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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
ich habe in Dänemark ein tolles Angebot gefunden und spiele nun mit dem Gedanken, das Boot hier rüber zu holen. Es handelt sich um ein gebrauchtes Motorboot, welches ca. 26.000 Euro kosten soll. Hat schonmal jemand von Euch Erfahrungen gemacht mit einem Dänemarkimport? Weiß jemand, wie das genau mit den Steuern funktioniert und was noch für evtl. Abgaben anfallen? Wäre für jeden Tip und Gedankengang dankbar! ![]()
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Heute wegen gestern geschlossen... ![]() Gruss Dieter ![]() |
#2
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Hallo Dänemark ist Mitglied der EG. Da dort schon Steuern bezahlt wurden, fallen keine weiteren an. Anhängen und mitnehmen.
CE Zertifizierung beachten... Gruß HansH
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#3
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Und genau das sollte man sich bestätigen lassen!
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#4
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Ich habe eben nochmal mit dem Dänen gesprochen und das was er sagte, deckt sich mit Euren Aussagen.
![]() So kann ich mir dann wenigstens sicher sein, dass der Däne mir keinen Müll erzählt. Beim Kauf werde ich mir das natürllich nochmal schriftlich geben lassen...
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Heute wegen gestern geschlossen... ![]() Gruss Dieter ![]() |
#5
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Es reicht auch z.T. die Originalrechnung, in der die MwSt. ausgewiesen ist.
Dann brauch ich Peter ja nicht mehr ansprechen, oder ?
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#6
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![]() Zitat:
So ganz vom Tisch ist das noch nicht... ![]()
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Heute wegen gestern geschlossen... ![]() Gruss Dieter ![]()
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#7
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Hallo Dieter,
ich habe da einen Bericht im Netz gefunden, bekomme ihn aber nicht umgesetzt ins Forum.? ![]() Hast Du noch ein Fax-gerät in der Nähe? Gruss Buttje |
#8
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Ich versuche es mal mit dieser Anlage.....
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#9
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Kraftfahrzeuge sind grundsätzlich anders zu betrachten als Boote oder andere Waren. Der zitierte Text ist auf Kraftfahrzeuge anzuwenden aber nicht auf Boote oder andere Waren.
In (fast) allen EU-Staaten gibt es besondere Regeln für die - auch innergemeinschaftliche - Einfuhr von Kfz. Das einzige, das Kfz und alle anderen Waren innerhalb der EU gemeinsam haben, ist die ZOLL-Freiheit. Steuern sind nicht Zoll. Der zitierte Text ist nicht bedeutsam für Boote.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#10
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![]() Zitat:
Kaufvertrag ist ausreichend, mehr nicht.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#11
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Moin,
mit dem Beitrag von Andreas kann ich nichts anfangen. Die für Dieter relevanten Aussagen wurden teilweise im Trööt behandelt und im Abs. 1 u. 4 des Hinweistextes bestätigt. Bei der Anmeldung des Bootes in Deutschland kann ich mir gut vorstellen, daß entsprechend Abs.3 kongruent vorgegangen wird. Dieter, ich wünsche Dir einen guten Kauf und halte uns auf dem Laufenden. Gruß Buttje
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#12
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![]() Zitat:
