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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute,
ich brauche mal euren Rat. Nachdem ich vor ein paar Tagen einen Trööt eröffnet habe, in dem es um Bußgelder rund ums Boot fahren ging, habe ich heute einen konkreten Fall. Ein Bekannter war heute Nachmittag auf dem Dortmund-Ems-Kanal unterwegs. Da ist eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h Fahrt über Grund vorgegeben. Aber dann kam es über ihn und er wollte dem Kahn mal die Sporen geben. Er hat eine Strecke von ca. 1 km langsam abgefahren, um zu sehen, ob die Entenpolizei sich irgendwo versteckt. Nichts zu sehen, also in Gegenrichtung in Gleitfahrt gefahren. Als er dann wieder mit 12 km/h in die ursprüngliche Richtung fuhr, stand da plötzlich so ein Kerl (Privatmann, auf jeden Fall kein Polizist im Dienst), der auf seine Kamera deutete und sagte, dass er ihn anzeigen wolle, weil er zu schnell war. Jetzt meine Frage: Weiß jemand, ob die Polizei irgendeine Möglichkeit hat, aufgrund einer solchen Anzeige von einem Privatmann, ein Bußgeld oder gar Führerscheinentzug gegen ihn durchzusetzen ? Es gibt ja keine Geschwindigkeitsmessung sondern evtl. nur ein Foto, das sein Boot in Gleitfahrt zeigt. Hat jemand schon mal was ähnliches erlebt oder davon gehört ? Bitte keine Sprüche wie: Man soll ja auch die Geschwindigkeit einhalten oder Ähnliches. Geändert von Graf Koks (23.09.2010 um 19:43 Uhr) Grund: Aufgrund eines guten Tips (per PN) über keine konkrete Person geschrieben |
#2
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Ich fotografiere manchmal auf der Autobahn auch die Drängler, die 5m hinter mir sind.
Anzeigen tue ich sie nie...aber dein "Sch eißgefühl" im Bauch haben die dann auch immer ![]()
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#3
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![]() Zitat:
![]() Aber es ist schon ein Unterschied, ob ich jemanden gefährde oder nötige oder einfach nur mal zu schnell war. Ich denke nicht, daß du dich an den Straßenrand stellst und Leute fotografierst, die zu schnell sind, oder ? ![]() |
#4
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Ja haben wir auch schon mal erlebt als wir bei 12 km/h schon ins gleiten kamen machte auch ein verhinderter Aufpasser mit deutschem Schäferhund die Welle, kam aber auch nichts von nach.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#5
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Hallo
Ich kann mit dir mitfühlen vor einigen Wochen, schei.... Wetter und jetzt Vollgas und nur weg hier, muss mal sein, schön zwischen den Spundwänden nördlich von Münster... Bernd
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wasser und meer....... ![]() ![]() schönen Gruß von der Vasco da Gama zuhause in "MBC Nautico" - Stichkanal Osnabrück ![]()
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#6
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Ohne Dein Verhalten jetzt bewerten zu wollen: in Zeiten von Photoshop und Co. ist ein von Privatleuten gemachtes Foto ohne Validierungsmöglichkeit nicht die Bits wert, die es auf der Karte benötigt.
Mein Vorschreiber hat zu dem Thema ja schon etliche Beispiele geliefert. Wenn der gute Mann Dich also wirklich anzeigt, wird das Foto als beweismittel kaum herhalten können. Grüße Matthias.
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#7
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![]() Zitat:
Er hat einfach das Risiko gesucht wie ein Großer ![]() ![]() Und wenn du es selbst gewesen bist und nur eine Pseudogeschichte vorgeschoben hast, verhalte dich wie ein Mann....
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#8
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Vielleicht hadda ja auch gefilmt. Das können nämlich auch einige Kameras, die garnicht danach aussehen.
