrecht, Verwaltungszwang, Amtshaftung etc.
Die Schichtleiter der Schleusen sind z.B. gleich ob angestellt oder verbeamtet den Beamten der Wasserschutzpolizei der Länder im Schifffahrtspolizeirecht weisungsbefugt.

Was die Erklärung zum Sportpatent/Sportschifferzeugnis angeht;
Vom Sinngehalt ist beides dasselbe, wird beides bei den GDWS Aust. (ehem. WSD) abgeprüft und gilt für dieselben Fahrzeuge. Das eine wird nach der Rhein-Schifffahrtspersonalverordnung (ehem. Rheinschifffahrtspatentverordung), das andere nach der Binnenschifffahrtspatentverordnung ausgestellt. Es gibt halt aufgrund von bilateralen Verträgen (Mannheimer Akte) für den Rhein eigene Vorschriften zur Ausbildung, Ausrüstung und Fahrt der Schifffahrt. Hier hat nicht der Bundesverkehrsminister wie auf den übrigen Bundeswasserstraßen den Hut im Vorschriftenwesen auf, sondern die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, also ein Gremium bestehend aus den Rheinanliegerstaaten.

Das heißt auch auf dem Rhein gilt das Sportschiffferzeugnis als Patent - du kannst allerdings ohne die eingetragenen Streckenkunde nix damit anfangen. Die Streckenkundepflicht endet bei der Spyk´schen Fähre, hier steht bei den Patenten immer "offenes Meer" eingetragen, klingt komisch, ist aber so.
Gehst du jetzt mit deinem Sportschiffferzeugnis zur Streckenkundeprüfung für den Rhein, bekommst du mit deiner ersten Strecke das Sportpatent ohne extra Patentprüfung ausgestellt.

Die Sonderregelungen zum Bestandsschutz bei Sportbooten bis 15t ist wieder was völlig anderes. Hier bekam man ein Sportpatent (Basel bis offenes Meer) auf Antrag ohne Patent- und Streckenkundeprüfung ausgestellt. Allerdings mit der Beschränkung auf die 15t, wenn man zum Datum des Inkrafttretens der damals geänderten Verordnung ein Fahrzeug >15m Länge <15t Verdrängung sein Eigen nannte.

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
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  #205  
Alt 25.04.2015, 20:27
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Niemand kommt am Deutschen Beamtenrecht vorbei.
Auch nicht der Schleusenwärter.

Man kann zwar Aufgaben verteilen, auch an Angestellte.
Aber am Beamtenrecht kommt auch der Schleusenwärter nicht vorbei.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #206  
Alt 25.04.2015, 20:36
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Ich denke das ist ein reines Wordingproblem.
Die Angestellten an der Schleuse nehmen die Aufgaben eines Vollzugsbeamten war und haben dessen Befugnisse, es sind aber keine.
Das selbe mit den Zeugnissen.
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  #207  
Alt 25.04.2015, 21:01
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich denke....
Der Wolfi denkt, aber....

Vom Personal des Bundes ( den Titel brauch' ich wohl nicht näher erklären) werden bundesweit 413 Schleusen gesteuert.

Mitarbeiter der Wasser-und Schiffahrtsämter (dito) steuern 26 Schleusen.
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  #208  
Alt 25.04.2015, 21:05
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Der Wolfi denkt, aber....

Vom Personal des Bundes ( den Titel brauch' ich wohl nicht näher erklären) werden bundesweit 413 Schleusen gesteuert.

Mitarbeiter der Wasser-und Schiffahrtsämter (dito) steuern 26 Schleusen.
Echt trollig .....
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  #209  
Alt 25.04.2015, 21:16
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Echt trollig .....
Mitnichten.

Einfach die Antwort auf dein sogenanntes " Wordingproblem".
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  #210  
Alt 25.04.2015, 21:19
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Der Wolfi denkt, aber....

Vom Personal des Bundes ( den Titel brauch' ich wohl nicht näher erklären) werden bundesweit 413 Schleusen gesteuert.

Mitarbeiter der Wasser-und Schiffahrtsämter (dito) steuern 26 Schleusen.
Doch, du wirst es erklären müssen.

Beim Personal des Bundes (was für ein schexß Ausdruck) handelt es sich um
Angestellte, Beamte, 1€ Jobber, Arbeiter oder um Möchtegerne ewig Gestrige?

