|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#2427
|
|||
|
|||
Jetzt mal ausm Bauch:
Ce konformitätserklärung? Ivm. Plakette aufm Boot? Ist doch ein Eu Dokument, oder irre ich??? SG aus hr, Jan |
#2428
|
|||
|
|||
Zitat:
mich würde ja mal interessieren was der Ziviltechniker nun gemacht hat bzw. was genau mit dem Boot, Begutachtung ob See/Wasser fahrtauglich, neue CE bzw. brauchte er nun eine, Technik i.O. oder irgend etwas anderes was es nur in Austria gibt, ist das Ding nun offiziell zugelassen ? Kosten ? gruss dieter
__________________
- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2429
|
||||
|
||||
Zitat:
1) Da Ö ein Binnenland ist, werden idR nur Boote geprüft, die eine Zulassung auf Binnengewässern haben wollen. Wer "nur" einen Seebrief (= Flaggenzertifikat für die Seeschifffahrt) beantragt, muss kein Boot physisch überprüfen lassen, sondern bekommt u.a. eine Ausrüstungsliste vorgeschrieben (steht im Seebrief), welche zB von manchen Staaten (zB CRO) auf Vollständigkeit überprüft werden kann. (Außer für Jachten gibt es nach dem Gesetz keine Möglichkeit mehr unter österreichischer Flagge zu fahren.) Buten "interssiert" also Ö nicht, außerdem ist der "Harmonisierungsgrad" in der EU buten auch weit geringer. 2) Wenn nun also ein ZT das Boot überprüft, macht er das auf Basis der österr. Schiffstechnikverordnung, die ihrerseits im Wesentlichen auf EU-Richtlinien basiert (zB 2006/87/EG über Binnenschiffe oder "CE-Sportboot-Richtlinie"). Das sind nun keine Ö-typischen Dinge, sondern Dinge für die gesamte EU. In DE gilt das zB genau so, wird aber nicht von Behörden oder privaten Prüfstellen (zB TÜV) überprüft. 3) Bei uns wird das idR einmalig vor der erstmaligen Zulassung eines Bootes in Ö durch einen ZT überprüft, in weiterer Folge wiederkehrend (je nach Fall zB alle 5 Jahre) von der Behörde (und nicht einer privaten Stelle, wie dem TÜV). 4) Bei "echten Neubooten" (die ja alle mit CE kommen müssen) ist in der Regel eine "Erstüberprüfung" nicht erforderlich. Bei Gebrauchtimporten (zB aus DE, egal ob vor oder nach 1998) wird es jedenfalls eine Erstüberprüfung durch eine ZT geben. was der ZT macht:
Alle 5 Jahre macht nun die Behörde im Wesentlichen dieselbe Überprüfung, inklusive Probefahrt. Wie schon oft geschrieben, ist das keine "österreichische Spezialität", es ist vielmehr eine "deutsche Spezialität", dass garnichts überprüft wird. Denn für die Binnenschifffahrtsstraßen gibt es ein ziemlich klares, einheitliches Reglement. Das ist nicht unähnlich der "Bodensee-Überprüfung", nur dass dort eben zusätzliche besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen, weil der BS u.a. ein Trinkwasserreservoir ist. Die ZT-Überprüfung hat in meinem Fall so um die 120 EUR gekostet und ist abhängig von der Überprüfungszeit (Stundensatz). Je nach Boot kann das variieren. Diese Überprüfung liefert kein CE (für Boote, die zB keines hätten), sie liefert vielmehr als Ergebnis, ob das Boot derzeit den CE-Kriterien und den übrigen Bestimmungen der Schiffstechnikverordnung entspricht. Mit diesem "Gutachten" hat man bei der Anmeldung somit ein Mindestmaß an technischer Zuverlässigkeit und Nachvollziehbarkeit (stimmt die Motornummer in den Papieren mit dem eingebauten Motor überein?) nachgewiesen. Dies wird dann auch regelmäßig immer wieder überprüft. Bei der Anmeldung wird dann ein Kennzeichen zugeteilt und eine Ausrüstungsliste vorgeschrieben (Ausrüstungspflicht). Die Ausrüstungspflicht betrifft nebenbei bemerkt alle Boote, die österreichische Gewässer befahren: Sie müssen jene Dinge an Bord haben, die das Herkunftsland vorschreibt. Schreibt das Herkunftsland nichts vor, dann müssen sie das mithaben, was Ö vorschreibt. Das ist natürlich "EU-konform" und in etwa so, wie man eben in HR ein Ersatzlampenset oder ein zweites Pannendreieck (wenn ein Trailer dranhängt) oder in Ö eine Warnweste mitführen muss, auch wenn es im Herkunftsland nicht vorgeschrieben ist.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#2430
|
||||
|
||||
Und da soll noch mal einer sagen, Deutschland hätte zu viel Bürokratie.