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Good Day To Be Alive, Sir ![]()
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#9
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Naja, wenn das Sch...gefühl noch ein wenig anhällt, hat sich der Fotoapparat ja schon gelohnt
![]() Anhand deiner Welle könnte man zumindest auf zu hohe Geschwindigkeit schließen. Ob das für eine Anzeige reicht , steht auf einem anderen Blatt. Bei uns auf der Elbe hat ein "Raser " so großen Wellenschlag verursacht, daß es zu diversen Schäden an den Booten kam. Der Raser wurde durch Aussage des Schleusenwärters ermittelt und hatte kurze Zeit später diverse Privatforderungen am Hals. Was im einzelnen daraus geworden ist, weiß ich nicht mehr,-ist schon ein paar Jahre her!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#10
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Wäre ja noch schlimmer....aber hat das alles Beweiskraft ?
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#11
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Hallo Frank,
wenn was kommen sollte kann es nur im unteren Bereich einer Ordnungswidrigkeit sein, (Sie sind zwar zu schnell gefahren, aber wir wissen nicht wie schnell). Bei höherem Bussgeld und evtl Führerscheinzug muss schon die konkrete Geschwindigkeit nachgewiesen werden, was einen Privatsheriff aber schwerfallen dürfte. Da sind die Anforderungen schon sehr hoch.
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Gruss Vestus
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#12
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Ich denke nicht, da Referenzbereiche fehlen, um die Geschwindigkeit zu ermitteln.
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Good Day To Be Alive, Sir ![]()
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#13
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Zu mir hat mal ein Beamter am Kanal (13 km/h max) gesagt, für ein Bußgeld reicht, wenn sie jemanden in Gleitfahrt sehen.
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#14
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Es ist in diesem Fall aber kein Schaden an Mensch oder Material eingetreten. ![]() |
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#17
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![]() Zitat:
Habe ähnliches auch schon zweimal bei Flugwettbewerben erlebt wo wir von Zivilisten angezeigt worden waren wegen angeblich zu tiefem fliegen. Ergebnis : die jeweils zuständigen Regierungspräsidien haben das Verfahren nach Einvernahme von meinem Co-Piloten und mir eingestellt.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#18
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Frank, warte einfach ab, ob überhaupt was passiert!
Ich denke , es wird wie so offt,garnichts danach kommen. Und , was kannst Du dafür, wenn plötzlich dein Gaszug klemmt? ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#19
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Der Mann muss eigentlich nur den thread hier ausdrucken und zu seinem Foto legen, dann hast du ggf. wirklich ein Problem!
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Gude aus Kölle!
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#20
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Ach du warst der Heizer
![]() ![]() Nee nee, da kann nix passieren. Erstmal muss nachgewiesen werden, dass das Foto oder der Film nicht bearbeitet wurde. Zudem muss der Captain ja auch noch gut zusehen sein, denn du verborgst dein Boot ja ständig an einen großen Bekanntekreis. ![]() ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#21
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Sollte es zur Anzeige kommen reicht für die Beweisführung ein Foto vom Boot mit Kennzeichen und der zweifelsfreien OW. (hier die Gleitfahrt ) Haftbar ist der eingetragene Halter. Hab ich leider persönlich schon durch.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#22
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Wie ist das eigentlich mit den Rechten am eigenen Bild, wenn so ein Möchtegernsherriff Dich sichtbar in Deinem Boot (Kennzeichen sichtbar) abfotografiert?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#23
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![]() Zitat:
wie im Straßenverkehr die Fahrerhaftung ? Die Halterhaftung gilt beim Auto ja auch nur im ruhenden Verkehr (Parkverstöße und Ähnliches). |
#24
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![]() Zitat:
Und welche Folgen ergaben sich daraus für dich ? |
#25
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Das Recht am eigenen Bild hast du dann, wenn du dich an Bord so verhältst, dass du nicht gegen Gesetze verstößt. Solange er dieses Bild nur für diesen Zweck verwendet und es z.B. nicht publiziert ( eine Anzeige gehört nicht dazu !) ist das nix. Ist auch ein
immer gern benutztes rechtsgut der Stammtishjuristen. Wär ja wohl zum totlachen, wenn die Mörder für Fahndungsfotos noch Strafanzeige stellen dürften. Ist übertrieben - trifft aber wohl. Gruß HansH
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