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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.11.2010, 19:15
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Standard Führerschein aus UK umschreiben lassen...geht das?

Moin Ihr Lieben,

ein Bekannter/Kollege (Deutscher mit deutschem Pass) von mir wohnt/arbeitet seit 3 Jahren in England und wird dort auch noch etwas bleiben.
1. Er will Boot fahren (kann ich verstehen)
2. Er braucht dazu einen Führerschein
3. Er ist nie lange genug in D um ihn hier zu machen
4. Wenn er ihn in UK macht und in ein...zwei...drei...Jahren zurück nach D zieht, darf/kann er ihn dann ohne Probleme zum SBF-See umschreiben lassen? Oder muss er dann komplett von vorne anfangen?

Wie gesagt, Deutscher mit deutschem Pass, derzeitiger Wohnsitz UK...was passiert bei Wiedereinreise/Umzug nach D?

Bitte kein "ich glaube gehört zu haben"....



Gruß, Frank.
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  #2  
Alt 17.11.2010, 21:06
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Keiner ´ne Idee?

Ich hab schon gegoogelt ohne Ende...


Gruß, Frank.
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  #3  
Alt 17.11.2010, 21:11
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Ruf doch mal beim DMYC an, die müssen ihn ja ggf. umschreiben..
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #4  
Alt 18.11.2010, 05:55
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Standard DSV - auch da wird geholfen ...

Geschäftsstelle des Koordinierungsausschusses
Gründgensstr. 18
22309 Hamburg
Tel. (040) 632009-0 oder 639043-0
Geschäftszeit:
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr.

Gruß Ralph
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  #5  
Alt 18.11.2010, 10:05
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KaiB KaiB ist offline
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Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Telefon (02 03) 8 09 58 24
Fax: (02 03) 8 09 58 56


Hier noch spez. für Lappen.
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Gruß
Kai
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  #6  
Alt 18.11.2010, 11:23
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OT
Der kleinste Schein bei den Briten ist doch der Coast(al)-Day-Skipper?!

Der ist doch um Weeeeeelten härter, als unser SBF?
Ich habe letztes Jahr in Cornwall mit Skippern gesprochen, da waren mir meine Zettel schon fast peinlich. So wie ich das verstanden habe, ist eine erweiterte Erste Hilfe und Funklizenz, sowie ein erheblicher Lognachweis -sozusagen als 1 WO, für die Zulassung nötig.
Die Prüfung, wird ausschließlich Praktisch und über mehrere (ca.12) Stunden in die Nacht hinein, im Einzelverfahren abgenommen.

Für mich hörte sich das weitaus schwerer und aufwendiger an, als unser Muschiwochenendschein. Will er das wirklich oder haben die Jungs im Hafen mich nur verarscht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #7  
Alt 18.11.2010, 11:37
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Keine Ahnung welchen Schein er da braucht/macht...er kriegt es aber zeitlich nie hin, dass seine wenigen Tage in D zufällig auch mit hiesigen Prüfungsterminen übereinstimmen...sonst hätte er ihn schon lange hier gemacht.


Gruß, Frank.
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  #8  
Alt 18.11.2010, 12:12
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Hm? Einen SBF ähnlichen Pflichtschein gibt es in England ja nicht, sondern nur wesentlich hochwertigere freiwillige Zertifikate, ähnlich unserer Sportschifferscheine.


EDIT:
http://www.m4s.de/eu-sportbootfuehrerscheine.html
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Geändert von Freibeuter (18.11.2010 um 13:00 Uhr) Grund: Link eingefügt
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  #9  
Alt 18.11.2010, 12:23
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Ich meine mal gehört zu haben, dass das geht. Man muss den Steuerstand nur auf die andere Seite bauen lassen. Ist aber nur Hörensagen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 18.11.2010, 13:19
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Hmm, so wie ich das verstehe werden diese Zertifikate in UK von der RYA vergeben. http://www.rya.org.uk/Pages/Home.aspx Wenn ich mir dann die Seiten unter "Start Boating" ansehe komme ich zu dem Schluss, dass ich um ein (kleines) Sportboot ohne Aufsicht fahren zu dürfen den "Level 2" - Kurs bestanden haben muss. Der besteht aus zwei Tagen Training.

