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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 15.08.2010, 18:45
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
Captain
 
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Standard Nehmt manchen Schleusenfahrern die Hupe weg.

Sonntag Morgen,
wir liegen wie immer 200m von der Schleuse Tatenberg entfernt, als sich die Tore langsam schließen. Ca. 800m vor der Schleuse kommt ein Verdrängerfahrer in voller Fahrt an und fängt an zu hupen, weil er wohl noch mit in die Schleuse will ( und ich dachte immer, Verdrängerfahrer kaufen sich so einen langsamen Pott, weil sie viel Zeit haben ). Einmal oder zweimal hupen, um auf sich aufmerksam zu machen ist ja ok,( wozu gibt es Funk und Handy) doch er hat die letzten 800m mit Hebel auf dem Tisch hupend zurück gelegt, was den Schleusenwärter nicht hinderte, seine Tore zu schließen, aber die Menschen in den zwei Häfen vor der Schleuse mehr als nervte. Und ich wette, dieser Bootsfreund ist garantiert der Erste, der sich beschwert, wenn sein Stegnachbar die Musik etwas zu laut hat.
Leider hat die Entenpolizei noch nicht begriffen, dass sie sehr viele Euros verdienen würde, wenn sie mal mit der Laserpistole auf der Schleuse stehen würde. In der Schleuse könnte sie dann in aller Ruhe kassieren. Und falls jetzt mal wieder einer meckert, ich fahre auch mal gerne schnell, doch mache ich das dort, wo ich keinen störe. Aber als Lieger hier vor der Schleuse ist es bei gutem Wetter schon sehr nervig, wenn die "IchwillauchnochschnellindieSchleuse oder AusderSchleuserausundVollgas" Fraktion den Hebel auf den Tisch legt. In ihren Häfen wird so was aber mit kurz unterhalb der Todesstrafe bestraft.
So und nun setzte ich mich mit einer Flak an den Steg und genieße das Wetter
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Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #2  
Alt 15.08.2010, 20:13
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ist bei uns eine sichere Möglichkeit um von uns Schleusenmeistern persönlich gefressen zu werden. Ist aber in 10 Jahren Schleusenbetrieb erst zweimal vorgekommen, dass jmd. mit Tonsignal auf sich aufmerksam machen wollte.

Nebenbei, dass Nichtanmelden bei Eintreffen in den Schleusenbereich zur Feststellung des Schleusenranges bereits bußgeldbewehrt ist.

Bis dann

Dominic
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- Schleusenwärter sind auch Menschen -
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  #3  
Alt 15.08.2010, 20:46
Wohnbusfahrer
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Was nützt dir die Flugabwehrkanone? Hast du auch Probleme mit Flugbooten?
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  #4  
Alt 15.08.2010, 20:56
Fjord Tour 18 Fjord Tour 18 ist offline
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@ wohnbusfahrer: Kennst das Wort tiefflieger ?? für genau die ist das flak.

Kurzes phone an die schleuse und du weisst wann schleusen aber das begreifen viel nicht

have a nice week

Mathias
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  #5  
Alt 15.08.2010, 23:22
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Ach, Rommel hat damals die Flak vom Schiff abbauen lassen und hat sie in der Wüste gegen englische Panzer eingesetzt, da die üblichen Pak zu schwach waren. Zitat eines gefangenen englischen Generals: "Schiffsflak gegen Panzer, das ist unfair!".

Es ist ja nicht nur das Gehupe... auch wenn die aus dem Protzhafen mit Schmackes an uns vorbei zur Schleuse donnern und hier die Boote zum tanzen bringen... (und liebevoll die Flak streichelt... ).
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Gruß aus Hamburg
Sven


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  #6  
Alt 16.08.2010, 00:25
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Es muß doch auch Möglichkeiten zur Schleusung geben, ohne Funk und Handy.
Ich hätte da in der Situation auch gehupt um auf mich aufmerksam zu machen.
Wenn der Schleusenwärter die Tore zugemacht hat, obwohl noch Platz für das Boot war, dann ist er für mich der Ober*******.
Das Gefasel von bußgeldwürdig find ich pervers.
Zur Schleusung anmelden kann man auch mit Hupsignal.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #7  
Alt 16.08.2010, 00:32
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nimmerland nimmerland ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Es muß doch auch Möglichkeiten zur Schleusung geben, ohne Funk und Handy.
Ich hätte da in der Situation auch gehupt um auf mich aufmerksam zu machen.
Wenn der Schleusenwärter die Tore zugemacht hat, obwohl noch Platz für das Boot war, dann ist er für mich der Ober*******.
Das Gefasel von bußgeldwürdig find ich pervers.
Wenn einer ein oder zwei mal kurz hupt, dann ist es ja ok ( das bekommt der Schleusenwärter schon mit). Aber ich hätte Dich gerne mal gesehen, wenn Du Sonntags Morgens in Deiner Plicht Deinen ersten Kaffee genießt und son irrer mit Dauerhupen an Dir vorbei orgelt und Dein Kaffee sich Dank seiner Heckwelle über Deine Hose ergießt.
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Gruß aus Hamburg
Sven


