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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Bodensee braucht man da für jede kleine Jolle eine Zulassung?
Gefunden bei bodensee-info.com:
Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodensee - Schifferpatent Klasse D für alle Segelboote mit über 12 qm Segelfläche. Zusätzlich die Klasse A für alle Boote mit Motoren über 4,4 KW. Segelboote ohne Motor, bis zu einer Länge von 2,50 m und unter 12 qm Segelfläche, dürfen ohne Patent gesegelt werden und sind nicht registrierungspflichtig. Gleiches gilt für Surf - Segelbretter. Segelboote über 2,50m Länge sind registrierungspflichtig, sie erhalten ein Bodensee - Kennzeichen. Wird das wirklich auch so gelebt? Ich kann also noch nicht mal mit meinem Boot oder meinem Surfbrett (Länge 2,55 m) auf den Bodensee ohne eine Zulassung Da weiß ich ja, wo ich keinen Urlaub machen werde - obwohl es eigentlich eine schöne Gegend ist Christian |
#2
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ja das wird so gelebt
Surfbretter gehen so viel ich weiss nicht unter Boote daher ohne Zulassung. Aber da ich nicht surfe bin ich da nicht ganz auf dem laufenden, gibt sicher Leute die das genau sagen können also einfach mal warten
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#3
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Was kostet den der ganze Spaß? Bodenseezulassung und Umschreibung des Führerscheins Binnen?
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#4
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Umschreiben geht nur für den praktischen Teil der Binnenprüfung, solange der nicht länger als 2 (meine ich zu glauben) Jahre zurückliegt.
Für den theoretischen Teil muß auf alle Fälle eine Prüfung abgelegt werden. Binnenschein kann als Gästepatent für max 4 Wochen umgeschrieben werden, das Landratsamt Friedrichshafen hat dazu eine gute Seite im Netz. Preis hab ich vergessen, findest Du aber auf der Seite des Landratsamts. Andreas |
#5
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Hallo,
deinen Führerschein kannst nicht umschreiben, aber eine 4-wöchige Gastlizenz beantragen. Die kostet, glaub ich, 25 Euro. Gilt für 4 Wochen im Jahr, jedoch an einem Stück. Die Gastzulassung für das Boot ist sicher auch nicht so teuer, weiß es aber nicht genau. Gruß Yvonne
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! |
#6
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Zitat:
Hat es bisher noch nie gegeben. Die gesetzliche Grundlage hier. Zur Eingangsfrage: Surfbretter sind ausgenommen (steht auch dort). Ja, das wird so gehandhabt und die Wasserschutzpolizei die hier täglich herum fährt wird, wird das auch schnell zur Kenntnis nehmen. Aber wo ist das Problem? Du musst es ja nur registrieren. Überlege einmal, für was eine Registrierung gut ist... U.a. dazu, einen Schadensverursacher festzustellen. Falls dir, oder einer Sache von dir, ein Schaden zugefügt wird, bist du doch froh, wenn der Schadensverursacher festgestellt wird. Also: Erst denken, dann.... Ciao Thomas
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Infos zur Beneteau First 235 und zum Bodensee: mein-bodensee.com |
#7
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Zitat:
Braucht es trotzdem noch die Bodensee Registrierung? Ich meine natürlich als Gast, also Kurzurlaub z.B. |
#8
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ja.
ist aber für eine Jolle nicht weiter aufregend, geforderte Ausrüstung muß vorhanden sein, ein paar Euro, gilt drei Jahre. Ist ein Zerknalltriebling dran, muß er entsprechend abgasarm gelistet sein.
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#9
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Wolf, meine Antwort war Käse.
