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Restaurationen Refits, Lackierungen, GFK-Arbeiten, Reparaturen und Umbauten von Booten aller Art. |
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Themen-Optionen |
#1
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Für Bastler und Umbau-Freaks
https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/...2&nolistlink=1
https://www.vebeg.de/web/de/verkauf/...449&SHOW_LOS=1 http://www.zoll-auktion.de/auktion/a....php?id=207893 und http://www.zoll-auktion.de/auktion/a....php?id=207489 Das erste Schiff würde mich schon reizen, ist leider 20 cm zu lang...
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#2
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Joaaa- aber die Barkasse aus Link2 ist ebenfalls für SBF- Inhaber nicht geeignet, da 17,nochwas an Tonnage.
Bei dem offenen Boot aus der Zollauktion würds mich aber echt jucken!!!
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#3
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...und ich dachte immer, binnen gilt nur die 15 m-Grenze -ohne Gewicht-!
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Gruss von Haus zu Haus Klaus
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#5
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Zitat:
http://www.dmyv.de/index.php?id=260 sonst wäre ich ja ein Schwarzfahrer oder müsste in der Wasserverdrängung schummeln, was meines Wissen nach ein Grund für die 15m waren. Da es leichter zum kontrollieren ist.
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Servus Willi
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#6
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nur das Boot aus dem ersten Link hat leider 15,2 m.
Ist das "tolleranz" oder muss ich dann die Flex am Bug ansetzen ?
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Bye Dirk "Brain 1.0 (die Vollversion, nicht die limitierte Sharewarevariante, die viele im Einsatz haben) ist wohl immer noch der beste Schutz." |
#7
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Hab ich da jetzt ernsthaft was durcheinander gebracht?
Wie schwer darf denn dann ein Boot für SBF-Inhaber sein?
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#8
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Hallo,
habe gerade mein altes Lehrbuch "Sportboot Führerschein Binnen" herausgekramt. Danach darf ein Sportboot bis zu 15 t Verdrängung haben. Danach dürfte man das Boot aus Link 1 mit 14,9 t trotz 16,2 m Länge durchaus als Sportboot fahren. Grüße aus dem Vorsauerland Heinz (Möhnesegler) |
#9
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Zitat:
zu alt
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Servus Willi
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#10
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Erklär mal! Buch ist doch erst von 1991, hat sich denn was geändert? Für alte SBFB gibt es dann doch Bestandsschutz, oder nicht.
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Grüße aus dem Vorsauerland sendet Heinz (Möhnesegler) |
#11
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Zitat:
So wie es hier, monty postet, hat es mir ein Bekannter,Besitzer einer NL Peniche erklärt. Er darf das 18m Teil mit seinem alten Binnen fahren. Generellen Bestandschutz gabs nicht. http://www.schlauchboot-forum.com/fo...hp?t-5602.html
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Servus Willi
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#12
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Das Polizeiboot würde mir auch sehr gut gefallen.
Was verbraucht denn so ein dicker Diesel in etwa pro Std.? Auf Deck kann man Fangen und Verstecken spielen. Kalli PS: Jetzt erst mal ein Lotto-Schein abgeben und dann kaufe ich mir das Boot, wenn... das "wenn" nicht wäre.
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"Der schwarze Schwamm!" |
#13
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Zitat:
Ich hab die Prüfung ´94 abgelegt- und habe das auch noch so im Gedächtniss. Daher kam ja auch mein Einwand, weil das Boot aus Link2 17kommaschlagmichtot Tonnen wiegt. Na, da bin ich jetzt aber mal auf die Antworten gespannt!!!
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#14
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Mein Binnenschein ist von Juli 2009 und da happisch gelernt: Unter 15 m (oder max 15 m ??) und ohne Gewichtsbeschränkung.
