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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Deutsche Bahn verarscht Kunden
nabend ,
möchte mal in die runde fragen,wie ihr auf folgendes problem reagieren würdet. mein schatz hat einen jahresabo für ihre fahrt zur arbeit. abgeschlossen wurde der vertrag für ein jahr mit der kondition 12 monate fahren und nur 10 monate dafür zahlen. dieser vertrag verliert aber nun seine gültigkeit einfach so mal seine gültigkeit laut anschreiben zum jahresende. man wird jetzt aufgefordert einen neuen vertrag fürs neue jahr abzuschließen. jetzt ist es aber so,daß sie im januar und februar ihre 2 bezahlfreien monate in anspruch nehmen wollte. laut kundenbetreuung ganz einfach pech gehabt und auf e mails keine antwort. die deutsch bahn kann doch nicht so einfach einen vertrag als gegenstandslos erklären und diesen nicht erfüllen, oder habe ich irgendwas verpasst??? immerhin stehen hier 350 € im raum!!! wie würdet ihr darauf reagieren??? hoffe auf zahlreiche ideen und vorschläge vom forum!!! gruß swen |
#2
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Ich würde eine Rechtsanwalt fragen, alles andere ist Spekulation.
Oder mit dem Vertrag Direkt zur BD und die fehlenden 2 Monate einfordern!
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#3
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Die Bahn sollte ihr Angebot auch für ihre eigene Kündigung anwenden :
"Günstig pendeln: Mit der DB Monatskarte und der DB Jahreskarte im Abo Mit den Zeitkarten-Abonnements der Bahn fahren Sie 12 Monate lang auf der gewählten Strecke mit beliebig vielen Hin- und Rückfahrten und zahlen nur für 10 Monate! So sparen Sie gegenüber dem Einzelkauf bis zu 17% der Fahrtkosten. Wenn Sie sich für eine einmalige Zahlung und damit die DB Jahreskarte im Abo entscheiden, zahlen Sie sogar nur für 9½ Monate! Dabei gehen Sie kein Risiko ein: Wenn Sie vor Ablauf des Jahresabonnements aus persönlichen Gründen kündigen müssen, berechnen wir Ihnen lediglich für die gefahrenen Monate zusätzlich die Differenz zwischen der DB Monatskarte im Abo und dem Kaufpreis einzelner Monatskarten." Quelle hier : http://www.bahn.de/p/view/angebot/pe...reskarte.shtml So würdest Du trotzdem noch sparen. Ansonsten ist der Tip mit dem Anwalt wohl nicht der schlechteste, falls die Bahn nicht reagiert.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#4
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Was bedeutet denn bei der DB "Jahresabo"? Bei einer Jahresvignette für die Autobahn zb. gilt ja auch das Kalenderjahr und nicht 12 Monate. Ist das denn irgendwo überhaupt beschrieben?
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#5
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Also ich hab grad mal rumgegooglet, das sollte wohl doch 12 Monate sein unabhängig vom Beginn. Wie siht dieses Ticket eigentlich aus? ist das nur ein Schreiben mit Strichcode zum Scannen für den Schaffner oder ist das ein Richtiger Ausweis? Stehen da irgendwelche Daten zu Vertragsbeginn und -laufzeit drauf?
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#6
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Zitat:
http://www.bahn.de/p/view/angebot/pe...reskarte.shtml
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#7
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Das hab ich mir schon angesehen Jörg, aber entweder hab ichs übersehen oder es ist da kein Musterticket abgebildet auf dem man Start und Ablaufdatum erkennen könnte.
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#8
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nabend,
der vertrag wurde von februar 2010 bis februar 2011 abgeschlossen und schriftlich von der db bestätigt und zwar in form der monatlich neu aufzuklebenden gültigen sticker ein jahr voraus auf eine personbezogenen kundencard. und genau diese sticker habe ich bis ende februar. wollte keinen rechtsanwalt in anspruch nehmen,sondern selber in die hand nehmen und lösen. gruß swen |
#9
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Na dann, wenns bezahlt ist, dafür eine Quittung vorhanden und die gültigen Sticker bei dir, solltest du das weiterhin bis Ablauf nutzen. Sofern dir kein Verstoß gegen die AGB´s anzulasten ist, hast du meiner Ansicht nach das Recht auf deiner Seite.
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#10
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Zitat:
Was will denn der Zugbegleiter schon sagen wenn du eine gültige Fahrkarte vorweisen kannst. Steht denn in dem Schreiben etwas von Kündigung des Vertrages? Vielleicht mal den allgemeinen Teil scannen und hier einstellen.
