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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Wie kriegt Schweizer EU-Flagge?
Hallo
Gibts in der EU irgend so eine Art Panama, wo ich bis zum Ende des Refits eine EU-Flagge kriege ohne alle möglichen Winkelzûge und dort zu wohnen? Irgendwo zwischen Malta und dem Nordkap? Genauer: Irgendwie bin ich im Hafen gestrandet. Nicht wegen der Seemannschaft, sondern dem Papierkrieg. Nachdem ich ein gutes Dutzend Boote in Frankreich angesehen habe, und mir professionelle Bootsmakler immer wieder versichert haben, es sei absolut kein Problem, dass ich Schweizer sei, habe ich nun also ein Boot gekauft und will es im Herbst den Canal Rhone du Rine hochbringen, da es dort nahe an meinen Wohnort liegt und ich mich ans Refit machen kann. Keine Probleme? Denkste! Nicht mal in Bureau der Affaires Maritimes sind sie sich sicher, was denn was den nun legal ginge. Also wollen mir die Franzosen, sonst lobenswert und herzlich, mir nun trotz der Versicherungen der Makler keine Papiere ausstellen. Klar gibts jede Menge Lânder,da kriegt man eine Flagge, aber wenns keine EU-Flagge ist, so muss ich mit dem Boot ja auch noch in ein paar Monaten raus. Dann liegt das Boot aber auf jeden Fall noch auf den Trockenen. In die Schweiz? Toller Papierkrieg hinein und wieder hinaus. Zumal das Boot mit drei Metern Breite und gut drei Tonnen Gewicht nicht fürs Trailern gedacht ist. Bei der TVA/Mwst. haben sie die Hand aufgehalten, fürs bezahlen war ich gut genug. Aber dann soll ich verduften. Klar gäbs alle môglichen Winkelzüge, aber der damit verbundene Papierkrieg ist mir einfach zu toll. Ohnehin das ganze Getue um die Flagge nur Blödsinn für Sportboote. Inzwischen sind hat nationales Recht auf Booten im Ausland doch eh keine Bedeutung mehr. Grüsse Nassfuss |
#2
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Das Panama das mitten in der EU liegt, nennen wir Schweiz............
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#3
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Also Nassfuß, aus Deinem Statement werde nun nicht schlau, bist Du Schweizer Bürger, wo liegt dann das Problem.
Bist Du EU-Bürger und hast die Steuer bezahlt, gibt es auch kein Problem. Du mußt schon mal ein bischen näher erklären, was Du eigentlich meinst. Ahoi Balticskipper |
#4
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Zitat:
Im Ernst: Du hast ein französisches Boot gekauft und willst das nun in Frankreich an einen Liegeplatz verbringen - zuerstmal an Land. Physisch in die Schweiz verbringen willst du es aber nicht. Und eine Schweizer Zulassung (Eintrag ins Flaggenregister o.ä, wie immer das bei euch heißt) magst du anscheinend auch nicht beantragen. Ich kenn' mich da jetzt nicht besonders aus, aber ist der Eintrag ins jeweilige Register nicht entweder vom ständigen Wohnsitz, allenfalls aber von der Nationalität abhängig? Ich denke nicht, daß du als nicht in Frankreich lebender Nicht-Franzose ein französisches Flaggenzertifikat o.ä. bekommen kannst. Die Händler gingen sicher alle davon aus, daß du das Boot in der Schweiz anmelden willst. Aber vielleicht hab ich da auch nur einiges falsch verstanden. |
#5
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Ich kenne die schweizer Gesetze nicht im Detail. Muss das Boot wirklich in die Schweiz um schweizer Papiere zu erhalten? Das würde mich doch sehr wundern.
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#6
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Sicher nicht. Es braucht einen Heimathafen in der Schweiz, aber da tut's jeder, der prinzipiell von See aus erreichbar ist (die Schweizer nehmen meines Wissens immer Basel, kann sein, daß das national vorgeschrieben ist), aber dort gewesen muß das Schiff nicht sein.
