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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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hallo zusammen
ich glaube hier könnte mir geholfen werden. ich mache nägsten monat den ubi funkschein binnen. kann jetzt ein funkgerät günstig erwerben ein cobra mrf 80 b eu. nun meine fragen dazu da das gerät gebraucht ist kann ich die atis nr. bei dem gerät selber wechseln falls schon eine andere drin ist. und darf ich diese funke mit dem einfachen ubi binnenschein betreiben. der link zu der funke wo ich es gefunden habe ist. http://www.maas-elektronik.com/COBRA...kgeraet.2.html so bin mal auf die antworten gespannt. gr dietmar ![]() |
#2
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hey Dietmar,
schön mal wieder was von Dir zu hören. Was mach die "Diandara" ? Alles im grünen Bereich ? Soweit ich weiß darf eine Funke mit DSC- nur dann gefahren werden wenn man den See-Funkschein (SRC) hat. Spezielle in NL solltest Du Dich da mal schlau machen. Evtl. weiß Gerrit ja mehr.
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]()
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#3
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hallo heinz
ja gerrit sagte auch so was. aber er weis es nicht 100%ig sollte in deutschland mal nachfragen. also die frage mal hier. und mit boot und uns ist alles klar. dachte ja eigendlich du wärst uns mit deiner frau mal besuchen gekommen. und lecker schnitzel essen aber das kriegen wir wohl noch mal hin. würde mich freuen. gr dietmar |
#4
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Hallo Dietmar,
mit der ATIS-Programmierung gibt Dir sicherlich der Händler Deines Vertrauens telefonisch Auskunft. Das SRC benötigst Du erst auf Seeschifffahrtstrassen.
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Gruss Vestus
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#5
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![]() Zitat:
Gruß an Helga
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]()
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#6
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Hallo Dietmar
zuerst beim Händler deines Vertrauens nachfragen, ob er die ATIS-Nummer programieren kann, nur ein zugelassener Händler darf die ATIS Nummer eingeben.Die ATIS-Nummer muss man bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die haben auch eine Web-Seite auf der man den Antrag ausdrucken kann. Ob die alte ATIS-Nummer übernommen werden kann, ist davon abhängig ob der Vorbesitzer ein neues Funkgerät angemeldet hat, dann behält dieser seine alte ATIS-Nummer. Sonst ist der Neukauf die bessere Lösung. Gruß Blaulicht |
#7
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Leute, Leute. Macht euch doch mal schlau, bevor ihr antwortet.
![]() ![]() 1. Die ATIS Nummer und auch die DSC Nummer (MMSI) können bei dieser Funke nur einmalig selbst programmiert werden. (Für ATIS steht das HIER, und für DSC HIER in der Anleitung.) 2. Wenn keine DSC-Kennung (MMSI) einprogrammiert wurde, kann man dieses Gerät (und die meisten anderen) gar nicht im DSC-Modus betreiben. Ergo: Wenn er nur UBI hat und nur eine ATIS-Nummer beantragt, dann kann er diese Funke bedenkenlos nutzen und kriegt keine Probleme.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#8
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hallo hans
das ist doch mal eine aussage. also muss ich vor dem kauf nachsehen ob noch keine atis eingegeben ist. werde mich gleich mal hinhocken und das englische in deutsch zu übersetzten. ich glaube mal gehört zu haben wenn eine atis drin ist ist es sehr teuer das gerät ein zu schicken um eine neue zu speichern. nun noch zur atis nr. eine frage mache die prüfung am 06.11. wenn ich sie bestehen sollte bekomme ich dann automatisch eine oder muß ich einen antrag stellen. danke schon mal an alle für die schnellen antworten. und heinz gehe mal davon aus mit dem treffen wird es wohl erst nägstes jahr was der sommer ist ja so gut wie vorbei. war gestern noch an deinem boot und im hafen bei euch. aber klar war kein mensch da aber wetter war einfach nur super. und viele grüße von helga zurück und natülich auch an deine frau. gr dietmar |
#9
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Hallo Dietmar
Die Zulassung hat mit Funkschein nichts zu tun ![]() nur hier den Antrag stellen. http://www.bundesnetzagentur.de/cae/...pflt240809.pdf
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Servus Willi
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#10
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hallo willi
man was ist das den alles. ich will doch nur eine funke. nun dafür eine prüfung na ob das sein muß aber egal machen wir. jetzt den antrag für die atis na ja wenns den sein muß. im antrag steht ja nix aber kann das sein das es was kostet. damals war es mit cb funk was einfacher. glaube da muß ich jetzt durch wo ich die sache einmal angekurbelt habe. gr dietmar ![]() |
#11
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![]() Zitat:
im Moment fallen da wohl keine Kosten an. Es kann sein, daß die Genehmigung berechntigt wird (war bei mir nicht so), für die Urkunde -die Dir zugeschickt wird- ist wichtig: immer im Original an Bord haben. Die lfd. Gebühren für die Funklizenz werden z.Zt. nicht erhoben; ob das noch mal kommt ? Keiner weiß es so genau. Und wieso ist die Saison vorbei? Bei uns erst Ende Oktober; wenn Wetter gut sind wir auf dem Boot. Und Neer hatt ich für dieses Jahr noch auf dem Plan stehen, ist ja nur ein Katzensprung. schönes Wochenende, auch wenns regnet. PS: bei einem neuen Funkgerät ist nie eine ATIS drin, die mußt Du immer das erste mal selbst eingeben
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte. ![]() Geändert von bootpik7 (24.09.2010 um 15:21 Uhr) Grund: PS angefügt
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#12
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hallo heinz
stimmt ist noch nicht ganz vorbei. wir gehen am 30.10. aus dem wasser. aber ob es vom wetter noch was gutes gibt da glaube ich nicht mehr so recht dran. und mit der atis nr. hast du recht beim ersten mal selber aber ich kann eins für kleines geld kaufen und ich weis nicht ob der schon dran rumgespielt hat. und einschicken für eine neue nr. lohnt glaube ich nicht dann kann ich auch ein neues kaufen. und falls ihr nach neer kommt ruf mich an oder schreib vorher eine mail dann kann ich dir sagen ob wir da sind. gerrit wird sich bestimmt auch freuen wenn ihr kommt. gr dietmar |
#13
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Wenn du ein gebrauchtes Gerät kaufst, hast du die Möglichkeit, die bestehende ATIS Nummer bei der Anmeldung bei der BNetzA mit anzugeben.
