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#1
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Brauche ich am Islemeer in Holland den SBF See oder kann ich mit meinem Binnenschein dort mit meinem Boot fahren?
lg Manfred |
#2
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auf dem Ijsselmeer ist der SBF-See Vorschrift, damit darfst du auch die Binnengewässer der Niederlande befahren.
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#3
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Auf dem Ijsselmeer gilt:
Führerschein : SBF See Funk : UBI (Binnen ) |
#4
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Wird auch durch Wiederholung nicht richtiger.
Grundsätzlich brauchst Du auf dem Ijsselmeer überhaupt keinen Schein. Nur wenn Du ein schnelles Boot (>20km/h) oder ein Boot mit über 15m Länge steuern willst, benötigst Du einen Schein. Der muß dann allerdings der SBF See sein. Grüße Matthias.
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#5
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genau so wie Matthias schreibt:
kleiner 15m und langsamer 20 km/h = führerscheinfrei und wie von Manferd angemerkt: in ganz NL gilt der SBF See, ergänzend: aber natürlich für Binnengewädsser auch der SBF Binnen
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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Stopp: Die Führerscheinfreiheit gilt für Niederländer!
Für Deutsche gilt prinzipiell die Führerscheinpflicht. Wenn die Niederländer, insbesondere bein Chartern drauf verzichten, ist das deren Sache. Die deutsche Versicherung wird das im Schadensfalle möglicherweise anders sehen.
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Gruß Ewald |
#7
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Zitat:
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#8
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Das wär's noch, da würde sich die EU-Kommission freuen. Schau mal hier, Seite 5
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#9
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Prinzipiell gelten die Vorschriften des Heimatlandes, weshalb Niederländer in Deutschland führerscheinfrei fahren dürfen - nach den NL - Bestimmungen.
Italien verlangt von Deutschen ebenfalls ab 5 PS den Schein, von den eigenen Leuten erst eine Ecke später. Aber frag doch einfach die niederländ. WSP, die müssen es ja genau wissen, einschließlich Ausführungsbestimmungen.
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Gruß Ewald |
#10
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ist aktuell eigentlich der deutsche SBF See in der Prüfung verändert worden?
Es ist ein paar (viele) Tage her, als ich hörte, dass die Theorie vereinfacht werden würde. Nur noch Multiple Choice z.B. Gibts dazu einen aktuellen Thread?
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Beste Grüße aus HST vom Andreas |
#11
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Die Umstellung ist auf 2012 verschoben. Es soll weniger Fragen geben, aber die "Absturzgrenze" soll nach oben verschoben werden. Die möglichkeit, sich durch eine mündliche Prüfung noch zu retten, soll entfallen.
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Gruß Ewald |
#12
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Laut meinen Informationen vom hiesigen Hafenamt benötigen auch Deutsche in NL keinen Schein wenn Boot unter 15m und nicht schneller als 20 km/h. Ausgenommen sind z.b. Oster- und Westerscbelde und eben auch das Eijselmeer. Hier wird der gr. Vaarbewies verlangt, welcher mit unserem See gleichgestzt wird.
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Viele Grüße Falk
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#13
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Moin,
die Debatte hört wohl auch nie auf. Die Rechtslage steht hier, im Beitrag 78. Nun muss nur mal wer nachschauen, wie denn die Beitrittslage zur United Nations Economic Commission for Europe Inland Water Committee (UN ECE IWC) resolution Nr 40 heute (2010) aussieht, Beitrag 48. Die BRD ist nur für Binnengewässer beigetreten, Nl auch. http://www.boote-forum.de/showthread...selmeer&page=4 gruesse Hanse |
#14
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![]() Mir hat übrigens die niederländische WaSchPo erklärt, die Regelung für Niederländer gelte angeblich genau so für Deutsche. ![]() Gruß Wepi |
#15
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Ist doch nicht so schwer....oder....
Ijsselmeer = SBF See Randmeere = Binnen Das gilt für Deutsche in NL.... |
#16
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Aber nur wenn L >= 15m oder Vmax >= 20 kmh
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#17
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Nein. Das tun sie nicht, und das werden sie auch dann nicht tun, wenn das hier 1.000mal gepostet wird.
Was soll daran eigentlich so schwer sein? |
#18
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#19
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Wenn Du mit Deinem eigenen Boot auf demJisselmeer unterwegs bist, brauchst Du einen Schein. Bei in den Niederlanden gechartertem Boot gilt die Regel, dass man nur für schnelle Motorboote einen Schein benötigt. Unabhängig davonkann aber der Verchartere den Schein verlangen.
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#20
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![]() Zitat:
Gruß Wepi |
#21
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also alle die hier behaupten es wäre ein schein nötig, ausser für schnelle motorboote, möchten bitte erstmal ihre quellen nennen.
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#22
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Habe ich nicht danach gesucht.
![]() Ich habe aber jahrelang Boote ohne Schein auf dem Ijsselmeer gefahren. Deine Aussage habe ich ja nicht in Frage gestellt. Für schnelle Boote benötigt man immer einen Schein. Für langsamere nur, wenn sie auf Dich zugelassen sind. In den Kanälen ist es ja genauso. Eigenes Boot in den Niederlanden und Du brauchst einen Schein. Gechartertes Boot und Du brauchst keinen, bzw. nur für die Boote, wo auch Niederländer einen Schein benötigen.
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#23
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Und dann kann erklärt werden warum hier kein Führerschein benötigt wird.
Hier werden alle führerscheine der EU usw anerkannt. Hier benötigt niemand einen Führerschein, weil boote unter 15m und unter 20kmh nicht führerscheinpflichtig sind. es gibt nur eine kleine ausnahme in dieser regel. das betrift aber nur niederländer. niederländer künnen bzw dürfen im eu ausland auch mit booten fahren die " hier" nicht führerscheinpflichtig sind. aber das ist auch meines wissens nach zeitlich begrenzt. ich glaube ein jahr. also nochmals führerscheine werden hier benötigt. so wie in jedem land. aber !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! unter 15m und unter 20kmh ist Führerscheinfrei. |
#24
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![]() Zitat:
bitte bitte vergleiche nl nicht mit deutschland. hier benötigen boote keine zulassung. ausser es sind schnelle boote. hier werden einfach zu viele sachen aus unwissenheid interpretiert. ![]() |
#25
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Letzter Beitrag dazu
![]() Das scheint schriftlich zu kompliziert zu sein. ![]() Ich habe nichts verglichen, sondern meine Aussage bezog sich auf Deutsche in den Niederlanden. Mit eigenem Boot brauchen die da einen Schein, wo er auch in Deutschland vorgeschrieben ist. Mit gechartertem Boot brauchen sie die Scheine, die auch ein Niederländer benötigt.
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