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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.06.2010, 13:24
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Standard Boot ohne CE

Hallo liebe Skipper,

ein Freund hat mir das Forum empfohlen - da ich mich gerade in einer etwas hilflosen Lage befinde, möchte ich mein Glück mal bei euch versuchen.

Ich habe ein Boot gekauft, das zuletzt in den USA angemeldet war und keine CE Kennzeichnung hat. Es ist bereits in Deutschland.

Das Boot (rund 7 Meter) ist von 1989, Motor viel neuer.

Eine CE-Nachprüfung ist nicht möglich, das macht mir keiner Prüfer, da die Einzelteile zu alt sind und man alles ausbauen müsste.

Wie wie ich inzwischen (zu spät, ich weiß , bitte nicht belehren) weiß, bekomme ich das Boot in dieser Lage nicht wirklich angemeldet, die Stellen verlangen glaube ich alle die (nicht vorhandene) Konformitätserklärung. Alte Boote brauchen die zwar nicht - aber nur dann nicht, wenn sie schonmal in der EU angemeldet waren.

Jetzt hoffe ich natürlich, dass es doch irgendeine Möglichkeit gibt.
  • Muss ich das Boot für Fahrten auf dem italienischen Mittelmeer überhaupt anmelden? Falls nein, muss ich es kennzeichnen? Ist das ohne CE möglich?
  • Gibt es Stellen, bei denen ich es ohne Konformitätserklärung anmelden kann?
  • Gibt es Länder, bei denen ich es ohne Konformitätserklärung anmelden kann?
  • Hat jemand eine andere Idee?
Vielen Dank!
Klaus
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  #2  
Alt 25.06.2010, 13:33
Benutzerbild von nav_HH
nav_HH nav_HH ist offline
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Hallo Klaus,

tatsächlich wird eine Nachzertifizierung nicht möglich sein.
Ob die Möglichkeit besteht ohne durchzurutschen, kann ich nicht prophezeien.

Wird schwierig...

Viele Grüsse,
Udo
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  #3  
Alt 25.06.2010, 13:34
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Hallo Klaus,

Willkommen im

Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
...
  • Muss ich das Boot für Fahrten auf dem italienischen Mittelmeer überhaupt anmelden? Falls nein, muss ich es kennzeichnen? Ist das ohne CE möglich?
  • Gibt es Stellen, bei denen ich es ohne Konformitätserklärung anmelden kann?
  • Gibt es Länder, bei denen ich es ohne Konformitätserklärung anmelden kann?
  • Hat jemand eine andere Idee?
...
Mein Kenntnisstand:
Zu 1: Ja, musst du anmelden.
Zu 2: Nicht in der EU.
Zu 3: Außerhalb der EU, zB Kroatien oder Türkei, möglicherweise. Dh. im Land außerhalb der EU Boot importieren, verzollen, versteuern. Ggf. mittels Strohmann, falls dort ein Wohnsitz erforderlich sein sollte.
Zu 4: Ich zumindest nicht.

Bei entsprechender Substanz sollte allerdings eine Nachzertifizierung möglich sein. Ansonsten sieht das nach teurem Lehrgeld aus.
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Gruss Andreas

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  #4  
Alt 25.06.2010, 13:42
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Seestern Seestern ist offline
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M. W. wird nicht das einzelne Boot, sondern der Bootstyp zertifiziert. Wenn der Hersteller den gleichen Typ auch zertifiziert anbietet, dürfte die Nachzertifizierung Deines Boots ein bisschen einfacher sein.

Wann wurde das Boot denn erstmalig in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt? Das ist ja das kritische Datum.

Die einzigen Boote, die ohne CE-Kennzeichen zulassungsfähig sind, sind Eigenbauten. Eigenbauten dürfen bestimmt auch zum Teil aus vorgefertigten Teilen zusammengebaut werden ... keine Ahnung, wo da die Grenze ist.

