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  #1  
Alt 15.11.2010, 19:45
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Hallo Ihr,
wie (fast) jeder hier weiss, fährt meine JASNA unter kroatischer Flagge. Völlig legal mit kroatischen Papieren, bezahlter HR-Steuer und Eintrag ins HR-Schiffsregister.
Früher oder später möchte ich sie jedoch unter deutscher Flagge fahren - spätestens nach Eintritts HR in die EU, was ja wohl in den nächsten 2 Jahren passieren wird.
Damit wären dann auch die steuerlichen Probleme vom Tisch.

Was aber ist mit der CE?
Muss ich dann einen Nachweis bringen, wenn ich ein über 20 Jahre altes Schiff von einem EU-Land ins andere umschreibe?
Gibt's da einen Stichtag?

Wer kontrolliert das leibhaftig, wenn das Boot im (EU-)Ausland liegt?

Kennt sich da jemand aus?

Gruß

Volker
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  #2  
Alt 15.11.2010, 20:01
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Kennt sich da jemand aus?
Auskennen nicht, aber daß es einen Stichtag gibt weiß ich.
Meine Boot sind vor dem Stichtag gebaut und damit wohl deines auch.
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  #3  
Alt 15.11.2010, 20:11
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auskennen nicht, aber daß es einen Stichtag gibt weiß ich.
Meine Boot sind vor dem Stichtag gebaut und damit wohl deines auch.
Der Stichtag den Du meinst, ist der 16.6.98.
Das wäre aber nicht sehr sinnig,
diesen dann auch bei einem nachträglichen Beitritt
als Maßgabe zu nutzen.
Hier sollten doch alle vor dem Beitritt legal in HR laufenden Boote,
einen Bestandsschutz erhalten.
Einem späteren Wechsel in ein anderes EU-Land sollte dann auch nichts im Wege stehen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #4  
Alt 15.11.2010, 20:15
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Stichtaganpassung bei der CE sind Standard. Auch aktuell gibt es eine Ausnahmeregelung:

Keine Konformitätserklärung ist notwendig bei:
  • Sportbooten die vor dem 15. Juni 1998 auf den Markt der EG /EWG gebracht worden sind.
  • Wassermotorrädern die vor dem 01.01.2006 auf den Markt der EG /EWG gebracht worden sind.
  • Booten unter 2,5 m Länge.
  • ausschließlich für Rennen gebaute Boote.
  • bestimmte Oldtimernachbauten, Dampfbooten etc..
  • Kanus, Kajaks, Surfbretter, Tauch- Luftkissen- und Tragflügelbooten, Tretbooten und Badehilfen etc.
  • Eigenbauten, die während eines Zeitraumes von 5 Jahren nicht verkauft werden.
  • Booten, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) vor dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind
Denke die Kroaten bekommen dann auch eine ähnliche Regelung.
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Alt 15.11.2010, 20:17
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Auskennen nicht, aber daß es einen Stichtag gibt weiß ich.
Meine Boot sind vor dem Stichtag gebaut und damit wohl deines auch.
Ich glaube, dieser Stichtag hängt zusammen mit der Ausrüstung mit Fäkalientank! Den hätte ich aber auch nicht!

Gruß vom

Volker
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  #6  
Alt 15.11.2010, 20:20
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Ich glaube, dieser Stichtag hängt zusammen mit der Ausrüstung mit Fäkalientank! Den hätte ich aber auch nicht!

Gruß vom

Volker
Ich hab auch keinen Fäkalientank. Damit hat das mit Sicherheit nichts zu tun Volker.
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  #7  
Alt 15.11.2010, 20:24
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen

Was aber ist mit der CE?
Muss ich dann einen Nachweis bringen, wenn ich ein über 20 Jahre altes Schiff von einem EU-Land ins andere umschreibe?
Gibt's da einen Stichtag?

Wer kontrolliert das leibhaftig, wenn das Boot im (EU-)Ausland liegt?

Kennt sich da jemand aus?

Gruß

Volker
Moin

im Zweifelsfall musst Du nur nachweisen dass das Boot vor dem 15.06.1998 erstmals in Betrieb genommen wurde, eine einfache Erklärung ggü. dem WSA oder sonstiger Stelle wie ADAC, DMYV etc. reicht aber vollkommen aus.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 15.11.2010, 20:29
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin

im Zweifelsfall musst Du nur nachweisen dass das Boot vor dem 15.06.1998 erstmals in Betrieb genommen wurde, .
Welchen Sinn soll das bei Booten aus einem Beitrittsland haben.
Gelten dann für Boote die zwischen dem 16.6.98 und dem Beitritt
dort "in Verkehr gebracht" wurden, andere Gesetze?
So wie es in Beitrag 4 fett geschrieben steht,
macht es einzig Sinn.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #9  
Alt 15.11.2010, 20:30
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Ich glaube, dieser Stichtag hängt zusammen mit der Ausrüstung mit Fäkalientank! Den hätte ich aber auch nicht!

