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Langzeitfahrten Alles für die grosse Fahrt.

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  #1  
Alt 19.07.2004, 15:31
Benutzerbild von Nebukadnezzar
Nebukadnezzar Nebukadnezzar ist offline
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Standard UKW-Funk Pflicht auf dem Ijsselmeer?

Hallo,

ich würde gerne meinen ersten richtigen Törn planen . Dabei solls auch übers Ijsselmeer gehen. Leider kann ich in der Literatur keine Stelle über eine Pflicht von UKW-Funk ausmachen, habe aber vom Funkzeugnissunterricht noch in Erinnerung das es eine solche Pflicht gibt!?!?

Vielleicht weiß da jemand bescheid, oder hat Erfahrungen wie sinnvoll ein Funkgerät auf der Strecke vom Rhein durchs Ijsselmmer nach Den Helder ist.

Freue mich über jede Antwort...

Viele Grüsse, Sascha.
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  #2  
Alt 19.07.2004, 15:45
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Christo Cologne Christo Cologne ist offline
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11.610 Danke in 4.498 Beiträgen
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Meines Wissens nach: sinnvoll ja - aber Pflicht nein.
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  #3  
Alt 19.07.2004, 15:57
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boatman boatman ist offline
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Um einen Lösungsansatz zu finden:

Definier dein Boot:

Bist Du ein Fahrzeug oder Kleinfahrzeug?

Und dann stell die Frage anders: Ist dein "Klein"-Fahrzeug Ausrüstungspflichtig?

Vielleicht findest Du unter diesem Stichwort was im Almanak?

Für irgendetwas muss das teure und updatepflichtige Ding ja gut sein!
__________________
Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 19.07.2004, 18:20
atlas atlas ist offline
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Standard Funk - ja oder nein?

Moin moin,
dem Gesetz nach brauchst Du kein Funkgerät für diese Fahrt.
Aber: Stell Dir vor es fährt ein Benzintanker vor Dir und verliert
durch eine Grundberührung Benzin...
Diese Tankerbesatzung warnt sofort über Kanal 10 alle Schiffe in
der direkten Umgebung. Dann warnen die Revierzentralen über
die jeweiligen Funkkanäle. Dafür braucht man sogar noch ein
zweites Funkgerät.
Oder Person über Bord. Dann kannst Du direkte Hilfe von anderen
Schiffen anfordern. Geistige Tiefflieger meinen sogar ein Handy
würde ausreichen...
Ich würde also aus Sicherheitgründen nur mir zwei Funkgeräten
losfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
FGS Rheinfels
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  #5  
Alt 19.07.2004, 18:28
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von boatman
Um einen Lösungsansatz zu finden:

Definier dein Boot:

Bist Du ein Fahrzeug oder Kleinfahrzeug?

Und dann stell die Frage anders: Ist dein "Klein"-Fahrzeug Ausrüstungspflichtig?

Vielleicht findest Du unter diesem Stichwort was im Almanak
?

Für irgendetwas muss das teure und updatepflichtige Ding ja gut sein!
Wenn mir das Jemand in´s holländische übersetzt, suche ich da gerne mal!
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #6  
Alt 19.07.2004, 19:24
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Das sagt die Wasserschutzpolizei in NRW:

Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat.

zu finden auf der interessanten Infoseite für Wassersport 2004 in den Niederlanden:

http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/wfuehrer.htm

Greetings

Wolfram
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  #7  
Alt 19.07.2004, 19:59
Benutzerbild von moskito
moskito moskito ist offline
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Zitat:
Zitat von Ossibaer
Das sagt die Wasserschutzpolizei in NRW:

Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat.

zu finden auf der interessanten Infoseite für Wassersport 2004 in den Niederlanden:

http://home.t-online.de/home/wsp.nrw.zkb/wfuehrer.htm

Greetings

Wolfram
Ich meine mich zu erinnern, dass gerade die Holländer auf VHF-Ausrüstung achten. Aber das kann man ja auch bei einem holländischen gegoogelten Bootsclub erfahren.
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  #8  
Alt 19.07.2004, 20:20
Benutzerbild von quaelgeist
quaelgeist quaelgeist ist offline
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Standard ...

Bei installiertem VHF besteht in bestimmten Zonen eine Hoerpflicht.
Generell gibt es keine Pflicht ein Funkgeraet mitzufuehren.

Es empfielt sich am Ijsselmeer Kanal 1 (Centrale Meldpost Ijsselmeer) abzuhoeren: Wetter, nautische Warnungen, Starkwind/Sturmwarnungen.

