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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 15.08.2010, 22:19
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Standard Bootsverkauf, was passiert mit dem Funkgerät?

Hi all,
ich habe vor mein Boot zu verkaufen. Da ist aber ein MMSI/ATIS Funkgerät installiert mit einprogrammierter Kennung.

1. Was kann der neue Besitzer damit anfangen?

2. Wenn ich mir jetzt ein neues Funkgerät kaufe, das alte hatte ich ja mit dem
Boot zusammen verkauft, kann ich dann einfach die Daten aus der
Zulassungsurkunde neu eingeben, wenn das neue Schiffe wieder den gleichen
Namen trägt wie das erste, eben den Namen der in der Urkunde steht?

Gruß
Tom
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  #2  
Alt 15.08.2010, 22:58
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von th94ks Beitrag anzeigen
Hi all,
ich habe vor mein Boot zu verkaufen. Da ist aber ein MMSI/ATIS Funkgerät installiert mit einprogrammierter Kennung.

1. Was kann der neue Besitzer damit anfangen?
Wenn Du das Rufzeichen weiter verwenden möchtest, solltest Du das Gerät besser ausbauen. Nicht dass später zwei Gerärte mit den gleichen Kennungen unterwegs sind. Solange Du das Gerät, und somit auch Deine Kennungen nicht abmeldest, bist Du der, auf den die Registrierungen laufen.
Der neue Besitzer könnte das Gerät vom Hersteller umprogrammieren lassen. Falls das Gerät überhaupt noch zulassungsfähig ist und der finanzielle Aufwand sich lohnt.


Zitat:
2. Wenn ich mir jetzt ein neues Funkgerät kaufe, das alte hatte ich ja mit dem
Boot zusammen verkauft, kann ich dann einfach die Daten aus der
Zulassungsurkunde neu eingeben, wenn das neue Schiffe wieder den gleichen
Namen trägt wie das erste, eben den Namen der in der Urkunde steht?
Theoretisch ja, solange Du ein Funkgerät vom gleichen Typ verwendest. In der Frequenzzuteilungsurkunde ist auch der Typ des Funkgerätes vermerkt.
Auch sollte das neue Boot im ungefähren dem alten Boot entsprechen. Rettungskräfte können auf die Angaben zurückgreifen, die Du mal bei der Registrierung angegeben hast.


Jörg
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  #3  
Alt 15.08.2010, 23:01
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Ich würds ausbauen, du bist für die Nutzung verantwortlich solange deine Kennung drinn ist.

Willy
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  #4  
Alt 15.08.2010, 23:14
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Wenn der Neubesitzer das Funkgerät haben mächte kann er die Kennung und das Rufzeichen übernehmen. Du must es nur bei der Netzagentur abmelden und der neubesitzer formlos zum Antrag dazuschreiben, dass er die Kennung übernehmen möchte.

Wenn Du dein Rufzeichen behalten möchtest, dann bau das Gerät aus, melde es ab und gleichzeitig auf das neue schiff mit der alten Kennung an. Geht unproblematisch, das hab ich bei meinem Boot so gemacht und mir somit die Neuprogrammierung gespart
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #5  
Alt 17.08.2010, 09:59
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Zitat:
Zitat von Navigator - Troll Beitrag anzeigen
Wenn der Neubesitzer das Funkgerät haben mächte kann er die Kennung und das Rufzeichen übernehmen. Du must es nur bei der Netzagentur abmelden und der neubesitzer formlos zum Antrag dazuschreiben, dass er die Kennung übernehmen möchte.

Wenn Du dein Rufzeichen behalten möchtest, dann bau das Gerät aus, melde es ab und gleichzeitig auf das neue schiff mit der alten Kennung an. Geht unproblematisch, das hab ich bei meinem Boot so gemacht und mir somit die Neuprogrammierung gespart
Vielen Dank für die Antworten.
Der Neubesitzer hat gar keinen Funkschein wie ich jetzt weiß und mir gestattet das Funkgerät auszubauen und zu behalten.
Ich werde bei der Netzagentur anrufen und einfach den Bootstyp ummelden und das Funkgerät auf meinem neuen Boot wieder einbauen.
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