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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gewichtsberechnung
Hallo
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe am Wochende mein Boot mit samt hafentrailer auf einen PKW-Transportanhänger verladen und transportiert. Leider bin ich in eine Polizeikontrolle gekommen und konnte nicht belegen wie schwer mein Boot ist da es nicht in den Papieren steht. Gibt es eine möglichkeit das Leergewicht von einem Holzboot zu berechnen? Folgende Daten stehen im Fahrzeugschein Material: Holz / Bootsbausperrholz Länge 6,25 Breite 2,00 Wasserverdrängung < 10cm3 Der von mir geschätzter Tiefgang 0,30cm Ich hoffe es gibt hier jemanden der in Mathe besser aufgepasst hat als ich! Vielen Dank im voraus |
#2
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Warum wiegst du es nicht?
Wenn die Polizei dich kontrolliert hat, muß sie dir doch beweisen, das du überladen hast und wird dich auf eine geeichte Waage führen. Wenn sie das nicht getan hat, dann würd ich das locker erwarten.. Gruß HansH
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#3
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... einfach auf eine Fahrzeugwaage fahren. Findest Du im landwirtschaftlichen Bereich bestimmt auch bei Dir vor Ort. Dann bist Du immer auf der sicheren Seite.
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Gruß Hans-H. |
#4
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Hallo,
Waagen findest du auch auf Müllanlieferungsstationen. Dort habe ich mein Boot auch gewogen. Ein kleines Trinkgeld und alles kein Problem. Kannst ja einmal komplett wiegen, einmal nur den Anhänger, einmal mit Hafentrailer und du kannst dir die Gewichte aller Komponenten ausrechnen. Kostet ein bischen zeit - aber du weißt, wieviel Antitranspirant du auftragen mußt. Gruß HansH |
#5
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Zitat:
Hallo Cytra, Dein Boot sollte laut deinen Angaben weniger als 10 Gramm wiegen !!!! siehe Wasserverdrängung kleiner 10cm3 = Kleiner 10 Gramm Tolles Boot bei der Größe !!!! Gruß Jörg www.DKWCampe.de |
#6
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Zitat:
Genauso ist das! |
#7
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Zitat:
Abgesehen von Holzarten, Aufbauten, Einbauten, Zubehör, Pütt und Pann ist die rechnerische Ermittlung ohne Riss oder genaue und umfassende Messung nicht machbar. Und selbst dann ist sie nicht genauer als eine "qualifizierte Schätzung", D.h. ein Fehler von 25% ist zu berücksichtigen. In der Zeit, wo du das - noch dazu falsch - ausgerechnet hast, weißt du es auf 10kg genau von der Brückenwaage im Schotterwerk, beim Landwirteverband oder sonst wo. Kostet vielleicht 5 EUR. Für die Polizeikontrolle ist allerdings selbst ein Wiegeschein irrelevant. Wenn die es wissen wollen, dann wollen sie wissen, was das Gespann jetzt wiegt, nicht vor Tagen oder Wochen (anders beladen), und sie lassen dich auf ihre Waage fahren.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Zeitgleich zur Kontrolle haben die "Pullen" das wohl nicht durchgeführt, falls die das nachträglich wollen würde mir schon was einfallen...
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#9
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Naja, es sind ja allerhand Gerüchte über die Damen und Herren von der Rennleitung im Umlauf. Für bekloppt halte ich sie allerdings nicht, höchstens für ein wenig - wie sagt man da heute - verhaltensoriginell.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#10
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mich hat man mal angehalten, als ich auf einem Autotransportanhänger einen 35 Jahre alten Landrover geladen hatte.
Die grünen Jungens fragten mich dann zur Gewichtsberechnung nach den Papieren für das geladene Fahrzeug. Das Fahrzeug war weder angemeldet, noch überhaupt fahrbereit und ich hatte keinerlei Papiere oder Unterlagen dazu mitgenommen. Sie meinten, dass ich die Papiere dazu auch beim Transportieren mitführen "müsse"..... Als ich dann höflich gefragt habe, wo das denn wohl stehen würde hat man sich dann damit begnügt, meiner geschätzten Gewichtsangabe von ca. 1800 KG zu glauben udn ich konnte unbehelligt weiter fahren.
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Gruß - Georg |
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