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#7
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Hallo
Also das Problem wurde nicht so richtig verstanden. 1. Das Boot soll Zwecks Restaurierung von einem Liegeplatz in Frankreich zu einem andern Liegeplatz in Frankreich verlegt werden. 2. Um das Boot zu verlegen muss es eine Flagge haben. Logo. 3. Da ich aber Schweizer bin, hat das Boot mit dem Verkauf die Französische Flagge verloren. 4. Das Boot entspricht zwar den Französischen Anforderungen, um aber die Schweizer Anforderungen zu erfüllen, muss es erst restauriert werden. 5. Eine französische Flagge kriege ich nicht, weil ich kein Franzose bin. Eine Schweizer Flagge kriege ich nicht, bevor das Boot restauriert wurde. Kurz gesagt: Keine Flagge = keine Restaurierung - Keine Restaurierung keine Flagge. Was ich brauche ist zuzusagen eine Übergangsflagge, weil ich zwischen allen Stühlen sitze. Die eine Flagge ist weg und die andere krieg ich - wenn überhaupt - noch nicht. Es gäbe natürlich mehrer denkbare Lösungen, wie eine teure Verlegung per LKW. Einfach nur die Sicherheitsrelevanten Mängel beheben und in See stechen mit einem unerprobten Boot etc. Andrerseits sind die Gesetze und Spielräume in jedem Land anders. Ich weiß, dass man keine Schweizer oder Französische Flagge kriegen kann, ohne dort zu wohnen, aber wie sieht es mit den andern 27 EU-Ländern aus? Keiner konnte mir sagen, was die Italiener für Vorschriften haben, dei angeblich ein großes Herz für Segler haben? Und die Griechen, die ja früher mal die führende Billigflagge waren? Was haben Binnenländer wie Tschechien oder die Slowakei für Vorschriften? Kann man beim Hafenamt von Konstanza vielleicht ein Sportboot unter zehn Meter unkompliziert für einige Hundert Euro registrieren? Bie 27 Staaten mit unterschiedlicher Gesetzgebebung muss es doch irgendwo eine legale Lücke geben. Es geht um nichts Illegales, sondern bloß darum das Boot auf eigenem Kiel zu einem für mich leichter zugänglichen Ort zu schaffen, wo ich es ordentlich überholen und Mängel beheben kann. PS: Basel gilt als Hochseehafen. Alle Blauwasserjachten in der Schweiz haben Heimathafen Basel. Um die Schweizer Flagge zu kriegen muss das Boot nicht nach Basel. Man muss bloß ein Gutachten eines von der Schweiz anerkannten Gutachters vorlegen, dass das Boot den sehr umfangreichen und recht eigensinnigen Ausrüstungsvorschriften der Schweiz für Hochseejachten entspricht. Dieser Nachweis muss alle drei Jahre neu erbracht werden. Beim Durchlesen der seitenlangen Schweizer Extrawürste schwahnte mir allerdings Schlimmes. Wieviele auf Schweizer Normen spezialisierte Servicezentren und Gutachter gibt es wohl zwischen Ecquador und Neukaledonien oder Madagaskar und Palau? Ist überhaupt eine Schweizer Jacht im Pazifik oder Insischen Ozean mit gültigen Papieren untergs oder wursteln sie sich einfach durch? Grüße |
#8
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Auf Binnengewässern gibt es m.W. keine Flaggenpflicht in der EU. Wenn du möchtest, kannst du das Boot in D registrieren lassen. Dann darfst du selbst als Schweizer eine deutsche Flagge fahren - musst du aber nicht. Du brauchst dazu aber einen Vertrag über einen Liegeplatz in D z.B. in Kehl.
Du hättest das Boot übrigens ganz einfach auf die Registrierung des Voreigners auf den neuen Liegeplatz fahren können. Er kann dir doch sein Boot mal leihen. Du hast ein typisch schweizerisches Problem: Obrigkeitsdenken verbunden mit voreilendem Gehorsam. Wovor hast du eigentlich Angst? Bei uns gibt es einen guten Spruch: wer lang fragt, geht lang irr...
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. Geändert von sailor0646 (20.07.2010 um 22:01 Uhr) |
#9
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Ich denke auch,
der Voreigner soll das Boot wieder anmelden, du fährst das nach Basel, und gut is! Den Kaufvertrag läßt du so lange in der Schublade. Gruß Helle M.Y.Franziska z.Zt.:Fürstenberg/Havel
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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#10
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Hallo Alfred und Fanzsika
Wird wohl stimmen. In der Schweiz soll in im nächsten Jahr das Große Kapitänspatent zur See Pflicht fürs Baden werden. Danke für die Tipps. Grüße Daniel |
#11
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Flaggen kann man doch im Laden kaufen!
Wie groß ist denn das Schiff?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#12
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Hallo Daniel,
mit den französischen Gesetzen kenne ich mich nicht aus, besser ist es mit den deutschen. In D ist es so, dass auch Ausländer die deutsche Flagge führen dürfen, wenn das Boot einen deutschen Heimathafen hat. Für Dich könnte das bedeuten: Du suchst Dir einen deutschen Binnen-Yachthafen. Dann meldest Du das Boot bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt an. Und wenn Du in einem EU Land die Mehrwertsteuer bezahlt hast, kannst Du mit dem Boot jedes EU-Land binnen ohne zeitliche Beschränkung bereisen.
