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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Welche Zulassung etc. ist nötig?
Sorry, sicherlich ist das hier im Forum schon mal angesprochen worden, aber ich kann es leider nicht finden. Also ich Neuling hab jetzt ein Böötchen erworben, damit möchte ich Rhein und Mosel unsicher machen, wenn die Zeit es zulässt träume ich von Südfranzösischen Kanälen und Holländischen Wasserwegen, der nächste Urlaub ist für Kroatien vorgesehen. Was brauche ich wirklich, was ist Sinnvoll? Klar nen Führerschein Binnen und See (bei meinen Plänen). Aber wie ist das mit der Zulassung(Anmeldung) von Motorbooten? Hab da etwas von ADAC gehört, oder Wasser und Schifffartsamt was ist da besser? Brauche ich für`s Ausland eine besondere Anmeldung? Gilt die dann überall?
Welche Versicherung muss ich haben und welche ist Sinnvoll? (für ein 5,20m langes Böötchen mit 60PS)(und was darf die Kosten(ca)? Vieleicht kann mir ja mal ein alter Hase da ein paar Tips geben? Gruß Andy |
#2
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Hallo,
anmelden würde ich das Boot beim WSA. Das kostet einmalig 20 Euro und ist fristlos gültig. Beim ADAC oder sonstwo mußt du bei Fahrten ins Ausland alle zwei Jahre einen neuen Schein machen lassen, der dann auch kostet. Für die WSA Zulassung kannst du dir im Netz das Anmeldeformular runterladen und dann ausgefüllt mit 20 Euro ans WSA schicken. Dann kommt einige Tage später deine Registrierung, falls dein WSA nicht gerade um die Ecke ist. Eine Haftpflicht ist in D nicht vorgeschrieben aber sinnvoll. Für Kroatien brauchst du aber auf jeden Fall eine. Und dann auch gleich die Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen. Was die Versicherung kostet, kommt auf dein Boot und die Motorisierung an. Deinen Angaben zum Boot entsprechend würde ich mal max 100 Euro/Jahr für eine Haftplicht ansetzen. Mein Boot hat 4,20m und 65 PS und kostet mich 62 Euro. Kannst ja hier im Forum mal Norman die "Blaue Elise" anschreiben. Der ist Versicherungsmakler und macht sehr gute Angebote. Gruß Jürgen
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#3
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Und wenn ich das Boot beim WSA anmelde, ist diese anmeldung dann auch international gültig? (z.B. in Kroatien) Oder muss ich dafür dann zusätzlich einen internationalen Bootsschein beantragen?
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#4
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Hallo,
der WSA-Schein ist amtlich, die anderen nur amtlich anerkannt. Gruß Jürgen |
#5
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Zitat:
Haftpflichtversicherung wie bereits erwähnt kostet in etwa +/- EUR 60,00. Sprich einfach Norman (blaue Elise) mal an .
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" |
#6
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Zur Ergänzung: Ein amtliches Dokument ist auch das Flaggenzertifikat - und damit hat man nirgendwo auch nur das geringste Problem. Gültig ist es acht Jahre und kann dann ohne Probleme verlängert werden.
Gruß Peter |
#7
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Da klinke ich mich doch direkt mal mit ein, wenns recht ist
Ich habe eine VB Jolle und bin damit auf der Kieler Förde unterwegs. Als Flautenschieber habe ich einen 2PS AB. Muss ich die Jolle auch beim WSA anmelden? Was bringt mir das? Ist das Pflicht? Ich habe schon öfter Boote mit einer Art "Kennzeichen" gesehen... muss ich mir dann auch zB KI-A 0815 auf den Rumpf kleben? Gruß Ole |
#8
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[QUOTE=rumblefish;1888002]Ja, der Schein vom WSA ist international gültig. [QUOTE]
...sorry aber das ist schlichtweg falsch: Die Zulassung bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt ist eldiglich auf deutschen Binnenwasserstraßen gültig. Es mag Länder wie Spanien, Italien, Kroatien geben in denen der Kleinfahrzeugausweis "geduldet" wird aber anerkannt ist er nicht! Q: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...nen/index.html dort steht nur was von Binnenschifffahrtsstraßen...nix vom Meer für Küstengewässer ist das Flaggenzertifikat zwingend erforderlich...dies ist weltweit gültig auf jedem Gewässer. http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...kat/index.html Gruß merowinger
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#9
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Zitat:
die oben beschriebenen Anmeldungen sind nur für den Binnenbereich vorgeschrieben. Auf der Kieler Förde brauchst Dus owas nicht. Grüße Jan
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#10
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Soll das bedeuten das jeder Sportbootfahrer der sich auf Seeschiffahrtsstrassen bewegt ein Flaggenzertifikat braucht ?
