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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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LOGBUCH - Wie macht Ihr es?
Wie führt Ihr auf Eurem Boot das Logbuch?
Die zwei verschiedenen Typen, die ich bisher zum Kauf angeboten bekommen habe, fand ich beide eher suboptimal. Einen PC/Laptop habe ich nicht an Bord, so das auch ein elektronisches Medium wegfällt. Wir haben uns daher eine "Chinakladde" gekauft, sie mit Seitenzahlen versehen, in Spalten eingeteilt und so unser eigenes Logbuch gebastelt. Habt Ihr auch zum "Eigenbau" gegriffen oder nutzt ihr gekaufte Produkte? Wie sind dies Aufgebaut also welche Spalten/möglichkeiten hat es. Bin mal gespannt! Alexander
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#2
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Mein Logbuch ist die Kreditkartenabrechnung !! )
Da rechne ich die getankte Spritmenge zusammen und ergänze um die gefahrenen Betriebsstunde. mehr mach ich nicht auf meinem MoBO
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Gruß Olli |
#3
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http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=logbuch (inkl. div. Downloads)
Ich führe bis dato auch keins, möchte aber kurzfristig damit anfangen. Bei meinen Revieren (Kanal / ein 20km-Rheinabschnitt) sehe ich das aber eher als Wartungstagebuch als als Törnprotokoll.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#4
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Re: LOGBUCH - Wie macht Ihr es?
Zitat:
wurde schon oft drüber gesprochen, aber mein Lieblingsthema. Ich habe seit Jahren das Logbuch vom DSV-Verlag. Ich führe aber Logbuch seit ich Sportboot fahre. Aber dieses Buch, vom DSV , ist einfach zu bedienen. Steht alles drin, was man eintragen sollte. Mit Beispieleintragung. Für Anfänger sehr verständlich. Büschen teuer, reicht aber für 3-4 Jahre. Egal, was du machst, ich empfehle dir, ein Logbuch zu führen, wie auch immer! |
#5
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kannste auch prima mit EXCEL selber machen und einen klarsichtumschlag mit klemmleiste drum
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#6
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...ich habe einen DIN-A 5 Ordner und dort ein einfaches Formular in dem ich alles wichtige vermerke.... (doc-Datei kann ich zur verfügung stellen....).
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#7
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Hallo Alexander,
ich habe mir auch selbst eines zusammen gebastelt, weil mir die handelsüblichen einfach nicht gefallen. Schau doch mal bei www.landratten.de rein. Deren Vorschläge habe ich ganz gut einarbeiten können, vor allem das mit der Wegpunktnavigation. Andere Logbücher tun ja so, wie wenn man noch mit Peilung, Wind- und Stromdreiecken, Mißweisung u.ä. arbeiten würde. Dort scheint die Zeit vor der Erfindung von GPS stehen gebliebn zu sein. |
#8
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Moin ALexander,
Eigenbau ist m.M.n. otpimal ... Meine Logbuchseiten sind den individuellen Bedürfnissen angepasst, exakt so wie ich es will und brauche. Außerdem habe ich zusätzlich wichtige Bootspapiere in Kopie als Anhang - falls man mal das Original nicht greifbar hat ... und Du kannst Vorgeschichte, und vieles mehr integrieren. Ich weiß nicht was die im Handel erhältlichen Bücher kosten, aber so zahlst Du die Kopien und die Hardcoverbindung Buchbindung (wenn Du das willst) d.h. ca 8-20 Euro. 2ct die Kopie => 4 Euro bei 100 Seiten doppelseitig Bindung ab 2,90 Euro nach oben natürlich keine Grenzen (Ledereinband, Wasserzeichen ) Meine Vorlage anbei, das Thema wurde hier aber schon einige Male mal u.a. hier (oder auch mal suchen bemühen) http://<a href="http://www.boote-for...ht=logbuch</a> Gruß Jochen |
#9
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Zitat:
Würde sagen, optimal. |
#10
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Ich probiere auch noch mit den diversen Käuflichen herum. Allerdings bin ich auch nicht damit zufrieden - zu wenig Freiraum, zuviel Platz für (meiner Meinung nach) Unwichtiges.