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Charly |
#13
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Zitat:
Hallo Ich als schweizer stehe vor einem ähnlichen Problem. Habe mir kürzlich in D ein kleines MoBo gekauft. Da es nicht sehr einfach ist, dieses Boot in der Schweiz zuzulassen ohne sehr grossen finanziellen Aufwand, möchte ich gerne das in D anmelden, umschreiben. Das Boot ist zur Zeit noch angemeldet. Ich lese hier, ich brauche einen Heimathafen in D und dann kann ich es beim WSA anmelden?! Dazu muss ich mich bei einem Yachthafen melden? Muss ich da einen Liegeplatz beantragen? Möchte das eigentlich nicht, mein Boot steht immer auf dem Trailer, wenn es nicht gebraucht wird. Wer kann mich da aufklären oder auf Seiten verweisen, wo das genau beschrieben steht? Gruss Andreas |
#14
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Hallo,
ich glaube, die Flaggenführung der Binnenschiffe ist geändert worden. Noch 2002 hat der ADAC in seiner Broschüre folgendes geschrieben: Zitat: §14 FlRG gilt für Binnenschiffe unabhängig von ihrer Größe und ihrer Zweckbestimmung (das heißt: § 14 FlRG gilt für auch für die Sportschifffahrt). Außerdem ist das Recht zur Flaggenführung unabhängig von der Nationalität des Eigentümers. Das heißt, dass auch ausländische Fahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstrassen die Bundesflagge führen dürfen, sofern sie einen deutschen Heimathafen haben. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Ausland sind die dort geltenden Vorschriften zu beachten (z.B. Pflicht für ausländische Fahrzeuge, die Nationale zu führen). * Eine gecharterte Yacht führt in der Regel die Nationalflagge des Landes, in dem sie ihren Liegeplatz hat. In der neuesten Fassung des Flaggenrechtsgesetz (FlRG) steht im § 14 nur noch: Zweiter Abschnitt Flaggenführung der Binnenschiffe § 14 (1) Binnenschiffe dürfen als deutsche Nationalflagge nur die Bundesflagge führen. Flaggen deutscher Länder oder andere deutsche Heimatflaggen dürfen nur neben der Bundesflagge gesetzt werden. (2) § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 finden entsprechende Anwendung. Da ist nun keine Rede mehr von der Berechtigung die Bundesflagge führen zu dürfen wenn man einen deutschen Heimathafen hat. Andreas und Daniel, ruft doch mal beim WSA Freiburg an. Üblicherweise bekommt man bei den WSA´s freundliche und gute Auskunft.
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Charly |
#15
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Jeder Finanzminister will Steuern kassieren. Zwangsläufig ist ein Kraftfahrzeug dort anzumelden wo der sogenannte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist. Trotzdem gibt es ungezählte Deutsche die ihre Autos mit deutschem Kennzeichen am "Zweitwohnsitz" im Ausland ohne Rücksicht auf TÜV und ASU nutzen. Wenn jeder "Gastarbeiter" in Deutschland ein ausländisches Kennzeichen nutzen würde hätten wir weniger Steuereinnahmen und Fahndungsprobleme. Bei Schiffen innerhalb der EU wirkt nur die Mehrwertsteuer und der Heimathafen als bürokratischer Faktor mit. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist könnte das Schiff von jemand der dort seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen hat (also unabhängig von Staatsangehörigkeit dort lebt, arbeitet und Steuern zahlt) ohne Mehrwertsteuer in der EU gekauft werden. Die Behörden in Frankreich wollen also wissen ob der Kauf ohne Mehrwertsteuer abgewickelt wurde oder diese sogar wegen Ausfuhr rückerstattet wurde. Hinzu kommt die übliche Kontrolle für die Wasserstraßenmaut. Die Finanzbehörde im Heimatland wird vom Kauf- oder Schätzpreis die Einfuhrabgaben berechnen. Also Schiff in der EU lassen oder nach CH einführen.
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Andreas |
#16
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Hallo Andreas,
so, wie ich das sehe, suchst Du Dir ein Wasser und Schiffahrts Amt aus, welches in der Nähe der Schweiz ist und beantragst dort (geht auch über das Internet!) eine Zulassung. Die Kosten betragen ca. € 18,-- und Du benötigst einen Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag) und gegebenenfalls eine CE-Bescheinigung für das Boot. Das war's auch schon! Natürlich sind alle meine Aussagen unter Vorbehalt gemacht! (Ich bin auch nur ein Mensch!)
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Grüße Thomas |
#17
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Hallo,
ich habe noch mal gründlich im Netz recherchiert. Ich bin nun -ebenso wie ein ehemaliger Redakteur des Bootemagazins- der Ansicht, dass die Broschüre des ADAC zur Binnenflaggenführung falsch ist. Im Flaggenrechtsgesetz Ist der § 14 nicht geändert worden und Erlasse und Verordnungen, die diesen § erweitern sind im Netz nicht zu finden.
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Charly |
#18
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Zitat:
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Andreas
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#19
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Hallo Zusammen
Ich bedanke mich herzlich für die vielen Anworten und glaube, dass ich damit die Anwort für mein Problem habe. Grüße Daniel |
#20
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Genauso, allerdings muß der Eigner seinen Wohnsitz in D haben, was durch eine Meldebescheinigung zu belegen ist.
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