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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
wir hatten im Freundeskreis eine lebhafte Diskussion um die Auswirkungen eines Bußgeldes oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige für Bootsfahrer auf den Führerschein für den Straßenverkehr. Ich bin der Meinung, daß bei bestimmten Verstößen auf dem Wasser (z. B. Alkohol oder Unfallflucht) auch eine Meldung der Schifffahrtsbehörde an das Straßenverkehrsamt geht mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Autoführerschein (Idiotentest, Punkte usw.) Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen gemacht und welche ? |
#2
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![]() Zitat:
Deine Meinung? OK. ![]() Bis jetzt ist so etwas nicht passiert. Auch nicht mit 3 Promille samt Unfall.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#3
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![]() Boot kenterte mit 4 Erw. und 1 Kind an Bord bei höherer Geschwindigkeit, weil der Schiffsführer die Wellen eines Flusskreuzfahrers falsch einschätzte und diese unterschnitt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#4
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Erfährt die Straßenverkehrsbehörde von einer Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser kann sie das u. U. als Hinweis auf Trunksucht werten und in der Folge die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezweifeln. Das musst Du dann widerlegen.
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#5
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Beit trunkenheitfaht auf dem Wasser wird der WSP Beamte auch nach der Fahrerlaubnis für KfZ fragen und diese auch einziehen, umgekährt ist dieses auch der Fall, jedoch wird er vileicht nicht fragen ob man einen Bootsführerschein besitzt, weil man nicht davon ausgeht das viele einen Bootsführerschein besitzen. Deswegen sollte man sich in so einem Fall die Aussage verknaifen "dan fahre ich nur Boot" dan ist der Lappen auch weh.
Gruß DodgeRam
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#6
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Hallo Frank,
dann werde ich mich mal hier outen, mich hatten sie 02 mal angehalten und ich musste pusten und danach mit zur Blutabnahme. Und ich kann dir sagen das sie in der nachfolgenden Verhandlung auch an meinen KFZ- Führerschein wollten. Also zu deiner Frage ja unter Umständen machen die das. So zum Schluß noch ich habe noch alle meine Lappen aber dafür habe ich auch reichlich Federn gelassen. Fazit seid dem trink ich nichts mehr wenn ich Boot fahre. schönen Gruß Enrico
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#7
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Nein, wird er nicht. Dazu fehlt die Rechtsgrundlage.
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#8
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Diese Aussage ist Falsch!
Jens
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#9
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Finde ich total ok wenn bei Alkoholkonsum beide Führerscheine abgenommen werden.
Alkohol gehört überhaupt an keinem Steuer.....
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#10
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![]() So drehen wir uns im Kreis! Hat keiner verlässliche Quellenangaben? Gesetz X §Y Absatz Z. Alles andere ist Tröööt!
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#11
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#12
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Maßgeblich für den Seebereich ist das Seeamt. Ob das Binnen (Ruby Urteil) auch so ist, weiß ich nicht.
![]() Wird man mit Alk erwischt, -wird dort verhandelt und ein rechtswirksamer Spruch für die Schifffahrt gefällt. Das hat soweit nichts mit dem Straßenverkehr zu tun. Aber!!! Standardspruch des Seeamts Dem Beteiligten wird für die Dauer von 15 Monaten untersagt, die Befugnisse aus demDas Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtens ist nicht geheim. Und ein juristischer Gegenspieler wird (oder könnte) mit dem Wissen ein weiteres Verfahren für den Straßenverkehr anstreben. Der Staatsanwalt muss bei der Anzeige handeln und der 2te Stein kommt ins Rollen. Also wer Alkohlkrank ist, könnte heftigere Probleme bekommen, als jemand der nur einen Gezischt hat. ![]()
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#13
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Hallo zusammen,
als Neuling wage ich mich in die Diskussion einzumischen: ![]() Im Bootshandel (glaube ich ![]() Ob das gut ist oder nicht, will ich nicht beurteilen. ![]() Gruß, Markus
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Irgendwas ist immer! ![]() |
#14
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Diese Aussagen bezüglich einzug vom Bootsführerschein und Kfz Führerschein stamt von einem Freund, Kommissar bei der Autobahnpolizei und Ausbilder für Bootführerschein !
Gruß DodgeRam
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#15
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#16
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Auch die können sich irren. ![]() Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Fall, wo mit dem Bootsführerschein der KFZ-Führerschein eingezogen wurde.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#17
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ich kenn einen, Alk-kontrolle auf dem Rhein mit Jetski, pusten, ab zur Blutabnahme 0,8 auf dem Kessel 12 Mon SBF weg + Geldstrafe, in einem zweiten Verfahren PKW-Schein ebenfalls abgeliefert, ich meine ebenfalls 12 Monate, danach Idi-test...Volles Programm.