ATIS ist theoretisch Pflicht, bei normalerweise nicht binnenfahrenden Schiffen geht es auch gut ohne.

gruss
christian

Nachtrag - es mag sein dass DIE HOLLAENDER auf funkgeraete achten, aber besonders kontrollieren tun sie nicht. Abhoeren allein geht ohnehin.
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  #9  
Alt 19.07.2004, 22:14
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Lest doch bitte mal unter dem von mir angegebenen Link. Dies ist die offizielle Auskunft der Niederländischen Wasserschutzpolizei. Genau für diese Fragen ist der deutschsprachige Führer gedacht.

Bitte also nicht weiter rummunkeln und vermuten, LESEN BILDET!!

Die Niederländer haben halt was dagegen, wenn jemand die Notkanäle mit seinem CB-Funk verwechselt, was in Deutschland ja manchmal passiert.
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  #10  
Alt 19.07.2004, 23:03
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: ...

Zitat:
Zitat von quaelgeist
Bei installiertem VHF besteht in bestimmten Zonen eine Hoerpflicht.
Generell gibt es keine Pflicht ein Funkgeraet mitzufuehren.

Es empfielt sich am Ijsselmeer Kanal 1 (Centrale Meldpost Ijsselmeer) abzuhoeren: Wetter, nautische Warnungen, Starkwind/Sturmwarnungen.

ATIS ist theoretisch Pflicht, bei normalerweise nicht binnenfahrenden Schiffen geht es auch gut ohne.

gruss
christian

Nachtrag - es mag sein dass DIE HOLLAENDER auf funkgeraete achten, aber besonders kontrollieren tun sie nicht. Abhoeren allein geht ohnehin.
Hallo,

ich kann nur davor warnen, leichtfertig gegen Vorschriften zu verstoßen.

Es wird in Holland regelmäßig kontrolliert ob die eingebauten Funkgeräte zugelassen und angemeldet sind, ob ein Funksprechzeugnis vorhanden ist und ob die Funkgeräte mit Atis ausgerüstet sind.
Bei nichtbeachten werden die Funkgeräte konfisziert. Wieder auslösen (gegen eine Gebühr die in etwa des zu erwartenden Strafgeldes entspricht (mind. 200 Euro) nur innerhalb 14 Tagen. Dann wird das Gerät versteigert. Der Ersteigerungsbetrag wird nach Abzug von Gebühren nur auf Antrag erstattet.

Im Raum Venlo wurde 2001 eine ganze Yacht beschlagnahmt und -bis zur Bezahlung der von einem Gericht festgelegten Strafe- für fast 3 Monate an die Kette gelegt. Das hat den Eigner incl. der Liegeplatzmiete bei der Polizei über 1000 Gulden gekostet.


Nun zum Thema:

für Kleinfahrzeuge besteht in Holland keine generelle Ausrüstungspflicht mit Funkgeräten. Ist ein Funkgerät an Bord muß auch abgehört werden.

Im Gegensatz zu Deutschland kommt man in Holland gut ohne Funk aus. Man braucht sich an kaum einer Schleuse über Funk anzumelden. Dass Funk an Bord natürlich der Sicherheit dient ist selbstverständlich. Und nützlich ist es allemal.
__________________
Charly
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  #11  
Alt 20.07.2004, 08:09
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Zitat:
Zitat von Rauti
Zitat:
Zitat von boatman
Um einen Lösungsansatz zu finden:

Definier dein Boot:

Bist Du ein Fahrzeug oder Kleinfahrzeug?

Und dann stell die Frage anders: Ist dein "Klein"-Fahrzeug Ausrüstungspflichtig?

Vielleicht findest Du unter diesem Stichwort was im Almanak
?

Für irgendetwas muss das teure und updatepflichtige Ding ja gut sein!
Wenn mir das Jemand in´s holländische übersetzt, suche ich da gerne mal!
Für einen größerer Obulus als das Originalwerk, gibt es das Kompendium auch in DEUTSCH ! ! !
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Gruß, Thomas
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  #12  
Alt 20.07.2004, 08:53
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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Standard Re: ...

Zitat:
Zitat von charlyvoss
Zitat:
Zitat von quaelgeist
Bei installiertem VHF besteht in bestimmten Zonen eine Hoerpflicht.
Generell gibt es keine Pflicht ein Funkgeraet mitzufuehren.

Es empfielt sich am Ijsselmeer Kanal 1 (Centrale Meldpost Ijsselmeer) abzuhoeren: Wetter, nautische Warnungen, Starkwind/Sturmwarnungen.