Jedenfalls kannst Du ein Boot ohne CE zulassen, wenn der Hersteller "Eigenbau" ist und Du Erstzulasser bist. Wenn Du es dann mal verkaufst, steht Dein Käufer vor der gleichen Situation wie Du jetzt.
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Andreas
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  #5  
Alt 25.06.2010, 13:46
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Zu4:

Eigentlich ganz einfach auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen brauchst du zur Kennzeichnung "nur" Name und Heimathafen (und dieser ist beliebig).

Also nenn deinen Kahn Mary II und schreib hinten dran Kiel oder Cuxhafen, schon kannst du damit nach Italien (offiziell natürlich aussenrum). Kaufvertrag reicht als Eigentumsnachweis.

Sicherere Methode, aber illegal:

Du suchst dir einen Freund (besonders glaubhaft wenn er von der deutschen Nord- /Ostseeküste kommt), der dir das Boot verkauft. Und du behauptest dann das das Boot schon vor 1998 in Deutschland war und immer nur auf deutschen Seeschiffahrtstrassen bewegt wurde. Daher hatte es nie ein Binnenkennzeichen und schon brauchst du keine CE!
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  #6  
Alt 25.06.2010, 13:46
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Hallo Klaus,

Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
[..]Hat jemand eine andere Idee?
Wenn eine CE-Zertifizierung nicht mehr möglich ist, wäre die einzige vollständig legale Variante das Ausflaggen, also die Zulassung außerhalb der EU.

Ich weiß allerdings nicht, ob eine deutsche Zulassungsbehörde bei einem Boot, das deutlich älter ist, als der Beginn der CE-Pflicht, nachfragen bzw. -prüfen kann, ob das Boot nicht schon früher in der EU in Betrieb war und deshalb keine Zertifizierung braucht. Für einen reinen Seebetrieb bedarf bzw. bedurfte es ja keiner Zulassung in DE.
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 25.06.2010, 13:48
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Das Zauberwort heisst Eigenbau

Dann ist es eben keine Formula oder was weiß ich mehr sondern gar nix.


im übrigen habe ich letztens 2 Boote beim ADAC registrieren lassen. Beide NICHT als Eigenbau, beide NICHT zuvor zugelassen (zumindest hat mich keiner gefragt und wollte keine alte Nummer oder so wissen)
bei beiden habe ich mir ein Baujahr ausgedacht (ANfang 80er) und keine Rumpfnummer angegeben (die nicht vorhanden-und das ist nicht mal geschwindelt)

also sei ein Arsch, Frechheit siegt, die wollen beschissen werden.... (ich weiß die Meinung ist hier nicht gern gesehen) ist mir aber egal solange ich meine Boote angemeldet bekomme...

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  #8  
Alt 25.06.2010, 13:53
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Zu4:

Eigentlich ganz einfach auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen brauchst du zur Kennzeichnung "nur" Name und Heimathafen (und dieser ist beliebig).

Also nenn deinen Kahn Mary II und schreib hinten dran Kiel oder Cuxhafen, schon kannst du damit nach Italien (offiziell natürlich aussenrum). Kaufvertrag reicht als Eigentumsnachweis.
Das habe ich auch schon so gelesen. Ist das ganz sicher so? Könnte ich das Boot mit Name und Hafen kennzeichnen, nach Italien trailern und dort dann legal (und ohne Anmeldung, weil für die brauch ich ja wieder CE) auf See fahren?

Sicherere Methode, aber illegal:

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Du suchst dir einen Freund (besonders glaubhaft wenn er von der deutschen Nord- /Ostseeküste kommt), der dir das Boot verkauft. Und du behauptest dann das das Boot schon vor 1998 in Deutschland war und immer nur auf deutschen Seeschiffahrtstrassen bewegt wurde. Daher hatte es nie ein Binnenkennzeichen und schon brauchst du keine CE!
Hmm. Die Idee klingt gut. Darüber denke ich nochmal nach.
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  #9  
Alt 25.06.2010, 13:53
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crocodile_24 crocodile_24 ist offline
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Hallo miteinander, ich weis nicht genau wo das Problem ist. Ich habe auch eine Sea Ray BW 160 Baujahr 1990. Die hat auch keine CE Zertifizierung und ich brauch auch keine, weil Baujahr vor 1998. Angemeldet ist das Boot beim ADAC. Also wo ist das Problem????

