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  #1  
Alt 07.11.2010, 23:04
barfuss barfuss ist offline
Ensign
 
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Standard CE-Zertifizierung bei Wiedereinfuhr nötig?

N'Abend.

Habe da gerade eine für mich verwirrende Frage zu lösen, deren Antwort ich mir hier erhoffe.

Diesen Satz hab ich im mit Google's gefunden:
Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.

Demzufolge müsste in in Deutschland bereits eingelöstes Boot mit Baujahr 1996 nie nachträglich zertifiziert werden, da es ja bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurde.

Angenommen ich exportiere das Boot in ein nicht EU-Land und nehme es dort für ein paar Jahre in Betrieb und verkaufe das Boot danach wieder in Deutschland.
Folglich "importiere" ich dieses erneut in Deutschland.
Einerseits hätte ich ja noch den Nachweis dass das Boot vorher bereits in Deutschland registriert war.

Reicht das um keine CE-Konformitätsprüfung zu machen aus obwohl das Boot zwischenzeitlich ausserhalb der EU war?

Ich meine ja.

Sicher bin mich mir aber nicht.......

Wie soll die Zulassungsstelle in Deutschland unter Vorlage der damaligen deutschen Registrierung auf die Idee kommen, das Boot wäre zwischenzeitlich im nicht-EU-Ausland gewesen.....?
Evtl. spielt das ja auch keine Rolle.?

Gruss, Martin
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  #2  
Alt 08.11.2010, 06:46
Benutzerbild von Seestern
Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
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Meines Erachtens betrifft die CE-Regelung nur den Stichtag der ersten Inverkehrbringung in der EU. Der liegt vor dem Stichtag, eine spätere erneute Einführung in die EU sollte kein Problem sein, denn Du kannst ja nachweisen, dass die erste Inverkehrbringung viel früher war.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 08.11.2010, 09:14
Pitt Pitt ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Meines Erachtens betrifft die CE-Regelung nur den Stichtag der ersten Inverkehrbringung in der EU. Der liegt vor dem Stichtag, eine spätere erneute Einführung in die EU sollte kein Problem sein, denn Du kannst ja nachweisen, dass die erste Inverkehrbringung viel früher war.
Ich hatte ein Boot, welches in Deutschland angemeldet war, danach ins Ausland gegangen ist, nach Erwerb durch mich wieder in Deutschland angemeldet. Ich brauchte nicht erneut die CE Erklärung vorzulegen, da es schon einmal in hier angemeldet war und somit die CE Konformitätserklärung ja vorgelegen hat.

Aussage vom DMYV und ADAC und die Anmeldung hat problemlos geklappt.

Grüße
Pitt
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Aktuelle Untersuchungen haben ergeben: "Trinken ergibt die gleiche Entspannung wie Yoga" - na denn Prost
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  #4  
Alt 08.11.2010, 13:21
barfuss barfuss ist offline
Ensign
 
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Danke für die Infos!
So hab ich mir das auch gedacht.
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