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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier, möchte mich erstmal vorstellen. Ich bin der Daniel und habe nicht viel Ahnung von Außenbordern. Also mein Problem, ich habe ein Schlauch-Boot mit einem 6 PS Yamaha Motor geschenkt bekommen. Ich habe heute mal alles geprüft, Boot ist dicht und Motor läuft. Schreibe erstmal die Daten von meinem Motor, die ich erkennen konnte: 6 PS, ist ein Zwei-Zylinder, von Yamaha und mehr weiß ich leider auch nicht. Wollte wissen, 1. wie finde ich herraus, ob ich das ohne Boots-Führerschein fahren darf? 2. Habe gelesen, bei meinschen Motoren braucht man irgendwelche Papiere, brauche ich auch sowas (Habe nämlich gar keine Daten davon). Würde damit gerne in der Weser damit etwas fahren. Hoffendlich kann mir jemand helfen. Gruß Daniel |
#2
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sufu
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...oren/Liste.pdf guckst du auf deinem AB-typenschild...vergleichen...und spass haben...( oder auch nicht )
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#3
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Moin Daniel,
herzlich willkommen im BF! zuerst einmal such am AB die Modellbezeichnung und Seriennummer. Die sollte i.d.R. seitlich an der Halterung sein. Papiere für den AB braucht Du nicht. Dein Boot solltest Du allerdings beim Wasser- und Schifffahrtsamt anmelden (Kennzeichen). Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für den Wassersport sehr empfehlenswert. Beim Schlauchboot sollte irgendwo eine Bezeichnung sein. Im Zweifelsfalle mach ein paar Bilder und lad die hier hoch. DAnn kann Dir besser geholfen werden. Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ... |
#4
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Hy,
Boote ab 2,5m sind meines Wissens aber noch Anmeldepflichtig. Das kostet dich 20 Euro bei dem für dich zuständigen Wasserschifffahrtsamt.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#5
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![]() Zitat:
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#6
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Die Suchfunktion hier im
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#7
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du brauchst bei 6 PS auf alle Fälle den Sportbootführerschein
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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Es sei denn er lässt den Motor drosseln.. bzw hat eine Bescheinigung das er gedrosselt ist.
Gruß, Jörg |
#9
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![]() Zitat:
Mein altes Kanu mußte ich noch anmelden, das jetzige nicht mehr und das hab ich schon viele Jahre. Zulassen mußt du ab einer bestimmten Motorstärke. Das sind 3,5PS oder so etwa in der Größenordnung. ![]() edit: 1995 bin ich bereits legal ohne Kennzeichen auf der Donau gefahren. http://www.donauurlaub.de/Kanu_bis_Wien.html Geändert von wolf b. (16.06.2010 um 12:47 Uhr) |
#10
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Nur wenn die Leistung des Motors min 3,68 kw (5 PS) an der Propellerwelle beträgt.
Früher wurde die Leistung an der Kurbelwelle gemessen, deshalb gibt es einige Motoren die auf der Führerscheinfreiliste (siehe Post 2) stehen obwohl auf der Haube eine 6 steht.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#11
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![]() Kennzeichnung von Sportbooten Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren) Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit "dienstlicher" Kennzeichnung. |
#12
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![]() Zitat:
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote), - Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, - Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, - Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z.B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), - Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit „dienstlicher" Kennzeichnung. Fahrzeuge, die der Verordnung nicht unterliegen, können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie außen mit ihrem Namen und innen mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein. Für Fahrzeuge, die nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet werden, ist eine Befreiung von der Kennzeichnungspflicht durch das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt möglich. Edit: War mal wieder einer schneller ![]()
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#13
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auf gut Deutsch, man muß fast alles anmelden!!!!
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#14
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Und das ist auch gut so! Man muss sich nur mal angucken wie und wo gerade die kleinen Motore bewegt werden.
Ich persönlich wäre da sogar für einen Haftpflichtversicherungszwang... ![]()
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gregor ![]() |
#15
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jeep wäre ich auch für!!!
Wie bei der Mofa, 45 EUR im Jahr und fertig ist! |
#16
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![]() Zitat:
Also: genaue Typenbezeichnung mit Liste vergleichen -> Frage nach fs-Freiheit beantwortet. Zulassungspflichtig ist das Boot, weil (wie bereits geschrieben) >2,21kW, das geht entweder über ein Wasser- und Schifffahrtsamt Deiner Wahl wie beschrieben für 18 EUR einmalig (amtliches Kennzeichen) oder über den DMYV, den DSV oder den ADAC (amtlich anerkanntes Kennzeichen). Wenn Du nach diesen Vokabeln suchst, findest Du 1001. Beiträge mit weiteren Details.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#17
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Hi.
Das der Motor in der Liste auftaucht heisst noch nicht zwingend das er Führerscheinfrei ist... unter Umständen muss eine drossel verbaut sein. ![]() Gruß Jörg |
#18
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Mein 2,5 PS-Motor ist nicht in der Freiliste, aber auch garantiert Führerscheinfrei.
Bernd
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