Dann teilen Sie dir die bestehende Nummer zu und es muss nicht neu programmiert werden. Am besten ist es deshalb, wenn dir der Vorbesitzer seine Zuteilungsurkunde mit aushändigt. Die kannst du dann mit deinem Antrag zusammen hinschicken. So habe ich es gemacht. Wenn du unsicher bist, kannst du dort auch einfach mal anrufen - auch das habe ich vorher getan. Sind auch nur Menschen und helfen dir gerne weiter bzw. sagen dir, was sie haben wollen: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_..._Basepage.html Und wer über den Begriff "Seefunk" stolpert, lese den letzten Satz: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_...funk_node.html
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#14
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hallo hans
das sind die richtigen tipps. werde den verkäufer mal anrufen. ob er die urkunde raus gibt und vor allem das er mir sagt ob er eine nummer eingegeben hat. sonst machen wir es ganz einfach und warten was und gehen nägstes jahr ein neues gerät kaufen. es war nur reizvoll eine funke von cobra mit allem zubehör für 50 euro zubekommen. und es war schon gut das ich hier geschrieben habe sonst würde ich in 20 jahren noch auf meine atis nr. warten. gr dietmar ![]() |
#15
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hallo zusammen
alle angaben von euch sind einfach alle richtig. was ich total blöd finde ist das man erst eine funke kaufen muß damit man einen antrag bei der netzagentur beantragen kann. was ist eigendlich wenn die funke mal kaputt geht und man eine neue braucht. hatte gestern meinen ersten kurs für ubi man was die bei der prüfung alles wissen wollen. und das alles für mal hallo zu sagen. gr dietmar |
#16
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Ja logo!
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Zitat:
Ansonsten: Zuteilungsurkunde zurückschicken und neue beantragen. Zitat:
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#17
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hallo hans
verstehe ich das richtig. das die nummer für mehrer cobra modele ist und nicht für ein gerät. aber glaube langsam das der richtige weg ist prüfung machen gerät kaufen und dann die urkunde beantragen. alles andere ist bestimmt murks. und klar bei der prüfung wollen die viel wissen was man nacher nicht mehr braucht. ist beim füherschein nix anderes. aber ist toll das man hier auf den richtigen weg geholfen wird. selbst gestern im lehrgang wuste man nicht auf alles eine antwort. gr dietmar ![]() |
#18
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Lies mal das hier: http://busseyachtshop.wordpress.com/...m-funkanlagen/
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#19
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man wo findest du die seiten den immer.
also wenn man die richtige funke hat die man sich kaufen möchte nur nach der nr. schaun diese angeben und los gehts. den die nr. für die cobra habe ich ja. mal abgesehen das ich die cobra billig kriege hast noch einen tip für eine gute funke zu festeinbau. falls es mit der einen nix wird. danke noch für die hilfreiche seite. gr dietmar |
#20
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#21
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hi hans
ja mach das. kannst mir ja ein paar daten rüber schicken. den mit der einen funk ist es so wie es ausieht noch nicht klar. gr dietmar ![]() |
#22
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Auf, auf - hier ist es:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=110824
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#23
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hallo zusammen
erst mal ein riesen danke an alle die mir tips gegeben haben. jetzt bin ich ein ganzes stück weiter. funkprüfung ist bestanden antrag für die urkunde ist gestellt. die funke ist jetzt doch eine neue geworden ist wie die gebrauchte die ich kaufen wollte eine cobra mr f80eu. heute angekomme und natülich mal ausgepackt ob alles dabei ist. nur blöd das die anleitung in englisch ist aber klappt schon irgend wie. man kann nur sagen hier wird man geholfen. gr dietmar ![]()
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#24
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hallo
hier noch ein paar infos zur zuteilungsurkunde. habe sie eben bekommen mit einer schönen rechung im anhang. 130 euronen ich direkt angerufen warum und wieso so viel. hatte schon von einigen leuten gehört kostet nix. das stimmt auch wie mir am telefon bestättigt wurde. diese reglung ist für 4 jahre wo auch gesagt wurde das die die nix bezahlt haben nachträglich bezahlen sollen sobalt alles geregelt ist. und diese zeit ist nun da. also das heist das alle die in den letzten 4 jahren nix bezahlt haben in den nägsten wochen eine rechnung bekommen. da kann ich nur sagen schöner sch***. gr dietmar ![]() |
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