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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerschein aus UK umschreiben lassen...geht das?
Moin Ihr Lieben,
ein Bekannter/Kollege (Deutscher mit deutschem Pass) von mir wohnt/arbeitet seit 3 Jahren in England und wird dort auch noch etwas bleiben. 1. Er will Boot fahren (kann ich verstehen) 2. Er braucht dazu einen Führerschein 3. Er ist nie lange genug in D um ihn hier zu machen 4. Wenn er ihn in UK macht und in ein...zwei...drei...Jahren zurück nach D zieht, darf/kann er ihn dann ohne Probleme zum SBF-See umschreiben lassen? Oder muss er dann komplett von vorne anfangen? Wie gesagt, Deutscher mit deutschem Pass, derzeitiger Wohnsitz UK...was passiert bei Wiedereinreise/Umzug nach D? Bitte kein "ich glaube gehört zu haben".... Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#2
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Keiner ´ne Idee?
Ich hab schon gegoogelt ohne Ende... Gruß, Frank.
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#3
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Ruf doch mal beim DMYC an, die müssen ihn ja ggf. umschreiben..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#4
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DSV - auch da wird geholfen ...
Geschäftsstelle des Koordinierungsausschusses
Gründgensstr. 18 22309 Hamburg Tel. (040) 632009-0 oder 639043-0 Geschäftszeit: Montag bis Donnerstag 9.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr. Gruß Ralph
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#5
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Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Telefon (02 03) 8 09 58 24 Fax: (02 03) 8 09 58 56 Hier noch spez. für Lappen.
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Gruß Kai
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#6
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OT
Der kleinste Schein bei den Briten ist doch der Coast(al)-Day-Skipper?! Der ist doch um Weeeeeelten härter, als unser SBF? Ich habe letztes Jahr in Cornwall mit Skippern gesprochen, da waren mir meine Zettel schon fast peinlich. So wie ich das verstanden habe, ist eine erweiterte Erste Hilfe und Funklizenz, sowie ein erheblicher Lognachweis -sozusagen als 1 WO, für die Zulassung nötig. Die Prüfung, wird ausschließlich Praktisch und über mehrere (ca.12) Stunden in die Nacht hinein, im Einzelverfahren abgenommen. Für mich hörte sich das weitaus schwerer und aufwendiger an, als unser Muschiwochenendschein. Will er das wirklich oder haben die Jungs im Hafen mich nur verarscht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#7
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Keine Ahnung welchen Schein er da braucht/macht...er kriegt es aber zeitlich nie hin, dass seine wenigen Tage in D zufällig auch mit hiesigen Prüfungsterminen übereinstimmen...sonst hätte er ihn schon lange hier gemacht.
Gruß, Frank.
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#8
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Hm? Einen SBF ähnlichen Pflichtschein gibt es in England ja nicht, sondern nur wesentlich hochwertigere freiwillige Zertifikate, ähnlich unserer Sportschifferscheine.
EDIT: http://www.m4s.de/eu-sportbootfuehrerscheine.html
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (18.11.2010 um 13:00 Uhr) Grund: Link eingefügt
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#9
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Ich meine mal gehört zu haben, dass das geht. Man muss den Steuerstand nur auf die andere Seite bauen lassen. Ist aber nur Hörensagen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#10
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Hmm, so wie ich das verstehe werden diese Zertifikate in UK von der RYA vergeben. http://www.rya.org.uk/Pages/Home.aspx Wenn ich mir dann die Seiten unter "Start Boating" ansehe komme ich zu dem Schluss, dass ich um ein (kleines) Sportboot ohne Aufsicht fahren zu dürfen den "Level 2" - Kurs bestanden haben muss. Der besteht aus zwei Tagen Training.
Leider hab ich keine Ahnung ob das in D als SBF anerkannt wird.
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vg Sascha
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#11
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Zitat:
Das ist Stand von Juni 2006....da hat sich zwischenzeitlich einiges geändert. Gruß, Frank.