Gruß vom

Volker
Das mit den Sch....tanks ist in MARPOL aufgeführt, hat aber nix mit CE zu tun.

Oder müssen jetzt auch Schlauchboote Toiletten an Bord haben?
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Gruss Vestus
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  #10  
Alt 15.11.2010, 20:36
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Welchen Sinn soll das bei Booten aus einem Beitrittsland haben.
Gelten dann für Boote die zwischen dem 16.6.98 und dem Beitritt
dort "in Verkehr gebracht" wurden, andere Gesetze?
So wie es in Beitrag 4 fett geschrieben steht,
macht es einzig Sinn.
Moin Jörg,

über den Sinn der Gesetze mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Lücken suchen macht auch viel mehr Spass.
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Gruss Vestus
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  #11  
Alt 15.11.2010, 20:39
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin Jörg,

über den Sinn der Gesetze mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Lücken suchen macht auch viel mehr Spass.
Verstehe Dich ja,
diese Lücke ist dann aber doch etwas zu offensichtlich.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #12  
Alt 16.11.2010, 14:13
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http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Hier speziell:

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Seet...eitseinstufung
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  #13  
Alt 16.11.2010, 14:44
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Zitat:
Zitat von Scarab I Beitrag anzeigen
Stichtaganpassung bei der CE sind Standard. Auch aktuell gibt es eine Ausnahmeregelung:

Keine Konformitätserklärung ist notwendig bei:
  • Booten, die in einem der am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) vor dem 30. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind
Denke die Kroaten bekommen dann auch eine ähnliche Regelung.
So isses !
Angenommen der Beitritt erfolgt am 01.01.2012, dann würden alle vor diesem Datum in Verkehr gebrachten Boote keine ERklärung brauchen.
Wäre das nicht so, dann müsste ja jeder Holzkahn und jedes da registrierte Boot nachträglich ne CE haben müssen und das ist Blödsinn,

gruss dieter
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  #14  
Alt 16.11.2010, 14:51
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Ist das Boot schon mal unter europäischer Zulassung gewesen?
Wenn ja dann sollte die CE nicht notwendig sein, wenn erstmalig in EU in verkehr gebracht wird unabhängig von Bj.
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Gruß Jörg
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  #15  
Alt 16.11.2010, 15:55
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Zitat:
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Ist das Boot schon mal unter europäischer Zulassung gewesen?
Wenn ja dann sollte die CE nicht notwendig sein, wenn erstmalig in EU in verkehr gebracht wird unabhängig von Bj.
Vielleicht - denn es gehörte einer deutschen Segelschule in Zadar, die in Konkurs gegangen ist. Habe aber keine Unterlagen dazu!
Dann wurde es aber umgeflaggt, und bekam ein professionelle HR-Zulassung wegen Charter. Nach dem Erwerb meinerseits, wurde die professionelle in eine private HR-Zulassung umgewandelt.

(Anmerkung: Pofessionelle und/oder Charterboote erkennt man in HR daran, dass die Buchstabenkombination hinter der Zahlengruppe steht.Private haben davor)

Gruß

Volker
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  #16  
Alt 16.11.2010, 16:43
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Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ist das Boot schon mal unter europäischer Zulassung gewesen?
Wenn ja dann sollte die CE nicht notwendig sein, wenn erstmalig in EU in verkehr gebracht wird unabhängig von Bj.
Moin,
aber nicht wenn es als Eigenbau deklariert wird.
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  #17  
Alt 17.11.2010, 02:45
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Hallo Volker,
ich würde mit dem kroatischen Kennzeichen weiter fahren, wenn Kroatien in die EU eintritt, wird dein Kennzeichen automatisch europäisch, dann kanst du immer noch ummelden,

wenn du jetzt ummeldest bringst du dein Boot vermutlich erstmalig in die EU und du müßtes eine CE machen lassen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #18  
Alt 17.11.2010, 10:46
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Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Volker,
ich würde mit dem kroatischen Kennzeichen weiter fahren, wenn Kroatien in die EU eintritt, wird dein Kennzeichen automatisch europäisch, dann kanst du immer noch ummelden,

wenn du jetzt ummeldest bringst du dein Boot vermutlich erstmalig in die EU und du müßtes eine CE machen lassen
Genau das habe ich ja vor, Ralph.
Deswegen war ja meine Frage, ob mein Schiff dann (wenn es ein deutsches wird) eine CE-Zertifizierung als deutsches Schiff braucht. Als HR-Boot sicherlich nicht....

Gruß

Volker
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