Der Unterschied zum WSA Mitarbeiter ist lediglich der Arbeitgeber, nämlich das Bundesland.

Außerdem finde ich es despektierlich sein Geschreibsel noch nicht einmal mit einem Namen zu unterschreiben.
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Gruß Klaus



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  #211  
Alt 25.04.2015, 21:30
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Doch, du wirst es erklären müssen.
Müssen tu' ich garnix!
Ich halte DIR allerdings zu Gute, daß du dich und deinen Ton mir gegenüber umfassend hier selber erklärst:
Zitat:
Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
Es gibt Leute, die in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie davor sitzen und so lange den Kopf schütteln, bis eines hineinfällt
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  #212  
Alt 25.04.2015, 21:35
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Du tust mir leid, du bist und bleibst ein Troll

Wenn man selbst den gereichten Strohhalm ausschlägt,
kann man noch nicht mal mehr auf Mitleid hoffen
#
leb wohl
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Gruß Klaus



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  #213  
Alt 25.04.2015, 21:56
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Du hättest ihn mal zusammen mit seinem Alter Ego hier erleben müssen: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=135
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  #214  
Alt 25.04.2015, 22:00
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Hi Wolf,
meine Ignorierliste kann so jemanden ertragen
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #215  
Alt 25.04.2015, 22:15
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du hättest ihn mal zusammen mit seinem Alter Ego hier erleben müssen: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=135
Wenn du schon zitierst, dann bitte auch komplett.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=132
Es ging um Führerscheine und da habe ich geschrieben:
Zitat:
...aber in Punkto Lizenzen hängen Existenzen dran wenn man etwas falsch macht und sei es auch nur aus "Gutem Glauben".
Ein Unfall mit oder ohne gültiger Fahrerlaubnis ist wie Tag und Nacht.
Und zu dieser, meiner Aussage stehe ich auch heute noch voll und ganz.
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  #216  
Alt 25.04.2015, 22:15
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brother-uwe brother-uwe ist offline
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Genau. Zurück zum Thema, oder haben sich hier jetzt alle "verhaspelt".
__________________
Gruß Uwe

Manchmal ist Verkehrt richtig
http://www.kia-kaffeestube.de/
https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162

Geändert von brother-uwe (25.04.2015 um 22:51 Uhr)
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  #217  
Alt 25.04.2015, 22:59
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T-Technik T-Technik ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
TOMMY, ich wollte es eigentlich nicht ansprechen, aber jetzt ...................:

Du hast für eine Rheinstrecke eine "Sportpatent" erworben?

von bis welchem Rhkm denn?

als "Patentinhaber" ist dir ansonsten nur das "Sportschifferzeugnis" bekannt, das Sportschifferpatent nicht?

in welchem Zusammenhang gibt es die Regelung "bis/ab 20m"?

Du meinst ernsthaft, "Kleinfahrzeuge dürfen demnach beliebig fahren"?

Hallo immer noch ohne Namen ( Haspel ) ,
finde ich unhöflich, Dich nicht vernünftig ansprechen zu können .

Nicole hat schon recht,
ich antworte hierin ein letztes mal ums es in diesem Thread abzuschließen .

Ich kenne nur das Sportpatent für die Binnenfahrt bis kleiner als 25m .
Darüber hinaus das Sportschifferzeugnis binnen, jedoch nicht für
streckenkundepflichtige Abschnitte, Rhein, Teile Donau
u. ich glaube auch, Teile Elbe .
Ein Patentanwärter hat folglich mindestens eine Strecke bescheinigt,
sonst ist er nicht zur Prüfung zugelassen .

Vom sehr alten Sportschifferzeugnis bis 60t hörte ich auch .
Ist aber ebenfalls kein Patent, was ja auch nicht schlimm ist .


Wie gesagt, ich bin hier kein Fachmann, möchte halt nur später auch
über 15m binnen fahren können, das ist alles .

Das was Dominic hier schrieb, deckt sich fast mit den Aussagen meiner
Ausbilder u.o. Prüfer,
Deine Sätze dagegen leider nicht, warum auch immer .

Wenn Du tatsächlich die ganze Streckenkunde hast,
verstehe ich den Grund Deiner Frage nicht,
denn die Rheinkilometer Mainz-Bingen solltest Du dann kennen .
( Main-Mündung bis Tor zum Gebirge )


Schade das Rolf K. ( ATLAS ) verstorben ist, er hätte es,
als langjähriger Experte sehr flott aufgeklärt .


