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  #1  
Alt 14.10.2010, 08:59
Benutzerbild von Seacruiser
Seacruiser Seacruiser ist offline
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Standard Verkaufe eines Boots, was ist zu beachten?

Hallo,

was muss man beim Verkauf bezüglich Formalitäten beachten. Mein Boot habe ich damals in Holland bei der Post registrieren lassen. Gebe ich diesen Schein beim Verkauf dazu oder behalte ich den? Würdet ihr den Anhänger angemeldet lassen und der Käufer meldet ihn dann um? Würdet ihr dem Vertrauen?
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  #2  
Alt 14.10.2010, 09:44
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Seacruiser Beitrag anzeigen
Hallo,

was muss man beim Verkauf bezüglich Formalitäten beachten. Mein Boot habe ich damals in Holland bei der Post registrieren lassen. Gebe ich diesen Schein beim Verkauf dazu oder behalte ich den? Würdet ihr den Anhänger angemeldet lassen und der Käufer meldet ihn dann um? Würdet ihr dem Vertrauen?
Ich habe so einen Vertragsvordruck wie im Anhang
beim Verkauf meines alten Bootes verwendet.

Wie das mit dem Registrierungsformular aus Holland ist,
weiß ich nicht.

Wenn du den Trailer nicht abmeldest, kann dir eigentlich
nichts passieren. Anders als z. B. ein Auto ist der Trailer ja
nicht separat versichert (bzw. bei einigen Versicherungen ist er über die
Versicherung des Bootes mitversichert, wenn der Trailer nicht am Zugfahrzeug hängt).
Steuern zahlst du dafür auch keine.
Wenn der Käufer damit einen Crash baut, geht dein
Schadenfreiheitsrabatt nicht verloren weil der Trailer im
angehängten Zustand über die Versicherung des Zugfahrzeugs
mitversichert ist und wenn er ihn
nicht ummeldet, kostet es dich auch nichts. Du mußt
natürlich sofort deine Bootsversicherung kündigen.
Angehängte Dateien
Dateityp: doc kaufvertrag.doc (39,5 KB, 171x aufgerufen)

Geändert von Graf Koks (14.10.2010 um 09:58 Uhr) Grund: Ergänzungen
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  #3  
Alt 14.10.2010, 09:55
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
[..]Wenn du den Trailer nicht abmeldest, kann dir eigentlich nichts passieren. Anders als z. B. ein Auto ist der Trailer ja
nicht versichert [..]
Das ist alles richtig.

Zu beachten ist aber, daß eine Tüv-Überziehung gnadenlos auf den Halter durchschlägt.

Deshalb würde ich entweder stur vor Übergabe abmelden oder, bei ausreichendem
Vertrauen in den Käufer, ihm auferlegen, daß er Dir binnen einer Woche eine Ummeldebetätigung
schickt. Wenn die dann nicht kommt, kannst Du zur Polizei tigern. Ob die dann allerdings,
wie beim Pkw aktiv wird (der im vergleichbaren Fall ohne Versicherung rumführe), weiß ich nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 14.10.2010, 10:04
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Hast Recht, John.

An den TÜV habe ich nicht gedacht.
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  #5  
Alt 14.10.2010, 10:45
Benutzerbild von Seacruiser
Seacruiser Seacruiser ist offline
Captain
 
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Ohja Tüv. Gut, dass ich erst im Sommer da war. Der junge Mann vom Tüv hatte alles bemängelt. Radlager ausgeschlagen Bremsen runter usw. Jetzt ist wieder alles Tip Top muss nur noch jemanden finden, der mein Boot kaufen möchte.
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