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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo, brauche mal Eure Hilfe bei den Positionslaterne.
Mein Hille Malibu 450 hat momentan noch eine 2-Farbenlaterne angebaut, aber ich denke diese werde ich wohl nicht mehr fahren dürfen (keine BSH-Zulassung). Wie sieht es aus auf dem Binnengewässer muß damit man keine Strafe bekommt eine Lampe mit BSH Zulassung montiert sein richtig? Und diese würde dann wahrscheinlich auch für Kroatien gelten. Nur sind diese blöden Dinger echt häßlich und eigentlich viel zu groß, die alte war relativ flach. Was mache ich denn nu??? Vielen Dank für Eure Hilfe |
#2
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Fährst du denn nachts/ bei unsichtigem Wetter?
![]() Und wenn der Leidensdruck optisch so groß ist, nimm zugelassene LED-Leuchten, sind zwar ein gutes Stück teurer, aber auch wesentlich kleiner und hübscher. ![]()
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gregor ![]() |
#3
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Eigentlich wollte ich nicht bei Nacht fahren, geht mir mehr um eine Kontrolle und falls doch mal was sein sollte das ich auch die richtige habe. Die ist mir etwas zu teuer *ggg
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#4
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Bau die Dinger abnehmbar an (für etliche Leuchten gibt es geeignete Halterungen, Steckdose daneben) und fahr sie in der Backskiste spazieren. Mache ich seit Jahren so, das ist zulässig.
Gruß, Jörg |
#5
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Habe bisher nur eine 2-Farbenlaterne auf dem Boot. Nur ist es ja vorgeschrieben das man auf Binnen sowie auf See auch ein Toplicht + Hecklicht führen muß. Nur leider weiß ich nicht wie ich das auf meinen Boot anstellen soll. Könnt Ihr mir einen Tipp geben
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#6
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Man baut am Heck eine Steckdode ein, in diese kommt eine Stange mit montierter Rundumleuchte.
So sehen die Dinger aus: ![]()
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gregor ![]() |
#7
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Brauche ich dann kein Topplicht vorne mehr? Nur noch das Rundumlicht am Heck und die 2 Farbenlaterne vorne auf dem Bug.
Darf ich so dann sowohl im Binnen auch auf See fahren?? |
#8
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Ich habe diese bei Ebay gefunden, ich denke das dürfte die selbe sein nur in Edestahldesign oder? Ist das egal auf welche Seite ich Sie am Heck befestige? Denn ich denke es wird schon die linke seite sein, da rechts die Fahne schon hängt.
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#9
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so ein Teil hab ich auch an meiner Malibu.
Allerdings nehm ich dafür die Fahne raus die Nachts sowieso keiner sieht und schieb mir das toplicht dafür rein. Habe auf meinem Batteriegehäuse eine 12V Aufputzsteckdose montiert. also nicht in´s schöne GFK des Bootes gebohrt. ![]() ist auch gleich für meine Kühlbox und meinen Verstärker der im Heck steht sehr praktisch.
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#10
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ich mach mal hier weiter. PM ist angekommen.
meist ergeben sich so noch ganz andere Perspektiven hier im ![]() Bilder von meiner Malibu sind unter mein Profil zu finden. Leider noch keine von meinen ständigen Veränderungen. so auch das starlight. Da ich mit dem Toplicht mit Sicherheit nicht rase ( höhe 80cm - brauchst du auch in etwa) und es ja eigentlich nur beim Ankern leuchten sollte, hab ich mir unten in der Stange ein Loch etwa 50mm über der Flaggenhalterung zwecks Kabeldurchführung seitlich gebohrt und mit Kantenschutz (von Conrad) versehen. Die Bilge hinten beherbergt keinen Tank bei mir mehr. Ist auch besser zum Gleiten so. Hab momentan auf Grund der vielen Hochgeschwindigkeitsstrecken hier in Brandenburg auch nur den 20 PSer dran. Gleitet grade so mit 2 Mann - wenn man will. Die Rennleitung ist sehr wach hier. Also da steht nur noch die Batterie im Schutzbehälter. Auf diesem hab ich oben eine Jointanzünderdose fest montiert. ![]() Fand ich universeller da jede Kühlbox so etwas hat und du hinten besser ran kommst als vorn. Platz ist da genug. Da steht sogar noch mein micro-cube für die Gitarre. ![]() Dort kommt auch mein Handsuchscheinwerfer ran da mit 15A abgesichert. Klar hät ich auch vorne auf dem Bug das Ding ranbohren können, da mir aber schon klar war, das vorn irgendwann ein Festtank reinkommt und ich da dann noch 2 Löcher brauche, wollt ich mir die chicke Malibu nicht verunstalten. bin Mittwoch wieder am Boot. mach dann mal ne Aufnahme vom Bat-Kasten.