ATIS ist theoretisch Pflicht, bei normalerweise nicht binnenfahrenden Schiffen geht es auch gut ohne.

gruss
christian

Nachtrag - es mag sein dass DIE HOLLAENDER auf funkgeraete achten, aber besonders kontrollieren tun sie nicht. Abhoeren allein geht ohnehin.
Hallo,

ich kann nur davor warnen, leichtfertig gegen Vorschriften zu verstoßen.

Es wird in Holland regelmäßig kontrolliert ob die eingebauten Funkgeräte zugelassen und angemeldet sind, ob ein Funksprechzeugnis vorhanden ist und ob die Funkgeräte mit Atis ausgerüstet sind.
Bei nichtbeachten werden die Funkgeräte konfisziert. Wieder auslösen (gegen eine Gebühr die in etwa des zu erwartenden Strafgeldes entspricht (mind. 200 Euro) nur innerhalb 14 Tagen. Dann wird das Gerät versteigert. Der Ersteigerungsbetrag wird nach Abzug von Gebühren nur auf Antrag erstattet.

Im Raum Venlo wurde 2001 eine ganze Yacht beschlagnahmt und -bis zur Bezahlung der von einem Gericht festgelegten Strafe- für fast 3 Monate an die Kette gelegt. Das hat den Eigner incl. der Liegeplatzmiete bei der Polizei über 1000 Gulden gekostet.


Nun zum Thema:

für Kleinfahrzeuge besteht in Holland keine generelle Ausrüstungspflicht mit Funkgeräten. Ist ein Funkgerät an Bord muß auch abgehört werden.

Im Gegensatz zu Deutschland kommt man in Holland gut ohne Funk aus. Man braucht sich an kaum einer Schleuse über Funk anzumelden. Dass Funk an Bord natürlich der Sicherheit dient ist selbstverständlich. Und nützlich ist es allemal.
Bevor jemand was falsches hineinliest:
Ich gehe natuerlich davon aus dass das Funkgeraet in D zugelassen ist und die entsprechende Lizenz vorliegt.
Auf dieser Basis: Wenn es sich um eine Seefunkstelle handelt (Boot normalerweise nicht binnen und daher auch nicht mit ATIS ausgestattet) , wird sehr wohl geduldet dass dieses Geraet auf dem IJsselmeer (rechtlich binnen) und anderen leicht seezugaenglichen Gewaessern temporaer genutzt wird. ATIS wurde selbst beim Anrufen des Centralen Meldpost zum Radiocheck noch nie angemahnt (habe aber auch meine Kennung mitgenannt).

chris

NB: In drei Jahren IJsselmeer habe ich auch noch keine Kontrolle gesehen geschweige denn mitgemacht.
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  #13  
Alt 20.07.2004, 09:29
Ossibaer Ossibaer ist offline
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Hier nun nochmal in Original der offizielle Hinweis der Niederländischen Wasserschutzpolizei (weil es doch bisher im Thread bei einigen ein wenig durcheinander ging):

Funkgeräte


Es dürfen nur postalisch zugelassene UKW-Geräte (Marifoon) benutzt werden. Eine Genehmigung muss vorhanden sein und der Benutzer muss ein Sprechfunkzeugnis besitzen. Seit dem 29. August 1996 müsssen Sprechfunkanlagen mit 'ATIS' (Automatic Transmitter Identification System) ausgerüstet sein. ATIS macht es möglich, den Sender bei Benutzung des Gerätes zu identifizieren. 'Seefunkanlagen' sind nicht mit ATIS ausgerüstet. Wenn Kleinfahrzeuge eine Seefunkanlage besitzen, so kann diese bei Fahrten in die Niederlande an Bord bleiben, sofern die deutsche Genehmigung mitgeführt wird.
Diese Geräte dürfen weder auf dem Rhein noch auf den Binnengewässern benutzt werden.
Auf den niederländischen Gewässern gibt es keine allgemeine Ausrüstungspflicht mit Sprechfunkanlagen für Kleinfahrzeuge. Man darf aber bei der Radarfahrt, bei guter oder geringer Sicht, nur fahren, wenn man eine Sprechfunkanlage, selbstverständlich mit ATIS und entsprechender Genehmigung, an Bord hat.