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  #8  
Alt 16.08.2010, 00:36
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nightforce nightforce ist offline
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Stimme dir zu, das Maß ist immer wichtig, Dauerhupen macht es auch nicht schneller.
Ansonsten bleib ich dabei, auch Schleusenwärter können A****löcher sein, und sind es mit angrenzender Sicherheit auch in dem Fall gewesen.
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Gruß Frank
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  #9  
Alt 16.08.2010, 00:37
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Der hatte ne hochschwangere Frau an Bord, die Wehen setzten ein
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Gruß D!RK


.....hier könnte was Vernünftiges stehen, z.b. ein BIER
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  #10  
Alt 16.08.2010, 08:52
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....und der Oma zuhause war der Kaffee kalt geworden....Mann , da muss man schnell hin...
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  #11  
Alt 16.08.2010, 10:46
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Libertad Libertad ist offline
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Ein gewisser Prozentsatz der Menschheit liegt halt neben der Norm,
damit muß man leben. Aber da hilft oft der Wink mit dem dicken Knüppel. Es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß ein Schaltschütz auf der Schleuse beim dauerhupen vor Schreck defekt wurde.

Ich hupe an Schleusen, wenn der Schleusenwärter mich absolut nicht bemerkt - beim rasenmähen mit Mickymäüsen auf den Ohren
Notfälle ausgeschlossen.
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Gruß
Ewald
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  #12  
Alt 16.08.2010, 10:52
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Nebenbei, dass Nichtanmelden bei Eintreffen in den Schleusenbereich zur Feststellung des Schleusenranges bereits bußgeldbewehrt ist.
Hallo Dominic,
das ist nicht Dein Ernst, oder? Als Sportbootfahrer muss ich mich (hoffentlich) an keiner Schleuse anmelden. Wer's nicht glaubt, kann ja mal die Schleusen in Berlin anrufen . Da wird ein Anruf vor allem in Spandau gern mal mit einer Extra-Wartestunde belohnt. Zitat: "Ich seh Sie doch, lassen Sie die blöde Anruferei."
Ich nehme an, das gilt, wenn überhaupt, nur für die Berufsschifffahrt.

Gruß
Jan
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Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #13  
Alt 16.08.2010, 11:09
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Im Regelfall hilft eine Anmeldung an der Schleuse, den Betrieb zu vereinfachen. Aber das hängt vom Tpy der Schleuse, der örtlichen Situation und dem Betriebsaufkommen ab.
Eine evtl. Meldepflicht ist explizit ausgewiesen.
An den Sportbootschleusen der Mosel kann man sich nicht anmelden. An manchen Schleusen ist eine Anmeldung ratsam, an anderen nicht nötig.
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Gruß
Ewald
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  #14  
Alt 16.08.2010, 11:26
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Ritter1977 Ritter1977 ist offline
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Also so ein Dauerhuper hat ich auch schon mal bei mir vor der Schleuse, den habe ich erst recht warten lassen!
Das kommt bei uns Schleusenmänner nicht gut an!
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der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus -
https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
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  #15  
Alt 16.08.2010, 11:41
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Ritter1977 Beitrag anzeigen
Also so ein Dauerhuper hat ich auch schon mal bei mir vor der Schleuse, den habe ich erst recht warten lassen!
[..]
Ich fürchte derartige "Diziplinierungsversuche" bewirken nur eine unnötige Frontenbildung.

Besser wäre es sicherlich gewesen, den Huper normal abzufertigen und über das eigentlich angebrachte Verhalten aufzuklären.