Wahrscheinlich werde ich auch zur China-Klade wechseln (weil erheblich flexibler und um zig Prozent günstiger). Gültig ist es jedenfalls mit Unterschrift ebenfalls, sagt die WaschPo. |
#11
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Wir führen das Logbuch vom Erdmann.
Das ist in DIN A 4 - da ist am meisten Platz für zusätzliche Sachen wie Skizzen, Fotos, Eintritskarten... |
#12
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Zitat:
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#13
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Hab mal "unser" Logbuch auch Exel übertragen und als jpg hier eingestellt.
Alexander
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#14
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Zitat:
Aaaahh ja. Gruß Uwe ... eben war da noch ien sehr große weisse Fläche.
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Gruß Uwe |
#15
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Zitat:
das ist genial. ein weisses blatt papier ohne störende aufdrucke. lass es dir patentieren. le loup |
#16
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Grummel....
Hab den Fehler ja gleich selber bemerkt .... aber danke für den Hinweis Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen? Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft! www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen |
#17
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Zitat:
Ist nicht genial! Wo schreibst du Schiffsführung, Manöver, Peilungen, besondere Ereignisse, möglicherweise Funkgespräche, etc hin? Auf die zweite Seite? Bei meinem Logbuch gibt´s die! |
#18
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Zitat:
Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen? Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft! www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen |
#19
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Hallo!
Ich führe schon seit Anfang an (genau seit 3 Jahren) ein Logbuch, aber ich mach das nicht so penibel. Ich habe ein altes dickes Notizbuch (noch aus DDR-Zeiten, aber trotzdem mit Ledereinband), da schreib ich einfach die Abfahrtszeit, Wetter, wo´s hingeht, was so passiert etc. rein, ohne Tabelle oder sonstigen Richtlinien. Und dann sitzen wir Abends manchmal auf dem Schiff u. lachen über die Sachen, die uns schon so passiert sind. Also pures Vergnügen beim Lesen! Wir benutzen auch das Logbuch von dem alten Boot weiter. Liebe Grüße Anett |
#20
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Zitat:
Das reicht auch. Nur, ich sehe die Dinge anders. |
#21
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Moin,
die Frage mit dem Logbuch habe ich hier vor einigen Wochen auch schon mal gestellt. Danach wollte ich dann auch eins führen. Als es dann los gehen sollte habe ich festgestellt, daß ich garkeine Lust dazu habe. Daraufhin habe ich beschlossen, keins zu führen. Und das Boot segelt trotzdem. Gruß Casi |
#22
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Zitat:
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#23
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Zitat:
mal wieder der alte schlagertitel: "du bist nicht allein......" habe zeit meines lebens weder tagebuch noch fahrtenbuch geführt und bewahre urlaubsbilder noch immer in den tüten der entwicklungsbude auf. le loup ********** |
#24
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1.) Müssen auf Sportfahrzeugen Seetagebücher geführt werden?