![]() Tja, ich weiß nicht, wie ich es klarer formulieren soll: Der dritte Absatz in deinem Anhang betrifft Autos, nicht Boote. Boote werden nicht "angemeldet" sondern "registriert", eine Finanzamtsmitteilung nach dem dritten Absatz ist auszuschließen. Vergiss einfach das Papier über Autos. Es hat mit Booten nichts zu tun und es gibt keine Analogie. Beim Auto musst du zB dein Eigentum NACHWEISEN. Beim Boot reicht "glaubhaft machen", nur um ein Beispiel zu nennen. Wenn du für Boote ein Verfahren für Autos nimmst, dann könntest du dieses Verfahren auch anwenden, wenn du dir eine Ehefrau aus Dänemark importierst. Du vergleichst Äpfel mit Haarschnitten (nicht mal Birnen) . ![]() Im übrigen wurde dies Frage erschöpfend und vor allem RICHTIG in diesem Forum bereits gefühlte 1.234.567 mal gestellt und beantwortet. Dein KFZ-Text im Zusammenhang mit Booten ist falsch an dieser Stelle, um es klar zu sagen. Er trifft einfach nicht zu. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#13
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Moin Andreas (ghaffy),
Du schreibst nun schon zum zweiten Mal dass der o.g. Text falsch ist. Zitat:
@Dieter Ganz wichtig, vor dem Kauf: Haufenweise Infos zum Boot hier ins Forum stellen, damit wir was zum klogschieten und zerlabern haben. ![]() ![]()
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#14
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Kanzler,
Suchen im Forum kann, denke ich, jeder selber. Die Antwort lautet wie oben schon geschrieben: 1.) Ob du eine Rolex, einen Anzug, ein Boot oder einen Liter Milch in Dänemark, Spanien oder Baden-Württemberg kaufst, ist Jacke wie Hose. 2.) Die Mehrwertsteuer-Frage ("Nachweis") ist - zumal für Endverbraucher und gebrauchte Waren - in der EU irrelevant. Die Frage wird nur interessant, wenn man mit dem Boot (oder der Rolex) die EU verlässt und wieder einreisen möchte. Dann könnte an der EU-Außengrenze die Frage danach auftauchen. Wer daher mit seiner 100.000-Euro-Rolex oder seinem Boot die EU verlässt, tut gut daran für die Wiedereinreise einen Nachweis mitzuführen, dass die Abgaben innerhalb der EU entrichtet wurden. (Wie soll der Grenzbeamte wissen, ob die Rolex in Kualalumpur oder Recklinghausen gekauft wurde?) 3.) Von allen denkbaren Analogien ist das gebrachte Beispiel "Auto" eine von einer Handvoll Möglichkeiten, die NICHT passend, weil sondergeregelt in der EU ist. Hier ist es der EU-Kommission nicht gelungen (wie auch nicht bei Marihuana, Gen-Mais, Zigaretten und noch ein paar Produkten) eine Regelung für die gesamte EU durchzusetzen. 4.) Ansonsten ist es mit einem Boot wie mit einem Anzug oder einer Uhr (aber nicht wie mit einem Auto). 5.) Dem Verfahren nach ist es, wie HansH gesagt hat. Punkt. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#15
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Moin,
bevor das hier zur Posse wird. Für mich ist die Sachlage, auch mit den Beiträgen von Andreas, klar und verständlich. Ich werde für spätere Informationen versuchen Texte zu zitieren, die nicht von KFZ, sondern von Booten im grenzüberschreitenden Verkehr ausgehen. Vielleicht wird dann, wenn es nötig erscheint, auch mit gesetzlichen Grundlagen argumentiert. So, den "Punkt" hatte ja schon Andreas gesetzt und dem schließe ich mich an. Gruß Buttje |
#16
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Hi und Hallo
![]() Nur weil es unter umständen bei mir aktuell werden könnte , wie ist den nun mit dem Kauf und der Einfuhr des dänischen Bootes so abgelaufen ? Grüße Carlson_v_D
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Wenn das Leben Dir in den A . . . tritt, nutze den Schwung um weiter zu kommen! ![]() |
#17
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![]() Zitat:
Ein Neuboot kaufst du "netto" beim dänischen Händler und bezahlst die MwSt beim deutschen Zoll. In der Regel erledigt der Händler dieses für dich. Ein Gebrauchtboot kauftst du und das war es.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#18
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![]() Zitat:
ich habe das Boot aus Dänemark nicht gekauft. Daher kann ich dazu auch nichts weiteres sagen. Aber ich denke der Tröööt hat schon einige Erkenntnisse gebraucht und sollte auch Dir weiter helfen.
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Heute wegen gestern geschlossen... ![]() Gruss Dieter ![]()
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