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#12
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Zitat:
Aus RYA: Level 2 http://en.wikipedia.org/wiki/Interna..._of_Competence Da steht, dass die Resulotion 40 erfüllt wird. Schließt der Schein mit dem ICC ab, sollte er problemlos in Deutschland tauschbar sein.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (18.11.2010 um 14:59 Uhr)
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#13
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Moin,
der ADAC ( http://www.yachtschule-usedom.de/att...SBF_-_Funk.pdf) Ausgabe 1. 2010 behauptet folgendes: ´2.6 Anerkennung ausländischer Führerscheine Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können nicht umgeschrieben werden.´ Natürlich sind die Ausnahmen, die von der Regel abweichen, nirgendwo beschrieben. Klingt aber alles nicht so gut.
gruesse Hanse
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#14
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Zitat:
Cool...das hab ich gesucht. DANKE! Ich liebe dieses Forum. Gruß, Frank.
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#15
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Zitat:
Gruß, Frank.
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#16
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Zitat:
ich lese da nur, das in UK ein ICC nur an British citizens or residents mit in UK zugelassenen Booten vergebn wird. Und von Umschreiben nach Wegfall der Voraussetzungen habe ich nichts gesehen. Ich meine, die ganze ICC-Geschichte sollte nur bei der Gegenseitigen Anerkennung der Boots-Führerscheine das Leben erleichtern. Lerne aber gerne dazu. gruesse Hanse
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#17
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Ich weiß es nicht genau, habe auch nur gegooglet.
Nach deinem ADAC Link scheint es aber klar zu sein, danach: verliert UK Schein nach 1 Jahr seine Gültigkeit in Deutschland und muss neu erworben werden. Der Anruf beim DMYC bleibt wohl die erste Wahl.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#18
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Führerscheine aus UK
Die UK-Führerscheine können noch so hochwertig sein, und bei Wikipedia überzeugend argumentiert werden. Einzige verlässliche Auskunft liefert der DSV oder der DMYV. Am sichersten schriftlich anfordern.
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#19
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Ich rufe da morgen früh an und werde berichten...
Gruß, Frank.
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#20
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OT: Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I International gültig Binnenschifffahrtsstraßen und Küstengewässer Sportboote mit Binnenschifffahrtsfunk, Kurzund Grenzwelle-Seefunk, UKW Seefunk mit GMDSSBerechtigung Deutsche Post, später RegTP Quelle http://www.yachtschule-usedom.de/att...SBF_-_Funk.pdf Nur am Rande bemerkt, hat mit dem Thema nix zu tun: Der obige Passus bzgl. Beschränkt g.BZ f.Funker I ist nicht korrekt bzw. mißverständlich. Das BZI gilt Binnen und Buten mit GMDSS aber nur UKW. Allerdings ohne die vermerkte Beschränkung auf Küstengewässer. OT zu
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Gruß Kai |
#21
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Moin Frank,
schon was neues erfahren? Wär doch mal lustig wenn die EU tatsächlich funktioniert
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Gruß Kai |
#22
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Zitat:
Hallo Kai, Nein, das wäre nicht lustig, es wäre ein Wunder
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Gruß Albert Geändert von revival (23.11.2010 um 10:32 Uhr)
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#23
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Willkommen in Europa........
Guten Morgen Herr xxxxxx, deutsche Staatsbürger benötigen zum Führen eines Sportfahrzeuges, das mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW Leistung ausgerüstet ist, auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen den amtlichen Sportbootführerschein See. Personen mit Wohnsitz in Deutschland benötigen zum Führen eines Sportfahrzeugs von weniger als 15 Meter Länge, das mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW Leistung ausgerüstet ist, auf deutschen auf deutschen Binnenschiffahrtsstraßen den amtlichen Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine. Der britische Befähigungsnachweis kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein See umgeschrieben werden. Er gehört nicht zu den nach § 8 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. § 13 Sportbootführerschienverordnung-See anerkannten Nachweisen. Die Sportbootführerschein Binnen u.See, aus denen sich sich jeweils die Fahrerlaubnispflicht ergibt, finden sie unter www.elwis.de/Freizeitschiffahrt/fuehrerscheininformationen/index.html. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen Mit freundlichen Grüßen Ute Grootz Deutscher Motoryachtverband e. V. Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Gruß, Frank.
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