Grundsätzlich sieht der Staat davon ab, dem Einzelnen für jede Situation ein genaues Verhalten vorzuschreiben. Das gilt auch für die Führung von Seetagebüchern. Dagegen rechnet der Staat ganz entscheidend auf die Eigenverantwortung des Einzelnen. Unter diesem Vorzeichen kann es sehr wohl auch eine Pflicht geben, dass der Skipper in bestimmten Situationen Eintragungen zu machen und insofern ein Schiffstagebuch - ein Unterfall der Seetagebücher - zu führen hat. 2.) Gibt es für Sportfahrzeuge Rechtsvorschriften über Seetagebücher? Nach § 3 des Schiffssicherheitsgesetzes vom 9. September 1998 (BGBI. l S. 2860) hat jeder, der ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, für dessen sicheren Betrieb zu sorgen und unter anderem die notwendigen Vorkehrungen zum Schütze Dritter und der Meeresumwelt vor Gefahren aus dem Betrieb zu treffen. Betreiben oder verwenden mehrere Personen ein Sportfahrzeug zur Seefahrt, so kann es beispielsweise zum Schutz anderer Nutzer vor möglichen im Betrieb bereits zutage getretenen Gefahren (z.B. zeitweilig ausfallendes Funkgerät) notwendig sein, für nachfolgende Nutzer mindestens eine schriftliche Mitteilung an Bord zu hinterlassen. § 6 Abs. 3 des Schiffssicherheitsgesetzes schreibt für alle Schiffe folgendes vor: “Der Schiffsführer hat - falls nicht anders vorgeschrieben im Schiffstagebuch - unverzüglich durch geeignete Eintragungen über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind. Bei Schiffsunfällen hat der Schiffsführer, soweit erforderlich und möglich, für die Sicherstellung der Eintragungsunterlagen zu sorgen." § 5 Abs. 2 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBI. l S. 3013, 3023) (SchSV) bestimmt hierzu: “Ergänzend zu § 6 des Schiffssicherheitsgesetzes sind für Schiffe, die die Bundesflagge führen, die in Abschnitt B der Anlage (zur SchSV) enthaltenen Vorschriften einzuhalten." Dabei handelt es sich um eine Reihe von Formvorschriften. Alle genannten Vorschriften stehen im Zusammenhang mit dem Prinzip der Selbstkontrolle nach § 2 SchSV. “Wer ein Schiff zur Seefahrt einsetzt, hat dafür zu sorgen, dass im Schiffsbetrieb auftretende Gefahrenquellen überprüft, im Betrieb gewonnene Erkenntnisse sowie andere wichtige hierzu zur Verfügung stehende Informationen und Unterlagen einschließlich der Aufzeichnungen der mit der Bedienung des Schiffes beauftragten Personen im Rahmen der Sicherheitsvorsorge ausgewertet und die zur Gefahrvermeidung und -Verminderung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden." Ist ein Sportfahrzeug an einem Schiffszusammenstoss beteiligt, so schreibt § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt vom 27.7.1993 (BGBI. l S. 1417) eine ausdrückliche Aufzeichnung vor, wenn die Fortsetzung der Fahrt nicht unterbrochen und Namen, Unterscheidungssignal sowie Heimat-, Abgangs- und Bestimmungshafen nicht den anderen am Zusammenstoss beteiligten Fahrzeugen mitgeteilt werden können. Der Wortlaut “soweit er zur Führung eines solchen (Schiffstagebuchs) verpflichtet ist" in § 6 Abs. 2 bezieht sich auf die Verpflichtung nach § 6 Abs.3 des Schiffssicherheitsgesetzes und dürfte für Sportfahrzeuge bei Zusammenstössen in aller Regel zutreffen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 SchSV müssen Unterlagen, in denen entsprechende Eintragungen vorgenommen worden sind (“Seetagebuch"), nach Maßgabe des Abschnitts B II Nr. 6 der Anlage (zur SchSV) aufbewahrt werden. Der Eigentümer des Schiffes hat nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c SchSV ein Bußgeld zu zahlen, wenn er dieser Aufbewahrungspflicht nicht nachkommt. 