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund Geändert von c.kennedy (14.06.2010 um 21:03 Uhr) |
#11
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![]() Zitat:
binnen brauchst Du keine BSH-Zulassung, in Kroatien auf deren Seewasserstrassen aber schon ( ich gehe mal davon aus dass Du unter deutscher Flagge fährst) Gruss Vestus |
#12
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so isses.
das Toplight das du dir da ausgesucht hast, ist m.M. auch das einzige das gut zur Hille past. - wegen dem Chrom - ![]()
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#13
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ich kenne alleine hier im Forum diverse Links zu offiziellen Stellen die etwas anderes besagen. http://www.wsv.de/ http://www.elwis.de/index.html Gruß Bernhard
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]()
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#14
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![]() Zitat:
bezieht sich Deine Frage auf auf Binnen oder auf Kroatien? Gruss Vestus |
#15
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Deutschland natürlich !
![]() aus dem Grund ist bei mir am Heck auch die Südstaatenfahne dran. ![]()
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#16
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Hallo Mike,
wo steht dass Du Binnen eine BSH - Zulassung brauchst? Bin lernfähig ![]() Gruss Vestus |
#17
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Brauchst du! BSH oder DHI. Allerdings redet ihr wieder aneinander vorbei. Der eine meint ein Ankerlicht, der andere eine Rundumleuchte als Ersatz für Topp und Hecklicht. Diese kann selbstverständlich auch als Ankerlicht verwendet werden.
Bei einem reinen Ankerlicht sollte dies Binnen auch auf der dem Ufer abgewandten Seite gesetzt werden. ![]()
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gregor ![]() |
#18
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bin jetzt auch am Suchen.
![]() erst mal zu der Aussage, das ich ein Toplicht mitführen muß ? wenn ja ist BSH / DHI Pflicht. eigentlich hab ich mein Licht nur dabei, falls ich doch mal irgendwo Ankern sollte wo kein Hafen ist. z.B. Angeln oder so..... wird aber relativ unwahrscheinlich sein. weitere Positionslichter hab ich auch nicht. Nachtfahrten sind nicht geplant.
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Gruß Mike ![]() lieber einen guten Feind als einen schlechten Freund |
#19
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Moin
schade, ich habe ja gehofft einen Quellennachweis zu bekommen. Hier ist der für See: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech.../09/index.html für Binnen kenne ich keine Vorschrift und finde auch auch keine die die BSH Zulassungspflicht für Navigationslichter an Sportbooten regelt. Gruss Vestus |
#20
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Na hallo, steht in jedem Lehrbuch für den Sportbotführerschein und ist auch Bestandteil der Prüfungsfragen DU MUSST BINNEN UND SEE EINE BSH-BELEUCHTUNG HABEN! Allerdings sieht das die WaSchuPo je nach Örtlichkeit nicht so eng meist kommt nur der erhobene Zeigefinger. Aber in einem Schadensfall bezahlt Deine Haftpflicht keinen Cent wenn dein Boot nicht den gesetzlichen Bestimmungen enspricht!!!!!!!!
Gruß Uwe Geändert von Bootsmann51 (18.06.2010 um 14:41 Uhr) |
#21
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Moin,
in weichem Lehrbuch steht denn dass man für Binnen BSH-Beleuchtung haben muss? Wenn ich mir die BinSchStrO anschaue reichen auch angemalte Marmeladengläser sofern sie folgende Vorausstzungen erfüllen: § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26) 1.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen bei Nacht führen: entwedera)ein Topplicht, jedoch hell statt stark, in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1 m vor diesen; b)Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, daß das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann; c)ein Hecklicht;
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Gruss Vestus |
#22
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Meinst du jetzt nicht ernst oder?
![]() Kurz in Google eingegeben... z.B. Seite 11 (extra in Blau) In Berlin sind sie ohnehin besonders genau, diskutiere mal einfach mit denen.... ![]()
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gregor ![]()
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#23
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![]() Zitat:
dass mit den Marmeladengläsern ist zugegeben schon etwas überspitzt. Ausgangspunkt der Diskussion ist jedoch gewesen ob Binnen für Navigationsbeleuchtung oder Ankerlicht eine BSH-Zulassungspflicht besteht oder nicht, und wenn ja, in welchem Gesetz oder welcher Verordung ist dieses unter welchem Paragrafen, Nummer, Absatz oder dgl. zu finden. That´s it.
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Gruss Vestus |
#24
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Das steht da alles ausdrücklich drin.
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gregor ![]()
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#25
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![]() Zitat:
dass es irgendwo steht wurde schon des öfteren behauptet, aber komischerweise kann keiner sagen wo genau es steht (Gesetzestext). ![]()
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Gruss Vestus Geändert von vestus (20.06.2010 um 07:56 Uhr) |
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