Zumindest im Vergleich zu Österreich ist das zumindest in diesem Fall um Welten harmloser. Gruß Volker |
#2431
|
|||
|
|||
Danke Andreas,
das war ja jetzt ne lange Vortrag, hat was Einblick gebracht, mit der Überprüfung durch den Ziviltechniker ist ja eigentlich garnicht so schlecht, bringt für den Besitzer etwas brauchbare Sicherheit, gibt eben viele Leute die mit Technik nicht soviel am Hut haben und bewegt sich ja auch in einem vernüftigen Preisrahmen. CE mit seiner Preisgestaltung ist und bleibt dagegen nach meiner persönlichen Ansicht bei einem z.B. in USA gebauten Boot ein reines Abzockmodell, man weiß doch was in den Staaten für horrende Summen als Schadensersatz gefordert und auch gezahlt werden wenn da z.B. einem Böötlebauer, oder auch andere Sachen, nachgewiesen wird das das Ding falsch konstruiert oder was falsch gemacht wurde, bzw. den Anforderungen nicht entspricht und jemand zu Schaden kommt, eine Menschenleben ist in USA auch nicht weniger Wert als in Europa. Nun aber nochmal zum Kern der Sache, das habe ich nicht rauslesen können, angenommen ein östereichischer Landsmann kauft z.B. ein Boot, in Germany zugelassen, 99er Baujahr, hatte noch nie CE, der Ziviltechniker hat seine Arbeit gemacht und für OK befunden, darf der östereichische Besitzer nun ohne CE damit bei Euch Binnen rumschippern und im Ausland nicht? Oder macht der Ziviltechniker seine Untersuchung davon abhängig ob das Boot jemals eine CE hatte, hat CE, OK dann fang ich mal an, hatte noch nie CE, dann fang ich garnicht erst an denn ohne CE darf das Boot ja sowieso nicht in der EU fahren, also erst CE machen lassen und dann brauche ich ja erstmal sowieso nicht ran?, gruss dieter
__________________
- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2432
|
|||||
|
|||||
Zitat:
|
#2433
|
||||
|
||||
Ich komme jetzt nicht mit, was das mit "Achtung MwST Kroatien" zu tun hat?
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#2434
|
||||
|
||||
Entschuldigung,
hab ich nicht dran gedacht, hatte sich aus dem Beitrag von Thomas S. so ergeben, werde versuchen mich zu bessern, löschen, verschieben oder stehen lassen, gruss dieter
__________________
- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
|
#2435
|
||||
|
||||
Da steht eben "2000", das Boot ist aber definitiv erst 2003 gebaut worden.
Ich habe den Rabatt vom Vorbesitzer übernommen und der wahrscheinlich von seinem vorherigen Boot. Deswegen könnte die Eintragung auf dem Permit eventuell nicht als Nachweis ausreichen. ...es grüßt Wolfgang
|
#2436
|
||||
|
||||
Zitat:
@ ghaffy:zivieltechniker kostete 320.- euro, viel hat er aber nicht überprüft! boote nach 98 brauchen ein ce, da geht nix so mal mit zivieltechniker für eine zulassung in ö. kein ce und nach 98, da hat sogar der prüfer der landesregierung gesagt die hände weg... lg thomas
__________________
Sonnige Grüße Thomas |
#2437
|
|||
|
|||
Neues von der 8 Jahresregelung,
heute war ein Bootsnachbar bei Carina in Zadar zwecks dieser Regelung, Ihm wude gesagt das diese Regelung nur machbar ist, wenn lückenlos über die letzten 8 Jahre nachgewiesen wird an Hand von Quittungen, Verträgen usw., auch wenn jedes Jahr ne andere Marina, das das Boot tatsächlich bei Abwesenheit unter Zollverschluss war. Wenn nicht und was dann wird hat man Ihm nicht gesagt. Ohne diese Papiere braucht er garnicht erst wieder kommen. Das kann es doch wohl nicht sein gruss dieter
__________________
- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#2438
|
|||
|
|||
Das alles nimmt schon ganz schön bizarre Formen an.
