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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen, ich bin noch relativ "frisch" als Mobo Fahrer, habe aber in diesem Forum schon so viel Nützliches gefunden, dass ich jetzt einfach mal Frage:
Wir haben eine Ferienwohnung in den Niederlanden und möchten das Boot jetzt dorthin "umsiedeln", da wir hier eh fast nie zum Fahren kommen. Wie läuft das ab? Lasse ich das Boot immer noch in meinem "Heimatland" angemeldet oder muss/kann ich das Boot in den Niederlanden anmelden (Es soll ja eigentlich auch dort bleiben). Vielen Dank für nützliche Infos. |
#2
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du kannst mit der alten Registrierung fahren, oder einfach in einer Filiale der Post in NL das Boot anmelden. Eine Registrierung ist in NL nur bei Booten erforderlich die schneller als 20m KM/H fahren können.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
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#3
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#4
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so ist es, wenn du aus der EU kommst, aus Drittstaaten muss dan noch der Nachweis der entrihteten MwSt. dazu
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#5
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Oje, das trifft dann wahrscheinlich auf mich zu (Schweiz). Habe nur den Bootsschein und Kaufvertrag, sonst nix.
Gruss |
#6
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Als Schweizer Staatsbürger mit 1. Wohnsitz in der Schweiz, lass einfach Deine Schweizer Rgistrierung und Flagge.
Wie lange Du dann in der EU bleiben kannst, weiß ich nicht, aber einfach mal bei den holländischen Behörden nachfragen. Ahoi Balticskipper ![]() |
#7
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#8
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Ich hab letzte Woche angemeldet. In den meisten Städten in den Niederlanden löst die Post ihre Hauptfilialen auf und größere Schreibwarengeschäfte oder Kramläden sind die neuen PTT Post Filialen.
Die Mädels sind nett und freundlich aber haben nicht den großen Durchblick. ( In Roermond jedenfalls ) Ich bin mit dem gesamten Ordner hin, Kaufvertrag, Zahlnachweis usw... Sehen wollten die am Ende nur meinen Personalausweis und fertig wars. Die haben vorgedruckte Bootsscheine, da werden dann nur Deine Daten reingedruckt und fertig. Ich such mal grad den link, dann kannst Du den Antrag vorher schon online ausfüllen und mitnehmen. Das freut die Meisjes.. Edit: Hier ist der link zum Antragsformular: http://www.bootveiling.com/data/RDW....8800fdc48a48ab Geändert von Twinmonster (29.05.2010 um 10:31 Uhr)
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#9
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Wenn in D gekauft, müßte doch die MWSt. schon gezahlt worden sein, oder?
Nur brauchst Du dazu den Nachweis. Wenn nicht, kommst Du um eine Nachversteuerung nicht herum, aber hier zählt dann der Zeitwert oder Kaufpreis für die Steuer. Balticskipper ![]() |
#10
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Ja wahrscheinlich schon, nur eben exisitiert da kein klarer Beleg dazu. War ein Privatverkauf, zwar inkl. Bootsschein etc. aber der sagt ja nix aus. Der Vorbesitzer hatte nicht mehr. aber der Preis war < 10k €, d.h. die MWSt. bringt mich dann auch nicht mehr um und sicher günstiger als hier einführen, Zoll und MWSt. sind dann eh auch fällig.
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#11
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