Leider hab ich keine Ahnung ob das in D als SBF anerkannt wird.
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vg
Sascha
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  #11  
Alt 18.11.2010, 14:10
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Hm? Einen SBF ähnlichen Pflichtschein gibt es in England ja nicht, sondern nur wesentlich hochwertigere freiwillige Zertifikate, ähnlich unserer Sportschifferscheine.


EDIT:
http://www.m4s.de/eu-sportbootfuehrerscheine.html

Das ist Stand von Juni 2006....da hat sich zwischenzeitlich einiges geändert.


Gruß, Frank.
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  #12  
Alt 18.11.2010, 14:52
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Das ist Stand von Juni 2006....da hat sich zwischenzeitlich einiges geändert.


Gruß, Frank.
Ihr habt Recht, es hat sich geändert.

Aus RYA:
Level 2

This two-day course provides the skills and background knowledge needed to drive a powerboat and is the basis of the International Certificate of Competence.



http://en.wikipedia.org/wiki/Interna..._of_Competence

Da steht, dass die Resulotion 40 erfüllt wird. Schließt der Schein mit dem ICC ab, sollte er problemlos in Deutschland tauschbar sein.







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Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (18.11.2010 um 14:59 Uhr)
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  #13  
Alt 18.11.2010, 14:56
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Moin,
der ADAC ( http://www.yachtschule-usedom.de/att...SBF_-_Funk.pdf) Ausgabe 1. 2010 behauptet folgendes:

´2.6 Anerkennung ausländischer Führerscheine

Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können
nicht umgeschrieben werden.´


Natürlich sind die Ausnahmen, die von der Regel abweichen, nirgendwo beschrieben. Klingt aber alles nicht so gut.
gruesse
Hanse
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  #14  
Alt 18.11.2010, 14:57
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Du hat Recht, es hat sich geändert.


http://en.wikipedia.org/wiki/Interna..._of_Competence

Da steht, dass die Resulotion 40 erfüllt wird. Damit sollte der Schein problemlos in Deutschland tauschbar sein.

Cool...das hab ich gesucht. DANKE! Ich liebe dieses Forum.


Gruß, Frank.
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  #15  
Alt 18.11.2010, 15:00
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen
Moin,
der ADAC ( http://www.yachtschule-usedom.de/att...SBF_-_Funk.pdf) Ausgabe 1. 2010 behauptet folgendes:

´2.6 Anerkennung ausländischer Führerscheine
Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können
nicht umgeschrieben werden.´


Natürlich sind die Ausnahmen, die von der Regel abweichen, nirgendwo beschrieben. Klingt aber alles nicht so gut.

gruesse
Hanse
Danke Hanse, das kannte ich auch. Soweit ich informiert bin bezieht sich das aber darauf, dass "Touristenscheine" nicht umgeschrieben werden. In diesem Fall ist es aber so, dass er dort ja einige Jahre fest wohnt...und dann zurück kommt....also nicht mal eben eine Holidaylizens erwirbt.


Gruß, Frank.
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  #16  
Alt 18.11.2010, 15:17
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ihr habt Recht, es hat sich geändert.

