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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute!
Da ich mein Boot verkauft habe und vorerst nicht daran denke, mir ein Neues zu beschaffen, werde ich 2011 in Kroatien eines mieten (Sportboot 20Fuss). Meine Frage: Muß ich bei der Anmietung bereits eine eigene Haftpflichversicherung haben (blaue Karte), oder bin ich durch den Mietpreis mitversichert???? Im Mietpreis des Bootes ist eine Vollkaskoversicherung inkludiert. Ich denke, diese schützt mich ja nur vor materiellen Schaden am Boot? Danke euch für alle Antworten... Gruß loki |
#2
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Moin Loki,
so wie ich es kenne, sind Charterboote haftpflichtversichert. Sowas sollte im Chartervertrag stehen. Habe selbst eine Skipperhaftpflichtversicherung, die mich gegen Ansprüche Dritter absichert, sollte die (Boots-) Haftpflicht mal nicht zahlen. Gruß Ralph |
#3
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Die Haftpflichtversicherung von Charterbooten gilt dann aber für Schäden, die durch den Betrieb des Charterbootes an fremdem Gut verursacht werden. Es ist keine Haftpflicht des Skippers gegenüber dem Vermieter.
Da hilft dann nur eine Vollkasko ( auf die Höhe der Selbstbeteiligung achten!!) Gruß HansH |
#4
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Moin,
eine (vernünftige) Skipperhaftpflicht deckt alle Schäden ab, egal ob mit eigenem oder gechartetet Boot verursacht, sowie Schäden am gecharterten Schiff, ausgenommen natürlich die üblichen Tatbestände wie Vorsatz, grob fahrlässig, Trunkenheit (kommt bei uns ja nicht vor) etc.. Kostet nicht die Welt und der Schiffsführer ist jederzeit auf der sicheren Seite, egal welchen Kahn er letztendlich bewegt.
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Gruss Vestus |
#5
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Die meisten Charterboote, jedenfalls hier in Spanien, sind Vollkasko versichert.
Wenn was passiert ist halt deine kaution futsch, die hier fast immer die höhe der Selbstbeteiligung beträgt.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen. |
#6
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![]() Zitat:
(a) Entweder hätte ich mangels Erfahrung nicht rausfahren dürfen, oder (b) ich hätte aufgrund meiner Erfahrung Schaden abwenden müssen. Deshalb haftet meine Skipperhaftpflicht ausdrücklich auch bei grob fahrlässig. ![]() Gruß Ralph
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#7
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![]() Zitat:
natürlich wird auch bei grob fahrlässig ggü. Dritten gehaftet, wie beim KFZ auch, allerdings wird dann i.d.R. der Verursacher von der Versicherung in Regress genommen, bei meiner wären das max. 2.500 €.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (04.12.2010 um 14:34 Uhr)
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