Seine Schikanemacht (und unnötiges Wartenlassen ist schlicht Schikane) zu demonstrieren, führt nur zu den unfreundlichen Bezeichnungen, die man hier für Schleusenwärter mitunter lesen kann.
__________________
Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 16.08.2010, 11:54
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Libertad Libertad ist offline
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Ich bin "Kunde" an den Schleusen und möchte korrekt und schnell geschleust werden.
Ich verstehe aber auch Schleusenwärter, die mal "etwas langsamer" reagieren, wenn jemand sich für oberwichtig hält. Und man darf ja auch nicht vergessen, daß Schleusenwärter verschiedener Schleusen durchaus miteinander kommunizieren. Die merken schnell, ob jemand einmalig ausflippt - warum auch immer, oder ständig sich so auffällig verhalten.
Hier in meinem Heimatrevier habe ich noch persönlichen Kontakt zu den Schleusenwärtern und spreche oft länger mit ihnen, auch über Probleme. Und siehe da: diejenigen, welche die Schleusenwärter nerven, nerven oft auch andere Bootsfahrer
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Gruß
Ewald
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  #17  
Alt 16.08.2010, 12:03
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
eine explizite Meldepflicht muss nicht ausgewiesen werden, weil die Meldepflicht in den Verkehrsvorschriften festgeschrieben ist.
Auf Bundeswasserstraßen Binnen gilt §6.29 Nr. 2 Abs. 5
Zitat:
Jedes neu in den Schleusenbereich eintreffende Fahrzeug muss bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges angemeldet werden. Warten im Schleusenbereich oberhalb oder unterhalb einer Schleuse, die nicht zur Bedienung durch das Schiffspersonal besonders eingerichtet ist, bereits mehr als 5 Fahrzeuge (Schiffsansammlung), richtet sich der Schleusenrang abweichend von Nummer 1 nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Da steht nix von "gilt nicht für Kleinfahrzeuge". Im BVKatBinSee steht der Verstoß gegen diese Vorschrift auch als Ordnungswidrigkeit drin.

Es gibt binnen in Deutschland auch kein Schallzeichen, was zur Anmeldung dient.

Wenn jetzt auf meine ordnungsgemäße Anmeldung negativ reagiert wird, muss man einfach mal fragen, ob die jeweiligen Schleusenmeister die Verkehrs- und Dienstvorschriften kennen. Mit einer ihrer Hauptaufgaben, ist die Durchsetzung der Verkehrsvorschriften als Vollzugsbeamte der Schifffahrtspolizeibehörde. Das heißt, ich kann mir das nicht aussuchen, wie ich das brauche.

Dann zu behaupten, der Schleusenmeister ist ein A**och, weil er das Tor zugemacht hat, finde ich ziemlich anmaßend. Vielleicht hat es ja auch andere Gründe gehabt, dass er das Boot nicht mehr mitnehmen konnte oder wollte. Man hätte ja vielleicht den Grund erfahren, wenn man angerufen hätte.

Bis dann

Dominic
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  #18  
Alt 16.08.2010, 12:30
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Libertad Libertad ist offline
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Dann heißt das im Klartext, daß auch Kleinfahrzeuge einschl. muskelkraftbetriebene mit Funk oder Telefon ausgerüstet sein müssen oder an allen Schleusen Anlegemöglichkeiten zur persönlichen Meldung vorhanden sein müßten.
Dies ist nicht der Fall.
Und wie melde ich mich bei einer Selbstbedienungsschleuse?.
Ich denke, die zitierte Vorschrift weiß auch hierzu die Lösung
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Gruß
Ewald
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  #19  
Alt 16.08.2010, 12:49
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hede49 hede49 ist offline
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Es kommt mir hier so vor als ob die Schleusenwärter die Prügelknaben der Nation sind.
Vieleicht sollte man den Schleusenwärter auch mal freundlich begegnen. Ich kann mir vorstellen was die so alles zuhören bekommen von unfreundlichen Boostführern.
Gruß
Henrik
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  #20  
Alt 16.08.2010, 12:51
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
eine Schleuse völlig ohne jede Anlegemöglichkeit? Ich meine jetzt nicht einen Anleger der direkt am Schleusenbedienstand liegt, für die Fußkranken. - Wo gibt es sowas? Außerdem ändert ist dass dann ja ein Problem was explizit an diesem Ort gelöst werden müsste und nichts an der Gültigkeit der Vorschrift ändert.

Wenn man keinen Funk und kein Mobiltelefon an Bord hat, wie will man dann eigentlich den übrigen Meldepflichten nach §1.12 bis 1.17 BinSchStrO im Bedarfsfall nachkommen.
Hier muss man sich doch als verantwortungsvoller Schiffsführer auch auf seinem Sportboot vor Fahrtantritt Gedanken machen.

Eine Anmeldung ohne Schleusenaufsicht an einer Selbstbedienungsschleuse macht natürlich wenig Sinn. An einer Selbstbedienungsschleuse muss i.d.R. auch kein Schleusenrang festgestellt werden. Der Passus wäre zugegeben diesbezüglich redaktionell verbesserungswürdig.

