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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kauf bei Gewerblichen
Moin,
eine Frage an die Gewerblichen unter Euch. Die Frage hat keinen weiteren Hintergrund, sie entstand nur aus einer Diskussion mit einem Bekannten. Wenn ich ein gebrauchtes Auto bei einem hauptgerwerblichem Autohändler kaufe, dann habe ich doch ein halbes Jahr Gewärleistung, oder? Anders Beispiel: Ich kaufe bei einem hauptgewerblichem Radio/Fernsehladen einen gebrauchten Fernseher. Dann habe ich doch auch ein halbes Jahr Gewährleistung, oder? Meine Fragen werden noch weiterführend sein, aber bevor ich mir die Finger wundschreibe, bräuchte ich Antworten auf die ersten Fragen. Jörg |
#2
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hallo
zumindestens in der bucht -gebrauchts e-geräte 1 jahr pkw k.a. karsten |
#3
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Moin,
die Bucht ist bei meiner Frage vollkommen außen vor. Jörg |
#4
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Gewährleistung oder Garantie hast du nicht automatisch.
Jedoch besteht beim Kauf von Gewerbetreibenden mindestens 1 Jahr Sachmangelhaftung. Wird Diese in Anspruch genommen, hat in den ersten 6 Monaten der Händler die Beweislast zu führen, danach der Käufer.
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#5
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Stimmt Garantie ist eine freiwillige Leistung des Heestellers oder Verkäufers. Hier kann er auch die Bedingungen selbst bestimmen.
das andere ist die Gewährleistung oder Sachmangelhaftung, sie man immer hat und zwar bei neuen Sachen mind. 2 Jahre, bei gebrauchten 1 Jahr. Hier bei ist es unerheblich ob der Verkàufer privat oder gewerblich ist. Jedoch können die privaten die Sachmangelhaftung eingrenzen oder ganz ausschliessen. Das sind dann auch die berühmten Sätze bei eBay. Wobei die oft falsch sind. Wenn einer schreibt: keine Garantie, hat er die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen und muss dafür aufkommen.
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Viele Grüße Falk |
#6
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Nicht ganz richtig....Die bei einem Verkauf über die Internetplattform eBay verwendete Klausel, wonach "nach dem EU-Recht keine Garantie" übernommen wird, ist bei einer Verwendung unter juristischen Laien dahin auszulegen, dass damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemeint ist. So die gängige Rechtsprechung.
Sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic |
#7
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Meinem Kenntnisstand zufolge ist das Gegenteil richtig:
Um nur eine Quelle zu zitieren: Vereinbarungen über die Gewährleistungsfrist Die gesetzlichen Regelungen greifen, wenn die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Der Händler ist frei, diesen Zeitraum auf bis zu 30 Jahre zu verlängern. Wichtiger ist jedoch, wie eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist erreicht werden kann. Ist der Kunde Verbraucher (er kauft zu seinem Privatvergnügen und nicht gewerblich ein), kann die zweijährige Frist auch durch individuelle Vereinbarung nicht verkürzt werden. Nur beim Verkauf von gebrauchten Sachen können sich Verkäufer und privater Käufer auf eine kürzere Gewährleistungsfrist von bis zu einem Jahr einigen. (Quelle: http://www.contentmanager.de/magazin...uregelung.html)
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#8
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Moin,
schon mal Danke für die Antworten. Private Verkäufer können also die Sachmängelhaftung ausschließen, gewerbliche Verkäufer nicht. Weiter zu den Gewerblichen: Gilt das für alle Waren die er verkauft, oder nur für Waren, die im direktem Zusammenhang mit seinem Gewerbe stehen? Z.B.: Ein Privatmann kauft bei einem gewerblichem Autohändler ein gebrauchtes Auto: Also ein Jahr Sachmängelhaftung. Ein Privatmann kauft bei dem selben gewerblichem Autohändler einen gebrauchten Fernseher (mal nicht über die Bucht). Kann der Autohändler hier die Sachmängelhaftung ausschließen? Jörg |
#9
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Ja, kann er, wenn er den Fernseher nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (z.B. als Autozubehör) verkauft.
Die Entscheidung, ob jemand privat oder gewerblich handelt, hängt nicht an der Person, sondern an dem, was er tut. So könnte Cyrus bei mir als Gewerbekunde Batterien zum Weiterverkauf erwerben (mit eingeschränkter Gewährleistung) und als Privatmann Boot eine LED-Lampe für seinen Nachttisch (mit 2 Jahren Gewährleistung).
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#10
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Sicher, aber nur wenn es ein Privatverkauf ist.
Wenn der Fernseher aus einem seiner Fahrzeuge stammt und er damit Geld verdient, nein.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#11
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Zitat:
Autohändler verkauft TV aus seinem Wohnzimmer > keine Gewährleistung. Also wird der TV immer aus dem Wohnzimmer stammen. Fernsehhändler/Einzelunternehmer verkauft Fahrzeug aus dem Firmenfuhrpark > Gewährleistung und das betrifft auch die Freiberufler da sie unternehmerisch tätig sind.
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Gruß vom Oberrhein.
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#12
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deshalb verkaufe ich keine gebrauchte Ware - lieber schmeiß ich das zeug aufn Müll als mich mit den Privaten rumzuärgern.
mfg Hardy |
#14
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Zitat:
Aber wehe Du hast dann tatsächlich einen Gewährleistungsfall. Mein Autohändler versucht sich auf's übelste aus einer Gewährleistungsnummer heraus zu manövieren. Droht mittlerweile sogar schon mit dem Anwalt.
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Grüsse Ulli |
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