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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen
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#1
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Ahoi alle zusammen,
wer kann mir Tipps zum Toplicht geben? Mein Viking 540 mit AB hatte nie eins, jetzt will ich auf die Gewässer zwischen Darß und Rügen. Wie stark und wie hoch über der WL muss es sein? Schiff ahoi Marjelchen ![]() |
#2
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Hallo Marjelchen !
Ich weiß zwar nicht genau was für ein Boot diese Vikung 540 ist, jedoch : ein Toplicht nimmt (nennt) man eher ein ergänzendes Rundumlicht mit 225° Ausstrahlung Bug, Back und Steuerbordbereich, welches mit einem Hecklicht also achtern mit 135° rundum ergänzt wird - d.h. durch die Masthöhe ist die Höhe definiert ! Beim Mobo ist ein Positions oder Ankerlicht gebräuchlich, welches in die vorgesehene Aufnahme mit einem kleinem Mast (250 - 700 mm) aufgenommen und stromversorgt wird. Hast du keine solche Aufnahme mußt du aus dem Zubehörkatalog etwas nehmen mit Fuß oder Saugfuß, gibt es auch mit Batterie, etc. Üblicherweise sind diese mit 12 V / 10 W Lampen bestückt ! lG aus Wien von Robert
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#3
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Es reicht wenn du ein weißes Rundumlicht mit BSH Zulassung fährst.
Die Höhe über WL ist nicht definiert. Du mußt nur darauf achten das das Licht während der Fahrt verdeckt ist. Gruß Rüdiger
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#4
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![]() Zitat:
toll , im Blindflug und die Waschpo sieht Dich auch nicht !!! Balticskipper ![]() |
#5
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Hallo jonny,
danke für den Tipp, ist es mit dem Toplicht so ähnlich wie mit den Paddeln, man muss sie dabei haben für den Notfall und bei Kontrolle vorweisen können? Hatte in den vergangenen Jahren nur einmal Trabbel mit der Wasserschutzpolente, habe bei Gewitter fest gemacht und das Seil um einen Baum gelegt, das Dumme: Es war mitten im Naturschutzgebiet ! |
#6
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Hi, Marjelchen !
Leider keine Ahnung, ob das nur im "Falle des Falles" mitgeführt werden muß. ![]() Jedoch denke ich, daß eben eine Aqua Signal 23 LED Batterie Navigationslaterne 360 ° mit Saugfuß und Klemmhalter um Euro 32,99 exkl. Batterien (Art.Nr.:212 023) von AWN für dich die beste Lösung darstellt ! lG aus Wien, Robert |
#7
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![]() Zitat:
Es muß natürlich heißen... nicht verdeckt wird. Gruß Rüdiger |
#8
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![]() Zitat:
Wenn ich nicht ganz falsch liege,ist es nicht wie bei den Paddeln.Beleuchtung brauchst Du nur,wenn Du nach Sonnenuntergang bzw. vor Sonnenaufgang oder bei undurchsichtigem Wetter fährst.Paddel sollst Du ständig an Board haben,um manövrierfähig zu bleiben,jedenfalls theoretisch. Gruß Ralf. |
#9
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Hallo Marjelchen
Bei uns am Hochrhein sind 1 Meter Vorgeschriben vom Schifffahrtsamt Konstanz
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Gruß Alfred |
#10
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Moin ohne Namen (Marjelchen),
wenn Du es genau wissen u. es auch aus erster Quelle erfahren möchtest, schau mal in dieses PDF hinein . Meiner Meinnung nach sollte jeder Wassersportler diese folgende Broschüre gelesen haben u. besser noch als Nachschlagewerk an Bord haben . Stammt direkt vom : Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung Zu finden in : ELWIS = http://www.elwis.de/ dann unter Freizeitschifffahrt Hier direkt der Link zum PDF : http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...ersportler.pdf Das Ganze gibt es auch als Druckwerk kostenlos z.B. auf der Boot in Düsseldorf oder Hanseboot HH . Viel Spass, Grüße : TOMMI
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#11
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Hallo Tommi,
danke für den Tipp, bin beim BSH fündig geworden: Bei Booten unter 12 m Länge muss das Toplicht 1m über den Seitenlichtern nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang fest angebracht werden.. Gruß Jürgen |
#12
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Jürgen,
bei einem kleinen Schlauchi geht das noch einfacher: "4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO: Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor.
In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte (z. B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss |
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