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#18
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Ich kenne 2 Fälle:
Der Erste: Wiederholte Trunkenheitsfahrt mit tödlichem Unfall. Der Zweite: Wiederholter Verstoß gegen BMTG. Beim Ersten kann ich das Az besorgen.. aber nur per PN. Der Zweite ist ein mir persönlich bekannter Segler. Waren beides keine Selbstläufer, sonder wurden von der Gegenseite erwirkt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#19
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Beide Sachen sind aber älter (5-7Jahre her).
Normale Ahndung http://www.sportbootfuehrerschein.de...fuhrerscheins/
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#20
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Warum wird dieses in Frage gestelt? WSP und Polizei ist eine Institution, die einen überwachen die Autostraßen die anderen die Wasserstraße, und wenn Er beim Bootführerschein auf dieses hinweist dan wird es ja nicht seine persönliche Meinung sein, sondern eine gesätzliche Gerundlage (die besagt das man unter Alkoholeinfluß nicht die Fähigkeit besitzt ein Kraftfahrzeug zu führen). In vielen Fällen wissen die Beamte nicht das ein Autofahrer ein SBF hat und deswegen wird er nicht eingezogen. Beim Bootfahrer gehen die davon aus das derjenige das Boot auch zum Wasse gebracht hat und ziehen auch den Führerschein ein.
PS. Den SBF bekommst man auch abgenommen wenn der Bootlenker kein Alkohol hat, der Bootverantwortliche aber unter Alkoholeinfluss steht. Gruß DodgeRam |
#21
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Wir müssen zwei Dinge unterscheiden:
1.) Entzug der FE wegen einer Straftat nach § 69 StGB im Strafrecht § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis Zitat:
Somit kann nach mehrheitlicher Rechtsprechung die FE (Straße) im Strafrecht wegen einer Tat mit dem MoBo nicht entzogen werden. Es gab allerdings auch schon gegenteilige Einzelurteile, d.h. die FE wurde auch schon entzogen. 2.) Entziehung der FE durch die Führerscheinstelle zur Gefahrenabwehr im Verwaltungsrecht Hier handelt es sich nicht um Strafrecht sondern um Gefahrenabwehr auf Basis der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), und hier sieht es anders aus: So schließen sich zum Beispiel der Konsum harter Drogen (z.B. Heroin) und der Besitz einer FE generell aus. Wenn die FeB (Fahrerlaubnisbehörde) davon erfährt, egal in welchem Zusammenhang, ist die FE direkt weg. Nicht ganz so schnell geht es bei Alkohol. Erfährt die FeB von einem begründeten Verdacht auf Alkoholmißbrauch oder Alkoholsucht, dann ordnet sie entweder direkt eine MPU oder zuerst ein ärztliches Gutachten und je nach dessen Ergebnis dann eine MPU an. Das ist im Prinzip das Selbe, wie wenn man auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 o/oo erwischt wird: Bringt man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eine positive MPU, dann wird die FE entzogen. Hier ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zum Entzug der FE nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem MoBo. Auszug: Zitat:
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (03.09.2010 um 09:56 Uhr)
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#22
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Zu diesem ganzen Thema gibt es offensichtlich vom Gesetzgeber
keine klaren Vorgaben. Einerseits ist da der interessante Link von Thomas (Ruby), aus dem hervorgeht, daß kein direkter Zusammenhang zwischen den Verstößen auf dem Wasser und im Straßenverkehr hergestellt werden darf und andererseits sind da die Beiträge, in denen genau vom Gegenteil berichtet wird. Was soll man da machen ? Klar, am sichersten ist man, wenn man sich an die Vorschriften hält. Aber es kann immer was passieren - wir sind ja alle nur Menschen. Wird vielleicht auch im Einzelfall individuell und immer anders entschieden. Das dürfte meiner Meinung nach aber nur ein Richter mit seinem Ermessensspielraum entscheiden dürfen, nicht aber die Strafverfolgungsbehörden. Wo kommen wir denn da hin, wenn die Polizei und jedes Schifffahrtsamt entscheiden können, wie sie wollen. |
#23
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![]() Zitat:
Die Lage ist doch gar nicht unklar. Nur bei einer Straftat kann zur Gefahrenabwehr SBF und FE gleichzeitig entzogen werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (03.09.2010 um 10:08 Uhr)
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#24
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da er ihn eingestellt hat, während ich meinen Beitrag in Bearbeitung hatte (ich war zwischendurch mal in der Werkstatt). |
#25
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Hi !
Das Thema hatten wir schon öfters.. der eine Schein hat mit dem anderen nichts zu tun. Gruß, Jörg ..um Fragen vorzubeugen: mein nachname fängt NICHT mit "D" an ![]() Geändert von L0B0 (03.09.2010 um 10:33 Uhr) |
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