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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin Leutz, ich kann einen 6 Km/h- Trailer mit Papieren bekommen.
Ich habe bereits gelesen dass es keine 6 Km/h- Zulassungen mehr gibt. Wie sieht es bei bestehenden "Zulassungen", bzw. in meinem Fall mit bestehenden Papieren. Gilt da sowas wie Besitzstandswahrung? Danke im Voraus und Grüsse! Heinz |
#2
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Moin Heinz,
selbst ein Trecker bis 6 Km/h ist zulassungsfrei, da wird es Dein Hänger wohl allemal sein. Hänger müssen erst ab 25 Km/h zugelassen werden.
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Gruss Vestus |
#3
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Moin Heinz,
wenn Du Dir unsicher bist ruffe doch einfach beim Verkehrsamt an dort solltest Du eine verbindliche Antwort bekommen , die dem aktuellem Stand entspricht . Meine aber das die Aussage von Vestus korekt ist
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Grüße lars ![]() Heute Nichtraucher ![]() Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#4
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Guckst du in das Faltblatt der Polizei: Faltblatt
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage |
#5
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![]() Zitat:
Das ist leider veraltet und enthält nach neuem Recht daher auch Fehler. Es gibt ein neues Infoblatt aus 2009. Hier die Adresse: (Nebenbei: Wie kan ich Links einbinden?) http://www.schleswig-holstein.de/cae...transporte.pdf Es gibt dort einige Änderungen zum alten Recht, sodass nun auch 6 km/h-Trailer von Fahrzeugen gezogen werden dürfen, deren bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) mehr als 6 km/h beträgt. Ich kann jedem nur raten, sich direkt bei einer der aufgeführten TÜV-Stationen zu erkundigen. Und: Bootsanhänger auch über 25 km/h waren schon immer zulassungsfrei. Über 25 km/h benötigt man jedoch ein eigenes amtliches Kennzeichen und HU, ... Jedoch wird für diese Anhänger keine Steuer fällig, sodass sie auch mit einem grünen Kennzeichen gefahren werden können. Geändert von steuermann72 (24.06.2010 um 23:05 Uhr) Grund: ich habe den Link doch noch gefunden...
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#6
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Die sind nicht zulassungsfrei sie sind mit grüner Nr. steuerfrei und über das Zugfahzeug
Versichert .
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Grüße lars ![]() Heute Nichtraucher ![]() Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#7
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Das stimmt nicht ganz:
Zitat:
Auszug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung: § 3 Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind 1.folgende Kraftfahrzeugarten: ... 2.folgende Arten von Anhängern:a)... b)... c)... d)... e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, Gruß
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#8
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@Steuermann72
Das zu erklären ist mir auch noch nicht gelungen ![]()
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#9
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![]() Zitat:
Ich habe letzte Woche beim Strassenverkehrsamt (NDS) angerufen. Man sagte mir genau das Gegenteil! 1. Es gäbe nicht mehr die Möglichkeit einer 6 Km/h Betriebserlaubnis. 2. Alte Anhänger mit 6 Km/h- Betriebserlaubnis dürfen auch nur von solchen Fahrzeugen gezogen werden. ![]() Grüsse Heinz |
#10
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So habe ich es auch zuhören bekommen .
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Grüße lars ![]() Heute Nichtraucher ![]() Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#11
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![]() Zitat:
das widerspricht sich doch: Betriebserlaubnis für 6 km/h gibt es nicht mehr, alte Anhänger mit 6 Km/h- Betriebserlaubnisdürfen dürfen aber nur von Fahrzeugen gezogen werden, die eine Betriebserlaubnis für 6 km/h haben, welche es aber nicht mehr gibt. Was soll das denn ![]() Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist übrigens Bundesrecht. Deinen 6 km/h Hänger kannst Du getrost mit selbstgemalten Kennzeichen des Zugfahrzeuges und 25 km/h-Schild und Lichtleiste hinter jedem Fahrzeug unter Beachtung der zul. Gewichte des Zugfahrzeuges und Geschwindigkeit ziehen. Also keine Autobahn und Kraftfahrtstrassen i.S.d StVO. Jeder Bauwagen wird so überführt.
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Gruss Vestus |
#12
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![]() Zitat:
Das gesamte Zulassungsrecht hat sich jedoch in den letzten Jahren ziemlich geändert. Und jedes Recht lässt auch Platz für Interpretationen, solange es von höheren Instanzen keine Rechtssprechung gibt. Für SH hat sich das Verkehrsministerium dahingehend festgelegt, indem es das Merkblatt herausgegeben hat. Ich würde mich vor einem Transport bei der zuständigen Zulassungsstelle SCHRIFTLICH erkundigen und dadurch absichern. Was auf jeden Fall absolut verkehrt ist, dass man sich Schilder selber malt und hinter irgendwelche Fahrzeuge hängt. Es gibt nun mal klare Regelungen für Fahrzeuge mit 25 km/h. Und ich habe noch keinen Bauwagen gesehen, mit dem Boote transportiert werden. Ein Bauwagen ist nun mal kein Bootsanhänger. ![]() Ich würde das mit den Anhängern auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer hier fahrlässig handelt, verliert u. U. seinen Versicherungsschutz und muss bei Unfällen ggf. zahlen. Gruß |
#13
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Und was ist mit den Landwirten die ihre Anhänger noch mit 25 km/h ausgerüstet haben und die weiterhin benutzen ?????
Auf die Transportanhänger kann man auch ein Boot laden und es damit transportieren. Gruß Gerd |
#14
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![]() Zitat:
Dennoch: Die Ursprungsfrage bezieht sich auf sprezielle Bootsanhänger. Was Landwirte machen, spielt hier, so denke ich, keine Rolle. Es wurde ja auch nicht angezweifelt, dass es keine 25 km/h-Anhänger mehr gibt. Und wenn ein Landwirt seinen Anhänger für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke nicht nutzt, sondern für Bootstransporte, wäre hier evtl. wieder eine Zulassung und Steuerpflicht zu prüfen. Denn dann ist es ja auch kein reiner Bootsanhänger mehr, der steuerbefreit ist, oder? ![]() Wollen wir hier wirklich hier in diese Diskussion einsteigen? |
#15
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Moin,
der Ursprungshänger scheint ja nicht der neueste zu sein, daher hier zum Thema Bestandsschutz und Nachlesen: www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_50.php
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Gruss Vestus |
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