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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neben einem alten Haus wurde ein neues, höheres gebaut - vor ungefähr 25 Jahren. Die Regengosse des alten Hauses ist nun also an der Wand des neuen Hauses.
Nun ist im neuen Haus die Wand feucht und drinnen ist es schimmelig. Angeblich ist die Gosse des alten Hauses schuld, die möglicherweise undicht ist. Wäre ja auch praktisch, dann braucht der neue Hausbesitzer den Schaden ja nicht zu bezahlen. Ist das möglich? Immerhin müßte dann die Feuchtigkeit ja durch die Außenwand des neuen Hauses nach drinnen gewandert sein. Eigentlich müßte ein - neues - Haus doch so isoliert sein, daß das nicht möglich ist - sonst würde Dauerregen, der gegen die Hauswand klatscht, doch das gleiche Ergebnis bringen? ![]() ![]() ![]() Oder sucht da vielleicht jemand nur einen Dummen? Wie kann man sowas überhaupt prüfen? Selbst wenn die Gosse wirklich kaputt sein sollte und tropft - man kann da ja so nicht hingucken und was erkennen von oben - kann das wirklich sowas verursachen oder muß die Wand des neuen Hauses dafür schon irgendwie beschädigt sein? ![]() |
#2
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Dafür gibt es Gutachter ![]() passieren kann so etwas
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
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#3
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#4
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Wie sieht das denn aus? Hast du da mal Bilder?
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#5
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Bilder kriege ich wenn der Regen mal aufhört.
Ein Gutachten habe ich gesehen, das verdient den Namen noch nicht mal. Da hat der sogenannte "Gutachter" angekreuzt, was alles nicht infrage kommt: Leckagen aus Wasserleitungen im Hause. Schlußfolgerung - da kann es nicht herkommen, aber das Nachbarhaus ist ja alt und marode, also kommt es daher. Das Dach sieht ja auch ganz schäbig aus. Na gut das waren meine Worte - richtig drin steht nur: Leckstelle lokalisiert, Dachanschluß vom Nachbar ist undicht. Mir ist allerdings nicht klar wie die sowas feststellen wollen - auf dem Dach waren sie nicht, in dem Haus auch nicht, sie haben lediglich ein Foto von der Straße aus gemacht. Hahaha, über dem Gutachten steht "Leitungswasserschaden"....... muß ein toller Gutachter sein, der hat es auch geschafft, in dem ganzen Papier den Namen seines Auftraggebers dreimal falsch zu schreiben - wohlgemerkt in verschiedenen Schreibweisen........ und solche Leute haben Arbeit ![]() ![]() ![]() ![]() |
#6
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![]() Zitat:
Wenn es nicht dein Haus ist, das nasse Wände hat, würde ich warten, bis die auf dich zukommen, zwecks irgendwelcher Forderungen, dann hast du immer noch Zeit ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Nur könnte man auch darüber nachdenken, ob es nicht eventuell sein könnte, das es tatsächlich von der Dachentwässerung /Regenrinne des alten Hauses kommt. Von daher würde es eventuell Sinn machen, einen Dachdecker oder Bauklemptner zu beauftragen, sich die ganze Sache mal anzusehen und gegebenenfalls beheben zu lassen. Wird eventuell preiswerter. Da gab es mal nen Spruch "Eigentum verpflichtet" und wenn es wirklich von deinem Haus ausgeht, sollte deine Gebäudehaftpflicht Nachbars Schaden übernehmen.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
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#7
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@ Anneke
ist das alte Haus Dein Haus?
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Markus ![]() es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit ![]() |
#8
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Hallo Anneke
Laße doch eine Kamera durchlaufen. Bei meinem Grundstück hat das 180,00Euro gekostet, mit Gutachten und CD zum ansehen. ![]() ![]()
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#9
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Ein Mieter hat Anspruch auf eine trockene Wohnung. I.a.W.; auf Grund des Mietvertrages schuldet der Vermieter dem Mieter eine trockene Wand.
Wenn also kein falsches Lüftungs- oder Heizverhalten die Ursache ist, macht der Mieter seine Ansprüche über den Vertrag geltend. Dem Mieter kann es ja letztlich egal sein, was die Ursache ist. Das müssen dann die Hauseigentümer unter sich ausmachen. Warum immer so komplziert denken, wenn es doch ganz einfach ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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Hi,
was meinst du eigentlich mit Gosse, Fallrohr oder Rinne?!? Tatsächlich passiert das sogar relativ häufig. Wenn die Rinne/Fallrohr an das Mauerwerk des Nachbarhauses stösst bildet sich fast immer Kondensat dazwischen! Das sorgt für eine erhöhte Korrosion und die mechanischen Belastungen für ein schnelleres versagen der Rinne/Fallrohr Wenn es dein Haus ist bist du sicher gut beraten das zu überprüfen, da du schließlich jetzt von dem "Schaden" weist. Ignorieren dürfte für Ärger sorgen und kommt sicher dem Vorsatz gleich! Gruß Daniel |
#11
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![]() Ob Gosse und/oder Fallrohr weiß ich nicht, man kann da ja nicht hingucken und auch das Fallrohr muß dann ja irgendwo zwischen den beiden Häusern verschwinden - in den Boden oder so ![]() Die haben damals das Haus ja einfach daneben gebaut - vorher war da ein altes Haus, im Prinzip können die damals ja auch eine Menge kaputt gemacht haben, wer weiß das schon. Ich weiß ja auch nicht ob zwischen den beiden Häusern Luft ist und wenn ja wieviel oder ob die da genau gegen gebaut haben... ![]() |
#12
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Ach so...