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#15
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Hallo Zusammen,
ich bin mir zu fast 100% sicher das es früher mal eine 15 Tonnen Beschränkung gab die dann zugunsten der 15m Beschränkung aufgegeben wurde. Wann das genau war, keinen blassen Schimmer mehr. Wenn der Bestandsschutz für die 15 Tonnen Scheine gilt, dürfte man wohl von der Länge her nicht beschränkt sein. Allerdings wird es kaum Fahrzeuge gößer 15m und weniger 15 Tonnen geben. Ich meine damals gab es einen Boom für Alu Schiffe deswegen. Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#16
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Freunde alles Falsch, habe in 2006 gemacht bis 15 meter bis 25 tonnen, so stehts in meinem Lehrbuch
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#17
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Ich habe nochmal bei www.elwis.de nachgesehen, da steht unter http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...otFueV-Bin.pdf auf Seite 50 (§1.2, "Begriffsbestimmungen"), dass
Zitat Anfang
von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendeteZitat Ende Von einer Gewichtbeschränkung ist dort nicht die Rede. Allerdings stehen unter §4 "Fortgeltung anderer Befähigungsnachweise" (Seite 54) div. andere Führerscheine, deren Bestand gesichert ist. Mit meinem -jetzt gut ein Jahr alt- darf ich Binnen bis 14,999999999 m fahren, OHNE Gewichtsbeschränkung. Allerdings hat diese Diskussion nichts mehr mit meinem Eingangs-Thread zu tun. Wie schon gesagt, hätte ich gerne das Berliner Polizeiboot, aber wie gesagt: 15,2 m und damit jetzt nicht möglich!
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#18
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Das Polizeiboot vom Neckar (Link 3) ist für 45.100 € verkauft worden!
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#19
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..nu ist die Salpa GS 265 auch weg! Für 4.550 Teuronen. Nur aus Interesse: Hat sie jemand aus dem gekauft? Oder das Polizeiboot vom Neckar?
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Gruss von Haus zu Haus Klaus |
#20
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Zitat:
Zur Begrenzung: Früher waren das max.15t / 20m, dies wurde geändert auf 15m ohne Tonnagebegrenzung. Gegen Nachweis der bisherigen regelmäßigen Nutzung eines (oder mehrerer) Boote(s), durfte man gemäß der alten Bestimmungen weiterfahren.
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gregor
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#21
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Hey, der Kranich ist bei mir um die Ecke, ob man den Liegeplatz übernehmen kann?
Aufgrund des Alters meines Scheines dürfte ich das sogar fahren ... Und mit einem neuen Schein würde ich es einfach auf dem Papier 20cm kürzer machen, das geht bestimmt. |
#22
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Es ist kein Bestandsschutz, was man früher einmal durfte. Es ist eine reine Härtefallregelung,die beim Übergang von alt auf neu galt.
Hast du seitdem immer Boote unter 15m gefahren, dann kannst du dich jetzt nicht auf den früheren Stand beziehen. Hast du damals ein 17m Boot besessen und fährst dies bis heute, dann darfst du das weiterhin ohne z.B. Rheinpatent / Streckenkunde. Entscheidend ist die Nutzung des Scheins zum Zeitpunkt der Regelwerkänderung.
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gregor
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#23
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Wie kommst du darauf? Ich habe das neulich irgendwo so gelesen, dass ich mit dem alten Schein Bestandsschutz habe.
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#24
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Nun gelesen habe ich es in der boote, bei einem Sonderteil rund um alte und neue Führerscheine & Patente:
Gefunden habe ich offiziell auf die Schnelle nur dies hier (Seite 35): Zitat:
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gregor |
#25
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Na gut, der Rhein ist für mich ungefähr so weit weg wie der Mond. Nein, eigentlich weiter, den Mond kann ich in klaren Nächten sehen, den Rhein nicht
Aber da das Waspoboot für mich aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt (und andere Boote dieser Größe auch nicht) ist es für mich sowieso nur eine akademische Frage. |
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