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#11
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nabend,
genau so sehe ich das auch. aber kann sie dann nicht belangt werden als schwarzfahrer, wegen ungültigen fahrausweis. sie hat leider nicht die dinger wie ich in der hose. ich möchte hier schon fast feststellen, daß die db einen betrug vergeht. ihr seid echt klasse ganz lieben gruß swen |
#12
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Schwarzfahren würde bedeuten, daß du kein gültiges Ticket hast. Laut deinen Aussagen und deinen Dokumenten hast du das ja, evtl kannst ja mit deinen Unterlagen an einem Schalter direkt mal nachfragen was da los ist. Btw gibt google bei DB ABO und Verbraucherschutz den einen oder anderen Hinweis.
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#13
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Zitat:
und deren gültigkeit. lieben gruß swen |
#14
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Ich würde mich mal an die Verbraucherzentrale oder den Fahrgastverband Pro-Bahn wenden.
Die werden das dann schon zu klären wissen! Gruß, Kai
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#15
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Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ihr die Sticker für Januar und Februar habt, dann kann sie doch damit fahren. Erst ab März müsst ihr was Neues machen ...
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#16
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Zitat:
die kernfrage für mich ist und bleibt,ob man einen vertrag so einfach einseitig für ungültig erklären kann. gruß swen |
#17
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Morgen!
Auch wenn ich die Deutsche Bahn überhaupt nicht leiden kann, könnte es vielleicht sein, dass das Vorgehen korrekt ist? Leider haben wir nicht genauen Wortlaut des Schreibens hier, deshalb ist das ein bisschen Kristallkugelleserei aber meint die Bahn vielleicht das Ende des Jahres der bezahlte Teil des Vertrages ausläuft Ihr/deine Frau aber den Gratisteil im Januar & Februar natürlich ausnutzen könnt? Zumal euch ja auch gültige Fahrscheine (Sticker) vorliegen?
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vg Sascha |
#18
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moin moin,
bin morgen in unserer landeshauptstadt unterwegs und werde dann mal im servicecenter der deutschen bahn einschlagen. ich werde dann natürlich hier berichten. auf alle fälle möchte ich hier schon mal danke sagen, ihr habt mich in meinen gedankengänge gestärkt. mein idee war,um kein streß als schwarzfahrer zu haben, neuen vertrag abschließen und zahlungen so lange einfrieren bis der ausstehende betrag ausgeglichen ist. gute oder schlechte idee??? gruß swen |
#19
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Schlechte Idee!
Entweder bist du trotzdem mit ungültigem Fahrschein (unbezahlt) unterwegs oder du musst im Nachhinnein doppelt bezahlen. Mach doch est mal was Wolf b. vorgeschlagen hat und stell das schreiben (ggf. geschwärzt) hier rein. Oder probiers mal an den bahn-hotlines (zumindest biller als ein extramonat) http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml
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vg Sascha
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#20
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Schlechte Idee!
Entweder bist du trotzdem mit ungültigem Fahrschein (unbezahlt) unterwegs oder du musst im Nachhinein doppelt bezahlen. Mach doch est mal was Wolf b. vorgeschlagen hat und stell das schreiben (ggf. geschwärzt) hier rein. Oder probiers mal an den bahn-hotlines (zumindest billiger als ein extramonat) http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml
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vg Sascha
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#21
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Ist das Abo überhaupt von der Deutschen Bahn oder von einem Verkehrsverbund ??
Ich erlebe immer wieder Fahrgäste im ÖPNV die über die DB motzen obwohl sie im Zug eines anderen Anbieters sitzen ( oder mal wieder darauf warten) Grundsätzlich sollte im Kleingedruckten des Vertrages stehen: wie lange der Vertrag läuft, unter welchen Voraussetzungen er (einseitig) gekündigt werden kann und wann die bezahlfreien Monate in Anspruch genommen werden bzw wie man diese aktiviert/abruft
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Gruß Olli
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#22
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Bei mir stand da aber was ganz anderes drin.
Das Abo wird lediglich monatlich um 1,9% teurer. Ich habe nur die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Ansonsten läufts weiter und es wird weiterhin abgebucht |
#23
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Kein guter Vorschlag (außer bei Rechtsschutz) 95% aller Fälle enden in Vergleichen, bei denen jede Seite Ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt....
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#24
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Zitat:
der vertrag ist definitiv direkt von der db. muss aber gestehen,daß die beförderung mit dem viola hex express erfolgt. gruß swen |
#25
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Zitat:
nabend ,genau so sehe ich das auch. gruß swen |
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