Viel Grüße Rudi
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  #10  
Alt 25.06.2010, 13:55
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von crocodile_24 Beitrag anzeigen
Hallo miteinander, ich weis nicht genau wo das Problem ist. Ich habe auch eine Sea Ray BW 160 Baujahr 1990. Die hat auch keine CE Zertifizierung und ich brauch auch keine, weil Baujahr vor 1998. Angemeldet ist das Boot beim ADAC. Also wo ist das Problem????

Viel Grüße Rudi
Die brauchst du auch nur wenn das Boot (Baujahr egal) nach 1998 in die EU gebracht wurde!
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  #11  
Alt 25.06.2010, 13:55
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Zitat:
Zitat von crocodile_24 Beitrag anzeigen
Hallo miteinander, ich weis nicht genau wo das Problem ist. Ich habe auch eine Sea Ray BW 160 Baujahr 1990. Die hat auch keine CE Zertifizierung und ich brauch auch keine, weil Baujahr vor 1998. Angemeldet ist das Boot beim ADAC. Also wo ist das Problem????
[..]
Daß nicht das Baujahr, sondern das Datum des erstmaligen Inverkehrbringens in der EU ausschlaggebend ist.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 25.06.2010, 13:55
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Das Boot anzumelden, dürfte kein Problem sein. Einfach mal verschiedene Wasser- u. Schifffahrtsämter anrufen. Boote diesen Alters brauchen keine CE. Nach einem Nachweis, wann das Boot in der EU in Verkehr gebracht wurde, fragt doch bei einem so alten Boot kein Mensch.
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Schöne Grüße
Bodo
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  #13  
Alt 25.06.2010, 13:56
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
M. W. wird nicht das einzelne Boot, sondern der Bootstyp zertifiziert. ...
Jemand, der ein Boot in der EU in Verkehr bringen möchte, muss eine CE-Konformitätserklärung vorweisen. In der Regel ist der Importeur der Inverkehrbringer. Ob es dabei um "Einzelstücke" durch den (Privat-)Importeur oder um "Bootsserien" durch zB den Hersteller oder Generalvertreter geht, ist unerheblich.

U.a. kann man beim GL oder TÜV zertifizieren lassen. Für die - ich glaube - 1500 EUR oder so erstellen die dann auch das erforderliche Eignerhandbuch, sofern die notwendigen Umbauarbeiten nachgewiesen werden.

In der Regel sollte das Boot unabhängig vom Alter zertifizierbar sein. Der Anpassungsaufwand dürfte allerdings direkt proportional zum Alter ansteigen.

EDIT: Ist das Boot ohne CE überhaupt schon aus dem Zoll raus?
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Gruss Andreas

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Geändert von ghaffy (25.06.2010 um 14:02 Uhr)
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  #14  
Alt 25.06.2010, 13:57
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Das Zauberwort heisst Eigenbau

Dann ist es eben keine Formula oder was weiß ich mehr sondern gar nix.


im übrigen habe ich letztens 2 Boote beim ADAC registrieren lassen. Beide NICHT als Eigenbau, beide NICHT zuvor zugelassen (zumindest hat mich keiner gefragt und wollte keine alte Nummer oder so wissen)
bei beiden habe ich mir ein Baujahr ausgedacht (ANfang 80er) und keine Rumpfnummer angegeben (die nicht vorhanden-und das ist nicht mal geschwindelt)

also sei ein Arsch, Frechheit siegt, die wollen beschissen werden.... (ich weiß die Meinung ist hier nicht gern gesehen) ist mir aber egal solange ich meine Boote angemeldet bekomme...

beim ADAC gehts sogar online...
Zumindest beim DMYV (ebenfalls amtlich anerkanntes Kennzeichen) steht sogar dabei, dass das Kennzeichen nur mit der CE-Urkunde gültig ist.