Weiteres findest Du hier : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862

Und dort könnten wir weiter diskutieren . Ich antworte aber nur,
auf Namen zum Ansprechen,
so freundlich, wie ich es auf dem Bootssteg kenne .


Ach ja, Definition Fahrzeug :


Bitte schau doch beim lesen auch genau hin .

Die ..... .. sind doch nicht übersehbar .

Im Gegensatz zur BinSchUO wo ab 20m Fahrzeuge sich von Kleinfahrzeugen unterscheiden,
sind in den PV's auch Kleinfahrzeuge Fahrzeuge .
Aber das hast du ja auch bestimmt gelernt .


Grüße : TOMMI ( mit i )
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #218  
Alt 26.04.2015, 09:19
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von LO-Technik Beitrag anzeigen

Ich kenne nur das Sportpatent für die Binnenfahrt bis kleiner als 25m .
Darüber hinaus das Sportschifferzeugnis binnen, jedoch nicht für
streckenkundepflichtige Abschnitte, Rhein, Teile Donau
u. ich glaube .........
Ein Patentanwärter hat folglich mindestens eine Strecke bescheinigt,
sonst ist er nicht zur Prüfung zugelassen .

Vom sehr alten Sportschifferzeugnis bis 60t hörte ich auch .
Ist aber ebenfalls kein Patent, was ja auch nicht schlimm ist .

Wie gesagt, ich bin hier kein Fachmann

Das was Dominic hier schrieb, deckt sich fast mit den Aussagen meiner
Ausbilder u.o. Prüfer

( Main-Mündung bis Tor zum Gebirge )

Schade das Rolf K. ( ATLAS ) verstorben ist, er hätte es,
als langjähriger Experte sehr flott aufgeklärt .
Weiteres findest Du hier : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862





:mrgr een:




Grüße : TOMMI ( mit i )
tja TOMMY,

deine verzweifelten Versuche mir (und vor allem anderen) einreden zu wollen, daß mein "Patent" ein "Zeugnis" ist (obwohl "Patent" draufsteht) nehmen allmählich groteske Formen an.

Du sprichst zwar ständig selbst von "Patenten", aber mein "Patent bis 60t" willst Du unbedingt zum "Zeugnis" erklären; sehr eigenartig.

deine Einsicht "kein Fachmann" zu sein ist löblich; glaube mir: es gibt viel mehr Dinge auf der Welt die Du nicht "kennst" als dir bekannte.

"Main-Mündung bis Tor zum Gebirge" gibt es als Streckenangabe auf dem Rhein nicht; Strecken werden stets exakt in Rhkm angegeben.

("Tor zu Gebirge" ist eine nette, niedliche und umgangssprachliche Bezeichnung, aber keine "Ortsangabe")

ja, die Erläuterungen von Dominic sind zutreffend, ebenso die deines Beispieles "Atlas"; kannst oder wollst Du die Begriffe nicht verstehen?

bei all dem geballten "Fachwissen", was sich in diesem Thread offenbart, muß man sich über so manche unbeholfene, lächerliche, lustige, aber auch gefährliche Aktionen unter "Sportbootfahrern" auf dem Wasser nicht zu wundern.

ich vermute, Du hast mal eine "Schnupperfahrt" auf der "AVENTURA" mitgemacht und dabei ein paar Begrifflichkeiten aufgeschnappt, die Du jetzt durcheinander würfelst.

bevor Du wieder unbesonnen und hastig in die Tasten tippst nimm lieber zuvor Rücksprache mit Leuten, die sich in der Materie wirklich auskennen; schreib dir markante Stichworte auf.
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  #219  
Alt 26.04.2015, 09:54
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Standard An der Schleuse &quot;vordrängeln&quot;

Schade, dass es in diesem Forum zunehmend mehr Leute gibt, die ihren kleinen Schwanz oder was auch immer dadurch kompensieren müssen, hier dermaßen arrogant aufzutreten.

Seid ihr im Real Life auch so, oder nur am Rechner?

Sorry, aber das geht mir echt auf die Nerven!


Jakob
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  #220  
Alt 26.04.2015, 09:55
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Niemand kommt am Deutschen Beamtenrecht vorbei.
Auch nicht der Schleusenwärter.

