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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sportboottrailer muß zum TüV - derzeit aber abgemeldet, geht 25KmH Schild?
Hallo zusammen,
dass einzigste was mich jetzt noch am wässern hindert, ist der TüV an meinem Trailer, was aber eigentlich auch kein Technisches Problem darstellen sollte. Der Hänger ist ja laut Schein zulassungsfrei und bekommt ein grünes Kennzeichen, sowei soklar. Daher seh ich auch nicht ein, für 7km zum Tüv ein Kurzkennzeichen zu holen und satte 100 Öcken dafür zu zahlen, welche ja nachher nicht verrechnet werden können, da ja keine Zulassung in dem Sinne. Jetzt hab ich was gelesen, es wäre auch erlaubt, mit einem 25kmH Schild am Hänger zum TüV zu fahren, ist das so?
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#2
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Zitat:
Was ist das für ein Trailer (Gewicht, gebremst/ungebremst)? Im Zweifel die ganze Fuhre auf einen Autotransporter hieven, wenns denn mit der Anhängelast passt bzw. das Boot abladbar ist. 100 EUR dürfte ein Kurzzeitkennzeichen im Übrigen nicht kosten - der Anhänger ist ja über die Zugmaschine versichert. Das einem StVA-Mitarbeiter zu erläutern, kann aber bei Bedarf länger dauern.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#3
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er will ja mit dem 25kmh schild zum tüv fahren
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/U...sung%20FZV.pdf http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php http://www.polizei.bayern.de/schwabe...dex.html/93209 |
#4
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Klar.
Aber vermutlich im öffentlichen Straßenverkehr, richtig? Und dafür bedarf es eines verkehrssicheren Gefährts, was in D durch den TÜV / Dekra etc. attestiert wird. Meines Wissens gilt das auch für 25km/h. 6km/h-Fahrzeuge hingegen sind m.W. HU-frei.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#5
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25km/h ist quatsch.
Wenn dein Trailer nur vorrübergehend stillgelegt ist und noch Schilder (auch entstempelt) besitzt, darfst du innerhalb eines Zulassungsbezirkes auf direktem Weg zur HU oder Zulassungsstelle fahren. Ansonsten geht nur Nutzkennzeichen oder Huckepack.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#6
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Zitat:
Quelle???
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#7
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#8
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Auch nur mit gültiger Deckungskarte und wenn das Kennzeichen noch dem Trailer zugeordnet ist. Wenn das Kennzeichen zwischenzeitlich weiter verteilt wurde darf damit auch nicht mehr gefahren werden
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#9
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Zitat:
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#10
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Hallo,
erstmal danke für die Antworten. Also, es handelt sich um einen Zulassungsfreien Sportgeräteanhänger (So Schein) welcher Baujahr 1970 ist und wohl schon seit längerem abgemeldet ist. Wie lange der schon abgemeldet ist weiß ich nicht, dass einzige was ich habe ist der Rosa-Rote Brief (oder Bescheinigung für zulassungsfreien Sportgeräteanhänger laut Aufschrift), sowie einen Tüv-Bericht aus D-Markszeiten (1999). Und mit diesem Teil will ich nur zum TÜV, damit ich es nachher ja zulassen (oder wie auch immer) kann.
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#11
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Hast du keine Werkstatt deines Vertrauens? Bei meiner kann jeder für 25€ Rote Nummern für einen Tag leihen. Man wird in eine Liste eingetragen mit Art des Fahrzeugs, Fahrstecke usw.
Anfragen kostet ja nüscht!
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Grüße Martin Die alten Götter sind nicht tot, sie denken vielmehr, dass wir es seien. |
#12
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Zitat:
Schön wärs, aber die rückt bei uns keiner mehr raus.... Ausserdem traue ich keiner Werkstatt mehr
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#13
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Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
FZV §10
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Gruß Andreas Geändert von Wiesenpilz (30.09.2010 um 13:41 Uhr)
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#14
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Für die 7 km mit bestätigtem Termin vom TÜV mach einfach einen Hinweis auf das Nummernschild Deines Zugfahrzeugs dran.