Und beim ADAC steht im Antragsformular (Zitat):
Zitat:
Bitte beachten Sie:
Folgende Unterlagen sind zur Bearbeitung
erforderlich:
  • Original-Unterschrift
  • Kaufvertrag / Rechnung für Boot und Motor
  • EU-Konformitätserklärung
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Meldebescheinigung / Aufenthaltserlaubnis
Bei Unvollständigkeit kann die Ausstellung des IBS
nicht erfolgen!
Ja, wenn er einen Eigenbau hätte, wäre das was anderes ...
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  #15  
Alt 25.06.2010, 13:58
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Das Zauberwort heisst Eigenbau

Dann ist es eben keine Formula oder was weiß ich mehr sondern gar nix.
Hat das schonmal jemand probiert?
Im Kaufvertrag und den ganzen anderen Dokumenten steht ja die Schiffsbezeichnung - und den Kaufvertrag wollen sie...

Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
im übrigen habe ich letztens 2 Boote beim ADAC registrieren lassen. Beide NICHT als Eigenbau, beide NICHT zuvor zugelassen (zumindest hat mich keiner gefragt und wollte keine alte Nummer oder so wissen)
bei beiden habe ich mir ein Baujahr ausgedacht (ANfang 80er) und keine Rumpfnummer angegeben (die nicht vorhanden-und das ist nicht mal geschwindelt)
Ich habe ja ein altes Baujahr (1989) - aber weil's noch nie in D zugelassen war, sondern aus den USA kommt, gibt es wohl Probleme. Auf den Dokumenten steht ja alles drauf...
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  #16  
Alt 25.06.2010, 13:59
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Und beim ADAC steht im Antragsformular (Zitat):

Ja, wenn er einen Eigenbau hätte, wäre das was anderes ...
von mir wollten sie das nicht wissen weil das Boot älter als ich glaube 95 ist....

und wann/ ob es eingeführt wurde hat niemand gefragt, im zweifelsfall steht das ding alt schon 20 jahre in der Scheune....
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  #17  
Alt 25.06.2010, 14:02
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
Hat das schonmal jemand probiert?
Im Kaufvertrag und den ganzen anderen Dokumenten steht ja die Schiffsbezeichnung - und den Kaufvertrag wollen sie...



Ich habe ja ein altes Baujahr (1989) - aber weil's noch nie in D zugelassen war, sondern aus den USA kommt, gibt es wohl Probleme. Auf den Dokumenten steht ja alles drauf...
ad 1: ja, bspw. Gubi (Olli) hier aus dem Forum. Der fährt einen Eigenbau, Hersteller ist er selbst, Rumpfnummer 1. Ist kein Problem. Wird [könnte] bei Dir daran scheitern, dass Dir bei einer späteren Kontrolle kein Mensch abnimmt, dass das Boot selbstgebaut ist.

ad 2: s. meine Frage oben - wann war denn die Inverkehrbringung in den EU-Wirtschaftsraum? Ob in Deutschland, ist irrelevant. Wenn es vor 1998 schon bspw. in NL oder PL oder weiß der Geier wo in der EU war, brauchst Du nichtmal offiziell eine EU-Konformitätserklärung.
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  #18  
Alt 25.06.2010, 14:02
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Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
Hat das schonmal jemand probiert?
Im Kaufvertrag und den ganzen anderen Dokumenten steht ja die Schiffsbezeichnung - und den Kaufvertrag wollen sie...
Bei der Polizei heisst es sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten...
Also sage ich dazu nix..., aisser, sei nicht so phantasielos bzw hast du keine Freunde????