Man kann zwar Aufgaben verteilen, auch an Angestellte.
Aber am Beamtenrecht kommt auch der Schleusenwärter nicht vorbei.
"Schichtleiter im Schleusenbereichsdienst" (ugs. "Schleusenwärter") sind im Status "Angestellter", in der Regel nach "Entgeltgruppe 8" (entspricht mittlerem Dienst) bezahlt.

zu diese Tätigkeit kann prinzipiell jeder nach entsprechender "Fortbildungsprüfung" eingestellt werden, bevorzugt aus den Reihen der WSV/WSA-Angehörigen (z.B. "Wasserbauwerker").
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  #221  
Alt 26.04.2015, 10:00
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Schade, dass es in diesem Forum zunehmend mehr Leute gibt, die ihren kleinen Schwanz oder was auch immer dadurch kompensieren müssen, hier dermaßen arrogant aufzutreten.

Seid ihr im Real Life auch so, oder nur am Rechner?

Sorry, aber das geht mir echt auf die Nerven!

Jakob

Du hast in allen Punkten recht; und machmal versuchen sogar "kleine Schwänze" "arrogant" und "nervig" "am Rechner" mitzureden, statt sich einfach rauszuhalten.
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  #222  
Alt 26.04.2015, 10:07
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
Du hast in allen Punkten recht; und machmal versuchen sogar "kleine Schwänze" "arrogant" und "nervig" "am Rechner" mitzureden, statt sich einfach rauszuhalten.

Ich meinte dich damit. Lies dir mal den Müll durch, den du hier schreibst.

Ich finde es unmöglich, wie du andere User hier angehst.

Hast keinen Namen, wahrscheinlich noch nicht mal ein Boot und führst dich hier auf wie ein eitler Gockel, der sich unbedingt produzieren muss. Ätzend sowas!


Jakob
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  #223  
Alt 26.04.2015, 10:08
Benutzerbild von Papierflieger
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Ich kenn mich nicht genug aus (hatte ja sogar das Rheinpatent vergessen), um da "fachlich" was sagen zu können.
Allerdings menschlich kann ich mitreden und da würd ich mir wünschen, dass wir hier ein freundlicheres Miteinander pflegen.
Es ist doch nicht schlimm, wenn man sich sich mal irrt. Bei mir kommt das quasi täglich vor!
Da kann man ja seine andere Auffassung vertreten, muss aber doch nicht gleich so persönlich werden!!!

Dieses Gockelverhalten nervt!

Im Übrigen möchte ich sagen, dass ich den Einwand von Nicole, zum Thema zurück zu kommen, anfangs als "zu streng" empfunden hab, aber jetzt erkenne ich, dass sie einfach nur viel früher als ich, gemerkt hat, dass das hier weiter eskaliert!

Respekt Nicole! Dein Vorschlag war gut!
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Gruß, Tom.
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  #224  
Alt 26.04.2015, 10:16
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Zitat:
Zitat von Papierflieger Beitrag anzeigen
Im Übrigen möchte ich sagen, dass ich den Einwand von Nicole, zum Thema zurück zu kommen, anfangs als "zu streng" empfunden hab, aber jetzt erkenne ich, dass sie einfach nur viel früher als ich, gemerkt hat, dass das hier weiter eskaliert!
Dieser Einwand kam zwei mal und ich hätte beide Male mein Danke darunter gesetzt, wenn die beiden denn etwas zum Thema beigetragen hätten.
Zum Thema zurück kommen geht nur durch zum Thema schreiben, nicht durch Ermahnungen andere sollen was dazu schreiben.
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  #225  
Alt 26.04.2015, 10:27
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Ich meinte dich damit. Lies dir mal den Müll durch, den du hier schreibst.

Ich finde es unmöglich, wie du andere User hier angehst.

Hast keinen Namen, wahrscheinlich noch nicht mal ein Boot und führst dich hier auf wie ein eitler Gockel, der sich unbedingt produzieren muss. Ätzend sowas!

Jakob
ja Jakob, deine netten Unterstellungen werden dir selbst und manchem anderen sicher sehr gefallen, ändern allerdings nichts an Realitäten und Fakten.


zumThema ist eigentlich schon alles und mehrfach gesagt:

"Vordrängeln an der Schleuse" ist nicht nur dreist und grob ungehörig (das treffendere Wort verwende ich jetzt nicht), sondern auch (im Schleusenbereich) schlicht verboten; damit ist alles gesagt.
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