Aus RYA:
Level 2

This two-day course provides the skills and background knowledge needed to drive a powerboat and is the basis of the International Certificate of Competence.
http://en.wikipedia.org/wiki/Interna..._of_Competence

Da steht, dass die Resulotion 40 erfüllt wird. Schließt der Schein mit dem ICC ab, sollte er problemlos in Deutschland tauschbar sein.
Moin,
ich lese da nur, das in UK ein ICC nur an British citizens or residents mit in UK zugelassenen Booten vergebn wird. Und von Umschreiben nach Wegfall der Voraussetzungen habe ich nichts gesehen.
Ich meine, die ganze ICC-Geschichte sollte nur bei der Gegenseitigen Anerkennung der Boots-Führerscheine das Leben erleichtern. Lerne aber gerne dazu.
gruesse
Hanse
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  #17  
Alt 18.11.2010, 16:07
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Ich weiß es nicht genau, habe auch nur gegooglet.


Nach deinem ADAC Link scheint es aber klar zu sein, danach: verliert UK Schein nach 1 Jahr seine Gültigkeit in Deutschland und muss neu erworben werden.


Der Anruf beim DMYC bleibt wohl die erste Wahl.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #18  
Alt 18.11.2010, 16:28
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Standard Führerscheine aus UK

Die UK-Führerscheine können noch so hochwertig sein, und bei Wikipedia überzeugend argumentiert werden. Einzige verlässliche Auskunft liefert der DSV oder der DMYV. Am sichersten schriftlich anfordern.
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  #19  
Alt 18.11.2010, 16:39
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lachshunter lachshunter ist offline
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Ich rufe da morgen früh an und werde berichten...


Gruß, Frank.
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  #20  
Alt 18.11.2010, 17:22
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KaiB KaiB ist offline
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OT:


Beschränkt
gültiges
Betriebszeugnis
für Funker I
International gültig
Binnenschifffahrtsstraßen
und Küstengewässer
Sportboote mit
Binnenschifffahrtsfunk, Kurzund
Grenzwelle-Seefunk,
UKW Seefunk mit GMDSSBerechtigung
Deutsche Post, später

RegTP

Quelle http://www.yachtschule-usedom.de/att...SBF_-_Funk.pdf

Nur am Rande bemerkt, hat mit dem Thema nix zu tun: Der obige Passus bzgl. Beschränkt g.BZ f.Funker I ist nicht korrekt bzw. mißverständlich.

Das BZI gilt Binnen und Buten mit GMDSS aber nur UKW. Allerdings ohne die vermerkte Beschränkung auf Küstengewässer.

OT zu
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Gruß
Kai
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  #21  
Alt 23.11.2010, 07:11
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KaiB KaiB ist offline
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Moin Frank,
schon was neues erfahren?
Wär doch mal lustig wenn die EU tatsächlich funktioniert
__________________
Gruß
Kai
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  #22  
Alt 23.11.2010, 09:19
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revival revival ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Moin Frank,
schon was neues erfahren?
Wär doch mal lustig wenn die EU tatsächlich funktioniert

Hallo Kai,

Nein, das wäre nicht lustig, es wäre ein Wunder
__________________
Gruß Albert

Geändert von revival (23.11.2010 um 10:32 Uhr)
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  #23  
Alt 20.01.2011, 09:35
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Willkommen in Europa........


Guten Morgen Herr xxxxxx,

deutsche Staatsbürger benötigen zum Führen eines Sportfahrzeuges, das mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW Leistung ausgerüstet ist, auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen den amtlichen Sportbootführerschein See.
Personen mit Wohnsitz in Deutschland benötigen zum Führen eines Sportfahrzeugs von weniger als 15 Meter Länge, das mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW Leistung ausgerüstet ist, auf deutschen
auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen den amtlichen Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine.

Der britische Befähigungsnachweis kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein See umgeschrieben werden.
Er gehört nicht zu den nach § 8 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. § 13 Sportbootführerschienverordnung-See anerkannten Nachweisen.

Die Sportbootführerschein Binnen u.See, aus denen sich sich jeweils die Fahrerlaubnispflicht ergibt, finden sie unter www.elwis.de/Freizeitschiffahrt/fuehrerscheininformationen/index.html.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen

Mit freundlichen Grüßen
Ute Grootz

Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg





Gruß, Frank.
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