Was ist denn los bei den Kroaten? Oder ist es die EU? Es wäre schön wenn mal endlich verbindliche Ausführungsbestimmungen bekannt gegeben würden. Gilt denn nun die Erstinbetriebnahme nicht mehr? Ich habe schon von mehreren Seiten gehört, das die Bestimmung vorsieht, dass das Boot 8 Jahre in HR musste. Dies ist aber nicht EU konform! |
#2439
|
||||
|
||||
Ach nee, was wäre denn EU-konform? Ich trink mal Pivo.
__________________
Gruss Vestus
|
#2440
|
|||
|
|||
Artikel 410 Absatz 2 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG Der besagt, dass: Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte Bedingung gilt in folgenden Fällen als erfüllt: a) wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt; b) wenn der Betrag der bei der Einfuhr fälligen Steuer geringfügig ist. Absatz 1 Buchsatbe C des Artikles 410 der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG besagt: der im Sinne des Artikels 408 Absatz 1 Buchstabe a eingeführte Gegenstand ist ein Fahrzeug, welches unter den für den Binnenmarkt eines der neuen Mitgliedstaaten oder eines der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft geltenden allgemeinen Steuerbedingungen vor dem Beitrittsdatum erworben oder eingeführt wurde oder für welches bei der Ausfuhr keine Mehrwertsteuerbefreiung oder -vergütung gewährt worden ist. Der Artikel 408 Absatz 1 Buchstabe a der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG besagt: (1) Die nachstehenden Vorgänge werden der Einfuhr eines Gegenstands gleichgestellt, sofern nachgewiesen wird, dass sich der Gegenstand in einem der neuen Mitgliedstaaten oder in der Gemeinschaft im freien Verkehr befand: a) das Verlassen, einschließlich des unrechtmäßigen Verlassens, eines Verfahrens der vorübergehenden Verwendung, unter das der betreffende Gegenstand vor dem Beitrittsdatum gemäß Artikel 406 gestellt worden ist; Artikel 406.....ach was lies doch selber nach Geändert von Uwe (18.09.2013 um 19:02 Uhr) |
#2441
|
|||||
|
|||||
Zitat:
__________________
Gruss Vestus
|
#2442
|
||||
|
||||
Zitat:
kanns ja auch nicht sein!!
__________________
Sonnige Grüße Thomas |
#2443
|
|||
|
|||
Willkommen im Club der Pivotrinker.......abwarten und Tee trinken gilt auch.....wir haben noch 7 Monate Zeit...bis dann wird Licht ins dunkel kommen....
|
#2444
|
||||
|
||||
Zitat:
Wer den EU-Mehrwertsteuernachweis hat und dieses Procedere nicht vollzogen hat, der hat die A....karte gezogen.
__________________
Gruss Vestus |
#2445
|
||||
|
||||
Alles Theorien - keine Belege. Und das schon seit Seiten.
Das euch nicht zu langweilig wird??
__________________
Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#2446
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Stell dir mal vor wir hätten bloß Fakten oder gar Belege. Die könnte man bloß veröffentlichen und kurz drüber meckern! Noch nicht mal der Justforfun hätt noch einen Grund zum Pivo trinken... Schrecklich! Nein nein, grau ist alle Theorie und dieses muss schon in allen Farbnuancen analysiert werden. Schöne Grüße, Jan
|
#2447
|
||||
|
||||
Klar ist uns langweilig.
Es traut sich hier ja keiner zum Zoll zu latschen, ausser dem Stegnachbarn vom Diri, den sie abgewatscht gleich wieder nach Hause geschickt haben.
__________________
Gruss Vestus |
#2448
|
||||
|
||||
Zitat:
Sein Nachbar war allerdings nur bei einem Zollamt, die Zöllner in Zadar sind böse und beissen |
#2449
|
||||
|
||||
Zitat:
Priprema
Posluživanje Ovo je kolicina za vecu serpu sarme.
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#2450
|
||||
|
||||
Zitat:
Und jetzt, anderen Ofen |
|
|