Das geht schon. |
#15
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nein Wiesenpilz, OHNE Schilder darfst du garnicht fahren auch nicht auf direktem Weg zur Zulassung oder HU
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#16
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Aber was spricht jetzt eigentlich gegen das 25KmH Schild?
oder hab ich da jetzt was nicht mitbekommen?
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#17
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Kurzzeitkennzeichen (ohne Versicherungsbedarf) oder per Anhänger sind der einzige Weg.
25 km/h-Schild scheidet schon deshalb aus, da dein Zugwagen keine bauartbedingte Beschränkung auf 25 hat - und der Anhänger im Übrigen auch nicht. Bauartbedingte Beschränkung heißt, das Ding kann technisch gar nicht schneller als 25.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (30.09.2010 um 13:44 Uhr) Grund: Nachtrag zu "Bauartbedingte Beschränkung"
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#18
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Hab es noch mal geändert, ja man braucht Schilter siehe FZV §10
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Gruß Andreas |
#19
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In der Zeit dieses Tröts wäre ich schon mit dem Hänger beim Tüv auf dem Hof!-wer lange fragt............
Ich habe das immer mit einem Pappschild gelöst!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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#20
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Bis dich einer anhält oder was passiert
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#21
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Also: Kennzeichen vorab zuteilen lassen, Kennzeichen prägen lassen (günstig bei eBay!), dranmachen, zum TÜV, dann auf dieses Kennzeichen zulassen?
§10 FZV Satz 4 (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php) spricht u.a. von: Zitat:
Ich weiß nicht, ob das ein formaler Akt ist oder bereits mit der Reservierung eines Wunschkennzeichens quasi implizit erfolgt. Das Versicherungsthema ist keins, sofern durch die Zugmaschine abgedeckt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#22
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Zitat:
Ich muss auch sagen, wäre auch schon längst beim TÜV, ein anderes Auto fährt hinterher, und das ganze schön Vorsichtig. Es kommt immer darauf an wie weit es ist. Möchte hier nicht aufzählen wie viele Autos ich schon ohne Schilder zum TÜV gefahren habe, aber es sind auch nur 10min zu Fahren und das nicht in einer Großstadt. Will hier natürlich niemanden zu einer Straftat anstiften.
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Gruß Andreas |
#23
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Zitat:
Der Hänger muss schon ein Schild haben, sonst geht es nicht. Ist eine oder beide Plaketten abgelaufen oder ungültig, darfst du sie auf direktem Weg innerhalb des Wirkraums erneuern lassen. Ablauffristen sind mir nicht bekannt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#24
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So, hab eben mal einen TÜV angerufen und mal nachgefragt was die so meinen.
Antwort war .......ääähhhhh....fragen sie ihre Zulassungsstelle, das werd ich wohl tun, nur die machen morgen früh erst wieder auf Aber die Idee mit dem Pappschild gefällt mir langsam immer besser.......
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Gruß Markus --------------------------------- Homer ist der Beste |
#25
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Hallo Leute!
Ich habe letztens ein Boot gekauft und am Hänger war der TÜV abgelaufen. Der Veräußerer hat vorher noch abgemeldet. So weit aber alles egal. Jedenfalls habe ich mir ein Kurzkennzeichen geholt. Die Verwaltungsgebühr war 10,20€ auf der Zulassungsstelle. Eine Versicherungsbestätigung war nicht erforderlich. Die Damen mußten zwar kurz nachdenken, aber es ging dann wie gesagt ohne. Sie haben in den Computer dann Verzicht auf Versicherungspflicht eingegeben. Das Kennzeichen hat 7,50 € gekostet. Das sind zusammen 17,70€. Dafür konnte ich dann beruhigt fahren. In den roten Fahrzeugschein habe ich dann die Hängerdaten eingegeben. Bei der Zulassungsstelle selbst mußte ich nichts angeben. viele Grüße blondini |
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