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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Mehrwertsteuernachweis bei 6.60 m "22"
Muß ich bei einem Verkauf bei dieser größer einen Nachweis bringen? Laut Steuerformular erst ab 7.50m.
Boot ist von 1986 und es sind keine Rechnungen vorhanden ( 3 Besitzer) Weiß Thema wurde bestimmt schon erläuter -- ich fühle mich schlecht |
#2
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Re: Mehrwertsteuernachweis bei 6.60 m "22"
Zitat:
irnkttwie verstehe ich das problem nicht. muss ich beim verkauf meiner gebrauchten schrankwand steuernachweise haben? muss ich beim verkauf meines selbstgebauten hühnerstalles irgendeinen mehrwetsteuernachweis haben? muss ich beim verkauf meines privat genutzten zeltes. wohnwagens - was auch immer - irgendwelche mehrwertsteuernachweise haben? le loup |
#3
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Re: Mehrwertsteuernachweis bei 6.60 m "22"
Zitat:
Wie es im Moment aussieht, kommt das auch bald ! MfG Michael
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#4
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Re: Mehrwertsteuernachweis bei 6.60 m "22"
Zitat:
Hallo ! Das Problem hatte ich vor kurzen auch, ich habe es einfach so verkauft ! Wenn wer was will, mus man einen Weg finden. Irgendwann mus das Boot ja mal gekauft worden sein ? Mich wundert bloß das es keinen Stichtag gibt, wie soll man das bloß machen wenn das Boot 30 Jahre alt ist ? Das Thema soll aber bei alten Booten recht locker gehandhabt werden. Wenn Du nachweißen kannst das Du Dich bemüht hast einen Nachweiß zu erbingen, ist soweit ich weiß, das Thema mit durch. Ein Boot kann ja unter umständen schon durch 20-30 Hände gegangen sein. Wo soll den dann der Beleg für die Steuer herkommen ? MfG Michael
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#5
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Einen logischen Hintergrund hat die Einführung der Mehrwertsteuer auf Boote schon. Auf seegängige Schiffe wurde bekanntlich früher keine Mehrwertsteuer erhoben. Diese Regelung war mal ursprünglich für die kommerzielle Schifffahrt gedacht. Wir "Lustschiffer" waren dann viele Jahre die Nutznießer, wenn unser Schiff im Ausland lag.
Man müsste sich mal schlau machen, wo die Grenze der Seegängigkeit lag. Evtl. bei den genannten 7.50 m. Der Stichtag ist der 31.12.1985. Ich nehme mal an, dass beim Neukauf für ein Sechsmetersechzigboot schon mal die Mehrwertsteuer bezahlt wurde. Wenn es eingeführt wurde, war die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Vielleicht kann hier jemand im Forum was Konkretes dazu sagen. Ob das für seegängige Schrankwände und Hühnerställe ebenfalls gegolten hat, entzieht sich meiner Kenntnis |
#6
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31.12.1985.
Danke ! Wusste ich nicht ! MfG Michael
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#7
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Moin Forum - wer fragt denn bei welcher Gelegenheit danach, Kontrolle bei Grenzüberschreitung oder nur wenn man das Schiff ins Ausland verkaufen will?
Wenn ich nachweisen kann, daß der Neuverkauf von einer deutschen Werft an einen Inländer ging, der das Boot im Inland belassen hat, reicht das Gruß Jürgen |
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