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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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WICHTIG !!! Freizeitboot = Sportgerät ???
Hallo, ich hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen.
ich benötige für die Ummeldung meines Bootsanhängers eine Bestätigung, dass Freizeitboote „Sportgeräte“ sind, da nur Anhänger zum Transport von Sportgeräten von der Steuer befreit sind und ein grünes Kennzeichen erhalten. Ein Herr von der DEKRA will mir ohne die Bescheinigung keine Betriebserlaubnis für meinen Bootsanhänger ausstellen, weil er mir nicht glaubt, dass mein Freizeitboot ein Sportgerät ist und unter die Steuerbefreiung fällt. Hat von euch einer das Gesetzesblatt bzw. kennt den § wo man das nachlesen kann um dieses zu beweisen? Der Witz ist, der Anhänger war in Deutschland mit einem grünen Kennzeichen versehen und war somit Steuerbefreit! Leider besitzt der Anhänger einen KFZ- Brief, zur Ummeldung benötige ich aber eine Betriebserlaubnis. |
#2
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Hallo,
bei meinem Kleinen wurde bei der Ummeldung 2009 die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde in eine "Bescheinigung über die Einzelgenehmigung" geändert. Als Grundlage wurden folgende Paragraphen genannt: § 21 StVZO § 4 (4) FZV § 26 FZV § 10 (8) FZV Vlt. hilft Dir das ja weiter. Besser wäre, Du würdest eine alte Betriebserlaubnis für Deinen Trailer finden. In der war mit Sicherheit vermerkt, dass es sich um einen Anhänger für Sportgeräte handelt.
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Gruss, Axel
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#3
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Ganz ehrlich, wenn Dekra nicht erkennt, das ein "Freizeitboot" ein Sportgerät ist, dann fahr zum TÜV. Die erkennen einen PKW-tauglichen Bootstrailer am Aussehen als Sportgeräteanhänger und haben die nötigen Unterlagen zur Einsicht, welche Deffinitionen am Gerät erfüllt sein müssen. Mein TÜV-Prüfer hat bei der Zulassung gesagt, es gibt eh keinen anderen Verwendungszweck für einen "reinen" Bootstrailer. Abgesehen davon, was außer einem Freizeitboot sollte es denn sonst sein auf einem PKW-Anhänger?
Achja, der KFZ-Brief sollte in jedem Fall ausreichen, da dieser mit den Daten der ABE erstellt wurde. Wenn du evtl den TYP vom Anhänger und Hersteller noch preisgibst dann kann evtl sogar wer mit einer Kopie vom eigenem Anhänger aushelfen. |
#4
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Im Gesetzestext steht:
„Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, werden mit einem grünen Kennzeichen versehen.“ Nun wird von dem DEKRA-Mitarbeiter behauptet, dass ein Freizeitboot kein Sportgerät ist und somit der Trailer nicht Steuerbefreit wird! Er wäre nur Steuerbefreit, wenn ich mit meinem Boot an Bootsrennen teilnehmen würde. Der Trailer ist immer noch mit grünen Kennzeichen auf dem Vorbesitzer zugelassen und in der Zulassung sowie im Fahrzeugbrief steht geschrieben, dass es sich um einen Anhänger für Sportgeräte, Bootstransporter handelt. Somit werde ich mit dem Herrn von der DEKRA nicht weiter diskutieren und werde mich beim Bezirksleiter der DEKRA beschweren. Ich denke dann ist das Problem aus der Welt geschafft. Gruß Maik Geändert von The_Boy (22.10.2010 um 12:05 Uhr)
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#5
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Zitat:
Der ist für die Technik zuständig und nicht für steuerrechtliche Fragen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#6
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...will der Dekra - Heini Dich vera.....n?
Klar ist Dein Trailerboot ein Sportgerät. Steht es nicht bei Dir in den Trailerpapieren als Sportgerät eingetragen?
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Gruß Hans-H. |
#7
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Moin,
Zitat:
Schöne Grüße Boris |
#8
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Ich würde ihn fragen, ob er Dieter Nuhr kennt...
Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#9
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Was machst Du mit dem Trailer bei der Dekra, wenn er noch zugelassen ist? HU? Sag Ihm, er soll die Untersuchung des Hängers machen, für die Beurteilung von Sportgeräten ist er nicht kompetent genug. Alternativ such Dir ein Konkurrenzunternehmen (Gtü, Kos, FSP) und laß den Trailer da untersuchen.
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Gruß, Jörg! |
#10
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Mehr als die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG braucht der Prüfer nicht anzuwenden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#11
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Zitat:
Und das sollte er sich zu Herzen nehmen: Zitat:
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#12
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Sag dem Prüfer dass dein Boot ein Lebensmittel ist weil es Ihn nichts angeht was Du letztendlich transportierst und bitte Ihn notfalls seinen Vorgesetzten zu nennen/dazuzuholen.
Der Prüfer soll feststellen ob der Trailer den Anforderungen genügt -mehr nicht. Die Einordnung als Steuerfreier Trailer beschränkt die legale Nutzung auf den Transport von Sportgeräten. DU musst nur angeben dass der Trailer zu diesem Zweck zugelassen werden soll und beschränkst damit die Nutzung. Die Prüfung ob diese Nutzung ordnungsgemäß eingehalten wird ist Aufgabe der Polizei bzw. zuständigen Behörden und nicht die von grössenwahnsinnigen TÜV/Dekra-Prüfern.
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Gruß Andreas
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#13
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Den Begriff "Freizeitboot" hab ich noch nie gehört.
Mein Boot ist ein Sportboot und angelegt wird in Sportboothäfen ..............
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#15
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Da nimmt sich mal wieder jemand wichtiger, als er ist...
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Maximum Respect To The Man In The Ice-Cream-Van... |
#16
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Ist es ein schwarzer Sportboottrailer und nun soll er grün werden oder ein stinknormaler Anhänger auf dem zufällig ein Boot liegt?
Für mich macht deine bzw. seine Aussage überhaupt keinen Sinn. Erzähl doch mal ein bisschen mehr.
Wenn der Anhänger bauartbedingt nur zum Transport von Booten dienen kann, müsst ihr euch missverstanden haben.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#17
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Allgem. Betriebserlaubniss
Hallo,
ich habe mir die Betriebserlaubniss vom Hersteller des Transporteranhängers für ein Sportgerät ausstellen lassen, dann tauscht man FZ - Brief gegen die Betriebserlaubniss. Kannst ja mal beim Hersteller anfragen. Gruß
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