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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Kapitän wurde an den Mast gefesselt
Aus Angst vor einer Geisteskrankheit ihres Kapitäns haben zwei britische Passagiere einer Yacht den Mann an den Mast gefesselt und sich dann per Hubschrauber retten lassen. Vor der spanischen Küste habe der Kapitän der "Argo" Anzeichen von Verwirrtheit erkennen lassen, so die "Meuterer". Deshalb hätten sie den Mann überwältigt. Ein Schiff fuhr zur Yacht und holte den Kapitän ab. Er habe "klare Anzeichen von nervöser Erregung" gezeigt, hiess es. (afp vom 05.08.04) Mal abgesehen davon, dass ich als Skipper nach einem solchen Auftritt meiner Crew auch "Anzeichen von (nervöser) Erregung" gezeigt hätte ;) - habt Ihr Euch schon mal mit dem Gedanken eines Aufstands gegen den Skipper auseinandergesetzt? In der Berufsschif(f)fahrt gilt auf einem deutschen Schiff das Seemannsgesetz insbesondere die §§ 115 und 116. Danach ist das "Nichtbefolgen von Anordnungen" mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, der "Widerstand" mit FS bis zu 2 Jahren bedroht.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#2
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#3
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#4
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Ist klar, Markus...
War halt 'ne Steilvorlage... ![]()
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#5
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Bisher hat bei mir ein strenger Blick und manchmal eine erhöhte Lautstärke beim Wiederholen der Anweisung ausgereicht.
Das hört sich vielleicht lustig an, aber kann im Ernstfall überhaupt nicht lustig sein! Gruß RAlf |
#6
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Was bin ich froh das ich keinen Mast habe (Ich meine mein Boot!). Aber das verlassen des Bootes mittels Hechtsprung ist schon öfters vorgekommen
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#7
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OK, Helmut,
was aber machst Du, wenn der Skipper z.B. anordnet, das Schiff zu versenken? Mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand gibt es dafür doch auch irgendwelche gesetzlichen oder andere offizielle Regelungen, die eine "Meuterei" dann erlauben, wenn nicht sogar vorschreiben. Gruß Tilo |
#8
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erst Gestern hatte ich "klare Anzeichen von nervöser Erregung" . Ich wurde aber zum Glück nicht gefesselt. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#9
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Ein solcher "Crewaufstand" könnte aber eventuell als Nötigung (§ 240 StGB) strafbar sein. Diese Nötigung ist aber nur dann als rechtswidrig) strafbar, wenn sie in Bezug auf den angestrebten Zweck als "verwerflich" anzusehen ist. Das wird retrospektiv in einer Gesamtwürdigung entschieden; in dem von Tilo genannten Fall würde man sicher keine Verflichkeit annehmen. Wahrscheinlich könnte man dann sogar von einem "rechtfertigenden Notstand" sprechen: § 34 StGB "rechtfertigender Notstand" Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Eventuell könnte es in Tilo's Fall sogar geboten sein, gegen den Skipper vorzugehen.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#10
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#11
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Entscheidend sind die Wertvorstellungen der Gesellschaft. Eine Verletzung der Ehre wird sicherlich kaum einen gravierenderen Eingriff in die Rechte anderer rechtfertigen.
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