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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.09.2010, 21:53
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Standard Kauf bei Gewerblichen

Moin,

eine Frage an die Gewerblichen unter Euch.
Die Frage hat keinen weiteren Hintergrund, sie entstand nur aus einer Diskussion mit einem Bekannten.

Wenn ich ein gebrauchtes Auto bei einem hauptgerwerblichem Autohändler kaufe, dann habe ich doch ein halbes Jahr Gewärleistung, oder?
Anders Beispiel: Ich kaufe bei einem hauptgewerblichem Radio/Fernsehladen einen gebrauchten Fernseher. Dann habe ich doch auch ein halbes Jahr Gewährleistung, oder?

Meine Fragen werden noch weiterführend sein, aber bevor ich mir die Finger wundschreibe, bräuchte ich Antworten auf die ersten Fragen.

Jörg
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  #2  
Alt 17.09.2010, 22:13
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hallo
zumindestens in der bucht -gebrauchts e-geräte 1 jahr
pkw k.a.
karsten
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  #3  
Alt 17.09.2010, 22:23
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

die Bucht ist bei meiner Frage vollkommen außen vor.

Jörg
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  #4  
Alt 18.09.2010, 05:59
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Stralsunder Stralsunder ist offline
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Gewährleistung oder Garantie hast du nicht automatisch.
Jedoch besteht beim Kauf von Gewerbetreibenden mindestens 1 Jahr Sachmangelhaftung.
Wird Diese in Anspruch genommen, hat in den ersten 6 Monaten der Händler die Beweislast zu führen, danach der Käufer.
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  #5  
Alt 18.09.2010, 07:20
Fall.Scheffler Fall.Scheffler ist offline
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Stimmt Garantie ist eine freiwillige Leistung des Heestellers oder Verkäufers. Hier kann er auch die Bedingungen selbst bestimmen.
das andere ist die Gewährleistung oder Sachmangelhaftung, sie man immer hat und zwar bei neuen Sachen mind. 2 Jahre, bei gebrauchten 1 Jahr. Hier bei ist es unerheblich ob der Verkàufer privat oder gewerblich ist. Jedoch können die privaten die Sachmangelhaftung eingrenzen oder ganz ausschliessen.
Das sind dann auch die berühmten Sätze bei eBay. Wobei die oft falsch sind. Wenn einer schreibt: keine Garantie, hat er die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen und muss dafür aufkommen.
__________________
Viele Grüße

Falk
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  #6  
Alt 18.09.2010, 09:07
Benutzerbild von pasic
pasic pasic ist offline
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Nicht ganz richtig....Die bei einem Verkauf über die Internetplattform eBay verwendete Klausel, wonach "nach dem EU-Recht keine Garantie" übernommen wird, ist bei einer Verwendung unter juristischen Laien dahin auszulegen, dass damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemeint ist. So die gängige Rechtsprechung.

Sava
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  #7  
Alt 18.09.2010, 09:45
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Stralsunder Beitrag anzeigen
Gewährleistung ... hast du nicht automatisch.
...
Meinem Kenntnisstand zufolge ist das Gegenteil richtig:
  • Bei Verkäufen gilt (für die meisten Sachen, auch gebrauchte) automatisch: 2 Jahre Gewährleistung.
  • Bei gebrauchten Sachen können Unternehmer die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken.
  • Private können die Gewährleistung auch komplett ausschließen (mit dem "berühmten" Zusatz).
(ohne jetzt auf Arglist und die sonstigen Fälle näher einzughen, wo auch von Privaten die Gewährleistung nicht auszuschließen ist)

Um nur eine Quelle zu zitieren:

Vereinbarungen über die Gewährleistungsfrist

Die gesetzlichen Regelungen greifen, wenn die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Der Händler ist frei, diesen Zeitraum auf bis zu 30 Jahre zu verlängern. Wichtiger ist jedoch, wie eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist erreicht werden kann. Ist der Kunde Verbraucher (er kauft zu seinem Privatvergnügen und nicht gewerblich ein), kann die zweijährige Frist auch durch individuelle Vereinbarung nicht verkürzt werden. Nur beim Verkauf von gebrauchten Sachen können sich Verkäufer und privater Käufer auf eine kürzere Gewährleistungsfrist von bis zu einem Jahr einigen.


(Quelle: http://www.contentmanager.de/magazin...uregelung.html)
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #8  
Alt 18.09.2010, 09:52
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

schon mal Danke für die Antworten.

Private Verkäufer können also die Sachmängelhaftung ausschließen, gewerbliche Verkäufer nicht.

Weiter zu den Gewerblichen: Gilt das für alle Waren die er verkauft, oder nur für Waren, die im direktem Zusammenhang mit seinem Gewerbe stehen?
Z.B.: Ein Privatmann kauft bei einem gewerblichem Autohändler ein gebrauchtes Auto: Also ein Jahr Sachmängelhaftung.
Ein Privatmann kauft bei dem selben gewerblichem Autohändler einen gebrauchten Fernseher (mal nicht über die Bucht). Kann der Autohändler hier die Sachmängelhaftung ausschließen?

Jörg
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  #9  
Alt 18.09.2010, 10:20
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Woody Woody ist offline
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Ja, kann er, wenn er den Fernseher nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit (z.B. als Autozubehör) verkauft.

Die Entscheidung, ob jemand privat oder gewerblich handelt, hängt nicht an der Person, sondern an dem, was er tut. So könnte Cyrus bei mir als Gewerbekunde Batterien zum Weiterverkauf erwerben (mit eingeschränkter Gewährleistung) und als Privatmann Boot eine LED-Lampe für seinen Nachttisch (mit 2 Jahren Gewährleistung).
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  #10  
Alt 18.09.2010, 10:39
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Kann der Autohändler hier die Sachmängelhaftung ausschließen?

Jörg
Sicher, aber nur wenn es ein Privatverkauf ist.

Wenn der Fernseher aus einem seiner Fahrzeuge stammt und er damit Geld verdient, nein.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #11  
Alt 18.09.2010, 17:06
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Sicher, aber nur wenn es ein Privatverkauf ist.

Wenn der Fernseher aus einem seiner Fahrzeuge stammt und er damit Geld verdient, nein.
Ja, Autohändler verkauft den TV aus seinem Büro > Gewährleistung,
Autohändler verkauft TV aus seinem Wohnzimmer > keine Gewährleistung.
Also wird der TV immer aus dem Wohnzimmer stammen.

Fernsehhändler/Einzelunternehmer verkauft Fahrzeug aus dem Firmenfuhrpark > Gewährleistung und das betrifft auch die Freiberufler da
sie unternehmerisch tätig sind.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #12  
Alt 18.09.2010, 17:48
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deshalb verkaufe ich keine gebrauchte Ware - lieber schmeiß ich das zeug aufn Müll als mich mit den Privaten rumzuärgern.

mfg
Hardy
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  #13  
Alt 19.09.2010, 11:20
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Moin,

nochmals Danke für Eure Antworten.
Damit sind meine Fragen restlos geklärt.

Jörg
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  #14  
Alt 20.09.2010, 07:36
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
Moin,

nochmals Danke für Eure Antworten.
Damit sind meine Fragen restlos geklärt.

Jörg

Aber wehe Du hast dann tatsächlich einen Gewährleistungsfall. Mein Autohändler versucht sich auf's übelste aus einer Gewährleistungsnummer heraus zu manövieren. Droht mittlerweile sogar schon mit dem Anwalt.
__________________
Grüsse Ulli
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