Bis dann

Dominic
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  #21  
Alt 16.08.2010, 13:09
Benutzerbild von Oliver74
Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
eine explizite Meldepflicht muss nicht ausgewiesen werden, weil die Meldepflicht in den Verkehrsvorschriften festgeschrieben ist.
Auf Bundeswasserstraßen Binnen gilt §6.29 Nr. 2 Abs. 5
Also ich lese da diesen Satz:

"...Warten im Schleusenbereich oberhalb oder unterhalb einer Schleuse mehr als fünf Fahrzeuge auf Schleusung (Schiffsansammlung), muß jedes neu im Schleusenbereich eintreffende Fahrzeug bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges angemeldet werden"

Also gilt das nur dann, wenn schon mehr als 5 Fahrzeuge warten und wenn Startplätze eingerichtet sind ("2. Sind im Schleusenbereich Startplätze eingerichtet...").

http://www.gesetze-im-internet.de/bi...98/__6_29.html

Eine generelle Meldepflicht würde ich daraus nicht ableiten

Viele Grüße,

Oliver
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  #22  
Alt 16.08.2010, 13:25
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Hallo dominic,
ich weiß ja nicht, welche Schleusen du kennst. Wenn ich an der Mosel vom Unterwasser her zum Schleusenwärter will, dann geht das nur über die Anlegemöglichkeiten der Berufsschiffahrt, was sicherlich nicht gewünscht ist oder über die Sportbootschleuse - wenn der Tiefgang es erlaubt, wobei der Durchgang zur Großschleuse meist per Schild verboten ist.
Am Neckar habe ich oft auch keine Anlegemöglichkeit im Unterwasser entdeckt und an der Lahn gibt es sie mit einer Ausnahme auch nicht. An vielen anderen Schleusen sieht es ähnlich aus. Ich denke, daß es hier im Vorschriftenwerk eine Ausnahme für Sportboote gibt, zumal mir kein einziger Fall bekannt geworden ist, daß ein Sportbootfahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld bekommen hätte wegen Nichtanmelden an einer Schleuse. Zumindest die mitschleusende WSP müßte sich doch dann mal räuspern.
Und im §1.12 bis 1.17 habe ich keine Meldepflichten für Sportboote entdeckt, die eine Ausrüstung mit Funk zwingend fordern.

An einer Aufklärung des Sachverhaltes bin ich seeehr interessiert
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Gruß
Ewald
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  #23  
Alt 16.08.2010, 15:50
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Ergibt sich aus dem, was ich fett markiert habe nicht, dass es sich nur um nicht-selbstbediente Schleusen handelt?
Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Jedes neu in den Schleusenbereich eintreffende Fahrzeug muss bei der Schleusenaufsicht zur Feststellung des Schleusenranges angemeldet werden. Warten im Schleusenbereich oberhalb oder unterhalb einer Schleuse, die nicht zur Bedienung durch das Schiffspersonal besonders eingerichtet ist, bereits mehr als 5 Fahrzeuge (Schiffsansammlung), richtet sich der Schleusenrang abweichend von Nummer 1 nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
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  #24  
Alt 16.08.2010, 16:47
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
zu dem, was Oliver geschrieben hat. Derzeit gültige BinSchStrO.

Die Vorschriften über die Anmeldung zum Schleusen sind nur vor 2-3 Jahren wegen der Sportschifffahrt geändert worden. Seitens der Berufsschifffahrt bestand diesbezüglich nie ein Problem, da diese bekanntlich Funkausrüstungspflichtig sind und diesen auch zur schnelleren Abfertigung aus Eigeninteresse an den Schleusen benutzen.
Wie schon gesagt macht die Meldepflicht natürlich nur Sinn, wenn auch eine Schleusenaufsicht vorhanden ist, die die Anmeldung entgegennehmen kann.

Was die übrigen Meldepflichten angeht, habe ich nie behauptet, dass diesen nur über Funk nachgekommen werden kann. Ich frage dabei nur, wie man diesen nachkommen will, wenn man weder Funk noch Handy an Bord hat.

Anscheinend müssen wir mehr Anzeigen dazu fertigen, damit unsere Vorschriften auch glaubhaft werden.

Bis dann

Dominic
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  #25  
Alt 16.08.2010, 18:19
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Libertad Libertad ist offline
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Seltsam ist nur, daß diese Änderung der Vorschriften nie über die Verbände publiziert wurde und auch in die aktuellen Lehrbücher keinen Eingang fand.

Auch wäre es angeraten, das Schleusenpersonal auf eine verbesserte Kommunikation mit Sportbooten, die nur über Handy verfügen, hinzuweisen.
Die BinSchStrO. regelt doch eigentlich klar, daß Sportboote erst nach der Berufsschifffahrt einfahren dürfen, sofern zusammen geschleust werden muß/soll. Dadurch ist eine Meldepflicht für Sportboote nicht zwingend erforderlich, obwohl Meldungen von Sportbooten bei größeren Schleusen oder stärkerem Verkehrsaufkommen doch die Regel sind, weil einfach vernünftig.
Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob Gruppenanmeldungen zulässig sind.
__________________
Gruß
Ewald

Geändert von Libertad (16.08.2010 um 18:27 Uhr)
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