Zitat:
Ich habe ja ein altes Baujahr (1989) - aber weil's noch nie in D zugelassen war, sondern aus den USA kommt, gibt es wohl Probleme. Auf den Dokumenten steht ja alles drauf...
Was für Dokumente???
Ich habe zu keinem meiner Boote ein Dokument....
Ansonsten siehe oben. Wieso soielt ihr nach deren Spielregeln, guck doch mal über den tellerrand hinaus...
Musst du denen auf die nase binden daß DU es grade JETZT SELBST aus den USA importiert hast
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  #19  
Alt 25.06.2010, 14:04
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
ad 2: s. meine Frage oben - wann war denn die Inverkehrbringung in den EU-Wirtschaftsraum? Ob in Deutschland, ist irrelevant. Wenn es vor 1998 schon bspw. in NL oder PL oder weiß der Geier wo in der EU war, brauchst Du nichtmal offiziell eine EU-Konformitätserklärung.
Leider noch nie in der EU gewesen - letztes Jahr aus den USA eingeführt worden. Wie ich jetzt weiß, vom Importeur (der nicht mehr zu erreichen ist) wohl illegal...
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  #20  
Alt 25.06.2010, 14:09
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Wenn das Boot schon aus dem Zoll raus ist und bei dir im Garten steht oder so, dann ist es schon "in Verkehr gebracht". Der Rest ist dann einfach, kann man aber hier nicht einfach so hinschreiben.


Wenn das Boot noch beim Zoll steht - und das sollte es, weil die es normalerweise ohne CE eben nicht in Verkehr bringen lassen dürfen (es ist egal, ob das Boot angemeldet ist oder nicht, "in Verkehr bringen" heißt, es steht auf EU-Boden und nicht im Zolllager), dann wird das nix mit Eigenbau oder sonst was.
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Gruss Andreas

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  #21  
Alt 25.06.2010, 14:09
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Bei der Polizei heisst es sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten...
Also sage ich dazu nix..., aisser, sei nicht so phantasielos bzw hast du keine Freunde????

Was für Dokumente???
Ich habe zu keinem meiner Boote ein Dokument....
Ansonsten siehe oben. Wieso soielt ihr nach deren Spielregeln, guck doch mal über den tellerrand hinaus...
Musst du denen auf die nase binden daß DU es grade JETZT SELBST aus den USA importiert hast
Ok, ohne Dokumente. Und da es natürlich auch nicht importiert ist, brauche ich dann wohl auch keine unbedenklichkeitserklärung vom Zoll. Hmmm. Ok, ich denke nach.
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  #22  
Alt 25.06.2010, 14:10
mittelmeer mittelmeer ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wenn das Boot schon aus dem Zoll raus ist und bei dir im Garten steht oder so, dann ist es schon "in Verkehr gebracht". Der Rest ist dann einfach, kann man aber hier nicht einfach so hinschreiben.


Wenn das Boot noch beim Zoll steht - und das sollte es, weil die es normalerweise ohne CE eben nicht in Verkehr bringen lassen dürfen (es ist egal, ob das Boot angemeldet ist oder nicht, "in Verkehr bringen" heißt, es steht auf EU-Boden und nicht im Zolllager), dann wird das nix mit Eigenbau oder sonst was.
Das Boot steht hier bei mir.
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  #23  
Alt 25.06.2010, 14:10
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Naja, irgendwann ist der Pott schon importiert worden, die Frage ist bloß wann?
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John
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  #24  
Alt 25.06.2010, 14:10
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Wenn das Boot schon aus dem Zoll raus ist und bei dir im Garten steht oder so, dann ist es schon "in Verkehr gebracht". Der Rest ist dann einfach, kann man aber hier nicht einfach so hinschreiben.


Wenn das Boot noch beim Zoll steht - und das sollte es, weil die es normalerweise ohne CE eben nicht in Verkehr bringen lassen dürfen (es ist egal, ob das Boot angemeldet ist oder nicht, "in Verkehr bringen" heißt, es steht auf EU-Boden und nicht im Zolllager), dann wird das nix mit Eigenbau oder sonst was.
Achso ich ging jetzt davon aus, daß es schon in deinem garten steht.

Wenns noch beim Zoll festhängt hast du jetzt wirklich die A-Karte, da hilft nur sich mit dem Hersteller in verbindung setzen...
BZW es bei Ebay.com reinzustellen
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  #25  
Alt 25.06.2010, 14:12
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Zitat:
Zitat von mittelmeer Beitrag anzeigen
Das Boot steht hier bei mir.
na perfekt,
kauf es pro forma von einem Freund ohne Rumpfnummer da die fehlt, Baujahr ist 80,
dann den Kaufvertrag zum ADAC schicken und in 3 Tagen hast du dein Kennzeichen
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