Wenn die Rinne vom alten Haus kaputt ist, wird dieser Eigentümer schadenersatzflichtig. Wenn nur das Wasser über die Rinne läuft, diese aber richtig dimensioniert ist, dann nicht. Gibt es jede Menge Rechtssprechung zu. Es liegt in der Natur der Sache, dass Mauerwerk nicht wasserdicht ist.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#13
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gregor ![]()
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#14
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Nö...so einfach nicht, dazu brauchten sie eine Baugenehmigung und die haben sie sicherlich bekommen. Also alles rechtens
![]() Zitat:
Dich möchte ich auch nicht zum Nachbarn haben ![]() |
#15
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Oh man kann ja wieder nur ein Bild zur Zeit hochladen......
Ich hab gerade ein paar Fotos bekommen: Hm - ich weiß ja nicht genau wo im neuen Haus das nass ist. Der tiefste Punkt der Gosse ist ja wohl da hinten rechts in der Ecke, aber wo das Wasser von da aus dann hingeleitet wird ![]() Anhang 239824 Wenn von da aus dann was nach unten weggeht, sitzt das doch zwischen den Häusern? ![]() Anhang 239825 Aber das neue Haus hat auch Löcher in der Wand........ Anhang 239826 Da kann doch auch Wasser reinkommen? Anhang 239827 Anhang 239828 Die Löcher hat der Gutachter nicht erwähnt, die konnte er aber sicherlich auch nicht sehen, das neue Haus hat an der Seite keine Fenster, die können von da aus nicht auf das alte Dach gucken. ![]() Geändert von Esmeralda (03.06.2011 um 03:05 Uhr) |
#16
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Ich bin natürlich kein Gutachter oder Sachverständiger in Baufragen, aber ich sehe auf den Fotos:
1. eine solide und gut gebaute zusätzlich verklinkerte Wand die zum Fundament hin mit 2 lagiger Teerpappe ordentlich isoliert ist. 2. Zwei offene Durchbrüche in der Wand die staubtrocken sind - wo auch die Isolierung trocken und unverfault zu sehen ist. 3. Eine Dachrinne die am Abfluß schon lange lange verstopft ist, sodaß bereits Moos und andere Biotope entstanden sind. Punkt 1. und 2. lassen darauf schließen das die Feuchtigkeit in der neuen Wand nicht von unten hochgesaugt wird, sondern von oben kommen muß. Wenn ich jetzt die neue Wand von innen betrachte und mir ein Bild davon mache in welcher Höhe tritt die F. am stärksten aus der Wand, dann kann ich mir selbst als Laie ein Bild davon machen woher die Feuchtigkeit wohl kommt. Vielleicht sollte man doch alle paar Jahre mal den Abfluß reinigen?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#17
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die löcher können noch vom gerüst stammen
![]() es könnte sein das der wandanschluß undicht ist oder der ablauf denke mal am besten vor ort klären gutachten aus der ferne nicht immer glücklich karsten
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#18
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Der Abfluß ist gar nicht da in der Ecke wo das Moos ist, sondern vorne an der Straße - davon habe ich kein Foto jetzt. Wir dachten nur daß der da in der Ecke mit dem Moos ist, in Wirklichkeit genau am anderen Ende.
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#19
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![]() Zitat:
Sie sagt, die Gosse ist damals von der Baufirma gemacht worden, die das neue Haus gebaut hat, sie hat da nie was dafür bezahlt und ist aber auch nie deswegen gefragt worden und hat auch nie irgendwas unterschrieben, die haben das einfach so gemacht. Damals war sie oft nicht vor Ort und hat es wohl auch nicht so richtig mitbekommen. Durch das neue Haus ist die Gosse nun ja auch nicht mehr zugänglich ![]() ![]() ![]() |
#20
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Da scheint aber einer Geld gehabt zu haben. Klinker an der Giebelwand zum Nachbarn, zwischen zwei Häusern...
![]() Also das Dach gehört zum alten Haus. Auch die Entwässerung. es ist wurscht, wer das mal gemacht hat; es sei denn, es wäre noch Gewährleistung drauf. Bei diesen Sachen ist es von entscheidener Bedeutung, was die Ursache ist. Was meint denn der Gutachter? Ist auf jeden Fall eine Sache für die Haftpflichtversicherung. Die würde ich unverzüglich einschalten.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#21
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Na ich sag ja, in dem Gutachten steht oben Leitungswasserschaden, dann hat er alles ausgestrichen was irgendwie mit Wasserleitungen zu tun hat und kommt zu dem Schluß, daß der Dachanschluß undicht ist. So ein mieses Gutachten hab ich noch nie im Leben gesehen.
Na da muß sich ja die Versicherung mit rumärgern, die hat das Montag auf dem Tisch. ![]() |
#22
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Hi,
ich bin auch kein Gutachter und schon garnicht aus der Ferne,..... ...., aber die beiden Bilder mit der Rinne sind schon erschreckend! Also, am besten machen lassen! Gruß Daniel
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#23
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![]() Zitat:
Da wo in dem Umfang Moos wächst steht Wasser - und das schon lange. Also - saubermachen - Dachrinne reparieren lassen - Abfluß reinigen lassen - beim Nachbarn endschuldigen gehen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#24
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...und Schaden bezahlen (oder von der Versicherung bezahlen lassen)
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#25
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...und vielleicht zusehen daß noch ein Töpfchen Fassadenfarbe abfällt
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