Kuck mal da: http://www.bodenseekreis.de/252.html nur Registrierung, keine Zulassung! Andreas
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#10
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Zitat:
Ich verstehe den Satz "Die Anerkennung entbindet aber nicht von der Untersuchungs- und Zulassungspflicht" aber so, daß sich das Boot jemand ansieht? Ich hab keine "mechanische Lenzeinrichtung" wie unter Mindestausrüstung gefordert. Würde auch keinen Sinn machen, da selbstlenzend und zusätzlich Elvström Ventile. Wird das so eng ausgelegt, da die ja nicht mechanisch sind? |
#11
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Zitat:
Zur Haftungsfrage: Boote über 5,50 m müssen doch sowieso registriert werden oder? Jedenfalls ist es auf der Mosel so. Ein Großteil der Boote ist damit sowieso schon registriert. Und dass Jollen die sich nur unter Segel bewegen häufig Unfälle verursachen und dann "Segelflucht" begehen, ist mir jedenfalls nicht bekannt. Zum Thema Zulassung (Habe ich auf der genannten Seite gefunden): "Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug dem Ergebnis einer amtlichen Untersuchung nach den Vorschriften entspricht. Die Behörde bestimmt dann Zeit und Ort der Musterzulassung. Der Antragsteller hat das zu untersuchende Fahrzeug an dem bestimmten Ort vorzuführen und die zur Untersuchung erforderliche Hilfe zu leisten. Das Schiff muss in allen Teilen zugänglich sein, auf Verlangen ist eine Probefahrt zu machen. Die Untersuchung erstreckt sich auf die Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung des gesamten Fahrzeugs. Das Boot muss zur Abnahme im Wasser liegen." |
#12
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Ob sinnvoll oder nicht kann man lange diskutieren.
Natürlich dienen diese Maßnahmen auch zur Reduzierung des Drucks der Trailerfreizeitkäpitäne auf den großen Trinkwasserspeicher Bodensee. Wenn ich mich recht erinnere sind um die 50.000 Boote am See registriert. Kommen dazu noch Massen von Gelegenheitsbooten kollabieren die Infrastrukturen an manchen Wochenenden endgültig. Die Zulassungsuntersuchungen sind ausgesprochen freundlich und keinesfalls kleinlich angelegt. Damit wird ein gewisser Mindeststandard festgezurrt, der im Endeffekt allen zugute kommt. Bei der Ausstellung des Ferienpatents werden Dir reviertypische Besonderheiten zur Kenntnis gebracht (beispielsweise System der Starkwindwarnung), schaden kann das sicherlich nicht. |
#13
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Zitat:
Und verfällt dann mein neu erworbenes Wissen wieder nach 4 Wochen? Und gegen neue gebühr im neuen Jahr kommts wieder?
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Gruß Ewald
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#14
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http://www.bodenseekreis.de/fileadmi...erzeichnis.pdf
nach studie des gebuehrenverzeichnisses weiß ich, wo ich definitiv nicht urlaub machen werde. irgendwie sehe ich es nicht ein, einen dreistelligen betrag zu bezahlen nur für den amtsschimmel... da pack ich das gesparte geld lieber in den tank und fahre irgendwo anders hin... |
#15
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Zitat:
Das ist genauso wie beim Charterschein. Sobald Du den großen Dampfer zurückgegeben hast, bist Du wieder ungeeignet. Sobald Du den nächsten Charterkontrakt bezahlt hast, ist für große Kähne alles wieder da. Zumindest solange sie Dir nicht selbst gehören. Das Wohlwollen der behörden ist nur eine Frage des Preises. Schließlich lernt man bei den Boots Führerscheinen auch nicht Boot fahren.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#16
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Man muß gerechterweise natürlich sagen, ich bin weder gezwungen den Charter- noch den Bodenseeurlaubsschein machen sondern kann auch gleich den jeweils richtigen machen.
Wir beschweren uns ja auch nicht, daß der SBF nicht verfällt, obwohl es die erworbenen Kentnisse bei Nichtgebrauch durchaus tun (bei mir zumindest). Ich sehe das für den einmaligen Gebrauch ... |
#17
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Ja Wolf, ich habe deshalb vor vielen Jahren auch direkt beide Scheine gemacht. Waren übrigens die leichtesten Führerscheine, die ich je erworben hatte.
Damit darf ich auf alle Weltmeere und auf die meisten Binnenwasserstraßen. Und nur wenn man so einen Schein schon hat bekommt man ja den zeitlich begrenzten Urlaubsführerschein für den Bodensee.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#18
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Zitat:
Mit der Registrierung habe ich die "Gastzulassung" gemeint. Dann halt von mir aus Registrierung.
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! |
#19
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Zitat:
da reicht auch ein Ösfass!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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