Achtung! Fahrzeuge, deren Länge mehr als 20m beträgt, müssen auf den Verbindungen Rotterdam-Deutschland und Amsterdam-Antwerpen, zwei Sprechfunkanlagen an Bord haben

Am 1. Februar 1999 ist für die Berufsseeschifffahrt das neue Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) in Kraft getreten. Dies hat auch Folgen für die Sportschifffahrt. Formell sollte dann entlang der niederländischen Küste, auf dem Wattenmeer, dem Ijsselmeer und den Gewässern in Südholland und Zeeland durch die Küstenwache in Den Helder der Kanal 16 nicht mehr abgehört werden. Infolge GMDSS soll die automatische Alarmierung dann über Kanal 70 stattfinden. Nur die Abwicklung des Seenot- und Sicherheitsfunkverkehrs findet dann auf Kanal 16 statt. Das Ministerium für 'Verkeer en Waterstaat' hat aber beschlossen, dass auf den oben genannten Gewässern der Kanal 16 bis zum 1. Februar 2005 durch die Küstenwache abgehört werden soll.
Notrufe können also weiterhin auf Kanal 16 gesendet werden.
Nautischer Funkverkehr oder sozialer Schiff-Schiffverkehr auf Kanal 16 ist jedoch verboten.
Für den nautischen Funkverkehr ist Kanal 13 vorgesehen, der soziale Schiff-Schiffverkehr ist auf Kanal 77 abzuwickeln.

CB-Funkgeräte mit der Prüfnummer CEPT-PR 27 D oder PR 27 D FM dürfen eingeführt und benutzt werden. Im Allgemeinen kann man sagen, dass in Deutschland zugelassene UKW-Geräte auch in den Niederlanden benutzt werden dürfen. Deutsche Sportboote mit ständigem Liegeplatz in den Niederlanden können auch mit einem niederländischen Marifoon ausgerüstet werden. Diese Geräte unterliegen dem niederländischen Genehmigungsverfahren. Abrechnung erfolgt über die Telecom. Weitere Informationen bekommt man bei:
Agentschap telecom
afd. vergunningen en toelatingen
Postbus 450, 9700 AL Groningen
Telefon: 00 31 50 587 74 44.

(Link siehe oben)
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  #14  
Alt 20.07.2004, 11:13
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1WO 1WO ist offline
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Standard Re: Funk - ja oder nein?

Zitat:
Zitat von atlas
........ Geistige Tiefflieger meinen sogar ein Handy
würde ausreichen...
Ich würde also aus Sicherheitgründen nur mir zwei Funkgeräten
losfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Karmineke
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Hallo !

Natürlich-und ein drittes als Ersatzgerät falls eines ausfällt.......

Nicht bös sein, aber man kann auch übertreiben!


Grüße Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #15  
Alt 21.07.2004, 14:40
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Nebukadnezzar Nebukadnezzar ist offline
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Hallo nochmal und vielen Dank für die Kommentare!!!

Sehr interessant, wie die Meinungen da auseinandergehen
Nachdem, was ich hier, aber auch anderswo gehört und gelesen habe, werde ich wohl besser eine UKW-Funke kaufen....

Vielleicht weiss ja noch jemand über die holländische PFLICHT-literatur bescheid.

Also meines wissens braucht man allgemein (abgesehen von den Seekarten) das "Binnenvaartpolitiereglement" , akzeptiert wird wohl auch die deutsche Übersetzung.

Bei Booten mit UKW dann auch "das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk"

Stimmt das auch? Und was benötigt man an Tidenkalendern o.ä. um auch nördlich bei Den Oever das Ijsselmeer zu verlassen und auf die Waddenzee zu fahren?

Viele Grüsse, Sascha.
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  #16  
Alt 21.07.2004, 14:49
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Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
... Und was benötigt man an Tidenkalendern o.ä. um auch nördlich bei Den Oever das Ijsselmeer zu verlassen und auf die Waddenzee zu fahren?
Dafür brauchst Du nur die aktuelle Seekarte des Gebiets. Schön die Tonnen zählen
In Den Oever am Yachthafen (etwa 700 m westlich des Schleusenhafens) hängen in der Saison die Tidenangaben aus.
Du solltest etwa 2 Stunden vor Hochwasser schleusen, wenn es in Richtung Texel gehen soll.

Den Rest der Antworten überlasse ich gern den Funkspezies...
__________________
Gruss,
Helmut

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  #17  
Alt 21.07.2004, 15:04
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Nebukadnezzar Nebukadnezzar ist offline
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hey super, das hört sich ja nach Erfahrung an!

Die Karten sind aus diesem Jahr...


Ich hoffe das geht soweit auch mit dem Mobo, die 2h-Regel...