3.) Welche Formvorschriften gelten für Sportfahrzeuge? Nach dem in § 5 Abs. 2 SchSV genannten Abschnitt B II der Anlage 1 sind u.a. für Sportfahrzeuge folgende Anforderungen einzuhalten. Die Vermerke, Aufzeichnungen oder Eintragungen sind auf ein Schiff auszustellen, dessen Namen und Unterscheidungssignal ausdrücklich zu bezeichnen sind (Nr.3.1). Es ist kenntlich zu machen, aus welchen Bestandteilen die Aufzeichnungen insgesamt tatsächlich bestehen (Nr. 3.3). Dazu können auch Seekarten gehören, in denen Kurse, Positionen, Uhrzeit und sonstige schriftliche Vermerke eingetragen worden sind. Die Aufzeichnungen sind in deutscher Sprache unter Angabe der Bordzeit zu führen. Nicht allgemein gebräuchliche Abkürzungen oder Symbole sind zu erklären (Nr. 4.1 und 4.2). Das Radieren und Unkenntlichmachen von Eintragungen und das Entfernen von Seiten, die bereits Eintragungen enthalten, sind nicht zulässig. Wird eine Eintragung gestrichen, muss das Gestrichene lesbar bleiben. Streichungen und spätere Zusätze sind mit Datum und Unterschrift zu versehen (Nr. 4.3). Die Vermerke, Aufzeichnungen und Eintragungen sind jeweils von dem für die Eintragung verantwortlichen Schiffsführer zu unterschreiben (4.4). Der Schiffseigentümer hat durch Aufzeichnung nachzuweisen, dass und wann er in regelmäßigen Abständen - mindestens alle 12 Monate - den vollständigen aktuellen Inhalt der Aufzeichnungen zur Kenntnis genommen hat(Nr. 5). Der Eigentümer hat die Aufzeichnungen ab dem Tag der letzten Eintragung für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Dies gilt auch bei einem Verkauf des Schiffes vor Ablauf der Frist (Nr. 6). In Anlage 1 Abschnitt B II der Schiffssicherheitsverordnung sind noch weitere Erläuterungen und Anforderungen enthalten, die aber ihrem Charakter nach nicht auf die Sportschifffahrt anwendbar sind. Soweit das heute nicht klar genug im Wortlaut zum Ausdruck kommt, wird es bei nächster Gelegenheit deutlicher spezifiziert. 4.) Müssen Sportfahrzeugführer damit rechnen, dass sie von Polizeibehörden zur Rechenschaft gezogen oder gar mit Bußgeld bedroht werden, wenn sie kein Schiffstagebuch vorweisen können? Die unter 3. genannten Formvorschriften schreiben nicht die Ausrüstung von Sportfahrzeugen mit bestimmten vorgedruckten Büchern vor. Es ist auch nicht erforderlich, die Eintragungsunterlagen für jeden Kalendertag im vorhinein in Spalten einzuteilen und in regelmäßigen Zeitabständen oder Fahrtabschnitten auszufüllen. Der beste Maßstab, um zu bestimmen, wie man die Tagebuchführungspflicht zu interpretieren hat, ist das vernünftige Urteil eines verantwortlichen Verkehrsteilnehmers, der die seemännischen Sorgfaltspflichten einhält. Der Eigentümer und/oder der an Bord Verantwortliche müssen also selbst entscheiden, wie sie die Selbstkontrolle und die Gestaltung der nach den obigen Rechtsvorschriften erforderlichen Eintragungen vornehmen. Dabei werden sie feststellen, dass für viele Fahrzeuge geeignete vorgedruckte Bücher erhebliche Vorteile aufweisen können. 5.) Verlangen die Gerichte eine Eintragung? Rechtsprechung zu der neuen Rechtslage ist noch nicht ersichtlich. Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken. Umgekehrt kann er sich durch einen Hinweis auf rechtzeitige sachgemäße Eintragungen in entsprechenden Fällen häufig entlasten. Der verantwortliche Skipper sollte nie aus den Augen lassen, dass er durch angemessene Eintragungen sich und anderen nützen kann. (Quelle: Merkblatt Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; das Merkblatt kann hier vom Server des Ministeriums als PDF-Datei heruntergeladen werden) Hinweis: Sie können ein Logbuch in verschiedenen Formaten auf dieser Website herunterladen, und zwar: Word 6, gezipt (Download ca. 79 KByte) Postscript, gezipt (Download ca. 399 KByte) PDF (Download ca. 465 KByte) |
#25
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Zitat:
für flussplanscher ist das offensichtlich nicht relevant. Zitat:
le loup |
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