Ein Schiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt wurde, muss nach dem Flaggenrechtsgesetz den Namen des Heimathafens am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Wie bitte willst Du das bitte an einem kleinen Sportboot mit AB umsetzen Heimathafen = Offenbach, gleich hinter der Schleuse linke Wiese oben auf dem Trailer oder was ..... Guck mal mein Heck an
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Gruß Nils "Dunkel die andere Seite ist..." - "Halt die Klappe, Yoda, und iss deinen Toast!" |
#11
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Moin,
Offenbach und der Bootsname reicht bei der Bootsgrösse auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen allemal aus. Wer möchte kann noch Schwarz-Rot-Gold zeigen, ist aber in D bei der Bootsgrösse nicht vorgeschrieben. Flaggenzertifikat oder WSA-Ausweis bzw. ADAC benötigt man nur im Ausland, aber da kocht auch jedes Land sein eigenes Süppchen.
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Gruss Vestus |
#12
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Nochmal für die Dummen..... das heißt, wenn ich für mein Sportboot ein Kleinfahrzeugkennzeichen durch das WSA bekommen habe und mich auf der Nord- oder Ostsee oder auf einen der 7 Weltmeere bewegen möchte, brauche ich unbedingt das Flaggenzertifikat ??????? Echt ??????
Gruß, Olaf |
#13
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Nein,
für Nord- oder Ostsee sowie den 7 Weltmeeren reicht das Kleinfahrzeugkennzeichen des WSA vollkommen. Es gibt aber Ausnahmen, so möchte z.B unser Nachbarland Frankreich (die mit Asterix und Obelix und Sarkozy) ggfs. das Flaggenzertifikat als Eigentumsnachweis sehen. Also: vor Einreise erkundigen! Ist wie mit dem Auto: mal braucht man die Grüne Versicherungskarte und mal nicht.
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Gruss Vestus
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#14
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Nur das die grüne Versicherungskarte nichts kostet
Wo kann man(n) sich vor der Einreise erkundigen ? Gruß, Olaf |
#15
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ich schau immer hier nach:
http://www.dmyv.de/index.php?id=255 da ist zwar nicht alles drin aber zumindest hilfreiche Tipps u.a. auch zur erforderlichen Sicherheitsausrüstung... |
#16
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Zitat:
Da das Kleinfahrzeug, sollte es auf den Meeren unterwegs sein, dann ein "Seeschiff" ist, ist das Flaggenzertifikat (zwingend erforderlich in Küstengewässern) nötig! |
#17
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Zitat:
sollte deine Aussage richtig sein, dann müßte jedes Trailerboot, das im Urlaub ins Meer gelassen und da dann hauptsächlich in Küstengewässern gefahren wird ein Flaggenzertifikat haben. Dies ist aber nicht so. Gruß Jürgen.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#18
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...ich sag ja auch nur wie es in D ist! Wie die einzelnen Bestimmungen der jeweiligen Länder sind weiß ich nicht...aber in D ist es so!
Normalerweise bräuchte auch jeder eine CE der sein Boot neu zulässt...:-/ |
#19
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Zitat:
Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#20
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CE gilt nur für kommerzielle Serienfertigung. Wenn du dein Boot selbst baust oder ein vorhandenes Boot umbaust brauchst du in D gar nichts.
Das Thema CE wurde ja schon zur Genüge hier erörtert...sollte auch nur ein Bsp. dafür sein, dass es nicht immer so läuft wie es gesetzl bestimmt ist...aber zum Thema Eigenbau: -stimme ich Dir zu allerdings auch nur soweit, als dass es Dir das Amt abnimmt dass es selbst gebaut ist (kann sich auch Konstruktionszeichnungen zeigen lassen und verlangt normalerweise ein Bild - so zumindest bei nem Bekannten). Eine CE wird fällig wenn der Kahn vor Ablauf von 5 Jahren (nach Erstanmeldung) verkauft und ein Eigentumswechsel durchgeführt werden soll. Ansonsten stimmt deine Aussage... Bei Umbauten bin ich nicht deiner Meinung. Das Boot ansich wurde dann ja nicht selbst sondern von einem Dritten gebaut deshalb heißt das ja auch Umbau...hängt wahrscheinlich wieder von den gemachten Angaben bei der Kennzeichenbeantragung ab! Das Flaggenzertifikat ist weltweit in allen Gewässern, damit auch den Meeren, gültig. Der IBS ist (beinahe) weltweit gültig da er in drei Sprachen verfasst ist. Den benötigt man mindestens im Ausland. Eine Zulassung bei einem WSA gilt nur innerhlab der BRD auf Binnengewässern ist aber in einigen Ländern "geduldet" (z.B. F (zumindest im Binnenbereich), I, NL, Bodensee) |
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