Da sag ich in jedem Fall erstmal Danke!!!!
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  #18  
Alt 21.07.2004, 15:13
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Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
...
Ich hoffe das geht soweit auch mit dem Mobo, die 2h-Regel...
...
Klar, doch viel problemloser als mit einem (tiefgehenden) Segler.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #19  
Alt 21.07.2004, 15:28
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Nebukadnezzar Nebukadnezzar ist offline
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Zitat:
Zitat von ventum
Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
...
Ich hoffe das geht soweit auch mit dem Mobo, die 2h-Regel...
...
Klar, doch viel problemloser als mit einem (tiefgehenden) Segler.

ok, dachte das durch die u.U. höhere Geschwindigkeit sich zeitlich etwas ändert, nicht das ich noch der Ebbe hinterher ins NW komme

klingt warscheinlich etwas sehr dumm...
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  #20  
Alt 21.07.2004, 15:36
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ventum ventum ist offline
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Nö, das zeigt nur, dass Du Dir Gedanken machst und das ist doch richtig so .

Die Hochwasserzeit für Den Oever ist bis auf etwa 20 min identisch mit dem Hochwasser über der Barre Richtung Texel (dort etwas früher). Einfach die Fahrzeit entsprechend anpassen.
Im Übrigen:
Da gehen auch die grossen "Fischjäger" von Urk durch; es dürfte also kein Problem mit dem Tiefgang geben.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #21  
Alt 21.07.2004, 15:56
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Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
Vielleicht weiss ja noch jemand über die holländische PFLICHT-literatur bescheid.

Also meines wissens braucht man allgemein (abgesehen von den Seekarten) das "Binnenvaartpolitiereglement" , akzeptiert wird wohl auch die deutsche Übersetzung.
Ja

Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
Bei Booten mit UKW dann auch "das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk"
Ja
kannst Du Dir runterladen: http://mediaplan.ovh.net/~ccrzkr/De/telechargement.htm
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Charly
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  #22  
Alt 21.07.2004, 16:41
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Sunwind Sunwind ist offline
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Warum Steht dieser Thread unter "Langzeitfahrten" und nicht unter
Niederlande ???

Gruß Sunwind

Weil es die Rubrik "Niederlande" noch nicht gibt! Sollte sie irgendwann eingeführt werden, dann bitte eine Liste (Links) aller Niederlande-Reise-Themen an mich. Ich werde sie dann umparken Seekreuzer
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  #23  
Alt 21.07.2004, 18:00
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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BPR und "Handbuch für den Binnenschiffahrtsfunk"... wäre mir neu, PFLICHT ist der "Almanaak" Teil 1, da steht natürlich beides drin, aber auch noch Anderes.
Die Gezeiten gibt's hier: http://www.getij.nl/ und natürlich im aktuellen "Almanaak" Teil 2, da findest Du auch alle Revierinfo über Häfen (mit Versorgung), Funkkanäle etc.
Enorm praktisch, wenn auch nicht unbedingt erforderlich, ist der "Stroomatlas", stehen alle Strömungen an allen Orten zu allen Zeiten drin. Kostet um die EUR 15,--
Und schau Dir vor Törnbeginn die BAZ ( http://www.hydro.nl/pgs/nl/baz_main_nl_pdf.htm ) an, denn gerade in der Waddenzee ändert sich schon 'mal etwas.

Groetjes

Matthias.
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  #24  
Alt 21.07.2004, 18:45
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quaelgeist quaelgeist ist offline
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128 Danke in 77 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Nebukadnezzar
hey super, das hört sich ja nach Erfahrung an!

Die Karten sind aus diesem Jahr...
Also alt ! Insbesondere beim Bojenzaehlen (was ich NICHT empfehlen wuerde) solltest Du nach den Updates von diesem Jahre schauen. Da hat sich gerade im Wattenmeer viel getan...

Faustregel: Tonnen liegen & Moewen stehen, eben nach der Tiefe sehen

chris
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  #25  
Alt 21.07.2004, 18:56
Benutzerbild von Nebukadnezzar
Nebukadnezzar Nebukadnezzar ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
PFLICHT ist der "Almanaak" Teil 1, da steht natürlich beides drin, aber auch noch Anderes.
ok, aber der Almanak ist auf niederländischer Sprache, und die Übersetzung aus Duisburg enthält "nur" den wichtigen Teil bzw. gibt es vom zweiten Teil keine Übersetzung.

Dann kostet die unvollständige Übersetzung auch noch das Doppelte...


Das BPR ist übrigens im orig. Almanak 1 enthalten (Reglementen en Vaartips) und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk natürlich nur wenn man auch ein Funkgerät benutzt..... ,aber so klang das glaube ich auch bei Dir
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