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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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CE
Hallo Ihr,
wie (fast) jeder hier weiss, fährt meine JASNA unter kroatischer Flagge. Völlig legal mit kroatischen Papieren, bezahlter HR-Steuer und Eintrag ins HR-Schiffsregister. Früher oder später möchte ich sie jedoch unter deutscher Flagge fahren - spätestens nach Eintritts HR in die EU, was ja wohl in den nächsten 2 Jahren passieren wird. Damit wären dann auch die steuerlichen Probleme vom Tisch. Was aber ist mit der CE? Muss ich dann einen Nachweis bringen, wenn ich ein über 20 Jahre altes Schiff von einem EU-Land ins andere umschreibe? Gibt's da einen Stichtag? Wer kontrolliert das leibhaftig, wenn das Boot im (EU-)Ausland liegt? Kennt sich da jemand aus? Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#2
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Auskennen nicht, aber daß es einen Stichtag gibt weiß ich.
Meine Boot sind vor dem Stichtag gebaut und damit wohl deines auch.
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#3
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Zitat:
Das wäre aber nicht sehr sinnig, diesen dann auch bei einem nachträglichen Beitritt als Maßgabe zu nutzen. Hier sollten doch alle vor dem Beitritt legal in HR laufenden Boote, einen Bestandsschutz erhalten. Einem späteren Wechsel in ein anderes EU-Land sollte dann auch nichts im Wege stehen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#4
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Stichtaganpassung bei der CE sind Standard. Auch aktuell gibt es eine Ausnahmeregelung:
Keine Konformitätserklärung ist notwendig bei:
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Boot: Baja Outlaw 25 - 496HO - sold Zugfahrzeug: Cayenne S
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#5
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Zitat:
Gruß vom Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#6
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Ich hab auch keinen Fäkalientank. Damit hat das mit Sicherheit nichts zu tun Volker.
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#7
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Zitat:
im Zweifelsfall musst Du nur nachweisen dass das Boot vor dem 15.06.1998 erstmals in Betrieb genommen wurde, eine einfache Erklärung ggü. dem WSA oder sonstiger Stelle wie ADAC, DMYV etc. reicht aber vollkommen aus.
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Gruss Vestus
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#8
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Zitat:
Gelten dann für Boote die zwischen dem 16.6.98 und dem Beitritt dort "in Verkehr gebracht" wurden, andere Gesetze? So wie es in Beitrag 4 fett geschrieben steht, macht es einzig Sinn.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#9
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Zitat:
Oder müssen jetzt auch Schlauchboote Toiletten an Bord haben?
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Gruss Vestus |
#10
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Zitat:
über den Sinn der Gesetze mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Lücken suchen macht auch viel mehr Spass.
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Gruss Vestus |
#11
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Zitat:
diese Lücke ist dann aber doch etwas zu offensichtlich.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#12
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#13
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Zitat:
Angenommen der Beitritt erfolgt am 01.01.2012, dann würden alle vor diesem Datum in Verkehr gebrachten Boote keine ERklärung brauchen. Wäre das nicht so, dann müsste ja jeder Holzkahn und jedes da registrierte Boot nachträglich ne CE haben müssen und das ist Blödsinn, gruss dieter
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#14
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Ist das Boot schon mal unter europäischer Zulassung gewesen?
Wenn ja dann sollte die CE nicht notwendig sein, wenn erstmalig in EU in verkehr gebracht wird unabhängig von Bj.
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Gruß Jörg |
#15
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Zitat:
Dann wurde es aber umgeflaggt, und bekam ein professionelle HR-Zulassung wegen Charter. Nach dem Erwerb meinerseits, wurde die professionelle in eine private HR-Zulassung umgewandelt. (Anmerkung: Pofessionelle und/oder Charterboote erkennt man in HR daran, dass die Buchstabenkombination hinter der Zahlengruppe steht.Private haben davor) Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#16
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Zitat:
aber nicht wenn es als Eigenbau deklariert wird.
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Gruss Vestus |
#17
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Hallo Volker,
ich würde mit dem kroatischen Kennzeichen weiter fahren, wenn Kroatien in die EU eintritt, wird dein Kennzeichen automatisch europäisch, dann kanst du immer noch ummelden, wenn du jetzt ummeldest bringst du dein Boot vermutlich erstmalig in die EU und du müßtes eine CE machen lassen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#18
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Zitat:
Deswegen war ja meine Frage, ob mein Schiff dann (wenn es ein deutsches wird) eine CE-Zertifizierung als deutsches Schiff braucht. Als HR-Boot sicherlich nicht.... Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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